06-18-ministervorlage

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zur Ankündigung von BM Seehofer, eine Strafanzeige zu stellen

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-3- insbesondere wegen Volksverhetzung gemäß $ 130 Absatz 1 Nummer1 Alter- native 1 und Nummer 2 StGB aufgrund des am 15.06.2020 in der TAZ erschie- nen Artikels mit dem Titel „All cops are berufsunfähig“ Strafanzeige. In dem betreffenden Artikel setzt Hengameh Yaghoobifarah in der Bundesre- publik Deutschland tätige Polizisten in einen faschistischen, gewaltverherrii- chenden Kontext („Fascho-Mindset“, „Briefbombe‘, „Eine Nagelfeile ist auch eine Waffe‘) und unterstellt nationalsozialistische sowie terroristische Verbin- dungen („Terrornetzwerk‘, „Gedankengut‘, „Neonazis“, „Hakenkreu-Teeser- vice‘)           Ze         iusiuit die Audi,                   hu,          sd DieseÄußerungensindvölliginakzeptabelundkönnennichthingenommen \ werden. Sie entwürdigen unsere Polizistinnen und Polizisten und beschädigen | massiv das Vertrauen unserer Bevölkerung in den Rechtsstaat und die Strafver folgungsbehörden.                                                               / zu                                                                re         1Eo „Hall ’ N.d.H.M.“                                                           uud seite. of ee Tutlelde. Zusätzlich käme eine Strafanzeige gegendie Chefredeakteure der TAZ Barbara Junge und Katrin Gottschalk wegenBeihilfe zurVolksverhetzung gemäß 88 130 Absatz 1 Nummer 1 Alternative 1, Nummer 2, 27 StGB in Betracht, sofern diese die Entscheidung über die Veröffentlichung getroffen haben. Der konkret Ver- antwortliche müsste noch ermittelt werden.                              . Da Lboshetet Kommunikation                                                       die (eu Keine über die Strafanzeige hinausgehende. den Alaszen Martin v. Simson
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