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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Julian Assange

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—YoafB-Vermerk Botschaft London,
Betr.: Auslieferungsverfahren Julian Assange
Hier: Erster Prozesstag 24.2.2020 im Woolwich Crown Court (neben Belmarsh-Gefängnis)
1. Vorbereitung:

Das Datum des ersten Prozesstages wurde auf mehreren „Court Management hearings“
bestätigt. Schon bei diesen war das öffentliche Interesse so groß, dass ED

VDE Dutzende von Interessierten / Aktivisten nicht
hineingelassen wurden. ÜiiEEEEEE EEE
VERTRETEN NEW Est

am 21.2.2020 um 15 Uhr wurde entschieden, in welchem Raum und um welche Uhrzeit das
Verfahren beginnen sollte und diese Information auf fernmündliche Anfrage mitgeteilt. Am

 

24.2.2020 selbst kampierten vor dem Gerichtsgebäude einige Dutzend Aktivisten.
2. Bedingungen der Prozessbeobachtung:

Die Programmdirektorin des GBR-Büros der australischen Organisation „Blueprint for Free
Speech” EEE hatte für etwa 20 VIPs Plätze im Presseraum arrangiert, in den von zwei
Kameras das Bild der Richterin und ein Blick in den Verhandlungsraum auf vier Al
übertragen wurden.

Unter den VIPs, die als Pressevertreter verstanden wurden, waren Herr Mihr (Chef von „Reporter
ohne Grenzen“), die MdBs Dagdelen und Hänsel (Die LINKE), spanische und französische MdEPs
sowie der Mitarbeiter Dustin Hoffmann des fraktionslosen MdEP Martin Sonneborn („Die
Partei“).

Auf der Zuschauertribüne waren 18 Plätze vorhanden EEE
(N Frau Dagdelen bat mich per SMS, ihr beim Zugang zum

Gerichtsgebäude zu helfen. Ich traf sie an der Sicherheitsschranke. Als ich mit ihr und Frau Hänsel
zur Tribüne zurückkam, erklärte ich mich bereit, die beiden Abgeordneten auf die Tribüne zu

lassen und an ihrer Stelle in den Presseraum zu gehen.
&

Im Presseraum war Platz für ca. 60 Personen, davon waren 50 besetzt. Zunächst war überhaupt
nichts zu hören. Nach 20 Minuten wurde der Prozessvertreter der USA gebeten, besser auf die
Nähe des Mikrofons zu achten. Daraufhin war er besser zu hören, aber immer, wenn er aus
einem Schriftstück zitierte, verließ er den Platz vor dem Mikrofon und war dann nicht mehr zu
hören. Die Richterin war am Vormittag nie zu hören, am Nachmittag gelegentlich.

Am Nachmittag (die MdEPs hatten bereits ’ den

Schauplatz verlassen) sprach der Prozessvertreter von Assange, Edward Hamilton Fitzgerald CBE

 

QC. Jedoch stand er so weit vom Mikrofon entfernt, dass auch er schwer zu hören war. Zudem
wurde die Übertragung durch die skandierende Menge unweit der Pressebaracke mit „Free
Julian Assange“ übertönt. Die Journalisten waren keinesfalls zufrieden mit den ihnen gebotenen
Arbeitsbedingungen.

3. Mitschrift
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Nach britischem Recht werden von Amts wegen keine wörtlichen Mitschriften der Verhandlungen
des Crown Court gefertigt. Es ist jedoch erlaubt, dass private Interessenten auf eigene Kosten eine
zugelassene Firma mit der Anfertigung von Wortprotokollen beauftragt. Dies ist hier mit Billigung der
Richterin geschehen. Für über 1000,- GBP pro Tag hat die australische Organisation „Blueprint for
Free Speech” ein Wortprotokoll in Auftrag gegeben, das auch der Richterin zur Verfügung steht.
Dritten (z.B. Journalisten, Botschaften) dürfen die Wortprotokolle nicht überlassen werden, aber auf
einzelne Anfrage erteilt die Organisation Auskunft, ob eine Äußerung genau so gefallen ist oder nicht.

4. Erscheinungsbild des Julian Assange

Julian Assange saß während der Verhandlung hinter Glas allein im hinteren Teil des Gerichtssaales
und machte mehrfach durch Handzeichen darauf aufmerksam, dass auch er nicht hören konnte, was
gesprochen wurde, weil die Sprecher zu weit vom Mikrofon entfernt standen. ER erschien
aber winzig auf dem Presse-Bildschirm TEE
EEm Ein von einer Zeichnerin im Verhandlungssaal angefertigtes Bild zeigt ihn

zurückgelehnt und entspannt.
5. Ausführungen des Prozessvertreters der USA

Der Prozessvertreter der USA war James Lewis QC (Mitglied des Queen’s Council, in den nur
besonders renommierte Anwälte berufen werden). Seine Argumente sind wie folgt
zusammenzufassen:

-  Assange habe vier fast komplette Datenbanken über die Website „Wikileaks“ veröffentlicht.
In diesen Datenbanken waren eingestufte Dokumente enthalten (bis zu „Geheim“), nämlich
ca. 90.000 Berichte über Kriegsereignisse in Afghanistan, 400.000 Berichte über
Kriegsereignisse in Irak, 800 Akten über Insassen von Guantanamo und 250.000
Drahtberichte des State Department.

-  Erhabe den US-Soldaten Bradley Manning (jetzt Chelsea Manning) angestiftet und diesem
geholfen, Geheimcodes zu entschlüsseln. Damit habe er diesen in die Lage versetzt, sich
Zugang zu den Datenbanken zu verschaffen. Er habe Manning auch angestiftet, Festplatten
zu stehlen und ihm geholfen, nicht identifiziert zu werden. Manning sei durch die Aussicht,
die Dokumente über Wikileaks veröffentlichen zu können, entscheidend ermutigt worden,
die Straftaten zu begehen. Manning sei in den USA zu 35 Jahren Haft verurteilt worden.

-  Erhabe die Dokumente unredigiert und undifferenziert veröffentlicht, und damit diverse
Informationszuträger der US-Regierung akut gefährdet, z.B. Journalisten, Menschenrechts-
Aktivisten, Blogger, Soldaten aus Afghanistan, Irak, Iran, China, aus dem Umfeld von El Kaida
usw. Die Feinde der USA wie z.B. die Taliban hätten Wikileaks durchsucht nach Informanten,
damit sie sie bestrafen könnten. Die USA habe bei weitem nicht alle Informanten warnen
können, einige seien nach der Veröffentlichung verschwunden. Assange habe dies alles
billigend in Kauf genommen.

- Dies alles sei nützlich für die Feinde der USA gewesen, daher habe er den USA schweren
Schaden zugefügt.

- Diese Taten von Ässange seien nicht nur in den USA strafbar, sondern auch in England und
Wales. Manning, Angehöriger der US-Streitkräfte mit höchster Sicherheitsermächtigung, sei
einem GBR-Crown Servant zu vergleichen. Die Taten von Assange würden gegen Section 1
des Official Secrets Act 1911 sowie gegen Sections 1 (3) oder 2 (1) und Section 5 des Official
Secrets Act von 1989 sowie gegen den Computer Misuse Act von 1990 verstoßen.
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- Schließlich wird bestritten, dass es sich um die Verfolgung politischer Verbrechen handele.

6. Ausführungen der Verteidigung

Der Prozessvertreter von Julian Assange hebt darauf ab, dass der Auslieferungsvertrag zwischen
GBR und USA von 2003 (ratifiziert 2007) ausdrücklich in Art. 4 Abs. 1 bestimme, dass eine
Auslieferung nicht stattfinde, wenn die Straftat, für die Auslieferung begehrt wird, eine politische
Straftat (political offence) ist und argumentiert, genau dies treffe für die Taten von Assange zu.

- „Verschwörung“ (conspiracy) zum Beschaffen, Erhalten und zugänglich machen von
Informationen über nationale Verteidigung, strafbar nach dem Espionage Act 1917, jetzt
kodifiziert in Title 18 US Code, chapter 37 „espionage and censorship“, kumulativ zu
bestrafen mit 170 Jahren Haft ,

- „Verschwörung“ (conspiracy) zum Einruch in Computersysteme („computer intrusion“) durch
Manning, zu bestrafen mit 5 Jahren Haft

Die Verteidigung führt diverse Präzedenzfälle an, um zu beweisen, dass die vorgeworfenen
Straftaten rein politische Straftaten seien. Sie seien auch gewaltlos erfolgt.

Sie hält eine Auslieferung außerdem für eine Verletzung von Art. 5 der Europäischen Konvention
zum Schutz der Menschenrechte („Freiheit und Sicherheit”).

Die Verteidigung bringt des Weiteren vor, dass eine Auslieferung Julian Assange in den USA

- dem Risiko der Diskriminierung als Ausländer aussetzt und begründet dies mit verschiedenen
Äußerungen, u.a. von Pompeo, dass sich ein Ausländer in den USA nicht auf das 1.
Amendement der US-Verfassung (Meinungsfreiheit) berufen könne,

- in den dortigen Gefängnissen unmenschlich behandelt würde,

- keine Garantie auf ein faires Verfahren habe,

- eine unverhältnismäßig hohe Strafe zu erwarten habe

- ohnehin aufgrund seiner hohen psychischen Empfindlichkeit („extremely fragile
personality“), hohen Drucks und zahlreicher Todesdrohungen suizidgefährdet sei.

Die Verteidigung betonte die rechtfertigende Wirkung des öffentlichen Interesses an den
Handlungen der USA und unterstrich die Präzedenzwirkung des Verfahrens für journalistische Arbeit.
Ziel von „Wikileaks“ sei die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und Korruption. Genau deshalb sei
Manning darauf aufmerksam geworden und habe in eigener Verantwortung, wie er während seines
Verfahrens auch betont habe, das Material Wikileaks zugeliefert.

Die Verteidigung verwies darauf, dass die vorgeworfenen Taten 2010 und 2011 geschehen seien und
2013 Präsident Obama entschieden habe, dass Assange nicht weiter verfolgt werde, u.a. weil sonst
auch die Journalisten der Washington Post u.a. zu bestrafen wären, die geheimes Material
veröffentlicht hätten. Dann sei Präsident Trump gewählt worden, der ein anderes Verhältnis zu
Presse und Pressefreiheit habe und die Presse öffentlich als „sick, corrupt, unpatriotic” beschimpfe
und begonnen habe, Journalisten zu verfolgen. Trump habe zusammen mit dem damaligen CIA-Chef

Pompeo beschlossen, an Assange ein politisches Exempel zu statuieren.

Die Verteidigung stellte einen Zeitablauf von Ereignissen dar, einschließlich des Abhörens von
Assange in der ecuadorianischen Botschaft durch eine von den USA bezahlte Detektei, aufgrund
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derer die mögliche Verleihung eines diplomatischen Status an Assange bekannt wurde, die
Verhaftung von Assange und die Wegnahme aller seiner -noch immer nicht wieder aufgetauchten-
Papiere bei der Verhaftung auf Verlangen der USA, um die politische Motivation des Verfahrens
gegen Assange zu untermauern. Sie behauptete auch, die US-amerikanische Abgeordnete Dana
Rohrabacher habe Assange angeboten, Präsident Trump werde ihn begnadigen, wenn er öffentlich
klarstelle, dass Russland nichts mit dem Hacking in das Democratic National Committee zu tun
gehabt hätte.

7. Fortsetzung der Verhandlung:

Die Verhandlung wurde am 25. Und 26.2. fortgesetzt und wird am 27.2. bis Mai vertagt.

Ger.
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