LfD Rheinland-Pfalz

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderübergreifende Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Aktenzeichen    8.21.01 8.21.01:0002; 8.21.01:0003; 8.21.01:0004 Datum           25.06.2020 Vermerk Auswahl von Verlagshäusern bei der koordinierten Prüfung von Internetseiten der Medienbranche Im Rahmen der koordinierten Prüfung sollen folgende Verlagshäuser angeschrieben werden:   VRM GmbH & Co. KG Erich-Dombrowski-Straße 2 55127 Mainz https://www.vrm-datenschutz.de/nachrichtenportale-vrm.htm   RHEINPFALZ Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG Amtsstraße 5 – 11 67059 Ludwigshafen https://www.rheinpfalz.de   Volksfreund-Druckerei Nikolaus Koch GmbH Datenschutzbeauftragter Martin-Schleyer-Straße 8 54294 Trier https://www.volksfreund.de Die Auswahl fiel auf diese drei Verlagshäuser, da es sich um die größten Anbieter von Tageszeitungen in Rheinland-Pfalz handelt. Folgende Zeitungen wurden ebenfalls erwogen aber als zu klein beurteilt:   Schifferstadter Tagblatt Bahnhofstraße 70 67105 Schifferstadt https://www.schifferstadter-tagblatt.de   Adolf Deil GmbH & Co. KG PIRMASENSER ZEITUNG Schachenstr. 1 66954 Pirmasens https://www.pirmasenser-zeitung.de   Südwest- und Eifel-Zeitung Verlags- und Vertriebs-GmbH Julius-Saxler-Str 3
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-2- 54550 Daun https://www.eifelzeitung.de     Verlag und Agentur Alfred Strödicke Im Goldregen, 19 56154 Boppard https://www.rhaonline.de     Pfalz-Echo Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH Georg-Todt-Str. 3 76870 Kandel https://www.pfalz-echo.de Die Mittelrhein-Verlag GmbH, die die Rheinzeitung verlegt, wurde in das Verfahren nicht mit aufgenommen, da dort bereits aus einem laufenden Beschwerdeverfahren bekannt ist, dass die Vorgaben unserer Behörde mit einer Umstellung ab August 2020 umgesetzt werden sollen. 2
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