Ausgleichsstock entsprechend § 17 FAG
11 Rückzahlungen 2015: Bewilligungs- gezahlter Landkreis Empfänger bescheid Grund der Rückzahlung Betrag in vom Euro Stadt 1. Rate der teilweisen Rückzahlung von Aschersleben Salzland- Liquiditätshilfen, die vormals der ehem. für ehem. 04.04.2006 220.000,00 kreis Gem. Drohndorf zur Rückzahlung von Gem. Drohn- Steuergeldern bewilligt wurden dorf Stadt Qued- linburg f. Rückzahlung der gewährten Liquidi- Harz ehem. Gem. 15.03.2013 331.500,00 tätshilfe Bad Sudero- de Burgenland- Gem. Schön- Rückzahlung der gewährten Liquidi- 03.02.2014 86.150.00 kreis burg tätshilfe
12 Anlage Frage 3 Wurden Bedarfszuweisungen vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 sowie zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. März 2015 unter allgemeinen bzw. konkreten Auflagen oder Bedingungen gewährt, die als Nebenbestimmungen im Bewil- ligungsbescheid aufgenommen wurden? Wenn ja, um welche Nebenbestimmungen handelt es sich bei welchem Zuwen- dungsempfänger? Im Einzelnen wurden folgende Nebenbestimmungen, über den in den Bescheiden stets enthaltenen Widerrufsvorbehalt (siehe Fra- ge 3), wie folgt, erteilt: a.) zu den Bedarfszuweisungen 2014: bewilligter Art der Zuwei- Landkreis Empfänger Betrag in Nebenbestimmungen sung Euro Nichtrückzahlbare Die Ablösung der Kredite ist nachzuweisen. Zuweisung zur Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Burgenlandkreis Stadt Osterfeld Teilentschuldung 422.496,00 Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beach- wg. Gebietsreform ten. vom 22.05.2014 Nichtrückzahlbare Die Ablösung der Kredite ist nachzuweisen. Zuweisung zur 1.179.207,00 Gemeinde Mer- Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Burgenlandkreis Teilentschuldung und tendorf Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beach- wg. Gebietsreform 139.579,00 ten. vom 25.03.2014 Zum Nachweis, dass mit dem Abschluss 2012 und 2013 kei- ne weitere Abdeckung von Altfehlbeträgen möglich war, sind Stadt Oranien- Bedarfszuweisung die geprüften Jahresrechnungen 2012 und 2013 schnellst- Wittenberg 2.599.818,00 baum-Wörlitz vom 18.05.2014 möglich vorzulegen. Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die Zuschüsse für freiwillige Aufgaben auf das
13 bewilligter Art der Zuwei- Landkreis Empfänger Betrag in Nebenbestimmungen sung Euro Notwendigste zu reduzieren, die Hebesätze der Grundsteuer B bis zu 100 Prozentpunkte über den Durchschnitt der kreis- angehörigen Gemeinden anzuheben, die kostenrechnenden Einrichtungen nahezu kostendeckend zu führen und die Um- lagen für Gewässer II. Ordnung per Satzung auf die Grund- stückseigentümer zu übertragen. Zudem sind die Zuschüsse für Unternehmen, die ausgelagerte Aufgaben der wahrneh- men zu reduzieren. Das Konsolidierungsziel, das Erreichen des strukturellen Ausgleichs ab 2018, ist unbedingt zu halten. Gegebenenfalls sind Ersatzmaßnahmen zu beschließen und umzusetzen. Zum Nachweis der konsequenten Konsolidierung hat die Stadt die fortgeschriebenen Konsolidierungskonzepte vorzu- legen. Lutherstadt Wit- Bedarfszuweisung Wittenberg 1.027.227,00 Die Haushaltskonsolidierung ist zu intensivieren. tenberg vom 20.11.2014 Zum Nachweis, dass mit dem Abschluss des Haushaltsjah- res 2012 keine weitere Abdeckung von Altfehlbeträgen mög- lich war, ist die geprüfte Jahresrechnung 2012 schnellstmög- lich vorzulegen. Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent fortzuführen. Dazu sind die Zuschüsse für freiwillige Aufgaben auf das Bedarfszuweisung Wittenberg Stadt Coswig 2.490.612,00 Notwendigste zu reduzieren und die Realsteuerhebesätze vom 22.12.2014 entsprechend dem RdErl. des MF vom 15.04.2014 – 27.10611 anzuheben. Die im Bescheid gegebenen Konsoli- dierungshinweise sind zu beachten. Das Erreichen des strukturellen Ausgleichs ab 2017, ist un- bedingt zu halten. Ggf. sind Ersatzmaßnahmen zu beschlie- ßen und umzusetzen. Zum Nachweis der konsequenten
14 bewilligter Art der Zuwei- Landkreis Empfänger Betrag in Nebenbestimmungen sung Euro Konsolidierung hat die Stadt das fortgeschriebenen Konsoli- dierungskonzept 2015 vorzulegen. b.) zu den Liquiditätshilfen 2014: bewilligter Art der Zuwei- Landkreis Empfänger Betrag in Nebenbestimmungen sung Euro Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid ausgeführten Hinweise zu beach- ten. Burgenland- Liquiditätshilfe Stadt Osterfeld 415.000,00 Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 31. Januar 2015 voll- kreis vom 06.02.2014 ständig zurückzuzahlen. Da die Stadt bislang nicht zurück- zahlen konnte, wurde die Rückzahlungsfrist mit Änderungsbe- scheid vom 23.03.2015 bis zum 30. Juni 2016 verlängert. Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 28. Februar 2015 voll- ständig zurückzuzahlen. Da die Gemeinde bislang nicht zu- rückzahlen konnte, wurde die Rückzahlungsfrist mit Ände- Burgenland- Liquiditätshilfe Gem. Mertendorf 80.200,00 rungsbescheid vom 26.03.2015 bis zum 28. Februar 2016 ver- kreis vom 06.02.2014 längert. Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten. Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 28. Februar 2015 voll- Burgenland- Liquiditätshilfe ständig zurückzuzahlen. Rückzahlung ist erfolgt Gem. Schönburg 86.150,00 kreis vom 03.02.2014 Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten. Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. März 2015 vollständig Burgenland- Liquiditätshilfe Stadt Stößen 187.260,00 zurückzuzahlen. Da die Stadt bislang nicht zurückzahlen kreis vom 28.02.2014 konnte, wurde die Rückzahlungsfrist mit Änderungsbescheid
15 bewilligter Art der Zuwei- Landkreis Empfänger Betrag in Nebenbestimmungen sung Euro vom 28.04.2015 bis zum 31. Juli 2016 verlängert Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen und im Übrigen die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu be- achten. Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. Juni 2015 vollständig Liquiditätshilfe zurückzuzahlen. Harz Gem. Huy 792.000,00 vom 07.05.2014 Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten. Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. November 2015 voll- ständig zurückzuzahlen. Stadt Oberharz Liquiditätshilfe Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen Harz 3.522.500,00 am Brocken vom 06.11.2014 und die beschlossenen Maßnahmen sind umzusetzen. Dar- über hinaus sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten. Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1.September 2015 vollständig Liquiditätshilfe zurückzuzahlen. Harz Stadt Osterwieck 121.270,00 vom 31.07.2014 Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten. Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. März 2015 vollständig Gem. Börde- Liquiditätshilfe zurückzuzahlen. Rückzahlung ist bislang nicht erfolgt Salzlandkreis 910.000,00 Hakel vom 06.02.2014 Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten. Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. September 2015 voll- ständig zurückzuzahlen. Gem. Börde- Liquiditätshilfe Salzlandkreis 1.260.000,00 Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Hakel vom 23.09.2014 Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise innerhalb der Begründung zu beachten. Liquiditätshilfe Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 31. März 2015 vollstän- Salzlandkreis Gem. Borne 206.700,00 vom 27.03.2014 dig zurückzuzahlen. Rückzahlung ist bislang nicht erfolgt
16 bewilligter Art der Zuwei- Landkreis Empfänger Betrag in Nebenbestimmungen sung Euro Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten. Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 15. April 2015 vollstän- Liquiditätshilfe dig zurückzuzahlen. Rückzahlung ist bislang nicht erfolgt Salzlandkreis Stadt Egeln 315.000,00 vom 31.03.2014 Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten. Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. September 2015 voll- ständig zurückzuzahlen. Die Rückzahlung konnte noch nicht Liquiditätshilfe erfolgen, es liegt bereits ein neuer Antrag auf Liquiditätshilfe Salzlandkreis Stadt Egeln 450.000,00 vom 23.09.2014 vor. Die Haushaltskonsolidierung ist zu verstärken. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten. Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. Juni 2015 vollständig Gem. Wolmirsle- Liquiditätshilfe zurückzuzahlen. Salzlandkreis 210.000,00 ben vom 19.05.2014 Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten. c.) zu den Bedarfszuweisungen 2015: Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. März 2015 wurden keine Bedarfszuweisungen bewilligt.
17 d.) zu den Liquiditätshilfen 2015: bewilligter Art der Zuwei- Landkreis Empfänger Betrag in Nebenbestimmungen sung Euro Die Haushaltskonsolidierung ist zu verstärken. Dazu sind Liquiditätshilfe die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten. Salzlandkreis Gem. Bördeaue 396.470,00 vom 17.03.2015 Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. März 2016 voll- ständig zurückzuzahlen.