Dioxinbelastung in Sachsen-Anhalt

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Landtag von Sachsen-Anhalt                                        Drucksache 6/428 26.09.2011 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dioxinbelastung in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7161 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Chemieunfall im italienischen Seveso hat die Chemikaliengruppe der Dioxine und Furane zum ersten Mal in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Dioxine und Furane gelten als die gefährlichsten von Menschen hergestellten Umweltchemi- kalien. Die Gruppe der Dioxine besteht aus 75 polychlorierten Dibenzo-para-Dioxinen (PCDD) und 135 polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF). Dioxine liegen immer als Gemische von Einzelverbindungen (Kongenere) mit unterschiedlicher Zusammen- setzung vor. Diese Chemikalien besitzen keinerlei nutzbringende Eigenschaften, sondern entstehen als unerwünschte Nebenprodukte bei Verbrennungsprozessen, bei denen Chlorverbindungen produziert oder verwendet werden. Bereits sehr gerin- ge Mengen an Dioxinen und Furanen können für den Menschen gefährlich sein. Das giftigste Dioxin ist beispielsweise das als Seveso-Gift bekannte 2,3,7,8-Te- trachlordibenzodioxin (TCDD). Alle Dioxine und Furane gelten als krebserregend. Die Verbindungen sind darüber hinaus sehr langlebig (persistent). 90 bis 95 % des Dioxins, das in den menschlichen Stoffwechsel gelangt, wird über die Nahrung aufgenommen. Fast zwei Drittel davon steckt in Fleisch und Milchpro- dukten, weil sich die Umweltgifte im Fettgewebe anreichern. Durch den Konsum be- lasteter Lebensmittel kommt es nicht unmittelbar zu akuten Symptomen. Infolge der Langlebigkeit der Stoffe werden sie im menschlichen Körper kaum abgebaut, son- dern reichern sich an. So sind Auswirkungen möglich, wenn über lange Zeit hinweg niedrige Dioxin-Mengen in den Körper gelangen können. Obwohl Dioxine und Furane nie im industriellen Maßstab hergestellt worden sind, finden sie sich in der Umwelt und vor allem im Boden wieder. Über die Luft (z. B. durch Abgase von Verbrennungsprozessen) oder den Einsatz von Düngern (z. B. aus Klärschlamm) gelangen sie ins Wasser oder in die Erde, wo sie sich anreichern. Hinweis:   Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 28.09.2011)
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2 Die Stoffe gelangen meist über Erdpartikel, die an Gemüse, Gras oder Getreide haf- ten, in die Nahrungskette. Insbesondere bei der Müll-Mitverbrennung in Kohlekraftwerken, Zementwerken und Produktionsanlagen wird die Bildung und Verbreitung der Stoffe nicht optimal verhin- dert. Einzeln betrachtet werden - über das ganze Jahr hinweg gesehen - zwar jeweils die Vorgaben der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (17. BImSchV) eingehal- ten, aber reguläre Müllverbrennungsanlagen setzen höhere technische Standards u. a. mit hohen Verbrennungstemperaturen und nachgeschalteter mehrstufiger Rauchgasreinigung. In Sachsen-Anhalt hat zuletzt der Landesbetrieb für Hochwasserschutz einen Bericht über die Dioxinbelastung der Elbe vorgelegt. In einem Pressebericht der MZ vom 17. Juni 2011 werden neueste Untersuchungen angekündigt, die in Kürze vorgelegt werden sollen. Nach wie vor besteht in Sachsen-Anhalt das Problem, dass Überflu- tungsflächen stark mit Dioxinen belastet sind. In der Folge können einige Flächen noch immer nicht landwirtschaftlich genutzt werden. Außerdem sind gerade in letzter Zeit auch bei genutzten Flächen Probleme aufgetreten. So gab es in Sachsen-Anhalt im Jahr 2008 Überschreitungen der Grenzwerte bei Rindfleischproben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Vorbemerkung: Polychlorierte Dibenzo-p-Dioxine (PCDD) und polychlorierte Dibenzo-p-Furane (PCDF) werden im Folgenden mit dem Wort „Dioxine“ abgekürzt. 1.    Welche Anlagen in Sachsen-Anhalt haben eine Genehmigung zur Mit- verbrennung von Abfällen? Die Mitverbrennung von Abfällen findet in Sachsen-Anhalt in Großfeuerungsan- lagen, in Anlagen zur Herstellung von Zementklinker und in Anlagen zum Bren- nen von Kalkstein statt. MIBRAG Industriekraftwerke GmbH & Co. KG : Kraftwerk Deuben MIBRAG Industriekraftwerke GmbH & Co. KG : Kraftwerk Mumsdorf MIBRAG Industriekraftwerke GmbH & Co. KG : Kraftwerk Wählitz Zellstoff Stendal GmbH:                       Rindenkessel Schwenk Zement KG Bernburg:                   1 Anlage LAFARGE Zement Karsdorf GmbH:                 3 Anlagen Fels-Werke GmbH Kalkwerk Kaltes Tal:          5 Öfen Fels-Werke GmbH Kalkwerk Rübeland:            1 Ofen 2.    Welche Stoffe dürfen in diesen Anlagen verbrannt werden? Welche Stoffe werden tatsächlich in diesen Anlagen verbrannt? In den Großfeuerungsanlagen der MIBRAG (KW Deuben und Mumsdorf) wird neben dem Regelbrennstoff Braunkohle kommunaler Klärschlamm sowie in ei-
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3 ner Anlage (KW Wählitz) Tiermehl und Blutfett bis zu einem Anteil von 5 % bzw. von 20 % der Feuerungswärmeleistung mitverbrannt. Die Zellstoff Stendal GmbH darf Klärschlamm aus der eigenen Abwasserreini- gung im Rindenkessel einsetzen, praktiziert dies aber nicht und hat dies auch in Zukunft nicht vor. In den Kalkwerken wird Altöl eingesetzt. Im Zementwerk in Karsdorf werden für die Erzeugung der erforderlichen Wärme in den Anlagen neben Braunkohlenstaub als Regelbrennstoff verschiedene Ab- fälle bis zu 80 % der Feuerungswärmeleistung eingesetzt. Dabei handelt es sich wesentlich um ölhaltige Abfälle, Lösungsmittel, Reak- tions- und Destillationsrückstände, gebrauchte Maschinenöle, Farb- und Lack- abfälle, Altreifen und Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern. Für die Anlage in Bernburg liegt die Genehmigung für die vollständige Erzeu- gung der notwendigen Feuerungswärmeleistung aus Abfällen vor. Als Abfälle kommen Altöl, flüssige Abfälle aus der Erdölraffination, Lösungsmittel, Altreifen, gewerbliche Produktionsabfälle und auch Tiermehl zum Einsatz. 3. Wurden den Betreibern dieser Anlagen Ausnahmetatbestände nach § 19 der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsgesetzes (BImSchV) genehmigt? Wenn ja, welche? Der Landesregierung liegen keine Hinweise vor, dass andere als die genehmig- ten Stoffe verbrannt werden. Kraftwerk Deuben Folgende beantragte Ausnahmen sind gemäß §§ 11 und 19 der 17. BImSchV für den Betrieb der Mitverbrennung (max. 5 % der Feuerungswärmeleistung) der Schlämme zugelassen: - Abweichend von § 5a (1), Anhang II.2.1 b der 17. BImSchV wird für Schwe- feldioxid und Schwefeltrioxid, angegeben als Schwefeldioxid, ein Emissions- wert (CVerfahren) als Tagesmittelwert von 400 mg/m³ und ein Schwefelminde- rungsgrad > 95 vom Hundert zugelassen. - Abweichend von § 5a (1), Anhang II.2.1 der 17. BImSchV wird für Stickstoff- monoxid und Stickstoffdioxid, angegeben als Stickstoffdioxid, ab dem 2. Ja- nuar 2008 ein Emissionswert (CVerfahren) als Tagesmittelwert von 300 mg/m³ zugelassen. - Auf kontinuierlich registrierende Emissionsmessungen wird gemäß § 11 (6) der 17. BImSchV für den Schadstoff Schwefeltrioxid verzichtet. Kraftwerk Mumsdorf Folgende beantragte Ausnahmen sind gemäß §§ 11 und 19 der 17. BImSchV für den Betrieb der Mitverbrennung (max. 5 % der Feuerungswärmeleistung) von Schlämmen zugelassen:
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4 - Abweichend von § 5a (1), Anhang II.2.1 b der 17. BImSchV wird für Schwe- feldioxid und Schwefeltrioxid, angegeben als Schwefeldioxid, ein Emissions- wert (CVerfahren) als Tagesmittelwert von 400 mg/m³ und ein Schwefelminde- rungsgrad > 95 vom Hundert zugelassen. - Abweichend von § 5a (1), Anhang II.2.1 der 17. BImSchV wird für Stickstoff- monoxid und Stickstoffdioxid, angegeben als Stickstoffdioxid, ab dem 2. Ja- nuar 2008 ein Emissionswert (CVerfahren) als Tagesmittelwert von 300 mg/m³ zugelassen. - Auf kontinuierlich registrierende Emissionsmessungen wird gemäß § 11 (6) der 17. BImSchV für den Schadstoff Schwefeltrioxid verzichtet. Kraftwerk Wählitz Folgende beantragte Ausnahmen sind gemäß §§ 11 und 19 der 17. BImSchV für den Betrieb der Mitverbrennung (max. 20 % der FWL) von Tier- und Blut- fett zugelassen: - Abweichend von § 5a (1), Anhang II.2.1 b der 17. BImSchV wird für Schwe- feldioxid und Schwefeltrioxid, angegeben als Schwefeldioxid, ein Emissions- wert (CVerfahren) als Tagesmittelwert von 300 mg/m³ und ein Schwefelminde- rungsgrad > 92 vom Hundert zugelassen. - Auf kontinuierlich registrierende Emissionsmessungen wird gemäß § 11 (6) der 17. BImSchV für den Schadstoff Schwefeltrioxid verzichtet. Kalkwerk „Kaltes Tal“ Ringschachtöfen 1 - 4 Folgende beantragten Ausnahmen sind gemäß §§ 11 und 19 der 17. BImSchV beim Einsatz von (max. 70 %) Altöl zugelassen: - Abweichend von § 5 (1) Nummer 1 Buchstabe h wird entsprechend Anhang II.1.3 der 17. BImSchV für Kohlenmonoxid ein Emissionsgrenzwert von 700 mg/m³ festgelegt. - Abweichend von § 5 (1) Nummer 1 f wird entsprechend Anhang II. 1.4 der 17. BImSchV für Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid ein Emissionsgrenz- wert von 400 mg/m³ zugelassen. - Auf kontinuierlich registrierende Emissionsmessungen wird gemäß § 11 (2) der 17. BImSchV für den Schadstoff Quecksilber und seine Verbindungen verzichtet. - Auf kontinuierlich registrierende Emissionsmessungen wird gemäß § 11 (6) der 17. BImSchV für die Schadstoffe gasförmige anorganische Chlor- und Fluorverbindungen sowie für die Schadstoffe Schwefeldioxid und Schwefel- trioxid verzichtet.
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5 - Auf kontinuierlich registrierende Emissionsmessungen wird gemäß § 19 (1) der 17. BImSchV für die Schadstoffe Gesamtstaub, Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, Kohlenmonoxid und organische Stoffe verzichtet. - Auf kontinuierlich registrierende Ermittlung wird gemäß § 19 (1) der 17. BImSchV für den Volumengehalt an Sauerstoff sowie die Betriebsgrößen Abgasvolumen und Feuchtegehalt verzichtet. Gleichstrom-, Gegenstrom-, Regenerativkalkbrennofen: Folgende beantragte Ausnahmen sind gemäß §§ 11 und 19 der 17. BImSchV beim Einsatz von (bis 100 %) Altöl zugelassen: - Auf kontinuierlich registrierende Emissionsmessungen wird gemäß § 11 (2) der 17. BImSchV für den Schadstoff Quecksilber und seine Verbindungen verzichtet. - Auf kontinuierlich registrierende Emissionsmessungen wird gemäß § 11 (6) der 17. BImSchV für die Schadstoffe gasförmige anorganische Chlor- und Fluorverbindungen sowie für die Schadstoffe Schwefeldioxid und Schwefel- trioxid verzichtet. - Auf kontinuierlich registrierende Emissionsmessungen wird gemäß § 19 (1) der 17. BImSchV für die Schadstoffe Gesamtstaub, Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, Kohlenmonoxid und organische Stoffe verzichtet. - Auf kontinuierlich registrierende Ermittlung wird gemäß § 19 (1) der 17. BImSchV für den Volumengehalt an Sauerstoff sowie die Betriebsgrößen Abgasvolumen und Feuchtegehalt verzichtet. Kalkwerk Rübeland Folgende beantragten Ausnahmen sind gemäß §§ 11 und 19 der 17. BImSchV beim Einsatz von (bis 100%) Altöl zugelassen: - Auf kontinuierlich registrierende Emissionsmessungen wird gemäß § 11 (2) der 17. BImSchV für den Schadstoff Quecksilber und seine Verbindungen verzichtet. - Auf kontinuierlich registrierende Emissionsmessungen wird gemäß § 11 (6) der 17. BImSchV für die Schadstoffe gasförmige anorganische Chlor- und Fluorverbindungen, sowie für die Schadstoffe Schwefeldioxid und Schwefel- trioxid verzichtet. - Auf kontinuierlich registrierende Emissionsmessungen wird gemäß § 19 (1) der 17. BImSchV für die Schadstoffe Gesamtstaub, Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, Kohlenmonoxid und organische Stoffe verzichtet. - Auf kontinuierlich registrierende Ermittlung wird gemäß § 19 (1) der 17. BImSchV für den Volumengehalt an Sauerstoff, sowie die Betriebsgrößen Abgasvolumen und Feuchtegehalt verzichtet.
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6 Zementwerk Karsdorf Die Ausnahmeregelungen nach § 19 der 17. BImSchV betreffen die Zulassung von Einzelmessungen für Chlorwasserstoff und Fluorwasserstoff in Ab- weichungen von § 11 Absatz 1 der 17. BImSchV sowie die befristete Zulas- 3 sung des Emissionsgrenzwertes von 350 mg/m für Stickoxide bei einem be- schränkten Einsatz von Abfällen bis maximal 80 %. Für die Grenzwerte für Dioxine gibt es keine Ausnahmen. Zementwerk Bernburg Auf der Grundlage des § 19 der 17. BImSchV wurden folgende Ausnahmen zu- gelassen: - Absehen von einer Grenzwertfestlegung für organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff (Anhang II.1.1, II.1.2 17. BImSchV) - Absehen von einer Grenzwertfestlegung für Kohlenmonoxid (Anhang II.1.3 17. BImSchV) - Gewährung einer rohmaterialbedingten Ausnahme für den Grenzwert von Schwefeldioxid (Anhang II.1.1, II.1.2 17. BImSchV) - Befreiung von der kontinuierlichen Messung der Emissionen von gasförmi- gen anorganischen Fluorverbindungen (§ 11 Absatz 6 17. BImSchV) - Befreiung von der kontinuierlichen Messung der Emissionen von gasförmi- gen anorganischen Chlorverbindungen (§ 11 Absatz 6 17. BImSchV) 4. Wann werden die Ergebnisse der in dem MZ-Bericht erwähnten neuesten Untersuchungen zur Dioxin-Belastung der Flüsse vorgelegt? Der Bericht zur „Untersuchung der Elbe und ihrer Zuflüsse auf Dioxine in Schwebstoffen in den Jahren 2005 bis 2010“ des Landesbetriebes für Hoch- wasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) wird im IV. Quartal 2011 im Internet veröffentlicht. 5. Welche Ergebnisse zeigte das Dioxin-Monitoring in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2009 bis 2011 in Rindfleisch, Schaffleisch, Wildfleisch, Eiern, Milch, Gemüse und im Boden? Bitte Datum, Art und Anzahl der Proben sowie Messergebnisse angeben. Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurden von den genann- ten Lebensmittelgruppen in den Jahren 2009 bis 2011 24 Proben Rindfleisch, 9 Proben Schaffleisch, 39 Proben Milch, 32 Proben Hühnereier sowie 8 Proben Gemüse auf Dioxine mit untersucht. Wildfleisch wurde in den vergangenen zwei Jahren nicht untersucht, in diesem Jahr ist die Beprobung von ca. 20 Proben Reh- bzw. Schwarzwild vorgesehen.
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7 Zum Umfang der Bodenuntersuchungen in Sachsen-Anhalt wird auf die Beant- wortung der Frage 7 verwiesen. Eine Zusammenstellung der Einzelergebnisse der Lebensmittel- und Bodenun- tersuchungen zwischen 2009 und 2011 enthält die Anlage 1. Die Anlage 2 ent- hält die Zusammenfassung der Einzelergebnisse. 6. Wann wird der Dioxinbericht Sachsen-Anhalt vorgelegt? Zur Vorlage des Berichts zur „Untersuchung der Elbe und ihrer Zuflüsse auf Dioxine in Schwebstoffen in den Jahren 2005 bis 2010“ in Sachsen-Anhalt des LHW wird auf die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen. Die Ergebnisse des Berichts zur „Untersuchung der Elbe und ihrer Zuflüsse auf Dioxine in Schwebstoffen in den Jahren 2005 bis 2010“ gehen in den „Dioxinbe- richt für das Land Sachsen-Anhalt“ ein. Ziel dieses Berichtes ist, alle Ergebnis- se der in den letzten 15 Jahren (Stand bis 31.12.2010) durchgeführten Dioxin- Untersuchungen in Sachsen-Anhalt (Wasser, Boden, Sediment, Emission, Im- mission, Futter- und Lebensmittel) zusammenzufassen und zu bewerten. Es ist geplant, den „Dioxinbericht für das Land Sachsen-Anhalt“ im 4. Quartal 2011 vorzulegen. 7. An welchen Stellen wird im Rahmen der Bodendauerbeobachtung oder im Rahmen anderer Messprogramme die Dioxinbelastung der Böden gemes- sen? Im Rahmen der Bodenbeobachtung nach § 10 des Bodenschutz-Ausfüh- rungsgesetzes Sachsen-Anhalt werden innerhalb folgender Messprogramme • Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF), • Bodenbeobachtung in Flussauen und • Zweite Bodenzustandserhebung im Wald (BZE II) Böden in Sachsen-Anhalt auf Dioxine untersucht. Die Lage der Beprobungsstel- len zeigt die Übersicht in der Anlage 2. In Sachsen-Anhalt wurden 69 Bodendauerbeobachtungsflächen untersucht. Alle anderen Bodenuntersuchungen auf Dioxine werden anlassbezogen durch- geführt. Im Focus stehen überwiegend die Flussauen, da Überschwemmungen zur Umlagerung von schadstoffhaltigen Material führen können. Seit dem Jahr 2000 wurden in den Flussauen von Elbe, Mulde, im Unterlauf der Bode zur Mündung in die Saale und im Unterlauf der Weißen Elster (vor deren Mündung in die Saale) 68 Bodenproben auf Dioxine untersucht. Im Zusammenhang mit der bundesweiten zweiten Bodenzustandserhebung im Wald (BZE II) wurden 22 Beprobungsstellen auf Waldböden für Sachsen-Anhalt festgelegt. Diese dort entnommenen Proben wurden durch das Landesamt für Umweltschutz (LAU) auf Dioxine untersucht.
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8 8. Existiert ein spezielles Messprogramm für die Dioxinbelastung in Fluss- auen? Wenn ja, bitte die Untersuchungssystematik (Ort, Betrieb, Nut- zungsart etc.) darstellen. Welche Beprobungen zur Dioxinbelastung in Flussauen fanden in den vergangenen zwei Jahren statt? Können die Er- gebnisse dieser Beprobungen die tatsächliche Belastungssituation tref- fend widerspiegeln? Im Rahmen der planmäßigen Untersuchungen von Lebensmitteln und Futter- mitteln Dioxine sowie auf dioxinähnliche und nicht dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden 2009 insgesamt 52 und 2010 insgesamt 43 Futtermit- telproben aus den Flussauen auf eine Dioxinbelastung untersucht. Die Befunde haben einen Indikatorcharakter und sind für die entsprechenden Flächen bzw. Futtermittelunternehmen über einen längerfristigen Zeitraum zu beobachten und im Zusammenhang mit den Dioxinbefunden anderer Matrices (Boden, Wasser, Lebensmittel) dieser Flächen zu diskutieren. Zu Untersuchungen in den Böden der Flussauen wird auf die Beantwortung zu Frage 7 verwiesen. Die vorliegenden Ergebnisse des LAU für die Untersuchun- gen der Flussauen der Bode und der Weißen Elster in den Jahren 2009 bis 2011 enthält die Tabelle 2 der Anlage 1. Untersuchungen der Schwebstoffe und schwebstoffbürtigen Sedimente erfolg- ten in den vergangenen zwei Jahren im Rahmen des Gewässerüberwachungs- programms Sachsen-Anhalt (GÜSA) durch den LHW. Rückschlüsse auf eine mögliche Belastung der Böden infolge einer Verfrachtung der Sedimente, z. B. bei Hochwasserereignissen sind nicht möglich. Für die Untersuchungen von Lebens- und Futtermitteln als auch für Böden gilt, dass ein Messprogramm, das flächendeckende Rückschlüsse auf die tatsäch- liche Belastungssituation zulässt, an methodische Grenzen stößt. Auf einer Fläche des Überschwemmungsgebietes allein der Elbe von ca. 470 km² sind nur anlassbezogene, stichprobenartige Untersuchungen möglich. Zu beachten ist die stark inhomogene, kleinräumig wechselnde Schadstoffverteilung. 9. Gibt es ein spezielles Messstellennetz für Müllverbrennungsanlagen bzw. die Anlagen zur Mitverbrennung von Müll? Erfolgt für die Deponien DK IV, DK III und DK II eine Erfassung der Dioxinbelastung, insbesondere in den Fällen, in denen die Einlagerung von Filterstäuben aus MVA und anderen Verbrennungsanlagen genehmigt wurden? Als Behandlungsanlagen wurden in Sachsen-Anhalt mehrere Anlagen zur ther- mischen Abfallbehandlung (Abfallverbrennungsanlagen) sowie Anlagen zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen bzw. zur Abtrennung des heizwertreichen Anteils des Restabfalls errichtet. Ein spezielles Messstellennetz für Müllverbrennungsanlagen und für Anlagen zur Mitverbrennung von Müll ist eingerichtet. Angaben dazu enthält der Immis- sionsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2009 (Seiten 47 und 48). Dioxine unterliegen der EG-Verordnung 850/2004 (POP-Verordnung), die eine obertägige Deponierung auch bei Überschreitung der unteren Konzentrations-
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9 grenze zulässt. Dieser Entsorgungsweg ist jedoch nach § 7 Absatz 1 Nr. 7 der Deponieverordnung ausgeschlossen. Das Deponierecht enthält folgerichtig Dioxine auch nicht als Parameter, der zu untersuchen und nachzuweisen ist. Bei der Entsorgung auf Deponien der Klassen 0 bis III werden grundsätzlich keine Dioxin-Untersuchungen durchgeführt. Im Einzelfall wird allerdings davon abgewichen, wenn aufgrund der Herkunft des Abfalls ein Verdacht besteht, aus dem sich die Notwendigkeit ergibt, die Einhaltung der POP-Verordnung zu prü- fen. Für die Entsorgung von dioxinhaltigen Abfällen, wie Abfällen aus Verbren- nungsanlagen, in der Deponie der Klasse IV werden über die Deklarationsana- lytik durch den Deponiebetreiber immer auch die Werte der Dioxingehalte von den Abfallerzeugern eingefordert. Eine Umgebungsüberwachung zur Erfassung der Dioxinbelastung gibt es aber nicht, weil diese Abfälle in geschlossenen Behältern angeliefert und eingelagert werden. 10. Welche Erkenntnisse liegen zur Dioxinbelastung im Unterlauf der Bode vor? Wie schätzt die Landesregierung das Gefährdungspotenzial der Dioxinquelle im Unterlauf der Bode ein? Welche Maßnahmen hat die Lan- desregierung bisher unternommen, die Dioxinquelle zu finden? Welche Maßnahmen sind für die Zukunft geplant? Dioxine wurden in der Bode im Rahmen des GÜSA an drei Messstellen unter- sucht. Dabei handelt es sich um die Messstellen Staßfurt (oberhalb Liethe- Mündung), Hohenerxleben und Neugattersleben (oberhalb Mündung in die Saa- le). Hier wurden jeweils Schwebstoffproben mit einer Zentrifuge entnommen. Die ermittelten Dioxingehalte sind in Anlage 3 aufgeführt. Im Fließgewässerverlauf der Bode von Staßfurt bis zur Mündung in die Saale ist ein deutlicher Anstieg der Dioxingehalte zu verzeichnen. Die höchsten Gehalte werden im Mündungsbereich festgestellt. Dies ist ein Indiz dafür, dass die an das Sediment gebundenen Dioxine, die sich bereits im Gewässersystem befin- den, durch Remobilisierungsvorgänge insbesondere bei Hochwasserereignis- sen stromabwärts verlagert werden. Vermutete Eintragsquelle sind ehemalige Industrieanlagen in Staßfurt, die be- reits vor 1945 zerstört oder abgerissen wurden. Mit Fördermitteln finanziert wurde in den 90er-Jahren ein umfassender Stra- ßenausbau mit Kanalneuverlegung im gesamten Stadtgebiet umgesetzt. In den Jahren 2006/2007 erfolgten umfassende Sanierungsarbeiten im Rahmen der Altlastenfreistellung im Industriegebiet an der Industriestraße. Im innerstädti- schen Bereich erfolgte Bodenaustausch auf öffentlichen Freiflächen. Die Arbei- ten wurden mit einem Gutachten im Jahr 2008 abgeschlossen. Zur Lokalisierung der Dioxinbelastung in Sedimenten der Bode erfolgte durch den LHW und das LAU im September 2010 eine Probennahme von Staßfurt bis
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10 zur Mündung in die Saale. Weitere Untersuchungen sind Bestandteil eines Se- dimentmanagementkonzeptes. 11. Existieren Messergebnisse zur Dioxinbelastung von Mülldeponien in Sachsen- Anhalt? Wurden die illegal für die Müllablagerung genutzten e- hemaligen Tongruben auf eine etwaige Dioxinbelastung untersucht? Zur Dioxinbelastung von Mülldeponien in Sachsen-Anhalt liegen keine Messer- gebnisse vor. Im Zuge der Sicherung der Standorte der ehemaligen Tontagebaue Möckern und Vehlitz sind Untersuchungen auf Dioxinbelastung vorgesehen. 12. Wie viel Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche sind in den Flussauen Sachsen-Anhalts aktuell und potenziell dioxinbelastet? Auf wie viel Hektar ist von einer Gefährdung der dort stattfindenden pflanzlichen und tie- rischen Erzeugung auszugehen? Bitte nach Nutzungsart und Landkreis aufschlüsseln. Dioxine sind in sehr geringen Konzentrationen (< 8 ng I-TE/kg TM [Nanogramm Internationale Toxizitätsäquivalente je Kilogramm Trockenmasse] im Boden) fast überall in der Umwelt verbreitet. Grenzwerte zur Bewertung landwirtschaft- lich genutzter Böden gibt es nicht. Die Bund-Länderarbeitsgruppe „Dioxine“ hat- te in ihren Berichten 1990/1993 empfohlen, dass ab 40 ng I-TE/kg TM im Boden u. a. die bodengebundene Nutztierhaltung sowie der Anbau bodennah wach- sender Futterpflanzen unterbleiben sollten. Bezüglich der bisherigen Erkenntnisse zu Boden-, Futter- und Lebensmittelun- tersuchungen wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. Hier- nach ist davon auszugehen, dass in den Flussauen Dioxinbelastungen nicht auszuschließen sind. Daher werden präventive Maßnahmen zur Futtermittel- gewinnung empfohlen und anlassbezogene Untersuchungen von Futter- und Lebensmitteln praktiziert. Eine flächenmäßige Zuordnung der Gefährdung landwirtschaftlicher Nutz- flächen nach Nutzungsart und Landkreis ist nicht möglich. In Anlage 4 sind die Flächen in den Flussauen dargestellt, in denen präventive Maßnahmen bei der Futtermittelgewinnung besonders beachtet werden sollen. 13. Wie sind in Sachen-Anhalt die Zuständigkeiten für alle Fragen geregelt, die mit den erhöhten Dioxinbelastungen in den Flussauen zusammenhän- gen? Die Zuständigkeit für die Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung liegt im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Die Aufga- ben in Zusammenhang mit der Überwachung von Lebensmitteln auf Dioxine verteilen sich wie folgt:
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