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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Julian Assange“
in geschwärzier Auswärtiges Amt Fassung nicht als Diplomatische Korrespondenz R ‚VS eingestuft, ID: LOND_2019-06-13_80203 \ : —VS-NÜRFÜRDEN-DIENSTGEBRAUEH — Die heutige Zertifizierung des US-Auslieferungsersuchens sollte nicht überbewertet werden und sagt noch nichts darüber aus, ob Julian Assange tatsächlich ausgeliefert werden darf. Mit der Zertifizierung des Innenministers wird zunächst lediglich der Eingang eines Strafverfolgungsersuchens bestätigt (abe Innenminister Javid damit allenfalls anerkannt, dass Assange in den USA eines Verbrechens beschuldigt wird, auf Grundlage derer die USA ein Strafverfolgungsinteresse hätten. Sie träfe keinerlei Aussage über die rechtliche Zulässigkeit, auch präjudiziert sie in keiner Weise die politische Letztentscheidung, . die erst im Nachgang zu Gerichtsverfahren und möglichen Berufungs- und/oder Revisionsverfahren getroffen wird. Nächste Schritte im Auslieferungsverfahren 1. Gerichtliche Überprüfung: Die Auslieferung in die USA unterliegt nach nationalem Recht, aber auch der EMRK, engen Voraussetzungen. Ab morgen (14.6.) wird der Westminster Magistrate’s Court zunächst prüfen, ob die Assange vorgeworfenen Straftatbestände nach beiden Rechtsordnungen strafbewährt sind („dual criminality test“) (EEE NIE IDIIEIREI I IRERnaNnErE) a ?üfuns möglicher Hinderungsgründe für eine Auslieferung, bei der auch menschenrechtliche Standards einschließlich Verbot der Folter und unmenschlicher Behandlung zugrunde gelegt würden: Während Assange auf Grundlage des Auslieferungsersuchens zunächst keine Todesstrafe droht EEE Auferdem könnten die Richter darauf abstellen, dass nach bilateralem US-GBR- Auslieferungsabkommen keine Auslieferung auf Grundlage politischer Straftaten erfolgen dürfe. Nach ständiger britischer Rechtsprechung sei Spionage - der schwerwiegendste Vorwurf gegen Assange - als „politisches Verbrechen“ klassifiziert (EEE 2. Rechtsmittel: Assange könnte - sollte der Magistrate‘s Court den Weg für eine Auslieferung auf Grundlage einiger oder aller Anklagepunkte freimachen - in Berufung gehen (zunächst vor dem High Court, letztinstanzlich vor dem Supreme Court). 3. Über die Berufung entschieden der High Court bzw. Supreme Court allerdings erst dann, wenn der Innenminister im Vorfeld die politische Entscheidung getroffen hat, dass GBR beabsichtige, Assange tatsächlich auszuliefern. Unabhängig davon, ob und wann die Auslieferung tatsächlich erfolgt, muss der (künftige) Innenminister möglicherweise schon in wenigen Wochen und noch vor Eröffnung des Berufungsverfahrens klar Farbe bekennen. 4. Für die politische Entscheidung über die Auslieferung sei letztlich nach Einschätzung des FCO auch entscheidend, ob bzw. welche Zusicherungen von Seiten der USA erfolgen (keine Todesstrafe, keine mehrfach lebenslängliche Haftstrafe, Strafverfolgung allein auf Grundlage nicht-politischer Straftatbestän.de) MEEEMEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEED Feedback: Bitte denken Sie daran, der AV Rückmeldung auf Bericht und Handlungsempfehlung zu geben. Seite 2 von 4
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in geschwärzter j Fassung nicht als IR | ee" VS eingestuft Diplomatische Korrespondenz ID: LOND_2019-06-13_80203 (ge. E > EL 5> Z aD C} o Registratur ‚LOND *ZREG Feedback: Bitte denken Sie daran, der AV Rückmeldung auf Bericht und Handlungsempfehlung zu geben. Seite 4 von 4