Vertrag_final_unterschrieben_mit_Anlagen_geschwrzt_final.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vertrag zu Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie“
Wirt-124 EU P (Eigenerklärung zur Eignung - EU) Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, 2. Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß §123 Absatz 4 GWB zwingend ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die die Verletzung der aufgeführten Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden kann, wenn: a) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweit-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, b) das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, c) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absätz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, d) der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, e) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, f) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, g) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, h) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder i) das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. 4. Mir/Uns ist bekannt, dass gemäß § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden soll, wenn es wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. Wirt-124 EU (P) Eigenerklärung zur Eignung - EU (September 2018) Seite 4 von 6
Wirt-124 EU P (Eigenerklärung zur Eignung - EU) 5. Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gemäß § 98c des Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen können, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach §404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 6. Mir/Uns ist bekannt, dass gemäß § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des GWB ausgeschlossen werden sollen, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Absatz 1 oder 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§15, 15a, 16 Absatz 1. Nummer 1, 1c)V1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht. 7. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, ° dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten unserem/meinem Unternehmen zuzurechnen ist, « dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten, 8. Mir/Uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu meinem/unserem Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren sowie zur Kündigung eines etwaig erteilten Auftrags führen kann. 9. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber verlangen kann, dass mein/unser Unternehmen die vorstehenden .Erklärungen von Unterauftragnehmern zu fordern hat und diese vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen sind. 10. Ich/Wir erfülle(n) die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen. 11. Ich erkläre/Wir erklären, dass mir/uns nicht bekannt ist, dass im Gewerbezentralregister oder Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. Wirt-124 EU (P) Eigenerklärung zur Eignung - EU (September 2018) Seite 5 von 6
Wirt-124 EU P (Eigenerklärung zur Eignung - EU) Angaben zum Firmeninhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten (es sind alle Felder auszufüllen!) Name: Vorname(n): Geburtsdatum: Geburtsort: (ggf. abweichender) Geburtsname: Funktion in der Firma: Geschäf tsführer Name: Vorname(n): Geburtsdatum: Geburtsort: (ggf. abweichender) Geburtsnamen: Funktion in der Firma: Geschäf tsführer Name: Vorname(n): Geburtsdatum: Geburtsort: (ggf. abweichender) Geburtsnamen: Funktion in der Firma: Geschäf sführerin Bezeichnung des Bewerbers bzw. Bieters (z.B. Firma, Verein,'Anstalt, Körperschaft, Stiftung): Johanssen + Kretschmer Strategische Kommunikation GmbH Rechtsform: GmbH Registergericht (sofern zutreffend): Register-Nr. (sofern zutreffend): 12. Ich/Wir erfülle(n) die Voraussetzungen als Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen gemäß der Definition in der Empfehlung 2003/361/EC der Kommission (nicht mehr als 249 Beschäftigte sowie ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal-^3 Millioner). Euro). Ja: IE) Nein: • Datum und Unterschrift (bei Schriftlichem Angebot) Das Angebot wurde unterzeichnet von: Hinweis: Ein schriftliches Angebot ist an dieser Stelle zu unterschreiben. Wirt-'l24 EU (P) Eigenerklärung zur Eignung - EU (September 2018) Seite 6 von 6
Wist»236 P (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer) Datum 17.02.2019 Bewerber/Bieter Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgeseilschaft Vergabenummer IIIB6-3505015-1/2017-1-4 Wlaßnahmenummer Maßnahme Strategische, kommunikative und partizipative Beratung sowie Projektbegleitung bei der Entwicklung der Berliner Digitalisierungsstrategie Leistung/CPV Dienstleistungen, CPV-Codes: 79400000-8 (Hauptteil), 79411Ö00-8, 79416000-3, 79416200-5, 79421000-1 Verpflichtungserklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe Beschreibung der Leistung(en) Zur Verfügung gesteilte Kapazitäten Unterstützung des Arbeitspakets 2 - Partizipation: - Partizipationsprozess Experten - Online-Plattform 2 Mitarbeiter für die temporäre Unterstützung des AN im Rahmen von Veranstaltungen sowie zur Unterstützung bei der Entwicklung/ Anpassung der Online-Plattform Unterauftragnehmer Kl Der Unterauftragnehmer stellt für die oben bezeichnete(n) Leistung(en) die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Eignungsleihe Kl Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung a) IE1 die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit b) Kl die technische und berufliche Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Bewerber bzw. Bieter, die entsprechend erforderlichen Nachweise zur Verfügung zu stellen. Wlrt-236 (P) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer (September 2018) Seite 1 von 2
Wirt-236 P (Verpflichturigserklärung ariderer Unternehmer) Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens Name (Firma):. _ . - _ I eietori, rax: etventure GmbH ' Lobeckstr. 30-35 / Ritterstr. 24-27 E-Mail: Ansprechpartner: qesetzliche(r) Vertreter (bei juristischen Personen): Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber verlarigen kann, dass mein/unser Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Hauptauftragnehmer haftet. Hinweis: Die Vergabestelle behält sich vor, nicht im Original vorgelegte Erklärungen als Original nachzufordern. 1 Wirt-236 (P) Verpflichturigserklärung anderer Unternehmer (September 2018) Seite 2 von 2
Wir(-124 EU P (Eigenerklärung zur Eignung - EU) Vergabenummer Maßnahmenummer IIIB6-3505015-1/2017-1-4 Maßnahme Strategische, kommunikative und participative Beratung sowie Projektbegleitung bei der Entwicklung der Berliner Digitalisierungsstrategie Leistung/CPV Dienstleistungen, CPV-Codes: 79400000-8 (Hauptteil), 79411000-8, 79416000-3, 79416200-5, 79421000-1 Eigenerklärung zur Eignung 1. Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 123 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zwingend ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, §261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte als für die Leistung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Wirt-124 EU (P) Eigenerklärung zur Eignung - EU (September 2018) Seite 3 von 6
Wirt-124 EU P (Eigenerklärung zur Eignung - EU) Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. 2. Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß §123 Absatz 4 GWB zwingend ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die die Verletzung der aufgeführten Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden kann, wenn: a) b) c) d) e) f) g) h) i) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweit-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer - vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise ZU beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. 4. Mir/Uns ist bekannt, dass gemäß § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden soll, wenn es wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. Wirt-124 EU (P) Eigenerklärung zür Eignung - EU (September 2018) Seite 4 von 6
Wirt-124 EU P (Eigenerklärung zur Eignung - EU) 5. Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gemäß § 98c des Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen können, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 6. Mir/Uns ist bekannt, dass gemäß § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des GWB ausgeschlossen werden sollen, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 2, §§10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Absatz 1 oder 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht. 7. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, o dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten unserem/meinem Unternehmen zuzurechnen ist, e dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. 8. Mir/Uns ist bekannt, dass die NichtVorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu meinem/unserem Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren sowie zur Kündigung eines etwaig erteilten Auftrags führen kann. 9. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber verlangen kann, dass mein/unser Unternehmen die vorstehenden Erklärungen von Unterauftragnehmern zu fordern hat und diese vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen sind. 10. Ich/Wir erfülle(n) die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen. 11. Ich erkläre/Wir erklären, dass mir/uns nicht bekannt ist, dass im Gewerbezentralregister oder Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. Wirt-124 EU (P) Eigenerklärung zur Eignung - EU (September 2018) Seite S von 6
Wirt-124 EU P (Eigenerklärung zur Eignung - EU) Angaben zum Firmeninhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten (es sind alle Felder auszufüllen!) Geburtsdatum: (ggf. abweichender) Geburtsname: Vorname(n): Name: ' Geburtsort: Funktion in der Firma: Name: Vorname(n): Geburtsdatum: J Geburtsort: Funktion in der Firma: J Name: Vorname(n): Geburtsdatum: Geburtsort (ggf. abweichender) Geburtsnamen: ^ (ggf. abweichender) Geburtsnamen: Funktion in der Firma: &: " ; fff Bezeichnung des Bewerbers bzw. BjeterMfelHi Firma, Verein, Anstalt, Körperschaft, Stiftung): iliiSfe ' etventure GmbH Lobeckstr. 30-35 / Ritterstr. 24^27 7;—rr~r ^ Rechtsform: Registergericht (sofern zutreffend Register-Nr. (sofern zutreffend): - 12, Ich/Wir erfülle(n) die Voraussetzungen als Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen gemäß der Definition in der Empfehlung 2003/361/EC der Kommission (nicht mehr als 249 Beschäftigte sowie ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro). Ja: JH Nein: • iCit L I 4li C* I I etventure GmbH Lobeckstr. 30-35 / Sitterstr, 24-27 Datum und Unterschrift (bei 9©h'fvftlrohe«neAa@ebot) Das Angebot wurde unterzeichnet von: (Vorname, Name der natürlichen Person: Textform) Hinweis: Ein schriftliches Angebot ist an dieser Stelle zu unterschreiben. Wirt-124 EU (P) Eigenerklärung zur Eignung - EU (September 2018) Seite 6 von 6
hn-jVOL-B.doc] Verdingungsordnung für Leistungen, teil B "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" ' - Fassung 2003 - Vom 05.08.2003 (Veröffentlicht im Bundesarizeiger Nr. 178a vom 23.09.2003) Redaktioneller Hinweis: Nachfolgend ist nur der Text der VOL/B ohne die ZVB/BMVg abgedruckt. Vorerst gelten die ZVB/BMVg in der Fassung der 1. Änderung vom 10.05.2001 weiter. Inhaltsverzeichnis Präambel §1 Art und Umfang der Leistungen §2 Änderungen der Leistung §3 Ausführungsunterlagen §4 Ausführung der Leistung §5 Behinderung und Unterbrechung der Leistung §6 Art der Anlieferung und Versand §7 Pflichtverletzungen des Auftragnehmers §8 Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber §9 Verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrags durch den Auftragnehmer §10 Obhutspflichten §11 Vertragsstrafe §12 Güteprüfung §13 Abnahme §14 Mängelansprüche und Verjährung §15 Rechnung §16 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen §17 Zahlung §18 Sicherheitsleistung §19 Streitigkeiten VOL/B - Fassung 2003 - vom 05.08.2003