Thüringer Landtag Drucksache 7/ 2995 7. Wahlperiode 25.03.2021 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie "Corona-Prämien" für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thüringen-Kliniken im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt erhielten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thüringen-Kliniken "Ge- orgius Agricola" nach Medienberichten bisher keine "Corona-Prämien". Betriebsrat und Geschäftsführung der Thüringen-Kliniken wandten sich deshalb an den Bundesminister für Gesundheit und die Thüringer Mi- nisterin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sprach sich in diesem Zusammenhang für bessere Tarifverträge für Kran- kenhäuser und angemessene Jahressonderzahlungen aus. Nach § 26a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) besteht für Pflegekräfte im Krankenhaus Anspruch auf eine "Corona-Prämie", wenn sie im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Mai 2020 durch die Behand- lung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine An- frage 7/1512 vom 17. Dezember 2020 namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. März 2021 be- antwortet: 1. Welche Thüringer Krankenhäuser haben auf der Grundlage des § 26a KHG Sonderleistungen (Corona- Prämien) in welcher Höhe für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten? Antwort: Gemäß § 26a Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) sind die nachfolgend in der Tabelle auf- gelisteten Thüringer Krankenhäuser anspruchsberechtigt, eine sogenannte Corona-Prämie für die dort tätigen Pflegekräfte zu erhalten. Die Liste ist durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht worden. Grundlage für die Berechnung des den Krankenhäusern zustehenden Prä- mienvolumens bilden die Daten nach § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KHG für den Datenlieferungszeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Mai 2020 sowie nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) für das Datenjahr 2019. Krankenhausname Ort Prämienvolumen (in Euro) SRH Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda GmbH Friedrichroda 111.865,02 Kreiskrankenhaus Greiz GmbH Greiz 285.248,95 SRH Wald-Klinikum Gera GmbH Gera 412.308,17 Kreiskrankenhaus Ronneburg Ronneburg 77.111,81 REGIOMED Klinikum Sonneberg/Neuhaus Sonneberg 176.805,50 Druck: Thüringer Landtag, 13 April 2021