Kommunen ohne Jahresrechnungen 2018 und 2019
Thüringer Landtag Drucksache 7/ 1570 7. Wahlperiode 07.09.2020 Kleine Anfrage des Abgeordneten Bilay (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Kommunen ohne Jahresrechnungen 2018 und 2019 Nach § 80 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) haben die Kommunen innerhalb von vier Mo- naten nach Abschluss eines Haushaltsjahres eine Jahresrechnung aufzustellen und dem Gemeinderat vor- zulegen. Der Rat beschließt darüber bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Sodann ist die Jahresrechnung mit Anlagen, Prüfberichten und Beschlüssen dazu der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen. Bis Mitte des Jahres 2020 sollten alle Jahresrechnungen des Jahres 2018 bei den Aufsichtsbehörden vorliegen. Weiterhin sollten alle Jahresrechnungen des Jahres 2019 erstellt sein. Dennoch treten Fälle ein, in denen Kommunen aus unterschiedlichen Gründen ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen. Die Kommunen unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 7/675 vom 2. Juni 2020 namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. September 2020 beantwortet: 1. Von welchen Kommunen liegen den jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörden keine Jahresrechnungen mit welcher Begründung für das Jahr 2018 vor (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten getrennt auf- führen)? Antwort: Die Angaben können der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden. Für die Behandlung der Jahresrechnung beziehungsweise des Jahresabschlusses 2018 durch Gemein- deverwaltung, Rechnungsprüfung und Gemeinderat bestehen folgende gesetzliche Bestimmungen: Die Jahresrechnung beziehungsweise der Jahresabschluss ist nach § 80 Abs. 2 ThürKO innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durch die Gemeindeverwaltung aufzustellen (bis zum 30. April 2019) und sodann (spätestens ab Mai 2019) dem Gemeinderat vorzulegen. Für den doppischen Jahresabschluss gilt nach § 19 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik (ThürKDG) hier eine Aufstellungsfrist von sechs Monaten (bis zum 30. Juni 2019). Die örtliche Rechnungsprüfung soll nach § 82 Abs. 2 ThürKO innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres (also spätestens bis zum 31. Dezember 2019) durchgeführt sein; dies folgt aus § 25 Abs. 1 Satz 1 ThürKDG auch für doppische Jahresabschlüsse. Nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO beschließt der Gemeinderat über die Feststellung der geprüften Jahres- rechnung (Prüfungszeitraum nach § 82 Abs. 2 bis zum 31. Dezember 2019) und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres (bis 31. Dezember 2019). Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss nach § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO auf der Grundlage des Schlussberichts über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten (ebenfalls bis 31. Dezember 2019). Druck: Thüringer Landtag, 17. September 2020
Drucksache 7/ 1570 Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode Geprüfte doppische Jahresabschlüsse sind gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 ThürKDG bis spätestens 31. De- zember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahrs in öffentlicher Sitzung durch den Gemein- derat festzustellen. Über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten ist auf der Grundla- ge des Schlussberichts auf Grund eines gesonderten Beschlusses zu entscheiden. Nach § 80 Abs. 4 Satz 1 ThürKO ist die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Schluss- bericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern, vergleiche § 121 Abs. 1 Satz 1 Bür- gerliches Gesetzbuch) der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen. Gemäß § 25 Abs. 2 Satz 2 ThürKDG gilt dies auch für den festgestellten doppischen Jahresabschluss mit Anlagen sowie dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts mit den Beschlüssen über die Fest- stellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung. Die vollständige Vorlage der festgestellten Jahresrechnung 2018 beziehungsweise des festgestellten Jahresabschlusses mit Schlussbericht und Entlastung bei der Rechtsaufsichtsbehörde kann daher durch diese unter Berücksichtigung einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungszeit (vergleiche Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Januar 2008, Az.: VII ZR 17/07) erst im Verlauf des Jahres 2020 rechtlich verlangt werden. Wegen der besonderen Situation in Frühjahr 2020 können sich hierbei möglicherweise auch durch die Beschränkungen der Corona-Pandemie Verzögerun- gen sowohl auf der kommunalen Seite als auch in der rechtsaufsichtlichen Behandlung ergeben haben. 2. Welche Maßnahmen ergreifen die jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörden, um die gesetzlichen Bestimmun- gen des § 80 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung durchzusetzen? Antwort: Den Rechtsaufsichtsbehörden stehen die nach dem ersten Abschnitt des dritten Teils der Thüringer Kom- munalordnung in den §§ 119 bis 122 vorgesehenen rechtsaufsichtlichen Maßnahmen zur Verfügung. In Betracht kommt grundsätzlich eine Anordnung nach § 120 Abs. 1 Satz 2 ThürKO. Soweit die Ursa- che der Nichtvorlage der festgestellten Jahresrechnung nach § 80 Abs. 4 ThürKO beziehungsweise des festgestellten Jahresabschlusses nach § 25 Abs. 2 Satz 2 ThürKDG aber darin besteht, dass die Frist von § 82 Abs. 2 ThürKO beziehungsweise § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 ThürKDG nicht ein- gehalten wird, geht dies ins Leere, da die örtliche Rechnungsprüfung bei kreisangehörigen Gemeinden nach § 81 Abs. 1 Satz 2 ThürKO beziehungsweise § 21 Abs. 1 Satz 3 ThürKDG von den Rechnungs- prüfungsämtern der Landkreise wahrgenommen wird. Für die Landkreise und damit auch für die Rech- nungsprüfungsämter ist das Thüringer Landesverwaltungsamt die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Deshalb können untere Rechtsaufsichtbehörden gegenüber ihren kreisangehörigen Gemeinden in die- sen Fällen lediglich Hinweise geben, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zu beachten sind. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat die Landkreise und kreisfreien Städte auf Bitte des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales wiederholt auf die bekannten Prüfungsrückstände hingewie- sen und zuletzt im Oktober 2019 mit Rundschreiben Nr. 5/2019 aufgefordert, ein Konzept zu erstellen, aus dem hervorgeht, wie die sich aus § 82 Abs. 2 ThürKO beziehungsweise § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 ThürKDG ergebende gesetzliche Pflicht zur fristgerechten Prüfung der Jahresrechnun- gen/Jahresabschlüsse kreisangehöriger Kommunen, des Landkreises und der kreisfreien Städte selbst künftig eingehalten werden soll. 3. Welchen Kommunen, die bisher keine Jahresrechnung für das Jahr 2018 vorgelegt haben, wurde eine Fristverlängerung durch die jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörden mit welcher Begründung gewährt (bit- te nach Landkreisen und kreisfreien Städten getrennt aufführen)? Antwort: Eine Verlängerung der nach in § 80 ThürKO beziehungsweise § 19 Abs. 2, § 25 ThürKDG gesetzlich be- stimmten Fristen durch die Rechtsaufsichtsbehörden ist ausgeschlossen. 2
Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode Drucksache 7/ 1570 4. Welche Kommunen haben noch keine Jahresrechnung für das Jahr 2019 erstellt und ihren Gemeinderä- ten zur Beratung und Feststellung mit welcher Begründung zugeleitet (bitte nach Landkreisen und kreis- freien Städten getrennt aufführen)? Antwort: In dem nach § 80 Abs. 2 ThürKO beziehungsweise § 19 Abs. 2 ThürKDG bestimmten Verfahren ist die Rechtsaufsichtsbehörde nicht zu beteiligen. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat daher grundsätzlich keine Kenntnis davon, ob die dort bestimmten Fristen eingehalten werden. 5. Welchen Kommunen, die bisher keine Jahresrechnung für das Jahr 2019 vorgelegt haben, wurde eine Fristverlängerung durch die jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörden mit welcher Begründung gewährt (bit- te nach Landkreisen und kreisfreien Städten getrennt aufführen)? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Maier Minister Anlage* Endnote: * Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar der Antwort der Landesregierung mit Anlage erhielten jeweils vorab der Fragesteller und die Fraktionen. In der Landtagsbibliothek liegt diese Drucksache mit Anlage zur Einsichtnahme bereit. Des Weiteren kann sie unter der oben genannten Drucksachennummer im Abgeordnetenin- formationssystem sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 3
Kleine Anfrage Nr. 675 des Abgeordneten Bilay (DIE LINKE) - Kommunen ohne Jahresrechnungen 2018 und 2019 - Anlage zu Frage 1 Den Rechtsaufsichtsbehörden noch nicht vorliegende Jahresrechnungen / Jahresabschlüsse 2018 Grund der Nichtvorlage (soweit bekannt) Kreisfreie Städte Gera Prüfbericht noch nicht erstellt. Jena Beschluss über Entlastung wegen Corona verschoben Landkreise Eichsfeld Jahresabschluss noch nicht abschließend erstellt Weimarer Land Prüfbericht noch nicht erstellt. Saalfeld-Rudolstadt Voirlage wegen Personalwechsel nicht erfolgt Saale-Orla-Kreis Prüfbericht noch nicht erstellt. Altenburger Land Prüfbericht noch nicht erstellt. Kreisangehörige Gemeinden Landkreis Altenburg Altenburg, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt. Dobitschen nicht bekannt Göhren nicht bekannt Göllnitz nicht bekannt Göpfersdorf nicht bekannt Gößnitz, Stadt nicht bekannt Heukewalde nicht bekannt Heyersdorf nicht bekannt Jonaswalde nicht bekannt Kriebitzsch nicht bekannt Langenleuba-Niederhain nicht bekannt Löbichau nicht bekannt Lödla nicht bekannt Mehna nicht bekannt Monstab nicht bekannt Nobitz nicht bekannt Ponitz nicht bekannt Posterstein nicht bekannt Rositz nicht bekannt Schmölln, Stadt nicht bekannt Thonhausen nicht bekannt Vollmershain nicht bekannt Landkreis Weimarer Land Apolda, Stadt nicht bekannt Bad Berka, Stadt nicht bekannt Bad Sulza, Stadt nicht bekannt Seite 1 von 9
Kleine Anfrage Nr. 675 des Abgeordneten Bilay (DIE LINKE) - Kommunen ohne Jahresrechnungen 2018 und 2019 - Anlage zu Frage 1 Den Rechtsaufsichtsbehörden noch nicht vorliegende Jahresrechnungen / Jahresabschlüsse 2018 Grund der Nichtvorlage (soweit bekannt) Ballstedt nicht bekannt Buchfart nicht bekannt Döbritschen nicht bekannt Eberstedt nicht bekannt Ettersburg nicht bekannt Frankendorf nicht bekannt Großheringen nicht bekannt Großschwabhausen nicht bekannt Hammerstedt nicht bekannt Hetschburg nicht bekannt Hohenfelden nicht bekannt Kapellendorf nicht bekannt Kiliansroda nicht bekannt Kleinschwabhausen nicht bekannt Klettbach nicht bekannt Kranichfeld, Stadt nicht bekannt Lehnstedt nicht bekannt Magdala, Stadt nicht bekannt Mechelroda nicht bekannt Mellingen nicht bekannt Nauendorf nicht bekannt Neumark, Stadt nicht bekannt Niedertrebra nicht bekannt Obertrebra nicht bekannt Oettern nicht bekannt Rannstedt nicht bekannt Rittersdorf nicht bekannt Schmiedehausen nicht bekannt Tonndorf nicht bekannt Umpferstedt nicht bekannt Vollersroda nicht bekannt Wiegendorf nicht bekannt Am Ettersberg nicht bekannt Landkreis Greiz Hundhaupten Prüfbericht noch nicht erstellt Lederhose Prüfbericht noch nicht erstellt Münchenbernsdorf, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Ronneburg, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Schwarzbach Prüfbericht noch nicht erstellt Zedlitz Prüfbericht noch nicht erstellt Landkreis Gotha Bienstädt Prüfbericht noch nicht erstellt Dachwig Prüfbericht noch nicht erstellt Döllstädt Prüfbericht noch nicht erstellt Seite 2 von 9
Kleine Anfrage Nr. 675 des Abgeordneten Bilay (DIE LINKE) - Kommunen ohne Jahresrechnungen 2018 und 2019 - Anlage zu Frage 1 Den Rechtsaufsichtsbehörden noch nicht vorliegende Jahresrechnungen / Jahresabschlüsse 2018 Grund der Nichtvorlage (soweit bekannt) Emleben Prüfbericht noch nicht erstellt Eschenbergen Prüfbericht noch nicht erstellt Friedrichroda, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Friemar Prüfbericht noch nicht erstellt Gierstädt Prüfbericht noch nicht erstellt Gotha, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Großfahner Prüfbericht noch nicht erstellt Herrenhof Prüfbericht noch nicht erstellt Luisenthal Prüfbericht noch nicht erstellt Molschleben Prüfbericht noch nicht erstellt Nottleben Prüfbericht noch nicht erstellt Ohrdruf, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Pferdingsleben Prüfbericht noch nicht erstellt Schwabhausen Prüfbericht noch nicht erstellt Sonneborn Prüfbericht noch nicht erstellt Bad Tabarz Prüfbericht noch nicht erstellt Tambach-Dietharz/Thür. Wald, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Tonna Prüfbericht noch nicht erstellt Tröchtelborn Prüfbericht noch nicht erstellt Tüttleben Prüfbericht noch nicht erstellt Waltershausen, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Zimmernsupra Prüfbericht noch nicht erstellt Nesse-Apfelstädt Prüfbericht noch nicht erstellt Hörsel Prüfbericht noch nicht erstellt Drei Gleichen Prüfbericht noch nicht erstellt Nessetal Prüfbericht noch nicht erstellt Georgenthal Prüfbericht noch nicht erstellt Landkreis Hildburghausen Ahlstädt nicht bekannt Beinerstadt nicht bekannt Bischofrod nicht bekannt Brünn/Thür. nicht bekannt Dingsleben nicht bekannt Ehrenberg nicht bekannt Eichenberg nicht bekannt Eisfeld, Stadt nicht bekannt Grimmelshausen nicht bekannt Grub nicht bekannt Henfstädt nicht bekannt Hildburghausen, Stadt nicht bekannt Kloster Veßra nicht bekannt Lengfeld nicht bekannt Marisfeld nicht bekannt Oberstadt nicht bekannt Reurieth nicht bekannt Seite 3 von 9
Kleine Anfrage Nr. 675 des Abgeordneten Bilay (DIE LINKE) - Kommunen ohne Jahresrechnungen 2018 und 2019 - Anlage zu Frage 1 Den Rechtsaufsichtsbehörden noch nicht vorliegende Jahresrechnungen / Jahresabschlüsse 2018 Grund der Nichtvorlage (soweit bekannt) Schlechtsart nicht bekannt Schleusegrund nicht bekannt Schleusingen, Stadt nicht bekannt Schmeheim nicht bekannt Schweickershausen nicht bekannt St.Bernhard nicht bekannt Straufhain nicht bekannt Themar, Stadt nicht bekannt Ummerstadt, Stadt nicht bekannt Westhausen nicht bekannt Auengrund nicht bekannt Masserberg nicht bekannt Römhild, Stadt nicht bekannt Heldburg, Stadt nicht bekannt Ilm-Kreis Alkersleben nicht bekannt Arnstadt, Stadt nicht bekannt Bösleben-Wüllersleben nicht bekannt Dornheim nicht bekannt Elgersburg nicht bekannt Elleben nicht bekannt Elxleben nicht bekannt Amt Wachsenburg nicht bekannt Ilmenau, Stadt nicht bekannt Martinroda nicht bekannt Osthausen-Wülfershausen nicht bekannt Plaue, Stadt nicht bekannt Stadtilm, Stadt nicht bekannt Witzleben nicht bekannt Geratal nicht bekannt Großbreitenbach, Stadt nicht bekannt Landkreis Nordhausen Jahresrechnung war dem Feststellungs- und Entlastungsbeschluss und dem Prüfbericht nicht Ellrich, Stadt beigefügt Görsbach Prüfbericht noch nicht erstellt Großlohra Prüfbericht noch nicht erstellt Kehmstedt Prüfbericht noch nicht erstellt Kleinfurra Prüfbericht noch nicht erstellt Lipprechterode Prüfbericht noch nicht erstellt Niedergebra Prüfbericht noch nicht erstellt Urbach Prüfbericht noch nicht erstellt Hohenstein Prüfbericht noch nicht erstellt Seite 4 von 9
Kleine Anfrage Nr. 675 des Abgeordneten Bilay (DIE LINKE) - Kommunen ohne Jahresrechnungen 2018 und 2019 - Anlage zu Frage 1 Den Rechtsaufsichtsbehörden noch nicht vorliegende Jahresrechnungen / Jahresabschlüsse 2018 Grund der Nichtvorlage (soweit bekannt) Werther Prüfbericht noch nicht erstellt Heringen/Helme, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Saale-Holzland-Kreis Albersdorf nicht bekannt Altenberga nicht bekannt Bad Klosterlausnitz nicht bekannt Bibra nicht bekannt Bucha nicht bekannt Bürgel, Stadt nicht bekannt Dornburg-Camburg, Stadt nicht bekannt Crossen an der Elster nicht bekannt Eichenberg nicht bekannt Frauenprießnitz nicht bekannt Freienorla nicht bekannt Gneus nicht bekannt Gösen nicht bekannt Graitschen b. Bürgel nicht bekannt Hainichen nicht bekannt Hainspitz nicht bekannt Hartmannsdorf nicht bekannt Heideland nicht bekannt Hermsdorf, Stadt nicht bekannt Hummelshain nicht bekannt Kahla, Stadt nicht bekannt Karlsdorf nicht bekannt Kleinbockedra nicht bekannt Kleinebersdorf nicht bekannt Kleineutersdorf nicht bekannt Lehesten nicht bekannt Löberschütz nicht bekannt Mertendorf nicht bekannt Meusebach nicht bekannt Möckern nicht bekannt Nausnitz nicht bekannt Ottendorf nicht bekannt Petersberg nicht bekannt Poxdorf nicht bekannt Rattelsdorf nicht bekannt Rauschwitz nicht bekannt Rothenstein nicht bekannt Ruttersdorf-Lotschen nicht bekannt Scheiditz nicht bekannt St.Gangloff nicht bekannt Stadtroda, Stadt nicht bekannt Seite 5 von 9
Kleine Anfrage Nr. 675 des Abgeordneten Bilay (DIE LINKE) - Kommunen ohne Jahresrechnungen 2018 und 2019 - Anlage zu Frage 1 Den Rechtsaufsichtsbehörden noch nicht vorliegende Jahresrechnungen / Jahresabschlüsse 2018 Grund der Nichtvorlage (soweit bekannt) Tissa nicht bekannt Trockenborn-Wolfersdorf nicht bekannt Walpernhain nicht bekannt Waltersdorf nicht bekannt Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Schkölen, Stadt nicht bekannt Gräfenthal, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Lehesten, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Probstzella Prüfbericht noch nicht erstellt Rudolstadt, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Schwarzburg Prüfbericht noch nicht erstellt Sitzendorf Prüfbericht noch nicht erstellt Unterweißbach Prüfbericht noch nicht erstellt Leutenberg, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Landkreis Schmalkalden-Meiningen Belrieth Prüfbericht noch nicht erstellt Birx Prüfbericht noch nicht erstellt Breitungen/Werra Prüfbericht noch nicht erstellt Christes Prüfbericht noch nicht erstellt Dillstädt Prüfbericht noch nicht erstellt Einhausen Prüfbericht noch nicht erstellt Ellingshausen Prüfbericht noch nicht erstellt Erbenhausen Prüfbericht noch nicht erstellt Fambach Prüfbericht noch nicht erstellt Floh-Seligenthal Prüfbericht noch nicht erstellt Frankenheim/Rhön Prüfbericht noch nicht erstellt Friedelshausen Prüfbericht noch nicht erstellt Kühndorf Prüfbericht noch nicht erstellt Leutersdorf Prüfbericht noch nicht erstellt Mehmels Prüfbericht noch nicht erstellt Meiningen, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Neubrunn Prüfbericht noch nicht erstellt Oberhof, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Obermaßfeld-Grimmenthal Prüfbericht noch nicht erstellt Oberweid Prüfbericht noch nicht erstellt Rippershausen Prüfbericht noch nicht erstellt Ritschenhausen Prüfbericht noch nicht erstellt Rohr Prüfbericht noch nicht erstellt Rosa Prüfbericht noch nicht erstellt Roßdorf Prüfbericht noch nicht erstellt Schmalkalden, Kurort, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Schwallungen Prüfbericht noch nicht erstellt Schwarza Prüfbericht noch nicht erstellt Seite 6 von 9
Kleine Anfrage Nr. 675 des Abgeordneten Bilay (DIE LINKE) - Kommunen ohne Jahresrechnungen 2018 und 2019 - Anlage zu Frage 1 Den Rechtsaufsichtsbehörden noch nicht vorliegende Jahresrechnungen / Jahresabschlüsse 2018 Grund der Nichtvorlage (soweit bekannt) Steinbach-Hallenberg, Kurort, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Sülzfeld Prüfbericht noch nicht erstellt Brotterode-Trusetal, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Untermaßfeld Prüfbericht noch nicht erstellt Utendorf Prüfbericht noch nicht erstellt Vachdorf Prüfbericht noch nicht erstellt Wasungen, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Zella-Mehlis, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Rhönblick Prüfbericht noch nicht erstellt Grabfeld Prüfbericht noch nicht erstellt Kaltennordheim, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Saale-Orla-Kreis Bodelwitz Prüfbericht noch nicht erstellt Dittersdorf Prüfbericht noch nicht erstellt Döbritz Prüfbericht noch nicht erstellt Eßbach Prüfbericht noch nicht erstellt Gertewitz Prüfbericht noch nicht erstellt Görkwitz Prüfbericht noch nicht erstellt Göschitz Prüfbericht noch nicht erstellt Gössitz Prüfbericht noch nicht erstellt Grobengereuth Prüfbericht noch nicht erstellt Hirschberg, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Keila Prüfbericht noch nicht erstellt Kirschkau Prüfbericht noch nicht erstellt Kospoda Prüfbericht noch nicht erstellt Langenorla Prüfbericht noch nicht erstellt Lausnitz b. Neustadt an der Orla Prüfbericht noch nicht erstellt Löhma Prüfbericht noch nicht erstellt Moßbach Prüfbericht noch nicht erstellt Moxa Prüfbericht noch nicht erstellt Neundorf (bei Schleiz) Prüfbericht noch nicht erstellt Neustadt an der Orla, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Nimritz Prüfbericht noch nicht erstellt Oberoppurg Prüfbericht noch nicht erstellt Oettersdorf Prüfbericht noch nicht erstellt Oppurg Prüfbericht noch nicht erstellt Paska Prüfbericht noch nicht erstellt Peuschen Prüfbericht noch nicht erstellt Plothen Prüfbericht noch nicht erstellt Pörmitz Prüfbericht noch nicht erstellt Pößneck, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Quaschwitz Prüfbericht noch nicht erstellt Ranis, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Schleiz, Stadt Prüfbericht noch nicht erstellt Seite 7 von 9