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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Rechtsprüfung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“
-o t Formatiert: Schriftart: 9 Pt. chenden Verweise in den §§ 6 Absatz 1 und 32 Absatz 1 Nummer 5 MPG durch den Ver- weis auf die §§ 7 und 90 Absatz 3 des Medizinprodukterecht-Durchflhrungsgesetzes zu erganzen.Zu Absatz 2 Mit der Verordnung (EU)”...-vormwird infolge der COVID-19-Pandemie .... kurzfristig der Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2017/745 vom 26. Mai 2020 auf den 26. Mai 2021 verschoben. Daraus ergibt sich kurzfristiger Anderungsbedarf, insbesondere in den Inkraft- tretens- und Auferkrafttretensregeiungen des Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetzes (Artikel 17). Durch die Anderungenin Artikel 17 Absatz 1 Satz 2 und 3 wird das Inkrafttreten des Medi- zinprodukte-EU-Anpassungsgesetzes an den verschobenen Geltungsbeginn der Verord- nung (EU) 2017/745 zum 26. Mai 2021 angepasst. Dariiber hinaus wird sichergestellt, dass das Medizinproduktegesetz erst zu diesem Zeitpunkt auRer Kraft tritt. Am Tag nach der Verkiindung dieses Gesetzes treten der § 87 des Medizinprodukterecht- Durchfuhrungsgesetzes sowie die Anderungen im Hilfsmittelbereich des Fiinften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)in Artikel 4 Nummer 2, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bbbis dd und Buchstabe b sowie Nummer 6 Buchstabe a in Kraft (Artikel 17 Absatz 3 neu). Das vorzeitige Inkrafttreten der Verordnungsermachtigung des § 87 Absatz 2 des Medizinpro- dukterecht-Durchfiihrungsgesetzes ist ebenso wie das vorzeitige Inkrafttreten der Verord- nungsermachtigungen des § 88 des Medizinprodukterecht-Durchfuhrungsgesetzes (siehe Artikel 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) notwendig, um den Erlass der neuen Gebiihrenver- ordnung gleichzeitig zum neuen Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2017/745 zu ermég- lichen. Die Anderungen des Funften Buches Sozialgesetzbuch im Hilfsmittelbereich in Artikel 4 Nummer 2, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, cc, dd und Buchstabe b sowie Nummer 6 Buchstabe a waren an den urspriinglichen Tag des Inkrafttretens des Medizinprodukte-EU- Anpassungsgesetzes am 26. Mai 2020 geknipft. Da sich das Inkrafttreten des Medizinpro- dukte-EU-Anpassungsgesetzes nunmehr um ein Jahr verschiebt, wird durch die Anderung sichergestellt, dass die genannten Anderungen des SGBV, die in keinerlei Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2017/745 stehen, vorher, d.h. am Tag nach der Verkiindung die- ses Geseizes in Kraft treten kénnen. Der neue Artikel 17 Absatz 4 stellt sicher, dass die Regelungen Uber Sonderzulassungen in den §§ 7 und 90 Absatz 3 des Medizinprodukterecht-Durchfihrungsgesetzes gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Anderungsverordnung (EU).c.. vom... Zur Verordnung (EU) 2017/7465 in Kraft treten. § 7 wie auch die Ausnahmevorschrift des § 90 Absatz 3 des Me- dizinprodukterecht-Durchfthrungsgesetzes dienen der Durchfihrung des Artikels 59 der Verordnung (EU) 2017/745, der bereits mit dem Inkrafttreten der Anderungsverordnung (EV)...:vom:.... zur Verordnung (EU) 2017/745 und damit vor dem eigentlichen Geltungs- beginn der Verordnung (EU) 2017/745 in Kraft tritt. Damit die Durchfiihrung des Artikels 59 in Deutschland gewahrleistet ist, missen die §§ 7 und 90 Absatz 3 des Medizinprodukte- recht-Durchfihrungsgesetzes gleichzeitig mit dem geanderten Artikel 59 der Verordnung (EV) 2017/745 in Kraft treten. Die gesetzliche Grundlage fiir die Zusammenfiihrung des Deutschen Instituts fiir Medizini- sche Dokumentation und Information (DIMDI!) mit dem Bundesinstitut fur Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde im Rahmen des Medizinprodukte-EU-Anpassungsgeset- zes zum 26. Mai 2020 geplant. Alle infrastrukturellen und personalwirtschaftlichen Ma@nah- men sind auf dieses Datum ausgelegt und bereits vorbereitet. Es ist daher sicherzustellen, dass die Anderungen im Zusammenhang mit der DIMDI/BfArM-Fusion zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten (Artikel 17 Absatz 5 neu). Im neuen Absatz 8 wird ein redaktioneller Fehler behoben.
tungsstand 26.04, 2000-4 C36 Lge ea { Formatiert: Schriftart: 9 Pt. Zu Absatz 2 Zu Absatz 3 Die Gebihrentatbestande des § 2 der Medizinprodukte-Gebiihrenverordnung sind an die neue Rechtsgrundiage fir die Sonderzulassung in §7 des Medizinprodukterecht-Durchftlh- rungsgesetzes anzupassen. Zu Absatz 4 Durch die Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) 2017/745 gilt das bis- herige Medizinproduktegesetz fort. Um zu gewahrleisten, dass unabhangig von der gewahl- ten Regelungssystematik digitale Medizinprodukte der bisherigen Risikoklassen | und Ila, die nach bestehendem Recht verkehrsfahig sind und dies fur einen verlangerten Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/745 nach MaRgabe des geltenden Medi- zinprodukterechts verkehrsfahig bleiben, von dem Leistungsanspruch nach § 33a Absatz 1 des Flinften Buches Soziaigesetzbuch erfasst bleiben, wird die bestehende Regelung um eine Ubergangsbestimmungerganzt. Zu Artikel 19 (Inkrafttreten, Auferkrafttreten) Zu Absatz 1 Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkiindung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung Uber die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus (,,2019-nCoV") vom 30. Januar 2020 (BAnz AT 31. Januar 2020 V1) au@er Kraft. Zu Absatz 2 Absatz 2 regelt ein abweichendes Inkrafttreten dahingehend, dass Artikel 9 (Anderung des Pflegeberufegesetzes) und Artikel 10 (Anderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prii- fungsverordnung) ritckwirkend zum 1. Januar 2020 und damit zeitgleich zum Start der neuen Pflegeausbildungen in Kraft treten Zu Absatz 3 Die Anderungen des Ergotherapeutengesetzes und des Gesetzes Uber den Beruf des Lo- gopaden treten riickwirkend zum 1. Marz 2020 in Kraft, damit sie fir den derzeitigen Pri- fungsturnus bereits genutzt werden kénnen. Zu Absatz 4 Absatz 4 regelt ein abweichendes Inkrafttreten dahingehend, dass Artikel 5 Nummer 1 und Nummer 2 rickwirkend mit 28. Marz 2020 in Kraft treten. Wirkung zum Zu Absatz 5 Die Anderungen im Medizinproduktegesetz und in der Medizinprodukte-Gebihrenverord- nung im Zusammenhang mit den Neuregelungen zur Sonderzulassung treten gleichzeitig mit dem Tag des Inkrafttretens der Anderungsverordnung(EU}...vomn ... zur Verordnung (EU) 2017/7465 in Kraft.
dengestand:-26.04, 2020-46 be as 1 Formatiert: Schriftart: 9 Pt. Zu Absatz 6 Zu Absatz 6 Die Regelung zum Auferkrafttreten nach Absatz 7 entspricht Artikel 7 Absatz 3 des Geset- zes zum Schutz der Bevélkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, weiches die Regelung nach § 56 Absatz 1a IfSG eingeftihrt hat. Zu Absatz 7 Die Regelung zum Auferkrafttreten nach Absatz 8 entspricht Artikel 7 Absatz 4 des Geset- zes zum Schutz der BevGlkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, welches die Regelung nach § 5 IfSG eingefuhrt hat. Zu Absatz 8 Die Regeiung zum Auferkrafttreten nach Absatz 9 entspricht Artikel 11 Absatz 3 des Ge- setzes flir den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absi- cherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Pa- ket) vom 27. Marz 2020, wonach auch § 64 Absatz 3a des Vierten Buches am 1. Oktober 2020 aufer Kraft tritt.