Vereinbarung (Letter of Intent) über den Erhalt von Warenhausstandorten der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH sowie über die Investitionen der SIGNA-Gruppe in städtebauliche Projekte im Land Berlin

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Letter of Intent mit Sigma

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GALERIA Karstadt Kaufhof strebt eine Verlängerung der Transfergesellschaft auf zwölf Monate an. Mit den Betriebsräten wird vereinbart, dass die bereits getroffenen Vereinbarungen und ausgesprochene Kündigungen zurückgenommen werden können, falls die betroffene Filiale entsprechend Nummer 1) dieses LoI erhalten wird. 3) Vereinbarungen zu einzelnen Projekten a) Alexanderplatz Die inhaltliche Grundrichtung, das Projekt im Rahmen des bestehenden B-Plans zu realisieren ist konsensfähig. Für dieses stadtbildprägende Hochhaus soll noch in 2020 ein Auswahlverfahren auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans zwischen drei Entwürfen des Architekturbüros Kleihues und Kleihues im Baukollegium abgeschlossen werden. Den Entwürfen des Auswahlverfahrens sollen folgende prinzipielle Vorgaben zugrunde gelegt werden:   Verzicht auf die mit dem Bebauungsplan I-B4a-4 beabsichtigte Drehung des Hochhausturms um 90 Grad, da diese nach Untersuchungen von SIGNA zu einem stärkeren baulichen Eingriff in das bestehende Warenhausgebäude führen und die Erschließungssituation verschlechtern würde.   Verzicht auf den mit dem Bebauungsplan I-B4a-4 beabsichtigten Wohnanteil im Neubaubereich, da die von Berlin beauftragte schalltechnische Untersuchung eine sehr hohe verkehrliche Lärmbelastung ermittelt hat.   Reduzierung der Höhe des Turmhochhauses von 150m auf 130m im Sinne der Planungsziele des Bebauungsplans I-B4a-4.   Langfristiger Erhalt der Warenhausnutzung im Sinne der Planungsziele des Bebauungsplans I-B4a-4. Der Bereich des bestehenden Warenhausgebäudes wird in das Auswahlverfahren einbezogen.   Geschossfläche entsprechend dem bestehenden Bebauungsplan I-B4a   Fläche für gemeinwohlorientierte Nutzung Im Anschluss an das Auswahlverfahren wird SIGNA einen entsprechenden Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids bzw. einer Baugenehmigung beim Bezirksamt Mitte von Berlin stellen. Berlin wird den Geltungsbereich des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplans nach Erteilung der Baugenehmigung um das Vorhabengrundstück reduzieren. Die Betriebsdauer für das Warenhaus wird für mindestens zehn Jahre zugesichert, während dieser Betriebsdauer werden entsprechend den geltenden Tarifverträgen betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Ziel der Planung ist es, die Verkaufsfläche des Warenhauses nicht zu reduzieren. Seite 3 von 5
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b) Kurfürstendamm Es besteht Konsens über die Bedeutung des Projekts für SIGNA wie für Berlin. Die von SIGNA angestrebte Entwicklung von zwei bis drei Hochhäusern wurde von Berlin bisher entsprechend der Empfehlungen des Baukollegiums abgelehnt. Für das Projekt soll durch den Senat in enger Zusammenarbeit mit dem Bezirk ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, bei dem eine Nachverdichtung auf dem Grundstück angestrebt wird. Dazu wird ein Masterplan erarbeitet, der unter Berücksichtigung des Hochhausleitbildes die Entwicklung von ein bis zwei Hochpunkten vorsieht. Dabei erfolgt eine maßstäbliche Integration unter Berücksichtigung der Höhendominanten am Breitscheidplatz. Angestrebt wird eine gemischt genutzte Bebauung, die Einzelhandelsflächen, Büroarbeitsplätze, Wohnen, kulturelle Nutzungen und öffentliche Nutzungen und ein Hotel einschließt. Dabei werden die Ergebnisse des bezirklichen Werkstattprozesses zur Entwicklung der City West berücksichtigt. Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird vor Ende der Legislaturperiode gefasst. Die Betriebsdauer für das Warenhaus beträgt zunächst drei Jahre, in denen entsprechend den geltenden Tarifverträgen betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind. Die Parteien gehen davon aus, dass das Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan innerhalb dieser Frist rechtswirksam abgeschlossen werden kann. Nach Baufertigstellung wird der langfristige Betrieb des Warenhauses für mindestens zehn Jahre zugesichert. Betriebsbedingte Kündigungen sind insoweit entsprechend den geltenden Tarifverträgen ausgeschlossen. c) Hermannplatz Es besteht Konsens über die Bedeutung des Projekts für SIGNA wie für Berlin. Für das Projekt soll durch den Senat in enger Zusammenarbeit mit dem Bezirk ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Um aufbauend auf den bisherigen Erörterungen mit Behörden, Zivilgesellschaft und Politik eine zügige Entscheidung über das Projekt zu erreichen, wird ausgehend von dem von SIGNA vorgelegten Konzept ein zügiges Masterplan-Verfahren unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft durchgeführt. Daran werden sich neben SIGNA die beiden Bezirke, die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Wirtschaft, Energie und Betriebe als auch die Senatskanzlei beteiligen. Die dabei erarbeiteten Ergebnisse werden anschließend, noch in dieser Legislaturperiode, in einem separaten Letter of Intent festgehalten. Es soll eine gemischt genutzte Immobile entwickelt werden, bei der das Warenhaus in zukunftsfähiger Form weiterhin die Ankernutzung darstellt und zusätzliche attraktive Nutzungen geschaffen werden sollen. Dabei sollen Wohnen und Arbeiten sowie gemeinwohlorientierte Angebote berücksichtigt werden, ein hocheffizientes Energiekonzept und ein Mobilitätskonzept für die Verkehrswende am Standort entwickelt werden, um ein ökologisches, soziales und nachhaltiges Projekt sicherzustellen. Für die Ankernutzung Warenhaus soll dabei ein erheblicher Flächenanteil angesetzt werden. Die Ergebnisse des Masterplanverfahrens sollen durch einen möglichen Neubau unter Erhaltung des historischen Bauteils an der Hasenheide in einer an die historische Architektur angelehnten, identitätsstiftenden Architektur umgesetzt werden. Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird vor Ende der Legislaturperiode angestrebt. Seite 4 von 5
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Die Betriebsdauer für das Warenhaus wird für zunächst drei Jahre gesichert. Für diesen Zeitraum sind entsprechend den geltenden Tarifverträgen betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Dabei gehen die Parteien davon aus, dass bis zum Ablauf dieser Frist das vorgenannte Bebauungsplanverfahren rechtswirksam abgeschlossen werden kann. Nach Baufertigstellung wird der langfristige Betrieb des Warenhauses für mindestens zehn Jahre zugesichert. Auch für diesen Zeitraum werden entsprechend den geltenden Tarifverträgen betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Berlin, 3. August 2020 ____________________________________________ Michael Müller, Regierender Bürgermeister ____________________________________________ Ramona Pop, Bürgermeisterin ____________________________________________ Dr. Klaus Lederer, Bürgermeister ____________________________________________ Timo Herzberg, CEO SIGNA Real Estate Germany ____________________________________________ Miguel Müllenbach, GALERIA Karstadt-Kaufhof GmbH mit Zustimmung des Sachwalters Dr. Frank Kebekus Seite 5 von 5
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