Anlage_ThrBeurtVO

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation von Ministerpräsident Kemmerich vom 8.2.2020

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Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Erfurt, den 28. Februar 2020                          77 Anlage 3 (zu § 8 Abs. 3) Vertraulich behandeln Zwischenbeurteilung zur Probezeitbeurteilung Beurteilende Behörde: Personal-Nummer: 1.     Beurteilungszeitraum VOM                               bis • 11.    Personalangaben Diese An aben werden von der iersonalverwaltenden Stelle aus efüllt! Familienname Vorname Geburtsdatum Dienststelle Amtsbezeichnung/Besoldungsgruppe, seit Organisationseinheit Funktion Zeitraum einer Schwerbehinderung vom                                                bis vom                                                bis Teilzeitbeschäftigung vom                              bis                                  Umfang vom                              bis                                  Umfang vom                              bis                                  Umfang
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78                        Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen III. Aufgabenbeschreibung Im Beurteilungszeitraum wahrgenommene Tätigkeiten, einschließlich beurteilungsrelevanter Abwe- senheiten: Dienstpostenbewertung/           wahrgenommen Organisationseinheit    Funktion Aufgabenwertigkeit               von      bis Beschreibung der den Aufgabenbereich prägenden Tätigkeiten im Beurteilungszeitraum sowie Sonderaufgaben von besonderem Gewicht
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Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Erfurt, den 28. Februar 2020                      79 IV. Gesamtwürdigung (verbale Beschreibung) Sofern eine Verkürzung der Probezeit nach § 31 des Thüringer Laufbahngesetzes in Betracht kommt, ist hier auch darzulegen, inwiefern die gezeigten Leistungen dies rechtfertigen. Sofern Leistungsmän- gel bestehen, sind diese, ihre Ursachen und Möglichkeiten der Abhilfe darzustellen. V. Bewertung Voraussichtliche Bewährung Eine Probezeitverkürzung kommt in Betracht. Voraussichtliche Bewährung Bewährung nur bei deutlicher Steigerung
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80                              Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen VI. Mitwirkung von Vorgesetzten Datum                                  Name                                  Funktion VII.      Schlusszeichnung Datum: Unterschrift der Beurteilerin/des Beurteilers* VIII. Eröffnung und Besprechung Eine Abschrift der Beurteilung wurde ausgehändigt am: Datum: Unterschrift der beurteilten Beamtin/des beurteilten Beamte« Die Beurteilung wurde besprochen am: Datum: Unterschrift der beurteilten Beamtin/des beurteilten Beamte« Nichtzutreffendes streichen.
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Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Erfurt, den 28. Februar 2020                         81 Anlage4 (zu § 8 Abs. 3) Vertraulich behandeln Probezeitbeurteilung Beurteilende Behörde: Personal-Nummer: 1.     Beurteilungszeitraum VOM                               bis 11.    Personalangaben Diese An aben werden von der ersonalverwaltenden Stelle aus efüllt! Familienname Vorname Geburtsdatum Dienststelle Amtsbezeichnung/Besoldungsgruppe, seit Organisationseinheit Funktion Zeitraum einer Schwerbehinderung vom                                                bis vom                                                bis Teilzeitbeschäftigung vom                              bis                                  Umfang VOM                              bis                                  Umfang VOM                               bis                                  Umfang
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82                        Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen III. Aufgabenbeschreibung im Beurteilungszeitraum wahrgenommene Tätigkeiten, einschließlich beurteilungsrelevanter Abwe- senheiten: Dienstpostenbewertung/           wahrgenommen Organisationseinheit    Funktion Aufgabenwertigkeit               von      bis Beschreibung der den Aufgabenbereich prägenden Tätigkeiten im Beurteilungszeitraum sowie Sonderaufgaben von besonderem Gewicht
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Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Erfurt, den 28. Februar 2020 83 IV. Gesamtwürdigung (verbale Beschreibung) V. Bewertung 3                           Bewährung El                          keine Bewährung
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84                            Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen VI. Mitwirkung von Vorgesetzten Datum                              Name                                  Funktion VII.   Schlusszeichnung Datum: Unterschrift der Beurteilerin/des Beurteilers* VIII. Eröffnung und Besprechung Eine Abschrift der Beurteilung wurde ausgehändigt am: Datum: Unterschrift der beurteilten Beamtin/des beurteilten Beamten Die Beurteilung wurde besprochen am: Datum: Unterschrift der beurteilten Beamtin/des beurteilten Beamten * Nichtzutreffendes streichen.
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Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Erfurt, den 28. Februar 2020                              85 Anlage 5 (zu § 9 Satz 2) Beschreibung der Punktwerte und Notenstufen Beschreibung                                                                         Punktwert       Notenstufe Übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße durch stets herausragen- de Leistungen Die Anforderungen werden verlässlich und in besonderem Maße übertroffen. Stets       15 Punkte werden bei der Erledigung schwieriger Aufgaben außergewöhnliche Fähigkeiten und außergewöhnliches Leistungsverhalten gezeigt. Die Leistungen liegen über den Leistungen, die 14 Punkten entsprechen. Übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße durch regelmäßig heraus- ragende Leistungen übertrifft Die Anforderungen werden verlässlich und in besonderem Maße übertroffen. Regel-                  die Anforderungen mäßig werden bei der Erledigung schwieriger Aufgaben außergewöhnliche Fähig-         14 Punkte     in besonderem keiten und außergewöhnliches Leistungsverhalten gezeigt. Besondere Leistungen                           Maße in einem Spezialgebiet reichen für sich allein noch nicht aus. Bei Beamten in Vorge- setztenfunktion setzt diese Bewertung ein vorbildliches Führungsverhalten voraus. Übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße durch gelegentlich heraus- ragende Leistungen Die Anforderungen werden verlässlich und in besonderem Maße übertroffen. Ge-         13 Punkte legentlich werden bei der Erledigung schwieriger Aufgaben außergewöhnliche Fä- higkeiten und außergewöhnliches Leistungsverhalten gezeigt. , Übertrifft die Anforderungen stets deutlich 12 Punkte Die Anforderungen werden stets erkennbar übertroffen. Übertrifft die Anforderungen regelmäßig deutlich übertrifft 11 Punkte Die Anforderungen werden regelmäßig erkennbar übertroffen.                                       die Anforderungen Übertrifft die Anforderungen gelegentlich deutlich 10 Punkte Die Anforderungen werden gelegentlich erkennbar übertroffen. Entspricht den Anforderungen stets mit regelmäßigen Ansätzen überdurch- schnittlicher Leistungen 9 Punkte Die Anforderungen werden voll und ganz und in jeder Hinsicht einwandfrei erfüllt. Regelmäßig sind Ansätze vorhanden, die Anforderungen zu übertreffen. Entspricht den Anforderungen stets mit gelegentlichen Ansätzen überdurch- schnittlicher Leistungen 8 Punkte Die Anforderungen werden voll und ganz und in jeder Hinsicht einwandfrei erfüllt. Gelegentlich sind Ansätze vorhanden, die Anforderungen zu übertreffen.                               entspricht den Anforderungen Entspricht den Anforderungen stets 7 Punkte Die Anforderungen werden voll und ganz und in jeder Hinsicht einwandfrei erfüllt. Entspricht den Anforderungen regelmäßig 6 Punkte Die Anforderungen werden regelmäßig erfüllt. Entspricht den Anforderungen überwiegend 5 Punkte Die Anforderungen werden überwiegend erfüllt.
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86                              Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Entspricht eingeschränkt den Anforderungen mit leichten Defiziten Die Anforderungen werden schon in vielen Fällen erfüllt. Eignung, Befähigung be- ziehungsweise fachliche Leistung entsprechen nicht über den gesamten Beurtei-        4 Punkte lungszeitraum hinweg dem Anforderungsniveau, aber das Potential und die Be- reitschaft, die Schwächen zu beheben, sind erkennbar vorhanden. Entspricht eingeschränkt den Anforderungen mit Defiziten Die Anforderungen werden nur teilweise erfüllt. Eignung, Befähigung beziehungs-                          entspricht weise fachliche Leistung entsprechen nicht über den gesamten Beurteilungszeit-       3 Punkte         eingeschränkt raum hinweg dem Anforderungsniveau, aber das Potential und die Bereitschaft,                       den Anforderungen die Schwächen zu beheben, sind erkennbar vorhanden. Entspricht eingeschränkt den Anforderungen mit deutlichen Defiziten Die Anforderungen werden nur mit erkennbaren Mängeln erfüllt. Eignung, Befä- higung beziehungsweise fachliche Leistung entsprechen nicht verlässlich dem          2 Punkte Anforderungsniveau, aber das Potential und die Bereitschaft, die Schwächen zu beheben, sind zum Teil vorhanden. Entspricht nicht den Anforderungen entspricht nicht Die Anforderungen werden nicht erfüllt. Das erforderliche Leistungsniveau wur-        1 Punkt den Anforderungen de trotz Hinweise auf Defizite und gemeinsamer Entwicklungsbemühungen mit den Vorgesetzten eindeutig nicht erreicht. Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrags Aufgrund § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zu dem Drit-            der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 ten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 10. Oktober              am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. 2019 (GVBI. S. 418) wird hiermit bekannt gemacht, dass Erfurt, den 18. Februar 2020 Die Präsidentin des Landtags Birgit Keller
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