Ausgleichsstock entsprechend § 17 FAG

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11 Rückzahlungen 2015: Bewilligungs-                                          gezahlter Landkreis    Empfänger    bescheid             Grund der Rückzahlung           Betrag in vom                                                  Euro Stadt 1. Rate der teilweisen Rückzahlung von Aschersleben Salzland-                              Liquiditätshilfen, die vormals der ehem. für ehem.     04.04.2006                                            220.000,00 kreis                                  Gem. Drohndorf zur Rückzahlung von Gem. Drohn- Steuergeldern bewilligt wurden dorf Stadt Qued- linburg f. Rückzahlung der gewährten Liquidi- Harz        ehem. Gem.    15.03.2013                                            331.500,00 tätshilfe Bad Sudero- de Burgenland- Gem. Schön-                Rückzahlung der gewährten Liquidi- 03.02.2014                                             86.150.00 kreis       burg                       tätshilfe
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12 Anlage Frage 3 Wurden Bedarfszuweisungen vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 sowie zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. März 2015 unter allgemeinen bzw. konkreten Auflagen oder Bedingungen gewährt, die als Nebenbestimmungen im Bewil- ligungsbescheid aufgenommen wurden? Wenn ja, um welche Nebenbestimmungen handelt es sich bei welchem Zuwen- dungsempfänger? Im Einzelnen wurden folgende Nebenbestimmungen, über den in den Bescheiden stets enthaltenen Widerrufsvorbehalt (siehe Fra- ge 3), wie folgt, erteilt: a.) zu den Bedarfszuweisungen 2014: bewilligter Art der Zuwei- Landkreis            Empfänger                      Betrag in                     Nebenbestimmungen sung Euro Nichtrückzahlbare  Die Ablösung der Kredite ist nachzuweisen. Zuweisung zur  Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Burgenlandkreis Stadt Osterfeld    Teilentschuldung    422.496,00 Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beach- wg. Gebietsreform ten. vom 22.05.2014 Nichtrückzahlbare  Die Ablösung der Kredite ist nachzuweisen. Zuweisung zur     1.179.207,00 Gemeinde Mer-                                  Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Burgenlandkreis                    Teilentschuldung           und tendorf                                         Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beach- wg. Gebietsreform   139.579,00 ten. vom 25.03.2014  Zum Nachweis, dass mit dem Abschluss 2012 und 2013 kei- ne weitere Abdeckung von Altfehlbeträgen möglich war, sind Stadt Oranien- Bedarfszuweisung                 die geprüften Jahresrechnungen 2012 und 2013 schnellst- Wittenberg                                           2.599.818,00 baum-Wörlitz   vom 18.05.2014                   möglich vorzulegen.  Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die Zuschüsse für freiwillige Aufgaben auf das
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13 bewilligter Art der Zuwei- Landkreis    Empfänger                        Betrag in                        Nebenbestimmungen sung Euro Notwendigste zu reduzieren, die Hebesätze der Grundsteuer B bis zu 100 Prozentpunkte über den Durchschnitt der kreis- angehörigen Gemeinden anzuheben, die kostenrechnenden Einrichtungen nahezu kostendeckend zu führen und die Um- lagen für Gewässer II. Ordnung per Satzung auf die Grund- stückseigentümer zu übertragen. Zudem sind die Zuschüsse für Unternehmen, die ausgelagerte Aufgaben der wahrneh- men zu reduzieren.  Das Konsolidierungsziel, das Erreichen des strukturellen Ausgleichs ab 2018, ist unbedingt zu halten. Gegebenenfalls sind Ersatzmaßnahmen zu beschließen und umzusetzen. Zum Nachweis der konsequenten Konsolidierung hat die Stadt die fortgeschriebenen Konsolidierungskonzepte vorzu- legen. Lutherstadt Wit- Bedarfszuweisung Wittenberg                                    1.027.227,00  Die Haushaltskonsolidierung ist zu intensivieren. tenberg          vom 20.11.2014  Zum Nachweis, dass mit dem Abschluss des Haushaltsjah- res 2012 keine weitere Abdeckung von Altfehlbeträgen mög- lich war, ist die geprüfte Jahresrechnung 2012 schnellstmög- lich vorzulegen.  Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent fortzuführen. Dazu sind die Zuschüsse für freiwillige Aufgaben auf das Bedarfszuweisung Wittenberg  Stadt Coswig                      2.490.612,00    Notwendigste zu reduzieren und die Realsteuerhebesätze vom 22.12.2014 entsprechend dem RdErl. des MF vom 15.04.2014 – 27.10611 anzuheben. Die im Bescheid gegebenen Konsoli- dierungshinweise sind zu beachten.  Das Erreichen des strukturellen Ausgleichs ab 2017, ist un- bedingt zu halten. Ggf. sind Ersatzmaßnahmen zu beschlie- ßen und umzusetzen. Zum Nachweis der konsequenten
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14 bewilligter Art der Zuwei- Landkreis          Empfänger                            Betrag in                         Nebenbestimmungen sung Euro Konsolidierung hat die Stadt das fortgeschriebenen Konsoli- dierungskonzept 2015 vorzulegen. b.) zu den Liquiditätshilfen 2014: bewilligter Art der Zuwei- Landkreis         Empfänger                           Betrag in                          Nebenbestimmungen sung Euro  Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid ausgeführten Hinweise zu beach- ten. Burgenland-                           Liquiditätshilfe Stadt Osterfeld                         415.000,00   Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 31. Januar 2015 voll- kreis                                 vom 06.02.2014 ständig zurückzuzahlen.  Da die Stadt bislang nicht zurück- zahlen konnte, wurde die Rückzahlungsfrist mit Änderungsbe- scheid vom 23.03.2015 bis zum 30. Juni 2016 verlängert.  Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 28. Februar 2015 voll- ständig zurückzuzahlen.  Da die Gemeinde bislang nicht zu- rückzahlen konnte, wurde die Rückzahlungsfrist mit Ände- Burgenland-                           Liquiditätshilfe Gem. Mertendorf                          80.200,00    rungsbescheid vom 26.03.2015 bis zum 28. Februar 2016 ver- kreis                                 vom 06.02.2014 längert.  Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten.  Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 28. Februar 2015 voll- Burgenland-                           Liquiditätshilfe                 ständig zurückzuzahlen.  Rückzahlung ist erfolgt Gem. Schönburg                           86.150,00 kreis                                 vom 03.02.2014                  Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten.  Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. März 2015 vollständig Burgenland-                           Liquiditätshilfe Stadt Stößen                            187.260,00    zurückzuzahlen.  Da die Stadt bislang nicht zurückzahlen kreis                                 vom 28.02.2014 konnte, wurde die Rückzahlungsfrist mit Änderungsbescheid
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15 bewilligter Art der Zuwei- Landkreis       Empfänger                        Betrag in                          Nebenbestimmungen sung Euro vom 28.04.2015 bis zum 31. Juli 2016 verlängert  Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen und im Übrigen die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu be- achten.  Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. Juni 2015 vollständig Liquiditätshilfe                zurückzuzahlen. Harz          Gem. Huy                            792.000,00 vom 07.05.2014                 Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten.  Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. November 2015 voll- ständig zurückzuzahlen. Stadt Oberharz   Liquiditätshilfe               Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen Harz                                            3.522.500,00 am Brocken       vom 06.11.2014                  und die beschlossenen Maßnahmen sind umzusetzen. Dar- über hinaus sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten.  Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1.September 2015 vollständig Liquiditätshilfe                zurückzuzahlen. Harz          Stadt Osterwieck                    121.270,00 vom 31.07.2014                 Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten.  Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. März 2015 vollständig Gem. Börde-      Liquiditätshilfe                zurückzuzahlen.  Rückzahlung ist bislang nicht erfolgt Salzlandkreis                                     910.000,00 Hakel            vom 06.02.2014                 Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten.  Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. September 2015 voll- ständig zurückzuzahlen. Gem. Börde-      Liquiditätshilfe Salzlandkreis                                   1.260.000,00  Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Hakel            vom 23.09.2014 Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise innerhalb der Begründung zu beachten. Liquiditätshilfe               Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 31. März 2015 vollstän- Salzlandkreis Gem. Borne                          206.700,00 vom 27.03.2014                  dig zurückzuzahlen.  Rückzahlung ist bislang nicht erfolgt
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16 bewilligter Art der Zuwei- Landkreis         Empfänger                         Betrag in                          Nebenbestimmungen sung Euro   Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten.   Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 15. April 2015 vollstän- Liquiditätshilfe                  dig zurückzuzahlen.  Rückzahlung ist bislang nicht erfolgt Salzlandkreis   Stadt Egeln                           315.000,00 vom 31.03.2014                   Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten.   Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. September 2015 voll- ständig zurückzuzahlen.  Die Rückzahlung konnte noch nicht Liquiditätshilfe                  erfolgen, es liegt bereits ein neuer Antrag auf Liquiditätshilfe Salzlandkreis   Stadt Egeln                           450.000,00 vom 23.09.2014                    vor.   Die Haushaltskonsolidierung ist zu verstärken. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten.   Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. Juni 2015 vollständig Gem. Wolmirsle-   Liquiditätshilfe                  zurückzuzahlen. Salzlandkreis                                         210.000,00 ben               vom 19.05.2014                   Die Haushaltskonsolidierung ist konsequent weiterzuführen. Dazu sind die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten. c.) zu den Bedarfszuweisungen 2015: Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. März 2015 wurden keine Bedarfszuweisungen bewilligt.
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17 d.) zu den Liquiditätshilfen 2015: bewilligter Art der Zuwei- Landkreis         Empfänger                          Betrag in                    Nebenbestimmungen sung Euro  Die Haushaltskonsolidierung ist zu verstärken. Dazu sind Liquiditätshilfe               die im Bescheid aufgeführten Hinweise zu beachten. Salzlandkreis   Gem. Bördeaue                          396.470,00 vom 17.03.2015                Die Liquiditätshilfe ist spätestens zum 1. März 2016 voll- ständig zurückzuzahlen.
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