Fördermittelvergabe an eine in der Stadt Neumark (Landkreis Weimarer Land) angesiedelte Firmengruppe (Schweinehaltung)

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Gebieten (nur Dauergrünland) • Einhaltung von Cross Compliance (anderweitige Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze) Seite 20 von 31
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Jahr der Zuwendungsempfänger            Förderprogramm       Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen            Spezielle Auflagen und Bedingungen Bewilligung 28 2015       van Asten Tierzucht            Direktzahlungen      • Einkommensbeihilfen für                       keine Nordhausen GmbH &                                       Landwirtschaftsbetriebe (Basisprämie, CoKG                                                    Greeningprämie, Umverteilungsprämie) 2015       Agrar Sollstedt GmbH           Direktzahlungen      • Zahlung bezieht sich auf Flächengröße         keine 2015       Mutterkuhhof GbR               Direktzahlungen          und Bewirtschaftungs-verpflichtungen in     keine Nordhausen, Roland van                                  Verbindung mit für eine Zahlung Asten                                                   aktivierten Zahlungsansprüchen des Betriebs • jährliche Antragstellung bis 15.05. • landwirtschaftliche Tätigkeit • Greening-Verpflichtungen • Einhaltung von Cross Compliance (anderweitige Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze) 2015       Mutterkuhhof GbR               Ausgleichszulage     • Zuwendungsempfänger sind natürliche           keine 29 Nordhausen, Roland van                                  und juristische Personen, die förderfähig Asten                                                   in Bezug auf Direktzahlungen sind • Bewirtschaftung von Flächen in thüringenweit festgelegten benachteiligten und spezifischen Gebieten • mind. 3 ha förderfähige Fläche • Mindestförderbetrag 300 € • jährliche Antragstellung bis 15.05. • Festbetrag pro ha: 30 € bis 195 € in naturbedingt benachteiligten Gebieten (je nach Ertragsmesszahl und Anteil der Hauptfutterfläche), • 100 € in spezifisch benachteiligten 28 Direktzahlungen gemäß VO (EU) Nr. 1307/2013 vom 17.12.2013; Amtsblatt EU L 347/608 29 Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Förderrichtlinie vom 08.07.2015; ThürStAnz. Nr. 30/2015 Seite 21 von 31
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Jahr der Zuwendungsempfänger            Förderprogramm       Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen            Spezielle Auflagen und Bedingungen Bewilligung 30 2016       van Asten Tierzucht            Direktzahlungen      • Einkommensbeihilfen für                       keine Nordhausen GmbH &                                       Landwirtschaftsbetriebe (Basisprämie, CoKG                                                    Greeningprämie, Umverteilungsprämie) 2016       Agrar Sollstedt GmbH           Direktzahlungen      • Zahlung bezieht sich auf Flächengröße         keine 2016       Mutterkuhhof GbR               Direktzahlungen          und Bewirtschaftungs-verpflichtungen in     keine Nordhausen, Roland van                                  Verbindung mit für eine Zahlung Asten                                                   aktivierten Zahlungsansprüchen des Betriebs • jährliche Antragstellung bis 15.05. • landwirtschaftliche Tätigkeit • Greening-Verpflichtungen • Einhaltung von Cross Compliance (anderweitige Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze) 2016       Mutterkuhhof GbR               Ausgleichszulage     • Zuwendungsempfänger sind natürliche           keine 31 Nordhausen, Roland van                                  und juristische Personen, die förderfähig Asten                                                   in Bezug auf Direktzahlungen sind • Bewirtschaftung von Flächen in thüringenweit festgelegten benachteiligten und spezifischen Gebieten • mind. 3 ha förderfähige Fläche • Mindestförderbetrag 300 € • jährliche Antragstellung bis 15.05. • Festbetrag pro ha: 30 € bis 195 € in naturbedingt benachteiligten Gebieten (je nach Ertragsmesszahl und Anteil der Hauptfutterfläche), • 100 € in spezifisch benachteiligten 30 Direktzahlungen gemäß VO (EU) Nr. 1307/2013 vom 17.12.2013; Amtsblatt EU L 347/608 31 Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Förderrichtlinie vom 08.07.2015; ThürStAnz. Nr. 30/2015) Seite 23 von 31
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Gebieten (nur Dauergrünland) • Einhaltung von Cross Compliance (anderweitige Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze) 2016       van Asten Tierzucht           Tätigkeit von          Die Tätigkeitsfelder der Operationellen          • Alle geförderten Wirtschaftsgüter sind Neumark GmbH & Co. KG         Operationellen         Gruppen müssen mindestens einer der                 entsprechend den steuerlichen als Mitglied der              Gruppen der            Prioritäten:                                        Bestimmungen spätestens zum Abschluss Kooperation „Innovative       Europäischen           • Förderung der Innovation, der                     des Geschäftsjahres, in dem diese Futterfermentation“           Innovationspartner        Zusammenarbeit und des Aufbaus der               angeschafft wurden, zu aktivieren. schaft (EIP)              Wissensbasis in ländlichen Gebieten,          • Das geförderte Projekt muss der Land-, „Landwirt-                (zutreffend für das Projekt)                     Forst- und/oder Ernährungswirtschaft schaftliche            • Stärkung der Verbindung zwischen                  dienen. Produktivität und         Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung       • Operationelle Gruppen (EIP-Projekte) sind 32 Nachhaltigkeit“           und Forstwirtschaft sowie Forschung und          verpflichtet, die Ergebnisse ihrer 2016       Uthlebener Qualitäts-         Tätigkeit von             Innovation,                                      Kooperation über das EIP-Netzwerk zu schweine GmbH & Co. KG        Operationellen         • Erhaltung und Verbesserung der                    veröffentlichen. als Mitglied der              Gruppen der               biologischen Vielfalt, Anwendung              • Vorlage eines jährlichen Fortschrittsbericht Kooperation „Innovative       Europäischen              ressourcenschonender und                         spätestens bis zum 31. März des Futterfermentation“           Innovationspartner        ressourceneffizienter sowie                      Folgejahres bei der Bewilligungsbehörde schaft (EIP)              standortangepasster und integrierter „Landwirt-                Landbewirtschaftungsmethoden, schaftliche               Reduzierung des Treibhausgasausstoßes, Produktivität und         nachhaltige und naturnahe Nachhaltigkeit“           Waldbewirtschaftung, Weiterentwicklung ökologischer Verfahren und mindestens einem der Ziele der EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" nach Art. 55 der VO (EU) Nr. 1305/2013 zugeordnet werden können. 32 Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, Teilmaßnahme A – Tätigkeit von Operationellen Gruppen (OG) der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (Förderrichtlinie vom 25.09.2015; ThürStAnz. Nr. 42/2015) Seite 24 von 31
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• Das geförderte Projekt muss in Thüringen durchgeführt werden. • Vorhaben müssen einen innovativen Charakter besitzen. Seite 25 von 31
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Jahr der Zuwendungsempfänger            Förderprogramm       Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen            Spezielle Auflagen und Bedingungen Bewilligung 33 2017       van Asten Tierzucht            Direktzahlungen      • Einkommensbeihilfen für                       keine Nordhausen GmbH &                                       Landwirtschaftsbetriebe (Basisprämie, CoKG                                                    Greeningprämie, Umverteilungsprämie) 2017       Agrar Sollstedt GmbH           Direktzahlungen      • Zahlung bezieht sich auf Flächengröße         keine 2017       Mutterkuhhof GbR               Direktzahlungen          und Bewirtschaftungs-verpflichtungen in     keine Nordhausen, Roland van                                  Verbindung mit für eine Zahlung Asten                                                   aktivierten Zahlungsansprüchen des Betriebs • jährliche Antragstellung bis 15.05. • landwirtschaftliche Tätigkeit • Greening-Verpflichtungen • Einhaltung von Cross Compliance (anderweitige Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze) 2017       Mutterkuhhof GbR               Ausgleichszulage     • Zuwendungsempfänger sind natürliche           keine 34 Nordhausen, Roland van                                  und juristische Personen, die förderfähig Asten                                                   in Bezug auf Direktzahlungen sind • Bewirtschaftung von Flächen in thüringenweit festgelegten benachteiligten und spezifischen Gebieten • mind. 3 ha förderfähige Fläche • Mindestförderbetrag 300 € • jährliche Antragstellung bis 15.05. • Festbetrag pro ha: 30 € bis 195 € in naturbedingt benachteiligten Gebieten (je nach Ertragsmesszahl und Anteil der Hauptfutterfläche), • 100 € in spezifisch benachteiligten 33 Direktzahlungen gemäß VO (EU) Nr. 1307/2013 vom 17.12.2013; Amtsblatt EU L 347/608 34 Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Förderrichtlinie vom 08.07.2015; ThürStAnz. Nr. 30/2015) Seite 26 von 31
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Jahr der Zuwendungsempfänger            Förderprogramm       Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen            Spezielle Auflagen und Bedingungen Bewilligung 35 2018       Agrar Sollstedt GmbH           Direktzahlungen      • Einkommensbeihilfen für                       keine 2018       van Asten Tierzucht            Direktzahlungen          Landwirtschaftsbetriebe (Basisprämie,       keine Nordhausen GmbH &                                       Greeningprämie, Umverteilungsprämie) CoKG                                                • Zahlung bezieht sich auf Flächengröße 2018       Mutterkuhhof GbR               Direktzahlungen          und Bewirtschaftungs-verpflichtungen in     keine Nordhausen, Roland van                                  Verbindung mit für eine Zahlung Asten                                                   aktivierten Zahlungsansprüchen des Betriebs • jährliche Antragstellung bis 15.05. • landwirtschaftliche Tätigkeit • Greening-Verpflichtungen • Einhaltung von Cross Compliance (anderweitige Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze) 2018       Agrar Sollstedt GmbH           Ausgleichszulage     • Zuwendungsempfänger sind natürliche           keine 36 und juristische Personen, die förderfähig 2018       Mutterkuhhof GbR               Ausgleichszulage         in Bezug auf Direktzahlungen sind           keine Nordhausen, Roland van                              • Bewirtschaftung von Flächen in Asten                                                   thüringenweit festgelegten benachteiligten und spezifischen Gebieten • mind. 3 ha förderfähige Fläche • Mindestförderbetrag 300 € • jährliche Antragstellung bis 15.05. • Festbetrag pro ha: 30 € bis 195 € in naturbedingt benachteiligten Gebieten (je nach Ertragsmesszahl und Anteil der Hauptfutterfläche), • 100 € in spezifisch benachteiligten 35 Direktzahlungen gemäß VO (EU) Nr. 1307/2013 vom 17.12.2013; Amtsblatt EU L 347/608 36 Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Förderrichtlinie vom 30.11.2017; ThürStAnz. Nr. 51/2017) Seite 28 von 31
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Gebieten (nur Dauergrünland) • Einhaltung von Cross Compliance (anderweitige Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze) Seite 29 von 31
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