Verwendung der Beitragseinnahmen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) zur Wertschöpfung und Erzielung regionalwirtschaftlicher Effekte in Thüringen

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Thüringer Landtag                                                              Drucksache 7/     1140 7. Wahlperiode                                                             26.06.2020 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kellner (CDU) und Antwort der Thüringer Staatskanzlei Verwendung der Beitragseinnahmen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) zur Wertschöpfung und Erzielung regionalwirtschaftlicher Effekte in Thüringen Für die neue Rundfunkfinanzierungsperiode ab dem Jahr 2021 empfiehlt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf dann 18,36 Euro. Dieser Empfehlung hat der Thüringer Ministerpräsident bereits auf der Konferenz der Ministerpräsi- denten der Länder am 12. März 2020 zugestimmt. Durch die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags wer- den auch die Mehrausgaben beziehungsweise der Betrieb des MDR finanziert, unter anderem auch Pro- duktionen am Medienstandort Thüringen. Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 7/606 vom 13. Mai 2020 namens der Landesregie- rung mit Schreiben vom 26. Juni 2020 beantwortet: Vorbemerkungen: Die uns vom Mitteldeutschen Rundfunkfunk (MDR) aktuell übermittelten Zahlen weichen von den Angaben in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 480 des Abgeordneten Blechschmidt (DIE LINKE) aus dem Jahr 2015 erheblich ab. Dies ist nicht nachvollziehbar, zumal sich seither keine wesentlichen Veränderungen in der regionalen Verteilung der Ressourcen innerhalb der drei MDR-Staatsvertragsländer ergeben haben. Aus diesem Grund haben wir den Mitteldeutschen Rundfunk gebeten, die Zusammensetzung der aktuell übermittelten und insbesondere in der Antwort zur Frage 3 dargestellten Zahlen zu erläutern. Im Ergebnis hat uns der MDR nachfolgende Information übermittelt: "Grundsätzlich rechnen wir dabei alle Budgets der Vor-Ort-Kapazitäten in Thüringen (also insbesondere das Landesfunkhaus) dem Bundesland zu 100 Prozent zu. Die Zentralbereiche hingegen werden geschlüsselt. In der übermittelten Variante haben wir für alle Zentralbereiche einen Schlüssel von 25 Prozent in Anleh- nung an den auf Thüringen entfallenden Beitragsanteil verwendet. D.h., wir haben die Budgets der Zentral- bereiche zu 25 Prozent dem Land Thüringen zugeordnet. Gedanklicher Hintergrund sind dabei die bereits übermittelten Beispiele. So werden im Budget unserer zentralen Betriebsdirektion z. B. die Thüringer Kos- ten für das Gebäudemanagement des Landesfunkhauses gebucht. Die Hauptredaktion Unterhaltung produziert z. B. Unterhaltungssendungen in Thüringen, die jedoch auch im Budget der Hauptredaktion in Leipzig abgerechnet werden, aber ebenfalls dem Standort Thüringen zu- zuordnen wären. Gleiche Beispiele lassen sich auch für MDR Aktuell, die MDR Klangkörper etc. finden. Der MDR geht jedenfalls davon aus, dass wir mit der verwendeten pauschalen Schlüsselung diese Beson- derheiten näherungsweise abgebildet haben. Druck: Thüringer Landtag, 24. Juli 2020
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Drucksache 7/           1140                                  Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode Einen Widerspruch zu früheren Antworten sehen wir nicht, da wir davor keine entsprechenden Daten zu den Gesamtaufwendungen übermittelt haben. Klar ist aber auch, dass es sich bei allen diesen Berechnun- gen nur um Näherungswerte handeln kann." Dieser Darstellung des MDR schließt sich die Landesregierung nicht an, da die vorgenommene Berech- nung nicht die tatsächlichen regionalen Effekte widerspiegelt. Es wird ein Mehrwert für Thüringen ausge- wiesen, den es so tatsächlich nicht gibt. 1. Wie hoch sind die jährlichen Mehreinnahmen für den MDR nach Kenntnis der Landesregierung im Er- gebnis der ab 2021 geplanten Erhöhung des Rundfunkbeitrages? Antwort: Die Mehreinnahmen des MDR würden sich nach der Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro in den Jahren ab 2021 auf folgende Beträge belaufen: T€ 2021            2022           2023         2024 Beit ragseinnahmen bei Beit rag mt l. 17,50     581.212         584.023        584.442      581.821 € Beit ragseinnahmen bei Beit rag mt l. 18,36     599.992         605.774        604.915      600.348 € M ehreinnahmen bei 18.780          21.751         20.473       18.527 Beit ragserhöhung Die Zahlen für den Zeitraum 2021-2024 enthalten noch keine Ertragsminderungseffekte aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie. Es ist aber davon auszugehen, dass im Zuge der Pandemie-Lage die An- zahl der Befreiungen sowohl im Privaten wie auch im Nicht-Privaten Bereich steigen wird. Valide Zah- len hierzu sind frühestens im Herbst 2020 zu erwarten. Eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrages auf 18,36 Euro bedeutet für den MDR einen Anstieg der Beitragserträge von 0,9 Prozent p. a., die Preissteigerungen werden jedoch deutlich höher liegen. Daher wird der MDR nach seiner Darstellung trotz der Beitragserhöhung eine Absenkung des jährlichen Haushaltes im zweistelligen Millionen-Bereich vornehmen müssen. 2. Wie hoch war der Anteil Thüringens an den Einnahmen des MDR in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 (bitte für jedes Jahr einzeln aufführen)? Antwort: Der Anteil von Thüringen an den Beitragserträgen in den Jahren 2016 bis 2019 stellt sich wie folgt dar: 2016            2017           2018         2019 M DR gesamt              T€       587.550         585.475        581.236      586.987 Thüringen                T€       149.174         147.272        145.073      144.879 Ant eil                  %         25,4%           25,2%          25,0%        24,7% 3. Wie viel Mittel aus diesem Anteil flossen in 2016, 2017, 2018 und 2019 tatsächlich nach Thüringen? Antwort: Gemäß § 7 Abs. 2 MDR-Finanzordnung dienen alle Erträge und Mittelaufbringungen des MDR als De- ckung für alle Aufwendungen und Mittelverwendungen (Grundsatz der Gesamtdeckung). Eine Statistik zum überschneidungsfreien Nachweis der Mittelverwendung nach Staatsvertragsländern wird im MDR nicht geführt. Allenfalls kann eine Separierung über die im Wirtschaftsplan enthaltene Organisations- struktur hergestellt werden. Diese kann aber auch nur unvollständig bleiben, da auch in den Zentralbe- 2
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Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode                                              Drucksache 7/    1140 reichen des MDR, z. B. in Leipzig, Budgetbestandteile abgebildet werden, die bei einer reinen regiona- len Betrachtung dem Freistaat Thüringen zugerechnet werden müssten. Zu nennen sind hier beispielsweise die Kosten des MDR-Gebäudemanagements für das Landesfunk- haus Thüringen in Erfurt, die strukturbedingt beim MDR in der Betriebsdirektion in Leipzig abgerechnet werden. Auch Unterhaltungssendungen oder Klangkörperkonzerte finden in Thüringen statt, sie werden jedoch bei den Redaktionen in Leipzig abgerechnet. Um aber einen Näherungswert zu ermitteln, hat der MDR ausgehend von diesen Überlegungen und den zur Verfügung stehenden Budgets aller Direktionen des MDR die Anteile der sogenannten Zentralberei- che nach territorialen Gesichtspunkten auf die Staatsvertragsländer verteilt. Nach Darstellung des MDR ergibt die Auswertung, dass dem Beitragsanteil von Thüringen (zwischen 24 Prozent und 25 Prozent) ein Budgetanteil von rund 26 bis 27 Prozent gegenübersteht. Bei Einbezie- hung des Kinderkanals und der MDR-Werbung GmbH erhöhe sich dieser Anteil sogar auf 33 bis 34 Pro- zent, im Einzelnen: Ist 2016     Ist 2017     Ist 2018     Ist 2019     WP 2020 T€ Ant eil Thüringen               26,0%        26,1%        26,2%        26,2%      26,7% T€                            154.125      164.092      165.727      165.431     166.562 Ant eil Thüringen inkl. Kika/M DR Werbung               33,5%        33,3%        33,2%        33,3%      33,8% T€                            221.125      231.092      232.727      232.431     233.562 Die Thüringer Landesregierung teilt die Darstellung des MDR zur Beantwortung der Frage 3 nicht. In diesem Zusammenhang verweist sie nochmals auf die Kleine Anfrage 480 von Herrn MdL Blechschmidt aus dem Jahr 2015, in der der MDR wie folgt Stellung genommen hatte: Auszug aus der MDR-Stellungnahme zur Kleinen Anfrage 480 Im Jahr 2014 waren beim MDR insgesamt 3.564 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt, wovon 2.124 als Festangestellte und 1.440 als Freie (ab 72 Tage) tätig waren. Die Verteilung der Beschäftigten auf die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist in der nachfolgenden Tabelle abge- bildet. Zu beachten ist auch hier, dass die Mitarbeiter des KiKA einen MDR-Arbeitsvertrag besitzen und dementsprechend dem Land Thüringen zuzuordnen sind. Anzahl Mitar-                   Sachsen-                   KiKA beiter            Sachsen       Anhalt        Thüringen    (Thüringen) Gesamt       Bemerkungen Stand: 31.12.2014; Feste Mitar-                                                                        Thüringen inkl. MDR- beiter                  1.543          390           131              60      2.124 Werbung Anteil der Län- der in Prozent           72,6          18,4           6,2            2,8        100 Anzahl 2014 ab 72 Tage, ausgewertet Freie Mitar-                                                                        nach Leistungszeit- beiter                    857          393           115              75      1.440 raum 2014 Anteil der Län- der in Prozent           59,5          27.3           8,0            5,2        100 Gesamt                  2.400          783           246            135       3.564 Ges.anteil der Länder in Pro- zent                     67,4          22,0           6,9            3,7        100 3
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Drucksache 7/      1140                                       Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode Die Steuervolumina für feste und freie Mitarbeiter im Jahr 2014 belaufen sich auf insgesamt 38.084.000 Euro. Die Verteilung der Steuervolumina auf die MDR-Staatsvertragsländer ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Sachsen-An-                   KiKA Steuervolumina Sachsen       halt          Thüringen       (Thüringen)   Gesamt       Bemerkungen Lohnsteuer/Soli                                                                       Feste und freie in Tausend Euro      26.946          8.093          2.632         1.248      38.084 Mitarbeiter Anteil der Län- der in Prozent         69,2           20,8             6,8           3,2         100 Die Landesregierung weist darauf hin, dass nur 50 Prozent der vom MDR ausgewiesenen Werte für den Kinderkanal in Ansatz gebracht werden können, da der Kinderkanal ein Gemeinschaftsprogramm von ARD und ZDF ist. 4. Welche Unternehmen mit Sitz in Thüringen haben in 2016, 2017, 2018 und 2019 vom MDR nach Kennt- nis der Landesregierung entsprechende Produktionsaufträge erhalten? Und in welcher Höhe waren die- se Aufträge (bitte Bezeichnung des Auftrags mit Angabe der Kosten für jedes Unternehmen pro Jahr ein- zeln)? Antwort: Der Mitteldeutsche Rundfunk ist wie alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch den Rundfunk- staatsvertrag gehalten, kommerzielle Tätigkeiten durch rechtlich selbständige Tochtergesellschaften zu erbringen. Im Verhältnis zu diesen Tochterunternehmen hat sich der MDR marktkonform zu verhalten und die entsprechenden Bedingungen, wie bei einer kommerziellen Tätigkeit auch den Tochterunterneh- men gegenüber einzuhalten. Für die Beteiligung an Unternehmen gelten strikte Grundsätze von MDR- Staatsvertrag und Rundfunkstaatsvertrag sowie der Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Vergaben des Mitteldeutschen Rundfunks, gegliedert nach abhängigen und unabhängigen Unter- nehmen zeigen die Produzentenberichte des MDR und die Vergabeberichte des MDR. Aus Gründen des Datenschutzrechts im Hinblick auf Geschäftsgeheimnisse der jeweiligen Unterneh- men sowie aus kartellrechtlichen Gründen hat der MDR die Angaben nicht mit den Kosten für jedes Un- ternehmen pro Jahr einzeln, wie in Frage 4 im Klammerzusatz gefordert, ausgewiesen. Hierzu hat der MDR auf die Liste der Produzenten aus dem MDR-Produzentenbericht (https://www.mdr. de/unternehmen/informationen/gemeinwohl/mdr-produzentenbericht--zweitausendachtzehn-100.html) verwiesen. Die Beteiligungen des Mitteldeutschen Rundfunks sind auch in den ebenfalls veröffentlichten Beteili- gungsberichteten des MDR (https://www.mdr.de/unternehmen/informationen/mdr-transparenz-berich- te-uebersicht102.html) dargelegt. Auch die Geschäftsberichte des MDR geben hier detaillierte Auskunft. Der MDR dokumentiert die zu diesen Vergaben relevanten Parameter seit mehreren Jahren im so ge- nannten MDR-Produzentenbericht und in seinem MDR-Vergabebericht. Diese Berichte werden sowohl den Aufsichtsgremien des MDR zugeleitet als auch veröffentlicht (https://www.mdr.de/unternehmen/in- formationen/mdr-transparenz-berichte-uebersicht102.html). Die Zahlen für das Jahr 2019 werden im MDR-Produzentenbericht 2020 im Herbst 2020 erscheinen. Für 2019 sind sie hier noch nicht darstellbar. Der MDR-Vergabebericht folgt bisher einem zweijährigen Berichtsturnus, sodass der aktuell vorliegen- de Vergabebericht 2018 den Berichtszeitraum 2016 und 2017 erfasst. MDR-Produzentenbericht 2018 Die Angaben im MDR-Produzentenbericht beziehen sich jeweils darauf, ob die Produktionsfirma vom MDR beauftragt wurde oder nicht. Das ist wichtig für die Einordnung: Wenn hier also Anteile für Pro- duzenten mit Sitz außerhalb des MDR-Gebiets angegeben sind, bedeutet das nicht, dass der jeweilige 4
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Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode                                        Drucksache 7/     1140 Film auch außerhalb gedreht wurde. Vielmehr können auch diese Produktionsunternehmen für Umsät- ze im MDR-Sendegebiet sorgen. Sofern Produktionsfirmen aus dem Sendegebiet für andere ARD-An- stalten tätig werden, sind diese jeweils in den entsprechenden Berichten der anderen Landesrundfunk- anstalten erfasst. •  Anzahl der Produzenten und Lizenzgeber Im Jahr 2018 hat der MDR - ohne KiKA - mit 259 Produzenten (2017: 279) und 39 Lizenzgebern (2017 ebenfalls 39) zusammengearbeitet. •  Gesamtauftragsvolumen des MDR im Jahr 2018 Betrachtet man den MDR allein - ohne KiKA - hat dieser im Jahr 2018 für Auftrags-, Ko- und Misch- produktionen sowie Lizenzkäufe insgesamt 58.175.000 Euro aufgewendet. Im Verhältnis zum Vor- jahr (52.607.000 Euro) bedeutet dies einen Anstieg um 5.568.000 Euro. Zusammen mit dem KiKA belief sich der Gesamtwert aller Fernsehprogrammaufträge auf insgesamt 67.161.600 Euro. 2017 waren es 66.866.900 Euro und 2016 waren es 61.183.600 Euro. Der Zeitleiste ist zu entnehmen, dass damit seit 2016 eine kontinuierliche Steigerung des Aufwandes verzeichnet werden kann. MDR-Vergabebericht 2018 1. Der MDR liefert einen Überblick über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich der Zentra- len Beschaffungsstellen der Betriebsdirektion und der Verwaltungsdirektion des MDR für den Zeit- raum 2016 und 2017. 2. Der MDR hat im Rahmen seiner Transparenzbemühungen zugesagt, regelmäßig einen Vergabebe- richt zu allgemeinen Lieferungen und Leistungen sowie über die Vergabe von Bauleistungen zu ver- öffentlichen. Der Berichtszeitraum ist nun synchronisiert mit EU-Recht. Die maßgeblichen Schwellenwerte werden grundsätzlich alle zwei Jahre durch die EU-Kommission neu festgesetzt. Dies geschieht mittels einer EU-Verordnung. Um zu vermeiden, dass im Bericht mit unterschiedlichen Schwellenwerten gearbeitet werden muss, die die Verständlichkeit der ohnehin schwierigen Materie weiter verkomplizieren, richtet sich der Berichtszeitraum nach der EU-Verfahrensweise. Die Kerndaten des Berichts: Das Bruttoumsatzvolumen aller Bestellungen der zentralen Beschaffungsstellen betrug im Jahr 2016 rund 60.126 .000 Euro und im Jahr 2017 insgesamt rund 65.109.000 Euro. Die größte Anzahl der Bestellungen hatte in den beiden Berichtsjahren einen Bestellwert unter 5.000,00 Euro (2016: 5.989, 2017: 5.855), wobei der prozentuale Anteil an der Gesamtanzahl der Bestellungen 2016 bei 87,64 Prozent und 2017 bei 87,00 Prozent lag. Die ganz überwiegende Anzahl der Bestellun- gen sind somit Kleinaufträge mit einem Wert unter 5.000,00 Euro. 5
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Drucksache 7/      1140                                    Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode Die Zahl der Bestellungen im Wert zwischen 5.000,00 Euro und 50.000 Euro belief sich 2016 auf 680 (Auftragswert brutto 10.928.000 Euro) und 2017 auf 703 (Auftragswert brutto 10.570.000 Euro). Bezo- gen auf das Gesamt-Bruttoumsatzvolumen hatten diese Bestellungen einen Anteil von 9,95 Prozent im Jahr 2016 und 10,45 Prozent im Jahr 2017. Im Jahr 2016 gab es 73 Bestellungen (Auftragswert brutto 7.297.000 Euro) und im Jahr 2017 insgesamt 59 Bestellungen (Auftragswert brutto 5.386.000 Euro) im Wert zwischen 50.000 Euro und dem europä- ischen Schwellenwert 246.000 Euro brutto. Der prozentuale Anteil an der Gesamtanzahl der Bestellun- gen lag 2016 bei 1,07 Prozent und 2017 bei 0,88 Prozent. Gemessen an der Gesamtanzahl der Bestellungen ist der prozentuale Anteil der EU-weiten bzw. natio- nalen Vergabeverfahren gering. In den Berichtsjahren 2016 und 2017 waren es 2016 1,2 Prozent und 2017 1,58 Prozent der Vergabeverfahren, die die Beschaffungsstellen des MDR auslösten. In beiden Berichtsjahren wurden somit mehr als die Hälfte der MDR-Mittel für die Beauftragung von Lieferungen und Leistungen in nationalen oder EU-Verfahren vergeben. Der Bericht gibt ferner Auskunft über die Anzahl der Beauftragungen von Lieferungen und Leistungen nach Wertgrenzen und Sitz der Vertragspartner/-innen. Bestellungen, die an Vertragspartner/-innen mit Sitz im MDR-Sendegebiet gingen, machten 2016 75,4 Prozent und 2017 70,7 Prozent aus. Auftrags- vergaben in das übrige Bundesgebiet machten hingegen 2016 nur 23,9 Prozent und 2017 28,4 Prozent aus. Ins Ausland gingen 2016 0,7 Prozent der Bestellungen und 2017 0,9 Prozent. Legt man das Auftragsvolumen der Beauftragungen von Lieferungen und Leistungen zu Grunde, ergibt sich ein abweichendes Bild. Der Auftragswert aller Beauftragungen, die ins Sendegebiet gingen, mach- te 2016 ein Volumen von 62,2 Prozent aus (Sachsen: 46,8 Prozent, Sachsen-Anhalt: 2,9 Prozent und Thüringen: 12,5 Prozent). 2017 betrug das Auftragsvolumen, das ins Sendegebiet ging, 50,6 Prozent (Sachsen: 45,8 Prozent, Sachsen-Anhalt: 2,7 Prozent, Thüringen: 2,1 Prozent). Ins übrige Bundesge- biet gingen 2016 30,9 Prozent des Auftragsvolumens und ins Ausland 7,0 Prozent. Im Jahr 2017 betrug dieser Wert 48,1 Prozent ins übrige Bundesgebiet und 1,3 Prozent ins Ausland. Im Bereich der Produktionsdienstleistungen sieht es wie folgt aus: Im Jahre 2016 betrug die Gesamtzahl aller Bestellungen 18.960 mit einem finanziellen Gesamtvolumen von 52.710.353 Euro. Ins MDR-Gebiet gingen insgesamt 85,2 Prozent der Bestellungen (16.155), davon wiederum gingen 8.722 nach Sachsen, 3.567 nach Sachsen-Anhalt und 3.866 nach Thüringen. Bei ei- ner wertmäßigen Betrachtung verblieben 46,0 Prozent der Bestellungen in Sachsen (22.535.535 Euro), 18,8 Prozent in Sachsen-Anhalt (10.443.490 Euro) sowie 20,4 Prozent in Thüringen (12.534.044 Euro). 14,6 Prozent der Bestellungen gingen in das übrige Bundesgebiet. Im Jahr 2017 lag die Zahl der ausgelösten Bestellungen mit 19.304 höher. Das Gesamtvolumen belief sich auf 54.373.767 Euro. Davon gingen 86,1 Prozent (45.465.482 Euro) ins MDR-Sendegebiet. Hier wie- derum 44,4 Prozent nach Sachsen, 17,2 Prozent nach Sachsen-Anhalt und 24,5 Prozent nach Thürin- gen. Ins übrige Bundesgebiet gingen 13,7 Prozent der Bestellungen mit einem Wert von 8.829.929 Euro. Der überwiegende Teil der Bestellungen wurde mit Rahmenvertragspartnern/-innen abgewickelt (2016: 17.064 Bestellungen = 90,0 Prozent). 1.896 Bestellungen (10,0 Prozent) wurden ohne Rahmenverträ- ge abgewickelt. 5. Wie viele Soloselbständige aus der Medien- und Kreativwirtschaft mit Hauptwohnsitz in Thüringen ha- ben in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 Produktions- bzw. Arbeitsaufträge in welcher Höhe von MDR erhalten (bitte Angabe pro Jahr)? Antwort: Die Kategorie der "Soloselbständigen" bildet kein eigenständiges Erhebungskriterium beim MDR. Soweit die Frage aber auf freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abstellt, erhebt der MDR hierzu Da- ten. Jedoch erfasst der MDR als eigenständige Erhebungskategorie nicht die Hauptwohnsitze der frei- 6
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Thüringer Landtag - 7. Wahlperiode                                           Drucksache 7/    1140 en Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies geschieht in Umsetzung des datenschutzrechtlichen Grund- satzes der Datensparsamkeit. Beispielhaft kann jedoch hervorgehoben werden, dass der MDR im Jahr 2017 in Thüringen freie Mit- arbeiterkapazitäten in Höhe von 250 Vollzeitäquivalenten (inkl. KiKA) mit einem Honorarvolumen von 11,71 Millionen Euro beschäftigt hat. In Beteiligungsunternehmen des Mitteldeutschen Rundfunks in Thüringen wurden im Jahr 2017 freie Mitarbeiter im Umfang von 32 Vollzeitäquivalenten mit einem Honorarvolumen von 2,339 Millionen Euro beschäftigt. 6. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen einer Nichterhöhung des Rundfunkbeitrags für die regionale Wertschöpfung in Thüringen? Antwort: Aus Sicht der Landesregierung muss sich die moderate Erhöhung des Rundfunkbeitrags angemessen auf die regionale Wertschöpfung in Thüringen auswirken. Auf eine Erhöhung der regionalen Effekte insgesamt drängt die Landesregierung seit geraumer Zeit und führt mit den beiden anderen Staatsvertragsländern Sachen und Sachsen Anhalt intensive Verhandlungen, um über einen novellierten MDR-Staatsvertrag dazu gesetzliche Festlegungen zu treffen. Dabei spielen auch Standortfragen von MDR-Unternehmen in Thüringen eine große Rolle. 7. Welche konkreten Auswirkungen hat diese Nichterhöhung speziell für den Bereich der Soloselbständi- gen in der Medien- und Kreativwirtschaft Thüringens? Ist mit dem Rückgang von Aufträgen zu rechnen? Falls ja, wie hoch schätzt die Landesregierung diese Einnahmeverluste? Antwort: Die Auswirkungen wären nach Darstellung des MDR gravierend und würden für einen relevanten Teil der Thüringer Produzentenlandschaft und der Kreativwirtschaft sowie der freien Journalistinnen und Journa- listen absehbar einen existentiellen Einschnitt in ihrem Auftrags- und Beschäftigungsvolumen bedeuten. Das Landesfunkhaus Thüringen des MDR selbst wäre bei der Weiterentwicklung seiner Angebote und dem Aufbau zeitgemäßer Digitalinhalte massiv eingeschränkt und könnte die digitale Transformation kaum in der gebotenen Geschwindigkeit fortsetzen. Damit wären der Entwicklung zukunftsfähiger Wertschöp- fungsfelder und weiterer Impulse für den Innovationsstandort Thüringen durch den MDR enge Grenzen gesetzt. Eine den Einnahmeausfällen adäquate relevante Budgetsenkung für das Landesfunkhaus und den Kinderkanal würde sich niederschlagen in einer deutlichen Reduzierung der regionalen Beauftra- gungen an freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einem weitgehenden Verzicht auf Auftragsproduktio- nen bei Thüringer Produzentinnen und Produzenten bei gleichzeitiger Konzentration auf die Auslastung der MDR-eigenen Kapazitäten. Ferner wären nach Darstellung des MDR die heute vom MDR schnell und unkompliziert geleisteten Un- terstützungen und Kompensationen im Falle außergewöhnlicher Problemlagen unter den Bedingungen einer drastischen Budgetabsenkung nicht in der gewohnten Weise realisierbar. Eine seriöse Schätzung der Einnahmeverluste bei "Soloselbständigen" im Falle eines Ausbleibens der Beitragsanhebung ist nicht möglich. In Vertretung Krückels Staatssekretär 7
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