Sprachstörungen bei Kindern und Jugendlichen in Thüringen

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Thüringer Landtag                                                             Drucksache 7/     2610 7. Wahlperiode                                                            26.01.2021 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hoffmann und Jankowski (AfD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Sprachstörungen bei Kindern und Jugendlichen in Thüringen Seit einigen Jahren steigen die Sprachprobleme bei Kindern und Jugendlichen in Thüringen. Dabei geht es um Defizite bei der Aussprache, dem Wortschatz, der Grammatik oder dem Kommunikationsverhalten. Während im Jahr 2010 der Anteil der sprachgestörten Kinder bei den Schuleingangsuntersuchungen bei 22,6 Prozent lag, ist er im Jahr 2018 nunmehr auf 25,8 Prozent gestiegen. Auch steigt die Anzahl der von Ärzten ausgestellten Rezepte für Sprachtherapien. Sie betrug im Jahr 2018 rund 25.700 und ist nunmehr auf knapp 27.000 gestiegen. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine An- frage 7/1359 vom 2. November 2020 namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Januar 2021 beantwortet: (Bitte, wenn möglich, bei allen Angaben in den Fragen 1 bis 14 um zusätzliche Aufgliederung zwischen deut- scher Staatsangehörigkeit [bitte unterscheiden nach Migrationshintergrund vorhanden oder nicht vorhan- den] und ausländischer Staatsangehörigkeit.) 1. Wie viele Kinder gelten in Thüringen aufgrund der Schuleingangsuntersuchung als sprachgestört (bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben seit dem Jahr 2010)? 2. Unter welche Kategorie der Sprachstörung (Aussprache, Wortschatz, Grammatik, Kommunikationsver- halten, weitere Gründe) fallen wie viele dieser Kinder aus Frage 1 (auch prozentual)? Antwort zu den Fragen 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden wegen des thematischen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die angefügte Anlage zeigt, bei wie vielen Kindern, die 2010, 2014 und 2017 beziehungsweise 2018 erstmalig anlässlich der vorgesehenen Einschulung vom öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) unter- sucht wurden (S1), Störungen der expressiven Sprechfunktionen und der rezeptiven Sprachfunktionen festgestellt wurden. Der Anteil der Kinder mit Störungen der expressiven Sprechfunktionen an der Ge- samtzahl der Untersuchten lag 2010 bei 22,6 Prozent und 2018 bei 25,8 Prozent. Störungen der rezep- tiven Sprachfunktionen wurden 2010 bei 21,3 Prozent und 2017 bei 23,7 Prozent der Einschulungskin- der gefunden. Im Untersuchungsjahr 2018 war - bei einer Gesamthäufigkeit von 4.709 Fällen (n = 18246) - der Befund "Sprech-, Sprach-, Stimmstörung" (Befund 53) bei 1.499 Kindern (31,8 Prozent) nicht (mehr) behand- lungsbedürftig. Bei 2.509 Kindern (53,3 Prozent) war die Behandlung ausreichend oder bereits eingelei- tet. In 14,9 Prozent der Fälle (701) entschieden die Ärztinnen/Ärzte des ÖGD, dass erstmalig oder erneut eine Überweisung an eine(n) HNO-Arzt/-Ärztin erforderlich sei. Die Einleitung einer Sprachbehandlung (Maßnahme 63) empfahlen die Ärztinnen/Ärzte des ÖGD bei 806 Kindern, was 4,4 Prozent der insge- Druck: Thüringer Landtag, 10. Februar 2021
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Drucksache 7/      2610                                     Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode samt untersuchten Kinder entspricht beziehungsweise 17,1 Prozent der Untersuchten mit dem Befund 53. Bei der Erhebung des Befunds 53 richtet sich im Rahmen der Untersuchungsart S1 (Einschulungs- untersuchung) das Augenmerk auf "expressive Sprechfunktionen", da Auffälligkeiten der "rezeptiven Sprachfunktionen" in einem gesonderten Feld dokumentiert werden (vergleiche rechten Tabellenteil). 3. Wie viele der Kinder aus Frage 1 sind in Deutschland geboren? Antwort: Der Geburtsort wird nicht erhoben. 4. Wie viele Kinder und Jugendliche erhalten Rezepte für Sprachtherapien durch Ärzte (bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben seit dem Jahr 2010 sowie nach Altersgruppen [0 bis 3 Jahre, 4 bis 6 Jahre, 7 bis 10 Jahre, 11 bis 14 Jahre, über 15 Jahre])? 5. Aus welchen Gründen erhalten wie viele der Kinder und Jugendlichen Rezepte (bitte aufschlüsseln nach Aussprache, Wortschatz, Grammatik, Kommunikationsverhalten, weitere Gründe [auch prozentual])? 6. Wie viele Kinder und Jugendliche nehmen Therapien tatsächlich wahr (bitte aufschlüsseln nach Jah- resscheiben seit dem Jahr 2010 sowie nach Altersgruppen [0 bis 3 Jahre, 4 bis 6 Jahre, 7 bis 10 Jahre, 11 bis 14 Jahre, über 15 Jahre])? 7. Wie lange dauern die Therapien minimal, durchschnittlich und maximal? 8. Wie viele Therapien wurden abgebrochen und wie viele Therapien wurden erfolgreich abgeschlossen? Antwort zu den Fragen 4 bis 8: Zu den Fragen 4 bis 8 liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die gewünschten Daten wer- den nicht statistisch erhoben. Bei der Sprachtherapie handelt es sich um ein Heilmittel, welches von den Ärzten bei entsprechender medizinischer Indikation verordnet wird. Die Leistungserbringer von Heil- und Hilfsmitteln sind gemäß § 302 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetz- buch verpflichtet, den Krankenkassen die Abrechnungen mittels elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Somit müssten die Daten bei etwa 100 Krankenkassen, sofern dies überhaupt möglich ist, ermittelt und zusammengefasst werden. Die Bearbeitung dieser Daten liegt nicht im Verantwortungsbereich der Lan- desregierung. Die Krankenkassen sind mangels Rechtsaufsicht nicht verpflichtet, der Landesregierung diese Daten zur Verfügung zu stellen. 9. Wie ist der sozioökonomische Status und, falls möglich, der Bildungshintergrund der Eltern (bitte in Grup- pen und prozentual zusammenfassen [Empfänger von öffentlichen Leistungen voll, Empfänger von öf- fentlichen Leistungen aufstockend, Einkommen von Alleinerziehenden mit einem Kind unter 1.500 Euro/ Einkommen von einem Paar mit einem Kind unter 2.000 Euro, Einkommen von Alleinerziehenden mit einem Kind von 1.501 Euro bis 2.500 Euro/Einkommen von einem Paar mit einem Kind von 2.001 Euro bis 3.000 Euro, Einkommen von Alleinerziehenden mit über 2.501 Euro bis 4.500 Euro/Einkommen von einem Paar von 3.001 Euro bis 5.000 Euro, Einkommen von Alleinerziehenden über 4.501 Euro/Einkom- men von einem Paar über 5.001 Euro; Analphabeten, kein Schulabschluss, Hauptschulabschluss, Re- alschulabschluss, (Fach-)Hochschulreife, Studium])? Antwort: Zu Frage 9 liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Eingliederungshilfe wird in Thürin- gen durch die 23 kreisfreien Städte beziehungsweise Landkreise (örtliche Träger der Eingliederungshil- fe) in eigener Zuständigkeit und Kostentragung erbracht. Der sozioökonomische Status wird von den örtlichen Trägern der Eingliederungshilfe erfragt, eine sta- tistische Erfassung zur Auswertung der Daten erfolgt nicht, weil die Leistungen der Eingliederungshil- fe bei unter 18-Jährigen einkommensunabhängig von den Personensorgeberechtigen bewilligt werden. 2
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Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode                                               Drucksache 7/   2610 10.Wie werden die Eltern eingebunden in die Förderung der Kinder und Jugendlichen aus den Fragen 1 und 4? Antwort: Das jeweils aktuelle Bild einer Sprachstörung ergibt sich aus dem Zusammentreffen und längeren Wir- ken von inneren und äußeren Sprachentwicklungsbedingungen (anatomisch-physiologische Voraus- setzungen, psychische Faktoren, soziale Faktoren). Daher ist in der Förderung eine Zusammenarbeit mit den Eltern/Personensorgeberechtigten erforderlich. Diese werden sowohl im Rahmen einer Sprach- therapie als auch bei der schulischen Förderung zunächst zum vorliegenden Bedarf an Förderung in- formiert und es erfolgt eine Beratung zur Förderplanung. Der anschließende Förderprozess ist ein akti- ver Lernprozess zur Erhöhung der sprachlichen Kompetenzen und erfordert das Tätigsein des Kindes beziehungsweise Jugendlichen. Die Eltern/Personensorgeberechtigten wirken in diesem Prozess ak- tiv mit, indem, nach entsprechender Anleitung, im häuslichen Bereich Förderinhalte wiederholt und ge- festigt beziehungsweise gegebenenfalls spezielle Übungen im häuslichen Bereich umgesetzt werden. 11. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung für Thüringen zum Vorleseverhalten von Eltern vor, im Vergleich zur bundesweiten Studie der Stiftung Lesen, nach der deutschlandweit 32 Prozent aller Eltern ihren Kindern nie oder nur selten vorlesen, wodurch die Sprachentwicklung nicht gefördert werde? Antwort: Im schulischen Bereich liegen keine empirisch belegten Erkenntnisse oder Umfrageergebnisse zum Vor- leseverhalten von Eltern im Vergleich zur Vorlesestudie der Stiftung Lesen 2020 "Wie wird Vorlesen im Alltag möglich? - Eine Befragung von Eltern, die nicht oder selten vorlesen" vor. Die Studie der Stiftung Lesen stellt fest, dass Buchgeschenke die Chance erhöhen, dass Eltern zumin- dest einmal pro Woche vorlesen. Hier setzt das Programm "Lesestart - Drei Meilensteine für das Lesen" der Stiftung Lesen an. Daran be- teiligt sich Thüringen im schulischen Bereich, indem die Lesestart-Sets III der Stiftung über die Schu- len mit Schulanfängerinnen und Schulanfängern an die Eltern und Kinder verteilt werden. Dies wird auf unterschiedliche Weise mit Informationsveranstaltungen und Anregungen für die Eltern verbunden, die auch das Vorlesen betreffen. 12.Wie viele der Kinder aus den Fragen 1 und 4 befinden sich in Betreuungseinrichtungen (bitte unterschei- den zwischen Krippe, Kindergarten, Hort und Betreuungszeit [bei Krippe und Kindergarten bis zu vier Stunden, bis zu sechs Stunden, über sechs Stunden; beim Hort bis zu zwei Stunden, über zwei Stun- den])? Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. 13.Bei wie vielen Kinder wird aufgrund einer Sprachstörung die Einschulung aktuell zurückgestellt? Antwort: Die Erhebung der Daten erfolgt im Rahmen der Nichteinschulung aufgrund einer Zurückstellung vom Schulbesuch ausschließlich nach den Kategorien medizinische oder pädagogische Gründe. Detaillier- tere Angaben werden nicht erhoben. Schuljahr Geografie Einschulung                          Schulart -∑      Grund-      Thürin- Gemein- Förder- schule      ger Ge- schafts- schule mein-    schule schafts- schule 2020/2021 Thüringen - Nichteinschulung                    1.367    1.241        116      8        2 zurückgestellt aus medizi- 771          718        51      1        1 nischen Gründen zurückgestellt aus päda- 593            521        65      7 gogischen Gründen Schuljahresstatistik Schulen-Klassen-Schüler ABS ST+FT (ABS ST+FT - Allgemein bildende Schulen Staatlicher Träger und Freier Träger) 3
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Drucksache 7/       2610                                       Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode 14.Welche Fördermaßnahmen werden nach der Einschulung in den Schulen konkret ergriffen (bitte kon- kretisieren nach Schulart und Förderung einzeln oder in der Gruppe)? Antwort: Inhalte und Organisation der Förderung von Schülerinnen und Schülern im sprachlichen Bereich richte- ten sich nach Art und Umfang des jeweils im Einzelnen vorliegenden Förderbedarfs. Grundsätzlich erfolgt eine Sprachförderung im schulischen Bereich durch die Gestaltung eines sprach- sensiblen Unterrichts. Um individuellem beziehungsweise sonderpädagogischem Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern darüber hinaus zu entsprechen, erfolgt die sprachliche Förderung in Abhän- gigkeit vom jeweiligen Förderbedarf unterrichtsimmanent oder in spezifischem Sprachförderunterricht. Bei der unterrichtsimmanenten Förderung bleiben der Unterrichtsinhalt und die Fachdidaktik dominant, werden jedoch mit den Förderinhalten und Fördermethoden verknüpft. Im spezifischen Sprachförder- unterricht dominieren die Förderinhalte und die Fördermethodik. Diese bestimmen auch, ob der Förder- unterricht in der Gruppen- oder Einzelsituation stattfindet. Gegebenenfalls findet bei Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf im Bereich Sprache neben der schulischen Sprachförderung auch eine the- rapeutische Behandlung statt. Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die noch nicht ausreichende Deutschkenntnisse haben, um dem Unterricht zu folgen, erhalten eine Förderung in Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Die- se wird auf drei Stufen angeboten (Vorkurs, Grundkurs, Aufbaukurs). Je nach den Rahmenbedingun- gen der Schule erhalten die Schülerinnen und Schüler den DaZ-Unterricht als Einzel- oder Gruppenför- derung. Es gilt der Richtwert einer Wochenstunde pro Schüler. Im Schuljahr 2020/2021 stellt sich dies für die Schuleingangsphase (Klassenstufe 1) in den einzelnen Schularten nach vorläufiger Auswertung der Daten wie folgt dar: Ausländerförderungen                                  Schulart -∑       Grund-      Gemein- Sonstige Förder- schule      schafts- Schule         schule schule -∑                                                     1.671     1.526         130           9           6 - mit Förderunterricht                                 1.248     1.153          92           1           2 mit Förderunterricht DaZ Vorkurs                     782       710          71                       1 mit Förderunterricht DaZ Grundkurs                   377       354          21           1           1 mit Förderunterricht DaZ Aufbaukurs                    89        89 - ohne Förderunterricht                                  423       373          38           8           4 kein Förderbedarf                                    232       193          28           8           3 keine Förderung aber Bedarf nach Vorkurs              114      105            9 keine Förderung aber Bedarf nach Grundkurs             67        65           1                      1 keine Förderung aber Bedarf nach Aufbaukurs            10        10 Schuljahresstatistik Schulen-Klassen-Schüler ABS ST+FT, Schuljahr: 20/21, Stichtag: 16.09.2020, vorläufige Da- ten, Stand: 11.12.2020 (ABS ST+FT - Allgemein bildende Schulen Staatlicher Träger und Freier Träger) Werner Ministerin 4
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Anlage 1 Sprach- und Sprechfunktionen bei Kindern, die erstmalig anlässlich der vorgesehenen Einschulung vom öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen untersucht wurden (S1) Davon Zur Davon mit Aussage zur Erhebung des Befunds "Sprech-, Sprach-, Stimm-                       Ebenfalls davon mit Aussage zur Durchführung des Entwicklungstests Unter- Unter-                                                          störung" ("Expressive Sprechfunktionen" bei Untersuchungsart S1)                                            "Rezeptive Sprachfunktionen" suchung su-                Verwei-        Untersuchte          Einzelbefund-         Einzelbefund-                       Davon                                                                      Davon mit Entwicklungstestergebnis Vorge-                                                                                                                                      Test                   Test chungs-                gerer             (S)                erhebung              erhebung stellte                                                                                                                                     nicht             durchgeführt                             grenzwertig oder jahr                                                        nicht             durchgeführt          ohne Befund           mit Befund                                                           unauffällig (U)                                                                                                                                   durchgeführt               (E2)                                    auffällig durchgeführt               (E1) Anzahl     Anzahl     Anzahl      % (U)     Anzahl      % (S)     Anzahl      % (S)     Anzahl     % (E1)   Anzahl      % (E1)        Anzahl      % (S)     Anzahl      % (S)      Anzahl     % (E2)     Anzahl     % (E2) 2010         16762           6     16756       100,0         20         0,1     16736        99,9     12953        77,4       3783        22,6        183        1,1     16573         98,9     13051        78,7      3522        21,3 2011         16683           6     16677       100,0          8         0,0     16669       100,0     12814        76,9       3855        23,1        121        0,7     16556         99,3     13062        78,9      3494        21,1 2012         16443           3     16440       100,0         35         0,2     16405        99,8     12564        76,6       3841        23,4        162        1,0     16278         99,0     12963        79,6      3315        20,4 2013         16732           7     16725       100,0         20         0,1     16705        99,9     13086        78,3       3619        21,7        187        1,1     16538         98,9     13112        79,3      3426        20,7 2014         17339           6     17333       100,0         28         0,2     17305        99,8     13392        77,4       3913        22,6        242        1,4     17091         98,6     13202        77,2      3889        22,8 2015         17700           5     17695       100,0         49         0,3     17646        99,7     13356        75,7       4290        24,3        232        1,3     17463         98,7     13360        76,5      4103        23,5 Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode 2016         17341          12     17329        99,9        104         0,6     17225        99,4     13202        76,6       4023        23,4        272        1,6     17057         98,4     12978        76,1      4079        23,9 2017         18199          10     18189        99,9        108         0,6     18081        99,4     13491        74,6       4590        25,4        261        1,4     17928         98,6     13684        76,3      4244        23,7 2018         18371          11     18360        99,9        114         0,6     18246        99,4     13537        74,2       4709        25,8          /          /         /            /         /           /         /           / Anmerkung: "/" bedeutet: Zahlenwert nicht sicher genug. (Erklärung: siehe Statistisches Jahrbuch Thüringen, Ausgabe 2020 „Für die in der Tabelle vorgesehenen Tabellenfächer können derzeit zwar Werte generiert werden, die aber nicht plausibel sind und somit zur Veröffentlichung ungeeignet erscheinen. Der Fehler ist vermutlich programmiertechnisch bedingt. An der Klärung wird gearbeitet“) Drucksache 7/ 2610 5 Anlage
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