Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/ 19.04.2017 3777 Kleine Anfrage des Abgeordneten Brandner (AfD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Angeblicher Vorfall in Saalfeld am 5. März 2017 Die Kleine Anfrage 2012 vom 10. März 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe des "Saale Journal" vom 7. März 2017 war unter anderem Folgendes zu entnehmen: "... Zeugen werden auch zu einer ... Auseinandersetzung gesucht, welche sich am Sonntagabend im Rainweg in Saalfeld ereignet haben soll. Ein 25-jähriger Asylbewerebr (sic) aus dem Irak schilderte am Montag der Polizei, dass er tags zuvor gegen 18.00 Uhr unweit des Klinikums offenbar durch zwei Syrer beleidigt, be- droht und zu Boden gestoßen wurde. Die beiden jungen Männer hätten abfällige Bemerkungen zum Aus- sehen des Irakers gemacht, bevor sie auf offener Straße auf ihn eingetreten und eingeschlagen hätten. Der 25-Jährige wurde dabei verletzt. Nun werden Zeugenhinweise zur Identität der noch unbekannten Syrer ge- sucht. Es wird wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. ..." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich anlässlich des einleitend geschilderten Sachverhalts ereignet? 2. Wie viele Polizeikräfte waren wegen des Vorfalls im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welchem Alter, welchem Geschlecht und welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämt- liche, auch gegebenenfalls vorherige) eingeleitet? Wie war jeweils der Ausgang der Ermittlungsverfah- ren (Einstellung/Anklage/Strafbefehl; bei Einstellung bitte Grund und gegebenenfalls Auflage mitteilen)? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan- genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wie war deren Aufenthaltsstatus? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 18. April 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 5. April 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Absatz 2 Satz 1 der Straf- prozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbe- stimmung nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz, Artikel 6 Absatz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Un- Druck: Thüringer Landtag, 5. Mai 2017