2 Im Übrigen bezieht nicht jede/jeder Berechtigte auch eine geförderte Wohnung, sondern bedient sich auch des nicht belegungsgebundenen Wohnungsbestan- des bei Wohnungsunternehmen oder privaten Vermietern. Rückinformationen dazu liegen nicht vor. 3. In welchem Umfang wurde in den Jahren 2006 bis 2011 von der Möglich- keit der mittelbaren Belegung Gebrauch gemacht? Nach Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte gegenüber dem Landes- verwaltungsamt werden hierzu keine Statistiken geführt. 4. Welche Herausforderung sieht die Landesregierung in den kommenden Jahren für die Weiterentwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Sach- sen-Anhalt? Der Wohnungsmarkt in Sachsen-Anhalt gilt auch weiterhin als ausgeglichen. Bedingt durch die entspannte Lage am Wohnungsmarkt ist in Sachsen-Anhalt weder von künftigen Versorgungsschwierigkeiten noch von nichtbezahlbaren Mieten auszugehen. Obwohl der absolute Wohnungsbestand deutlich reduziert wurde, ist das Wohnraumangebot aufgrund der demografischen Entwicklung gemessen an der Einwohnerzahl sogar gestiegen. Der Leerstand ist nach wie vor hoch, so dass die Versorgung mit Wohnraum auch für sozial Bedürftige als gesichert angesehen wird. Neubauten, die Mieten im so genannten Hochpreissegment nach sich ziehen, sind weiterhin die Ausnahme. Besonderes Augenmerk ist auf den absehbaren steigenden Bedarf an altersge- rechten Wohnungen zu legen. Für ältere Menschen ist die Wohnung nicht nur sozialer Rückzugsbereich, sie wird zunehmend zum Lebenszentrum, beson- ders, wenn die Beweglichkeit nachlässt. Schwerpunkte der Wohnungspolitik im Land Sachsen-Anhalt bilden der Stadt- umbau (Rückbau und Aufwertung), die Eigentumsbildung, die Energetische Modernisierung sowie der altersgerechte Umbau im Bestand. Das sukzessive Auslaufen der Belegungsbindungen wirkt sich auch nicht nachteilig für Leistungsempfänger nach dem SGB aus, weil die Kosten der Un- terkunft bei der Leistungsgewährung berücksichtigt werden.