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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Rechtsprüfung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

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Zu    Absatz 6 Die   Approbationsordnung fir Zahnarzte                    tritt        30. am         September      2020     aufer  Kraft, sodass die    Verordnungskompetenz zur Abweichung                                dieser von            Verordnung ebenfalls        zum    1. Ok- tober     2020    entfallen     kann.    Davon    unberihrt       ist die   Geltungsdauer der Verordnung            selbst. Zu Absatz         7 Die    Regelung       zum    Auferkrafttreten        nach    Absatz      7  entspricht Artikel    7 Absatz   3 des   Geset- zes    zum     Schutz     der Bevélkerung         bei einer      epidemischen        Lage von     nationaler   Bedeutung, welches       die Regelung nach § 56 Absatz                 1a IfSG eingeftihrt hat. Zu   Absatz 8 Die    Regelung       zum    Auferkrafttreten        nach    Absatz      8 entspricht   Artikel   7 Absatz   4 des   Geset- zes    zum    Schutz      der Bevélkerung        bei einer epidemischen              Lage   von   nationaler   Bedeutung, welches       die Regelung nach § 5 IfSG eingefiihrt hat. Zu Absatz        9 Die    Regelung       zum    Auferkrafttreten         nach Absatz         3 entspricht Artikel 11 Absatz        3 des Ge- setzes     flr den erleichterten          Zugang zu sozialer            Sicherung und zum Einsatz und zur Absi- cherung sozialer           Dienstleister      aufgrund des Coronavirus               SARS-CoV-2         (Sozialschutz-Pa- ket) vom 27. Marz 2020, wonach auch § 64 Absatz 3a des Vierten Buches am 1. Oktober 2020 aufer         Kraft tritt.
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