Fördermittelvergabe an eine in der Stadt Neumark (Landkreis Weimarer Land) angesiedelte Firmengruppe (Schweinehaltung)
Gebieten (nur Dauergrünland) • Einhaltung von Cross Compliance (anderweitige Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze) Seite 20 von 31
Jahr der Zuwendungsempfänger Förderprogramm Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen Spezielle Auflagen und Bedingungen Bewilligung 28 2015 van Asten Tierzucht Direktzahlungen • Einkommensbeihilfen für keine Nordhausen GmbH & Landwirtschaftsbetriebe (Basisprämie, CoKG Greeningprämie, Umverteilungsprämie) 2015 Agrar Sollstedt GmbH Direktzahlungen • Zahlung bezieht sich auf Flächengröße keine 2015 Mutterkuhhof GbR Direktzahlungen und Bewirtschaftungs-verpflichtungen in keine Nordhausen, Roland van Verbindung mit für eine Zahlung Asten aktivierten Zahlungsansprüchen des Betriebs • jährliche Antragstellung bis 15.05. • landwirtschaftliche Tätigkeit • Greening-Verpflichtungen • Einhaltung von Cross Compliance (anderweitige Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze) 2015 Mutterkuhhof GbR Ausgleichszulage • Zuwendungsempfänger sind natürliche keine 29 Nordhausen, Roland van und juristische Personen, die förderfähig Asten in Bezug auf Direktzahlungen sind • Bewirtschaftung von Flächen in thüringenweit festgelegten benachteiligten und spezifischen Gebieten • mind. 3 ha förderfähige Fläche • Mindestförderbetrag 300 € • jährliche Antragstellung bis 15.05. • Festbetrag pro ha: 30 € bis 195 € in naturbedingt benachteiligten Gebieten (je nach Ertragsmesszahl und Anteil der Hauptfutterfläche), • 100 € in spezifisch benachteiligten 28 Direktzahlungen gemäß VO (EU) Nr. 1307/2013 vom 17.12.2013; Amtsblatt EU L 347/608 29 Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Förderrichtlinie vom 08.07.2015; ThürStAnz. Nr. 30/2015 Seite 21 von 31
Gebieten (nur Dauergrünland) • Einhaltung von Cross Compliance (anderweitige Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze) Seite 22 von 31
Jahr der Zuwendungsempfänger Förderprogramm Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen Spezielle Auflagen und Bedingungen Bewilligung 30 2016 van Asten Tierzucht Direktzahlungen • Einkommensbeihilfen für keine Nordhausen GmbH & Landwirtschaftsbetriebe (Basisprämie, CoKG Greeningprämie, Umverteilungsprämie) 2016 Agrar Sollstedt GmbH Direktzahlungen • Zahlung bezieht sich auf Flächengröße keine 2016 Mutterkuhhof GbR Direktzahlungen und Bewirtschaftungs-verpflichtungen in keine Nordhausen, Roland van Verbindung mit für eine Zahlung Asten aktivierten Zahlungsansprüchen des Betriebs • jährliche Antragstellung bis 15.05. • landwirtschaftliche Tätigkeit • Greening-Verpflichtungen • Einhaltung von Cross Compliance (anderweitige Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze) 2016 Mutterkuhhof GbR Ausgleichszulage • Zuwendungsempfänger sind natürliche keine 31 Nordhausen, Roland van und juristische Personen, die förderfähig Asten in Bezug auf Direktzahlungen sind • Bewirtschaftung von Flächen in thüringenweit festgelegten benachteiligten und spezifischen Gebieten • mind. 3 ha förderfähige Fläche • Mindestförderbetrag 300 € • jährliche Antragstellung bis 15.05. • Festbetrag pro ha: 30 € bis 195 € in naturbedingt benachteiligten Gebieten (je nach Ertragsmesszahl und Anteil der Hauptfutterfläche), • 100 € in spezifisch benachteiligten 30 Direktzahlungen gemäß VO (EU) Nr. 1307/2013 vom 17.12.2013; Amtsblatt EU L 347/608 31 Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Förderrichtlinie vom 08.07.2015; ThürStAnz. Nr. 30/2015) Seite 23 von 31
Gebieten (nur Dauergrünland) • Einhaltung von Cross Compliance (anderweitige Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze) 2016 van Asten Tierzucht Tätigkeit von Die Tätigkeitsfelder der Operationellen • Alle geförderten Wirtschaftsgüter sind Neumark GmbH & Co. KG Operationellen Gruppen müssen mindestens einer der entsprechend den steuerlichen als Mitglied der Gruppen der Prioritäten: Bestimmungen spätestens zum Abschluss Kooperation „Innovative Europäischen • Förderung der Innovation, der des Geschäftsjahres, in dem diese Futterfermentation“ Innovationspartner Zusammenarbeit und des Aufbaus der angeschafft wurden, zu aktivieren. schaft (EIP) Wissensbasis in ländlichen Gebieten, • Das geförderte Projekt muss der Land-, „Landwirt- (zutreffend für das Projekt) Forst- und/oder Ernährungswirtschaft schaftliche • Stärkung der Verbindung zwischen dienen. Produktivität und Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung • Operationelle Gruppen (EIP-Projekte) sind 32 Nachhaltigkeit“ und Forstwirtschaft sowie Forschung und verpflichtet, die Ergebnisse ihrer 2016 Uthlebener Qualitäts- Tätigkeit von Innovation, Kooperation über das EIP-Netzwerk zu schweine GmbH & Co. KG Operationellen • Erhaltung und Verbesserung der veröffentlichen. als Mitglied der Gruppen der biologischen Vielfalt, Anwendung • Vorlage eines jährlichen Fortschrittsbericht Kooperation „Innovative Europäischen ressourcenschonender und spätestens bis zum 31. März des Futterfermentation“ Innovationspartner ressourceneffizienter sowie Folgejahres bei der Bewilligungsbehörde schaft (EIP) standortangepasster und integrierter „Landwirt- Landbewirtschaftungsmethoden, schaftliche Reduzierung des Treibhausgasausstoßes, Produktivität und nachhaltige und naturnahe Nachhaltigkeit“ Waldbewirtschaftung, Weiterentwicklung ökologischer Verfahren und mindestens einem der Ziele der EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" nach Art. 55 der VO (EU) Nr. 1305/2013 zugeordnet werden können. 32 Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, Teilmaßnahme A – Tätigkeit von Operationellen Gruppen (OG) der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (Förderrichtlinie vom 25.09.2015; ThürStAnz. Nr. 42/2015) Seite 24 von 31
• Das geförderte Projekt muss in Thüringen durchgeführt werden. • Vorhaben müssen einen innovativen Charakter besitzen. Seite 25 von 31
Jahr der Zuwendungsempfänger Förderprogramm Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen Spezielle Auflagen und Bedingungen Bewilligung 33 2017 van Asten Tierzucht Direktzahlungen • Einkommensbeihilfen für keine Nordhausen GmbH & Landwirtschaftsbetriebe (Basisprämie, CoKG Greeningprämie, Umverteilungsprämie) 2017 Agrar Sollstedt GmbH Direktzahlungen • Zahlung bezieht sich auf Flächengröße keine 2017 Mutterkuhhof GbR Direktzahlungen und Bewirtschaftungs-verpflichtungen in keine Nordhausen, Roland van Verbindung mit für eine Zahlung Asten aktivierten Zahlungsansprüchen des Betriebs • jährliche Antragstellung bis 15.05. • landwirtschaftliche Tätigkeit • Greening-Verpflichtungen • Einhaltung von Cross Compliance (anderweitige Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze) 2017 Mutterkuhhof GbR Ausgleichszulage • Zuwendungsempfänger sind natürliche keine 34 Nordhausen, Roland van und juristische Personen, die förderfähig Asten in Bezug auf Direktzahlungen sind • Bewirtschaftung von Flächen in thüringenweit festgelegten benachteiligten und spezifischen Gebieten • mind. 3 ha förderfähige Fläche • Mindestförderbetrag 300 € • jährliche Antragstellung bis 15.05. • Festbetrag pro ha: 30 € bis 195 € in naturbedingt benachteiligten Gebieten (je nach Ertragsmesszahl und Anteil der Hauptfutterfläche), • 100 € in spezifisch benachteiligten 33 Direktzahlungen gemäß VO (EU) Nr. 1307/2013 vom 17.12.2013; Amtsblatt EU L 347/608 34 Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Förderrichtlinie vom 08.07.2015; ThürStAnz. Nr. 30/2015) Seite 26 von 31
Gebieten (nur Dauergrünland) • Einhaltung von Cross Compliance (anderweitige Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze) Seite 27 von 31
Jahr der Zuwendungsempfänger Förderprogramm Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen Spezielle Auflagen und Bedingungen Bewilligung 35 2018 Agrar Sollstedt GmbH Direktzahlungen • Einkommensbeihilfen für keine 2018 van Asten Tierzucht Direktzahlungen Landwirtschaftsbetriebe (Basisprämie, keine Nordhausen GmbH & Greeningprämie, Umverteilungsprämie) CoKG • Zahlung bezieht sich auf Flächengröße 2018 Mutterkuhhof GbR Direktzahlungen und Bewirtschaftungs-verpflichtungen in keine Nordhausen, Roland van Verbindung mit für eine Zahlung Asten aktivierten Zahlungsansprüchen des Betriebs • jährliche Antragstellung bis 15.05. • landwirtschaftliche Tätigkeit • Greening-Verpflichtungen • Einhaltung von Cross Compliance (anderweitige Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze) 2018 Agrar Sollstedt GmbH Ausgleichszulage • Zuwendungsempfänger sind natürliche keine 36 und juristische Personen, die förderfähig 2018 Mutterkuhhof GbR Ausgleichszulage in Bezug auf Direktzahlungen sind keine Nordhausen, Roland van • Bewirtschaftung von Flächen in Asten thüringenweit festgelegten benachteiligten und spezifischen Gebieten • mind. 3 ha förderfähige Fläche • Mindestförderbetrag 300 € • jährliche Antragstellung bis 15.05. • Festbetrag pro ha: 30 € bis 195 € in naturbedingt benachteiligten Gebieten (je nach Ertragsmesszahl und Anteil der Hauptfutterfläche), • 100 € in spezifisch benachteiligten 35 Direktzahlungen gemäß VO (EU) Nr. 1307/2013 vom 17.12.2013; Amtsblatt EU L 347/608 36 Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Förderrichtlinie vom 30.11.2017; ThürStAnz. Nr. 51/2017) Seite 28 von 31
Gebieten (nur Dauergrünland) • Einhaltung von Cross Compliance (anderweitige Verpflichtungen in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze) Seite 29 von 31