Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/604 25.11.2011 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Gemeindliches Einvernehmen bei Investitionsvorhaben in der Tierhaltung Kleine Anfrage - KA 6/7230 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Vorbemerkung: Für die Beantwortung der Fragen sind die derzeit in Sachsen-Anhalt laufenden im- missionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ausgewertet worden. Ab einer Tierplatzzahl von 15.000 Legehennen, 30.000 Junghennen oder Masthähnchen, 1.500 Mastschweinen oder 560 Sauen ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vorgeschrieben in der Zuständig- keit der Landkreise. Bei mehr als 40.000 Legehennen, Junghennen oder Masthähn- chen, 2.000 Mastschweinen oder 750 Sauen ist ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Landesverwaltungsamt durchzu- führen. Bei einer Versagung des gemeindlichen Einvernehmens, wird durch die je- weilige Genehmigungsbehörde die Rechtmäßigkeit überprüft. Wird die Versagung als rechtswidrig beurteilt, wird die Gemeinde aufgefordert, nochmals zu entscheiden. Bleibt die Gemeinde bei der als rechtswidrig beurteilten Versagung, hat die zuständi- ge Genehmigungsbehörde, Landkreis oder Landesverwaltungsamt, das gemeind- liche Einvernehmen zu ersetzen. 1. Wie viele Investitionsvorhaben zur Errichtung von Geflügel- oder Schwei- neaufzuchtanlagen bzw. entsprechende Mastanlagen befinden sich derzeit im Land in der Planungs- und Vorbereitungsphase? Derzeit laufen 23 Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissions- schutzgesetz in Sachsen-Anhalt, davon 17 Verfahren beim Landesverwaltungs- amt und sechs Verfahren bei Landkreisen. (Ausgegeben am 30.11.2011)