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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Julian Assange

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Auswärtiges Amt Fassung nicht als Diplomatische Korrespondenz
R ‚VS eingestuft,
ID: LOND_2019-06-13_80203
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—VS-NÜRFÜRDEN-DIENSTGEBRAUEH —

Die heutige Zertifizierung des US-Auslieferungsersuchens sollte nicht überbewertet werden und
sagt noch nichts darüber aus, ob Julian Assange tatsächlich ausgeliefert werden darf. Mit der
Zertifizierung des Innenministers wird zunächst lediglich der Eingang eines
Strafverfolgungsersuchens bestätigt (abe Innenminister Javid
damit allenfalls anerkannt, dass Assange in den USA eines Verbrechens beschuldigt wird, auf
Grundlage derer die USA ein Strafverfolgungsinteresse hätten. Sie träfe keinerlei Aussage über
die rechtliche Zulässigkeit, auch präjudiziert sie in keiner Weise die politische Letztentscheidung,
. die erst im Nachgang zu Gerichtsverfahren und möglichen Berufungs- und/oder
Revisionsverfahren getroffen wird.

Nächste Schritte im Auslieferungsverfahren

1. Gerichtliche Überprüfung: Die Auslieferung in die USA unterliegt nach nationalem Recht, aber
auch der EMRK, engen Voraussetzungen. Ab morgen (14.6.) wird der Westminster Magistrate’s
Court zunächst prüfen, ob die Assange vorgeworfenen Straftatbestände nach beiden

Rechtsordnungen strafbewährt sind („dual criminality test“) (EEE
NIE IDIIEIREI I IRERnaNnErE)
a ?üfuns möglicher Hinderungsgründe für eine

Auslieferung, bei der auch menschenrechtliche Standards einschließlich Verbot der Folter und
unmenschlicher Behandlung zugrunde gelegt würden: Während Assange auf Grundlage des

Auslieferungsersuchens zunächst keine Todesstrafe droht

EEE Auferdem könnten die Richter darauf abstellen, dass nach bilateralem US-GBR-
Auslieferungsabkommen keine Auslieferung auf Grundlage politischer Straftaten erfolgen dürfe.
Nach ständiger britischer Rechtsprechung sei Spionage - der schwerwiegendste Vorwurf gegen

Assange - als „politisches Verbrechen“ klassifiziert (EEE

2. Rechtsmittel: Assange könnte - sollte der Magistrate‘s Court den Weg für eine Auslieferung auf
Grundlage einiger oder aller Anklagepunkte freimachen - in Berufung gehen (zunächst vor dem
High Court, letztinstanzlich vor dem Supreme Court).

3. Über die Berufung entschieden der High Court bzw. Supreme Court allerdings erst dann, wenn
der Innenminister im Vorfeld die politische Entscheidung getroffen hat, dass GBR beabsichtige,
Assange tatsächlich auszuliefern. Unabhängig davon, ob und wann die Auslieferung tatsächlich
erfolgt, muss der (künftige) Innenminister möglicherweise schon in wenigen Wochen und noch
vor Eröffnung des Berufungsverfahrens klar Farbe bekennen.

4. Für die politische Entscheidung über die Auslieferung sei letztlich nach Einschätzung des FCO
auch entscheidend, ob bzw. welche Zusicherungen von Seiten der USA erfolgen (keine
Todesstrafe, keine mehrfach lebenslängliche Haftstrafe, Strafverfolgung allein auf Grundlage

nicht-politischer Straftatbestän.de) MEEEMEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEED

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