Erneuerung des Fahrzeugparks des Justizvollzugs

Dienstfahrzeug

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Landtag von Sachsen-Anhalt                          Drucksache 7/798 05.01.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Jens Diederichs (AfD) Erneuerung des Fahrzeugparks des Justizvollzugs Kleine Anfrage - KA 7/408 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Entwurf des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 werden im Einzelplan 11 des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung im Kapitel 11 30 (Sei- te 115) gegenüber den Haushaltsjahren 2015 und 2016 höhere Kosten für den Be- trieb und Unterhalt, sowie das Leasing von Fahrzeugen des Justizvollzugs veran- schlagt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Ist das Leasing von Fahrzeugen der Justizverwaltung gegenüber einem An- kauf wirtschaftlicher? Hierzu bitte eine Gegenüberstellung von Anschaf- fungs- und Betriebskosten einerseits und der Leasingraten und sonstigen Kosten der Leasingverträge andererseits. Ein Leasing kommt innerhalb des Justizvollzuges lediglich für Fahrzeuge der Ka- tegorie „leichter Gefangenentransportwagen“ (leGTW) und für PKW in Betracht und stellt sich insoweit gegenüber einem Ankauf als wirtschaftlicher dar. Für einen im Haushaltsjahr 2016 angeschafften PKW steht einem Kaufpreis i. H. v. 21.451,00 Euro (Brutto) eine monatliche Leasingrate für 24 Monate i. H. v. 268,69 Euro (Brutto) gegenüber. Für einem im selben Haushaltsjahr angeschaff- ten leGTW steht einem Kaufpreis i. H. v. 46.299,33 Euro (Brutto) eine monatliche Leasingrate für 48 Monate i. H. v. 611,66 Euro (Brutto) gegenüber. Hinsichtlich der Betriebs- und Unterhaltungskosten bestehen zwischen einem Ankauf und ei- nem Leasing keine Unterschiede. (Ausgegeben am 09.01.2017)
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2 2. Wie viele Fahrzeuge umfasst der Fahrzeugpark des Justizvollzugs? Bitte nach JVA und JAA differenzieren. Der Fahrzeugpark des Justizvollzuges umfasst derzeit insgesamt 64 Dienstkraft- fahrzeuge, wovon elf Dienstkraftfahrzeuge bei der JVA Burg, 20 Dienstkraftfahr- zeuge bei der JVA Halle, sieben Dienstkraftfahrzeuge bei der JVA Volkstedt, fünf Dienstkraftfahrzeuge bei der JA Raßnitz und 21 Dienstkraftfahrzeuge beim Lan- desbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen (LBBG) im Einsatz sind. 3. Wie hoch sind die Kilometerstände der beiden schweren Gefangenentrans- portwagen im Fuhrpark des Justizvollzugs? Mit Stichtag zum 30.11.2016 weist der schwere Gefangenentransportwagen (sGTW) mit dem Baujahr 2005 einen Kilometerstand i. H. v. 485.907 km und der sGTW mit dem Baujahr 2014 einen Kilometerstand i. H. v. 108.868 km auf. a) Wie hoch ist der aktuelle Zeitwert der Fahrzeuge? Der sGTW mit dem Baujahr 2005 ist am 22.02.2016 mit einem Restwert i. H. v. 6.500,00 Euro (Brutto) bewertet worden. Der sGTW mit dem Baujahr 2014 ist als Neufahrzeug zu einem Kaufpreis i. H. v. 495.932,50 Euro (Brutto) beschafft worden. Der aktuelle Zeitwert ist nicht bekannt. b) Wie hoch waren die Reparatur- und Wartungskosten in den Jahren 2014, 2015 und 2016? Bitte nach beiden Fahrzeugen und Jahren aufgeschlüs- selt. sGTW (Baujahr 2005):    sGTW (Baujahr 2014): 2014:                         13.153,77 €             595,27 € 2015:                         8.050,80 €             5.714,00 € 2016 (per 30.11.):            11.123,70 €            5.600,44 € c) Welche Betriebsdauer ist für die beiden vorhandenen schweren Gefan- genentransportwagen kalkuliert? Die Betriebsdauer eines sGTW beträgt nach bisherigen Erfahrungen etwa zwölf Jahre. 4. Wann plant die Landesregierung die Neuanschaffung (Leasing oder Kauf) eines neuen schweren Gefangenentransportwagens? Die Ersatzbeschaffung eines neuen sGTW ist für das Haushaltsjahr 2017 geplant.
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