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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Transparenzregister

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- 5- Zugang aus. Die Ausschüsse werden über den Bericht        am  25. Januar 2017 beschließen. Danach beginnt der Trilog. 2.      Deutsche Position Deutschland hat sich in den Ratsverhandlungen einem öffentlichen Registerzugang nicht verschlossen, solange die verfassungsrechtlichen Datenschutzvorgaben beachtet sind (s. als Anlage beigefügte M-Vorlagevom       13. September 2016). BMN hatte die grundrechtliche Dimension von öffentlichen Transparenzregistern geprüft und war zu dem Schluss gekommen, dass der öffentliche Zugang zu rechtfertigen sei, vorausgesetzt die im Transparenzregister erfassten personenbezogenen Daten seien überschaubar. Bei der Güterahwägung berücksichtigte BMN die mit der Öffentlichkeit verbundene Präventionswirkung, das Interesse des Rechtsverkehrs an schnell und leicht erhältlichen Informationen über wirtschaftlich Berechtigte etwa für die Durchsetzung von Durchgriffsansprüchen auf den Treugeber und ein allgemein-politisches Interesse an transparenten wirtschaftlichen Strukturen. BMJV wies darauf hin, dass jedes dieser Argumente fiir sich genommen wohl      zu schwach wäre, um den Eingriff zu rechtfertigen, und nur in der Gesamtschau das Ergebnis des öffentlichen Zugangs zmn Transparenzregister zu rechtfertigen sei. Auch V A    5 hat den im Referentenentwurfvorgesehenen im Wesentlichen öffentlichen Registerzugang geprüft und befunden, dass der Referentenentwurf       zu  einem angemessenen Ausgleich zwischen den Datenschutzinteressen der Bürger und den Interessen der Allgemein­ heit an effektiver Aufdeckung und Verfolgung von Geldwäsche bzw. anderen strafbaren Handlungen und an der Sicherung des Vertrauens in die Integrität des Wirtschaftssystems durch transparente wirtschaftliche Strukturen kommt. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wurde bei der Erarbeitung des Referentenen-twurfs kontinuierlich beteiligt: Auf ihre Stellungnahme zum Transparenzregister von Mitte Oktober    2016 hat BMF detailliert geantwortet und gewisse Anpassungen im Entwurf vorgenommen. Weitere Fassungen des Gesetzesentwurfs hat die BfDI erhalten, ist darauf aber inhaltlich nicht vertieft eingegangen, insbesondere hat sie keine dezidierten, fundierten Einwände gegen den vorgesehenen grundsätzlich öffentlichen Registerzugang erhoben. An der Ressortbesprechung Mitte Dezember          2016 hat die BfDl trotz Einladung nicht teilgenommen. Da BMF weiterhin an einem sachkundigen Austausch mit der BIDI zu konkreten datenschutzrechtlichen Anforderungen interessiert ist, hat BMF der BfDI ein bilaterales Gespräch zum  Jahresbeginn angeboten, das noch nicht zustande gekommen ist.
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- 6 - DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. haben ihr Schreiben breit gestreut Wld sich mit ihrem Ailliegen unter anderem an den bayerischen Ministerpräsidenten Seehoferund ChefBK gewandt. Auch die Wirtschaftswoche bat bereits hierzu berichtet.
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