Schreiben_BDA-Kampeter_ChefBK-Braun_15.02.19

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Vietz, Robert Von! Gesendet von Hoff, Konrad An: Alm, Ba,s tian WG: Schrei~n von Herrn Ka;npeter an Bundesminister Brciun vom 15.02:19 Freitag, 23. August 2019 15:49 Betreff: Anlagen: Brief_BM_Braun_l5022019_Lieferketten.pdf. Von: Gesendet: Dienstag. 19. März 201916:02 An: Braun, Helge Ce Betreff: Schreiben von Herrn Kampeter an Bundesminister Braun vom 15.02.19 Liebe Frau Sawallisch, wie gerade besprochen, übersende fch Ihnen den Brief von Herrn Kampeter .an den Minister vom 15.02.19., Stichwort Gesetz zu Lieferketten. Können Sie bitte netterweise überprüfen, ob der Brief bei Ihnen eingegangen ist und wenn ja, ob eine Antwort in Vorbereitung ist. Mit freundlichen Grüßen Assistenz Präsident und Haup~geschäftsführer BOA 1OIE ARBEITGEBER Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Breite Straße 29 J 10178 Berfm www.arbeitgeber.de l
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läll 11BDA Herrn Prof. Dr. Helge Braun Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben Bundeskanzleramt W~ly-Brandt-Str. 1 10557 Berlin - ~ Sehr geehrter Herr Bundesminister. ich bin höchst besorgt Ober aktuelle Überlegungen des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Vorlage eines „Nachhaltigen Wertschöpfungs- und Sorgfaltspflichtengesetzes', mit dem Unternehmen zu menschenrechtfichen Sorgfaltsprüfungen gesetzlich verpflichtet werden sollen. Die in Erwägung gezogenen Regelungen würden bei ihrer Realisierung deutschen Unternehmen größten Schaden zufügen und hätten außerdem entwicklungspolitisch katastrophale Aus- wirkungen. - -..._ Die Gesetzesinitiative, über die in den Medien bereits breit berichtet wurde, enthält fOr deutsche Unternehmen schon ab 250 Beschäftlgten die Verpflichtung zur EinfOhn.mg von komplexen. hochbOrokratischen und kostenintensiven Sorgfaltspflichtenprozessen zur Durchsetzung von Sozial- und Umweltstandards in globalen Lieferketten. Diese Regelungen sind mit strafrechtlichen, zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Sanktionen und Straftatbeständen verl<nOpft. Selbst bei Handlungen von Dritten im Rahmen von globalen liefer1<etten sollen deutsche Unterneh- men haften. Den Gesetzesentwurf halte ich insbesondere aus folgenden Erwägungen fOr absolut inakzeptabel: Erstens steht er im klaren Widerspruch zum Koalitionsvertrag. wonach die Bundesregierung erst einmal bis zum Jahr 2020 prüft, ob 50 % der Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern die Vorgaben des Nationalen Aktionsptans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erfüllen. Die Arbeiten des Konsortiums zum NAP-Monitoring werden durch diesen Vorstoß ad absurdum geführt. zweitens geht der Gesetzesentwurf inhaltlich sowohl Ober die Anforder- ungen aus dem NAP der Bundesregierung als auch Ober die ein- schlägigen internationalen Standards, Insbesondere die einschlägigen Steffen Kampeter Hauplgeselläftsf\ihrer u~d Mitglied des Prasidioms 15. Februar 2019
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UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, weit hinaus. Vor allem die für Unternehmen vorgeschlagene Lieferkettenhaftung und die weiteren belastenden Anforderungen wie die Schaffung eines .Compliance-Beauftragten" sind gerade nicht in diesen .soft-law''-lnstru- menten enthalten. Der Gesetzesentwurf konterkariert diese nationalen und internationalen Vorgaben, zu denen sich die Bundesregierung verpflichtet hat. Drittens hätte ein solches Gesetz zusätzlich zur Schaffung von hohen Kosten, neuer Bürokratie und Haftung auch katastrophale entwicklungs- politische Auswirkungen, da sich viele deutsche Unternehmen aus Regionen mit problematischer Menschenrechtslage zurückziehen würden. Um rechtliche Risiken zu minimieren, wären die Unternehmen gezwungen, ihre Lieferketten stark zu verkürzen und sich gerade aus Regionen mit herausfordernder Menschenrechtslage zurückziehen und Geschäftstätigkeiten einzustellen. Viele Beschäftigte in Entwicklungs- ländern würden ihre ArbeitssteUe verlieren und lokalen KMUs würde der Zug;ing zu Lieferketten nach Deutschland verspen:t. Dabei ist zu beachten, dass viele global agierende Unternehmen zehntausende direkte Zulieferer haben und die weiteren Zulieferstufen mehrere Millio- nen Unternehmen umfassen können. D iesen Unternehmen umfassende Haftungsrisiken für das Verhalten ihrer eigenständigen Zulieferer aufzu- bürden ist vollkommen inakzeptabel. . ,_ Schließlich konterkarieren diese Vorschläge die Bemühungen der Bundesregierung und des Entwicklungsministers Müller selbst, Unterneh- men für ein Engagement und Investitionen in Afrika zu gewinnen. Ein solches Engagement werden Unternehmen vernünftigerweise nicht eingehen, wenn ihnen dabei gleichzeitig unkalkulierbare Haftungsrisiken aufgebürdet werden. ICh mocnte Sie aesnato ar1ngena ottten, siCller zu stellen, aass aiese Ge- setzesinitiative nicht weiterverfolgt wird. Mit freundlichen Grüßen 2
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