Thüringer Landtag Drucksache 7/ 2117 7. Wahlperiode 10.11.2020 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kießling (AfD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Finanzielle und personelle Förderung beziehungsweise Unterstützung der Antifa- Gruppe "Aktionsbündnis Zaunrüttlär" - Teil II Bei dem Arnstädter "Aktionsbündnis Zaunrüttlär" handelt es sich nach Eigendarstellung (siehe unter ande- rem Facebook-Auftritt) um eine Gruppe, die sich der sogenannten (autonomen) Antifa, das heißt der linken bis linksextremistischen Szene, zuordnet. Das "Aktionsbündnis Zaunrüttlär" organisiert Veranstaltungen, die sich nach meiner Kenntnis insbesondere gegen die Partei Alternative für Deutschland (AfD) richten. Diese Veranstaltungen werden unter anderem von den Jugendorganisationen der Parteien SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE mitveranstaltet (zum Beispiel am 6. Juli 2020, Projekt: "Für mehr Herzlich- keit"). Weiterhin werden die Veranstaltungen des "Aktionsbündnisses Zaunrüttlär" durch Bundes- und Lan- desprogramme sowie durch Programme des Ilm-Kreises gefördert (zum Beispiel am 21. März 2020, Projekt: "WORLD AGAINST RACISM"; die Veranstaltung wurde aufgrund der Corona-Pandemie jedoch abgesagt). Dies geht unter anderem aus Darstellungen auf der Facebook-Seite des "Aktionsbündnisses Zaunrüttlär" und der Internetpräsentation der Lokalen Partnerschaft für Demokratie (LAP) des Ilm-Kreises hervor. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport fördert überdies das LAP-Programm des Ilm-Kreises. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur möglichen Förderung von linksextremen Projekten in Thüringen durch Bundesprogramme (Bundestags-Drucksache 19/1056) geht hervor, dass alle "Organisationen, die mit Bundesmitteln gefördert werden, .. auf dem Boden unserer freiheitlichen demokra- tischen Grundordnung stehen" müssen und dass "durch ein Begleitschreiben zum Förderbescheid vorge- schrieben [sei], dass keine Steuergelder an demokratiefeindliche bzw. extremistische Organisationen oder Personen gehen dürfen." Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage 7/1227 vom 7. Sep- tember 2020 namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. November 2020 beantwortet: Vorbemerkung: Der Titel der Kleinen Anfrage unterstellt, dass es sich bei dem genannten Aktionsbündnis um eine "linksex- treme" Vereinigung handeln würde. Für eine solche Zuschreibung liegen keine Anhaltspunkte vor. Soweit den nachfolgenden Fragen entsprechende Wertungen des Fragestellers zugrunde liegen, sind diese man- gels objektivierbarer Kriterien einer Beantwortung durch die Landesregierung nicht zugänglich. 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum Agieren des "Aktionsbündnisses Zaunrüttlär"? Antwort: Zum Agieren des "Aktionsbündnisses Zaunrüttlär" liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Druck: Thüringer Landtag, 23. November 2020