Rahmenvertrag über Beschaffung von Schutzausrüstung zwischen Fiegen International Beteiligungs GmbH und Bundesgesundheitsministerium
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Rahmenvereinbarungen mit BASF, Fiege, Lufthansa, Otto und VW“
3.1 FIB wird versuchen, mit den in Betracht kommenden zuverlässigen Lieferanten folgenden Prozess abzustimmen: - _FIB vereinbart feste Mengenkontingente pro Woche - FiB leistet zunächst Vorkasse an die Lieferanten 2x wöchentlich, und zwar jeweils in Höhe einer halben Wochenproduktion - Weitere Vorkasse an denselben Lieferanten wird jeweils nur geleistet, wenn die Lieferung in Quantität und Qualität wie vereinbart erfolgte. . - FIB wird das BMG jeweils im Voraus über den sich daraus je nach Vereinbarungen mit den Lieferanten möglichen Mengen und Kaufpreiskosten ergebendenBedarf an Liquidität infor- mieren und das BMG wird dann jeweils Abschlagszahlungen an FIB leisten. - Soweitkeine Abschlagszahlungen des BMG vorliegen, karn und wird FIB die Bestellungen bei den Lieferanten nicht auslösen. 3.2 Das BMG hat bereits Abschlagszahlungen von 40.000.000,- EUR (vierzig Millionen Euro) geleistet (entsprechend Bedingungen E-Mail-Korrespondenz BMGmit EEE. = Fiege bzw. verbundene Unternehmen. Diese werden ausschließlich für die Kaufvorfälle nach dieser Rahmen- vereinbarung verwendet. Darüberhinausgehende Zahlungen erfolgen nach den vorstehenden Bestimmungen von $ 3.1. Abschlagszahlungen werden zum jeweiligen Wechselkurs mit den Kaufpreisen verrechnet. Ab- schlagszahlungen dienen insbesondere und auch zur Leistung etwaiger Vorkasse-Forderungen der Lieferanten. Das bedeutet: wenn und soweit Vorkasse an Lieferanten geleistet wurde, wird diese Vorkasse ebenfalls aus derAbschlagszahlung bedient; das bedeutet auch, dass geleistete Vorkasse auch dann nicht vom BMG zurückgefordert werden kann, wenn der Lieferant trotz der Vorkasse nicht oder nicht vollumfänglich liefert. FIB tritt aber seine etwaigen Ansprüche gegen die Lieferanten an das BMG ab; BMG nimmt dies an. Nicht durch Kaufverträge oder Vorkasse verbrauchte Abschiagszahlung(en) sind von FIB an das BMG zurück zu erstatten. . 3.3 Der Verkauf erfolgt nach Incoterms „FOB* (idR Airport Shanghai oder Guangzhou) - Übergabe an den Logistiker des BMG). Die weitere Einfuhr nach Deutschland erfolgt dann durch das BMG. Im jeweiligen Kaufpreis inkludiert sind alle mit der Beschaffung verbundenen Aufwendungen und Kosten von FiIB, insbesondere lokale Beschaffungstransporte, Maklerprovisionen, Kosten für Lie- ferantensteuerung inkl. vor Ort Kontrollen an den Produktionsstätten der Lieferanten. 4. Sonstiges 4.1 Pa3 g0ef4
Die Parteien können diese Vereinbarung jederzeit gemeinsam um andere Güter ergänzen. Beide Parteien benennen jeweils einen oder mehrere Ansprechpartner zur Abwicklung dieses Rahmen- vertrags und der daraus resultierenden einzelnen Kaufverträge. Für die rechtsverbindliche Kom munikation wird E-Mail als ausreichend vereinbart, insbesondere für die Andienung von Gütern. 4.2 Beide Parteien können diesen Rahmenvertrag jederzeit durch einfache Erklärung kündigen. Die Kündigung lässt bereits zustande gekommene einzelne Kaufverträge unberührt ten und Pflichten (8$ 414, 415 BGB) ganz oder teilweise auf mit FIB verbundene Unternehmen (also Fiege-Gruppe) zu übertragen, insbesondere zum Zwecke der Vereinfachung der Abwicklung und des Zahlungsverkehrs. BMG stimmt dem zu. Insbesondere kann und wird FIB die Leistungen aus diesem Vertrag mit Unterstützung von Fiege erbringen. 4.4 Es gilt ausschließ Butsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Bestim- nationale Privatrecht. Gerichtsstand ist Berlin. LeiterderTaskForcevr = . F IB GC m bik v r oa \osephTa, St, . 4 9 268 Greven Page 4.014 RE fi
Nachtrag Nr. 1 zum Rahmenvertrag über Beschaffung von Schutzausrüstung zwischen Fiege International Beteiligungs GmbH Joan-Joseph-Fiege-Str. 1 48268 Greven nachfolgend „FIB* und Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Gesundheit hier vertreten durch Herrn Ingo Behnel Friedrichstraße 108, 10117 Berlin nachfolgend „BIMG" Vorbemerkung Unter dem 31. März 2020 haben die Parteien den-o.g. Rahmenvertrag geschlossen, der in Ziffer 2 eine Regelung zur maximalen Menge und maximalen Kosten für die Güter enthält. Diese soll hier- durch geändert werden. $1 Änderung von Ziffer 2 des Rahmenvertrags Die maximalen Mengen / Kosten in Ziffer 2 des Rahmenvertrags werden wie folgt angepasst: - 3,05 EUR für Schutzmasken FFP 2- maximale Menge 350 Mio Stück = 0,53 EUR für Schutzmasken OP (3ply) - maximale Menge 700 Mio, Stück $2 Wirksamkeit und Sonstiges Dieser Nachtrag wird mit beiderseitiger Unterzeichnung wirksam. im Übrigen bleibt der Rahmen- vertrag unverändert und gelten die Bestimmungen des Rahmenvertrags auch für diesen Nachtrag. bh 5 N__6 s Leiter derZentralabteilung, Europa und Internationales Leiter der Task Force Migration und Gesundheit Page 10f1