Vertrag_final_unterschrieben_mit_Anlagen_geschwrzt_final.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vertrag zu Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie“
Wirt-2141 P (Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung) Erklärung gem. § 1 Abs, 2 der Frauenförderverordnung Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes: - Zutreffendes bitte ankreuzen - A B Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen) beschäftigt (ausschließlich der zu Ihrer Berufsbildung Beschäftigten) H Ja • Nein (keine weiteren Angaben erforderlich) Falls ja, bitte folgende weitere Angaben: I. Beschäftigungszahl1 Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: - über 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummer 1 bis 6) - über 250 bis 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) - über 20 bis 250 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) - über 10 bis 20 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) • • El • Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen, s Wirt-2141 (P) BVB/EE-FFV (September 2018) Seite 2 von 4
Wirt-2141 P (Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung) II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet: 1. Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans • 2. verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen • 3. Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen 4. Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen • 5. Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil • 6. Einsetzung einer Frauenbeauftragten • 7. Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente • 8. Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind • 9. Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen • 10. spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen • 11. Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten • 12. Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme 13. Kl • • 14. Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit (El 15. Angebot alternierender Telearbeit El 16. Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen • 17. Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit • 18, Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung • 19. Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen ia 20. Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze • 21. Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen • Wirt-2141 (P) BVB/EE-FFV (September 2018) Seite 3 von 4
Wirt-2141 P (Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem, § 1 Abs. .2 der Frauenförderverordhung) III. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich/Wir erkläre(n) mich/uns einverstanden: darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. § 4 FFV 1. Der Auftragnehmer hat das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. 2. Sofern sich der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eines Unterauftragnehmers bedient, hat er sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gem. §2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet. 3. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Auftragnehmer die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Fraueneförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen. IV. Rechtliche Hindernisse (Erforderlichenfalls anzugeben) An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gem. §5 abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert: Begründung: (auf Verlangen nachzuweisen) Mir/uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können. n u// lohuti jp qw, kreis Hinwels: Bei Teilnahme am schriftlichen Vergabeverfahren ist die Erklärung an dieser Stelle zu unterschreiben. Wirt-2141 (P) BVB/EE-FFV (September 2018) Seite 4 von 4
Wirt-2141 P (Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung) Maßnahmenummer Vergabenummer IIIB6-3505015-1/2017-1-4 Maßnahme Strategische, kommunikative und partizipative Beratung sowie Projektbegleitung bei der Entwicklung der Berliner Digitalisierungsstrategie Leistung/CPV Dienstleistungen, CPV-Codes: 79400000-8 (Hauptteil), 79411000-8, 79416000-3, 79416200-5, 79421000-1 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, • das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. o sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich abhängig von der LJnternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. o abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H,, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachuntemehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechriungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangendem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Wirt-21'U (P) BVB/EÈ-FFV (September 2018) Seite 1 von 4
Wirt-2141 P (Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs, 2 der Frauenförderverordnung) Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes: - Zutreffendes bitte ankreuzen - A Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen) beschäftigt (ausschließlich der zu Ihrer Berufsbildung Beschäftigten) Ja • B Nein (keine weiteren Angaben erforderlich) Falls ja, bitte folgende weitere Angaben; I. Beschäftigungszahl1 Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: - über 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummer 1 bis 6) - über 250 bis 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) • • - über 20 bis 250 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) X - über 10 bis 20 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) • Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl Ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen. 1 Wirt-2141 (P) BVB/ES-FFV (September 2018) Seite 2 von 4
Wirt-2141 P (Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs, 2 der Frauenförderverordnung) II, Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Iri meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet: 1. Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans • 2. verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen • 3. Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen • 4. Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen • 5. Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil • 6, Einsetzung einer Frauenbeauftragten • 7, Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente • 8. Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind • 9. Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen 10. spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen kf befähigen sollen 11, Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten 12. • Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom- Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme % 14. Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit < 15. Angebot alternierender Telearbeit 16. Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine èa Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen 17. Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit 18, Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung 19. Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen K 20, Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze • 21. Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen • 13, Wirt-2141 (P) 8V8/EE-FFV (September 2013) Seite 3 von 4 k é( • àr
Wirt-2141 P (Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs, 2 der Frauenförderverordnung) III. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich/Wir erkläre(n) einverstanden: mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. § 4 FFV 1. Der Auftragnehmer hat das geltende Gleichbehandiungsrecht zu beachten; 2. Sofern sich der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eines Unterauftragnehmers bedient, hat er sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gem. §2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet. 3. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Auftragnehmer die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Fraueneförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen. IV, Rechtliche Hindernisse (Erforderlichenfalls anzugeben) An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II, bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gem. §5 abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert: Begründung: (auf Verlangen nachzuweisen) 4 Hinwels: Bei Teilnahme am schriftlichen Vergabeverfahren ist die Erklärung an dieser Stelle zu unterschreiben. Wirt-2141 (P) 8V8/EE-FFV (September 2013) Seite 4 von, 4
Wirt-2142 P (BVB -Schutzklausel) Vergabenummer IIIB6-3505015-1/2017-1-4 Maßnahmen ummer Maßnahme Strategische, kommunikative und partizipative Beratung sowie Projektbegleitung bei der Entwicklung der Berliner Digitalisierungsstrategie Leistung/CPV Dienstleistungen, CPV-Codes: 79400000-8 (Hauptteil), 79411000-8, 79416000-3, 79416200-5, 79421000-1 . Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Schutzklausel bei Leistungen von Beratungs- und Schulungsunternehmen Das Beratungs- und Schulungsunternehmen verpflichtet sich sicherzustellen, • dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt. Wirt-2142 (P) BVB Schutzklausel (September 2018) Seite 1 von 1