Beschäftigungsverhältnisse und Entlohnung in Sachsen-Anhalt
Arbeitsmarkt
31 Antwort zu Frage Nr. II.23 Exakte Informationen über die durchschnittlichen Beschäftigungsdauern in der Ar- beitnehmerüberlassung stehen nicht zur Verfügung. Die durchschnittliche Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse kann lediglich näherungs- weise bestimmt werden. Diese Berechnung ist allerdings mit größeren Unsicherhei- ten behaftet, da die Messungen der hierfür heranzuziehenden begonnenen und be- endeten Beschäftigungsverhältnisse erfassungsbedingte Unschärfen aufweisen. Aussagekräftig ist daher weniger das Niveau der ermittelten Beschäftigungszeiten in der Arbeitnehmerüberlassung, sondern mehr das Verhältnis zu den Beschäftigungs- zeiten in der Gesamtwirtschaft. Im Jahr 2011 betrug die durchschnittliche geschätzte Dauer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse in der Arbeitneh- merüberlassung deutschlandweit 9,4 Monate. Im Durchschnitt aller anderen Bran- 16 chen betrug die Dauer 48,5 Monate und war damit etwa fünfmal so lang . Zeitreihen zur Beschäftigungsdauer von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern vor dem Jahr 2011 weist die Arbeitnehmerüberlassungsstatistik der Agentur für Arbeit darüber hinaus nur für Deutschland und auf Ebene der Regionaldirektionen aus. Für Sachsen-Anhalt stehen Zeitreihen erst ab dem Jahr 2011 zur Verfügung. Die Entwicklungen seit 2004 sind in Tabelle 23 abgebildet. Tabelle 23: Beendete Arbeitsverhältnisse zwischen Verleihenden und Leiharbeitnehmerin- nen und Leiharbeitnehmern nach Dauer des Arbeitsverhältnisses, Anteile in % Gesamt Männer Frauen 1 Woche 3 Monate weniger 1 Woche 3 Monate weniger 1 Woche 3 Monate weniger als bis unter und als 1 bis unter und als 1 bis unter und 1 Woche 3 Monate mehr Woche 3 Monate mehr Woche 3 Monate mehr Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen 2. Hj. 2004 11,1 43,7 45,2 10,6 44,6 44,7 12,8 40,7 46,5 2. Hj. 2005 11,9 50,9 37,2 11,5 50,6 37,8 13,0 52,0 35,0 2. Hj. 2006 13,2 46,4 40,4 12,7 46,3 41,0 14,6 46,7 38,7 2. Hj. 2007 8,5 44,6 46,9 8,8 45,0 46,2 7,7 43,4 48,9 2. Hj. 2008 6,9 39,7 53,5 6,2 39,0 54,8 9,0 42,1 48,9 2. Hj. 2009 8,4 49,9 41,6 8,4 50,4 41,3 8,6 48,5 43,0 2. Hj. 2010 6,5 47,5 46,0 6,6 47,7 45,7 6,0 46,8 47,2 Sachsen-Anhalt 2. Hj. 2011 7,8 44,3 48,0 6,7 44,0 49,4 10,9 45,0 44,1 Deutschland 2. Hj. 2004 12,0 48,9 39,0 11,7 49,0 39,3 12,7 48,9 38,4 2. Hj. 2005 13,2 51,4 35,4 12,9 51,1 35,9 13,8 52,3 33,9 2. Hj. 2006 12,1 50,4 37,5 11,6 50,7 37,7 13,2 49,8 37,0 2. Hj. 2007 10,3 45,5 44,2 9,5 45,3 45,2 12,1 46,2 41,7 2. Hj. 2008 8,7 42,4 48,9 7,9 42,1 50,0 10,5 43,3 46,1 2. Hj. 2009 10,7 50,2 39,1 10,6 51,3 38,0 11,0 47,4 41,6 2. Hj. 2010 9,5 48,7 41,8 9,0 50,0 41,0 10,7 45,5 43,8 2. Hj. 2011 8,7 42,7 48,6 7,8 42,9 49,3 11,2 42,1 46,7 Quelle: Statistik Arbeitnehmerüberlassung der Agentur für Arbeit, eigene Berechnungen Frage Nr. II.24 Wie lange sind die Mitarbeiter von Leiharbeitsfirmen ohne Unterbrechung beim glei- chen Arbeitgeber beschäftigt? Bitte seit 2004 jährlich aufgliedern nach 1 Monat, 16 Bundesagentur für Arbeit: Zeitarbeit in Deutschland – Aktuelle Entwicklungen, Juli 2012, S. 20
32 3 Monaten, 6 Monaten, 9 Monaten, 12 Monaten, bitte für Sachsen-Anhalt und Deutschland sowie nach Geschlecht aufschlüsseln. Antwort zu Frage Nr. II.24 Sofern die Frage auf die durchschnittliche Dauer eines Entleih-Einsatzes abzielt, kann auf eine Studie der IW Consult GmbH in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln („Zeitarbeit in Deutschland“, 2011) verwiesen werden. Demzufolge betrug die durchschnittliche Überlassungsdauer im Jahr 2010 in Unter- nehmen der Bereiche Industrie, Metall/Elektro sowie gesellschaftsnahe und unter- nehmensnahe Dienstleistungen bundesweit: - bis 3 Monate: 31 % - 3 bis 6 Monate: 26 % - 6 Monate bis 1 Jahr: 28 % - über 1 Jahr: 15 %. Frage Nr. II.25 Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die maximale Verleihzeit an einen Be- trieb begrenzt werden sollte, um den Abschluss von Kettenverträgen und damit die Substituierung der Stammbelegschaft zu vermeiden? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage Nr. II.25 Die Frage lässt sich nach Überzeugung der Landesregierung nicht mit einem „Ja“ oder „Nein“ beantworten – zu vielschichtig ist die dahinter liegende Problematik. Seit Dezember 2011 ist Leiharbeit tatsächlich nur noch "vorübergehend" zulässig (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung – AÜG). Allerdings fehlt bislang eine höchstrichterliche Rechtsprechung darüber, welcher Zeitraum kon- kret damit gemeint sein kann. Dementsprechend finden sich in der Praxis keinerlei Bestrebungen, eine bestimmte Höchstgrenze an Verleihdauer einzuhalten. Vereinzelt gibt es zwar Lösungen auf tarifvertraglicher Ebene, die aber sehr unterschiedlich 17 ausfallen; sie reichen von einer maximalen Überlassungszeit von drei Monaten bis 18 zu 24 Monaten . Zweifellos ist es nicht auszuschließen, dass einige Unternehmen die Leiharbeit mitt- lerweile als Personalstrategie nutzen, um die Lohnkosten zu senken. Dazu wurde dieses auch von der EU-Kommission geschützte Instrument „Leiharbeit“ nicht ge- schaffen, sondern bekanntermaßen als flexibles Mittel zur Abfederung von Auftrags- spitzen. Bei allem ist jedoch fraglich, ob eine Substitution von Stammbeschäftigten durch Leiharbeitnehmer/-innen dadurch verhindert werden kann, dass die Verleihzeit gesetzlich durch eine Höchsteinsatzdauer begrenzt oder alternativ beispielsweise der Arbeitgeber dazu verpflichtet wird, den eingesetzten Leiharbeitnehmer/ die einge- setzte Leiharbeitnehmerin nach Ablauf einer bestimmten Frist eine Festanstellung anzubieten. Hier erscheinen Ausweichszenarien eher wahrscheinlich (Austausch von Personen), die dann zu Lasten der Leiharbeitnehmer/-innen gehen, ohne einen wirk- lichen Vorteil für das mit einer solchen Regulierung bezweckte Vorhaben zu bieten. Auch würde man mit einer zu eng bemessenen Frist das gefährden, was die Leihar- 17 saarländische Eisen- und Stahlindustrie vom Dezember 2010 18 Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg vom Mai 2012
33 beit als Sprungbrett in die Festanstellung des Entleihenden bringt (sog. „Klebeef- 19 fekt“), der konjunkturabhängig zwischen 7 und 17 % geschätzt wird. Nach Auffassung der Landesregierung verlagert zudem die aktuelle gesetzliche Re- gelung die Verantwortung in Richtung einerseits der Sozialpartner, deren Bewertun- gen Niederschlag in tarifvertraglichen Vereinbarungen finden, andererseits der be- trieblichen Interessenvertretungen. Auch wenn der Gesetzgeber keine konkrete Höchstüberlassungsdauer definiert, können Betriebsräte zeitliche Befristungen von Leiharbeitnehmern/-innen einfacher durchsetzen. Denn für jede Einstellung eines Leiharbeitnehmers/einer Leiharbeitnehmerin, die nach Auffassung des Betriebsrates nicht nur vorübergehend ist, kann dieser gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG (Verstoß gegen ein Gesetz) die Zustimmung verweigern und dazu einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG anführen. Nach der derzeitigen Rechtslage kann jedes Betriebs- ratsgremium dabei für sich selbst entscheiden, wann ein Einsatz vorübergehend ist und wann nicht. Dies ermöglicht gleichzeitig eine angemessene Berücksichtigung der einzelbetrieblichen Situation und Struktur bei der Entscheidungsfindung (wirtschaftli- ches Umfeld, Personalstruktur, Personalbedarf etc.). Problematisch hierbei ist je- doch, dass vor allem kleinere Unternehmen häufig nicht über einen Betriebsrat ver- fügen oder sich Betriebsräte als wenig durchsetzungsstark erweisen. Die Landesre- gierung begrüßt deshalb das Engagement der Sozialpartner zur weiteren inhaltlichen Untersetzung des geltenden gesetzlichen Rahmens im Bereich der Arbeitnehmer- überlassung ausdrücklich. Frage Nr. II.26 Ist die Landesregierung der Auffassung, dass zur Vermeidung der Substituierung der Stammbelegschaft eine prozentuale Begrenzung der Leiharbeitnehmer im Verhältnis zur Stammbelegschaft des Entleihbetriebes eingeführt werden sollte? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage Nr. II.26 In der Antwort zu Frage 25 wurde u. a. dargelegt, dass die betrieblichen Interessen- vertretungen entscheidenden Einfluss auf Regelungen insbesondere zur zeitlichen Befristung von Verleihkräften ausüben können. Sofern sie dieses Recht wahrneh- men, verlieren gleichzeitig bestehende Quotenregelungen (z. B. das Zulassen von Leiharbeitnehmern/-innen in Höhe von 5 %) an Bedeutung, da solche Regelungen einer zeitlichen oder vom Zweck her befristeten Überlassung widersprechen. Im Übrigen sprechen die gleichen Gründe, wie sie in Frage 25 kritisch dargelegt sind, gegen eine gesetzlich geregelte Obergrenze von Leiharbeitnehmerinnen und Leihar- beitnehmern. Frage Nr. II.27 Wie viele Personen (gesamt und anteilig) verlassen die Leiharbeitsfirmen a) in Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt und b) in die Arbeitslosigkeit? 19 Im Boom sind die Chancen besser, im Abschwung schlechter – deshalb schwankt der Klebeeffekt, neben spe- ziellen unternehmensbezogenen Strategien (Reservoir an potentiellen Übernahmekandidaten), in der Realität be- trächtlich.
34 Antwort zu Frage Nr. II.27 Nach einer Studie des IAB (IAB-Kurzbericht 13/2010) waren bundesweit von Leihar- beitnemern/-innen aus dem Jahre 2006 innerhalb eines Zwei-Jahres-Zeitraumes 25 % überwiegend außerhalb der Leiharbeit beschäftigt. Eine Studie der IW Consult GmbH in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln berichtet einen sogenannten „Klebeeffekt“ (Übernahme von Zeitar- beitnehmern/ -innen durch Entleihunternehmen) in Höhe von 14 % im Jahr 2010. Im Jahr 2011 wechselten in Deutschland 3.038.000 Menschen aus einer sozialver- sicherungspflichtigen Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt (inkl. Ausbildung) in Ar- beitslosigkeit. Dazu liegen für 2.690.000 Personen die Information darüber vor, in welcher Branche sie zuletzt tätig waren. 377.000 Zugänge sind der Arbeitnehmer- überlassung zuzuordnen. Damit gingen 2011 14 % der branchenspezifisch zuorden- baren Zugänge in Arbeitslosigkeit auf diese Branche zurück. Auch das Risiko aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung heraus arbeitslos zu werden – die Zahl der Zugänge in Arbeitslosigkeit bezogen auf die Beschäftigten- zahl des Vormonats – ist in der Arbeitnehmerüberlassung überdurchschnittlich hoch. Dieses Risiko lag in der Zeitarbeit 2011 jahresdurchschnittlich bei 3,9 %. Es war da- 20 mit mehr als viermal so hoch wie im Schnitt über alle Branchen (0,9 %) . Frage Nr. II.28 Wie ist der Ausbildungs- und Qualifikationsgrad der Leiharbeiter? Bitte für Sachsen- Anhalt und Deutschland sowie getrennt nach Geschlecht aufschlüsseln. Antwort zu Frage Nr. II.28 Die Antwort zu dieser Frage wird auf der Grundlage der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit gegeben. Die entsprechenden Daten sind in Tabelle 28 er- sichtlich. Tabelle 28: Qualifikationsstruktur der sozialversicherungspflichtigen und der geringfügig bzw. kurzfristig Beschäftigten in der Arbeitnehmerüberlassung Deutschland Insgesamt Männer Frauen Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % SV-pflichtige Beschäftigte 784.340 100,0 554.241 100,0 230.099 100,0 davon: ohne Berufsabschluss 156.953 20,0 112.319 20,3 44.634 19,4 mit Berufsabschluss 317.775 40,5 226.839 40,9 90.936 39,5 Fach-/ Hochschulabschluss 25.802 3,3 15.549 2,8 10.253 4,5 geringfügig od. kurzfristig Beschäftigte 92.231 100,0 43.051 100,0 49.180 100,0 davon: ohne Berufsabschluss 14.919 16,2 7.797 18,1 7.122 14,5 20 Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Zeitarbeit in Deutschland – Aktuelle Entwicklungen 06/2012, S. 20
35 mit Berufsabschluss 19.801 21,5 8.869 20,6 10.932 22,2 Fach-/ Hochschulabschluss 1.537 1,7 737 1,7 800 1,6 SV-pflichtige Beschäftigte 24.837 100,0 18.547 100,0 6.290 100,0 davon: ohne Berufsabschluss 2.038 8,2 1.572 8,5 466 7,4 mit Berufsabschluss 14.271 57,5 10.803 58,2 3.468 55,1 Fach-/ Hochschulabschluss 385 1,6 205 1,1 180 2,9 Sachsen- Anhalt geringfügig od. kurzfristig Beschäftigte 1.150 100,0 614 100,0 536 100,0 davon: ohne Berufsabschluss 222 19,3 123 20,0 99 18,5 mit Berufsabschluss 560 48,7 319 52,0 241 45,0 Fach-/ Hochschulabschluss 40 3,5 19 3,1 21 3,9 Quelle: Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen Frage Nr. II.29 Wie ist die Verteilung der Leiharbeiter auf die Branchen? Bitte für Sachsen-Anhalt und Deutschland sowie getrennt nach Geschlecht aufschlüsseln. Antwort zu Frage Nr. II.29 Zur Beantwortung dieser Frage liegen keine konkreten Daten vor. Rückschlüsse auf die Bereiche, in denen Leiharbeiter/innen eingesetzt werden, sind näherungsweise über die ausgeübten Tätigkeiten der Leiharbeiter möglich. Diese sind in der nachfol- genden Tabelle dargestellt. Tabelle 29: Verteilung von Leiharbeitern (m/w) nach Tätigkeitsbereichen der Klassifikation der Berufe 2010 insgesamt Männer Frauen ausgeübte Tätigkeit Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Deutschland Insgesamt 871.656 100,0 622.247 100,0 249.409 100,0 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 3.915 0,4 2.742 0,4 1.173 0,5 Metallerzeugung, -bearbeitung, -bau 134.309 15,4 115.675 18,6 18.634 7,5 Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe 83.705 9,6 73.412 11,8 10.293 4,1 Mechatronik-, Energie- u. Elektroberufe 58.462 6,7 53.387 8,6 5.075 2,0 Lebensmittelherstellung u. -verarbeitung 24.351 2,8 13.923 2,2 10.428 4,2 Übrige Berufe (Rohstoffgewinnung, Produkti- on, Fertigung) 130.819 15,0 98.937 15,9 31.882 12,8 Bau, Architektur, Vermessung, Gebäudetech- nik 38.252 4,4 36.742 5,9 1.510 0,6 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 15.602 1,8 12.405 2,0 3.197 1,3 Verkehr, Logistik (außer Fahrzeugführer) 152.327 17,5 113.399 18,2 38.928 15,6 Führer von Fahrzeug- u. Transportgeräten 28.977 3,3 27.018 4,3 1.959 0,8 Schutz-, Sicherheits-, Überwachungsberufe 5.601 0,6 4.174 0,7 1.427 0,6 Reinigungsberufe 17.088 2,0 8.173 1,3 8.915 3,6 Kaufmännische Dienstleistungen, Handel, Vertrieb, Tourismus 46.404 5,3 17.960 2,9 28.444 11,4
36 insgesamt Männer Frauen ausgeübte Tätigkeit Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht, Verwaltung 75.949 8,7 26.128 4,2 49.821 20,0 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 40.754 4,7 10.176 1,6 30.578 12,3 Geisteswissenschaften, Kultur, Gestaltung 12.577 1,4 6.050 1,0 6.527 2,6 Sachsen- Insgesamt 25.806 100,0 19.886 100,0 5.920 100,0 Anhalt Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 82 0,3 66 0,3 16 0,3 Metallerzeugung, -bearbeitung, -bau 5.409 21,0 5.119 25,7 290 4,9 Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe 2.017 7,8 1.889 9,5 128 2,2 Mechatronik-, Energie- u. Elektroberufe 1.577 6,1 1.546 7,8 31 0,5 Lebensmittelherstellung u. -verarbeitung 1.079 4,2 641 3,2 438 7,4 Übrige Berufe (Rohstoffgewinnung, Produk- tion, Fertigung) 4.392 17,0 3.388 17,0 1.004 17,0 Bau, Architektur, Vermessung, Gebäudetech- nik 1.351 5,2 1.319 6,6 32 0,5 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 478 1,9 332 1,7 146 2,5 Verkehr, Logistik (außer Fahrzeugführer) 4.975 19,3 3.438 17,3 1.537 26,0 Führer von Fahrzeug- u. Transportgeräten 755 2,9 735 3,7 20 0,3 Schutz-, Sicherheits-, Überwachungsberufe 100 0,4 74 0,4 26 0,4 Reinigungsberufe 429 1,7 231 1,2 198 3,3 Kaufmännische Dienstleistungen, Handel, Vertrieb, Tourismus 618 2,4 281 1,4 337 5,7 Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht, Verwaltung 1.171 4,5 299 1,5 872 14,7 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 518 2,0 153 0,8 365 6,2 Geisteswissenschaften, Kultur, Gestaltung 594 2,3 218 1,1 376 6,4 Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Leiharbeitnehmer und Verleihbetriebe 2. Halbjahr 2011, eigene Be- rechnungen Frage Nr. II.30 Wie hoch ist der Anteil der Leiharbeiter an der jeweiligen Gesamtbeschäftigung nach Branchen? Bitte ab 2004 jährlich und für Sachsen-Anhalt und Deutschland getrennt aufschlüsseln. Antwort zu Frage Nr. II.30 Für die Beantwortung dieser Frage hält die Arbeitnehmerüberlassungsstatistik keine Daten bereit. Einen annähernden Eindruck über das Ausmaß von Leiharbeit nach Branchen gibt das IAB-Betriebspanel. Demzufolge wurde Leiharbeit in Sachsen- Anhalt von 3 % aller Betriebe genutzt (Ostdeutschland 3 %, Westdeutschland 4 %). Im Verarbeitenden Gewerbe nutzten 17 % der Betriebe Leiharbeit, im Bereich Berg- bau/Energie/Wasser/Abfall 9 % und im Bereich Verkehr/Information/Kommunikation 5 %. Vier von fünf aller Leiharbeiter/innen Sachsen-Anhalts waren allein in diesen drei Branchen tätig. (IAB Betriebspanel Sachsen-Anhalt 2011) Darüber hinaus sind Rückschlüsse auf die Bereiche, in denen Leiharbeiter/innen ein- gesetzt werden, näherungsweise über die ausgeübten Tätigkeiten der Leiharbei- ter/innen möglich. Die Tabellen 30a und 30b weisen hierzu die prozentualen Anteile von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern in den jeweiligen Tätigkeitsgrup- pen aus. Sowohl bundesweit als auch in Sachsen-Anhalt liegen demnach die Leihar- beiteranteile in den Fertigungsberufen seit dem Jahr 2004 konstant über dem Durch- schnitt und haben zudem erheblich zugenommen von 3,0 % auf zuletzt 7,1 % (Deutschland) bzw. von 3,3 % auf 8,7 % (Sachsen-Anhalt). Die größten Steigerungs- raten im Zeitverlauf verzeichnen in Gesamtdeutschland Bergleute und Mineralgewin-
37 ner sowie Dienstleistungsberufe (Steigerung jeweils um das 2,5-fache). Die größten Zuwachsraten in Sachsen-Anhalt sind bei Tätigkeiten im Bereich Pflanzenbau, Tier- zucht und Fischerei (3-fach) sowie im Dienstleistungsbereich (2,8-fach) feststellbar. Tabelle 30a: Anteile der Leiharbeitnehmer/-innen an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der jeweiligen Tätigkeitsgruppen in Deutschland 2004 bis 2011 in % Berufsordnungen 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Gesamt (einschl. ohne Angabe) 1,3 1,5 1,9 2,4 2,6 1,9 2,6 2,9 Pflanzbauer, Tierzucht, Fischerei 0,2 0,2 0,4 0,4 0,4 0,3 0,4 0,4 Bergleute, Mineralgewinner 0,8 0,8 0,9 1,3 1,3 1,2 1,6 2,0 Fertigungsberufe 3,0 3,5 4,8 5,9 6,2 4,4 6,2 7,1 Steinbearbeiter, Baustoffhersteller 0,3 0,5 0,7 0,8 0,9 0,8 1,5 1,7 Keramiker, Glasmacher 0,2 0,3 0,4 0,6 0,4 0,4 0,7 0,8 Chemiearb., Kunststoffverarbeiter 0,3 0,5 0,7 0,9 0,9 0,8 1,2 1,7 Papierhersteller/ -verarb., Druck 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,5 0,6 0,9 Holzaufbereiter, -warenfertiger, -verwerter 0,2 0,2 0,2 0,5 0,5 0,4 0,8 1,1 Metallerzeuger, -bearbeiter 1,8 2,1 2,7 3,2 3,5 2,4 3,5 5,3 Schlosser, Mechaniker 2,6 2,8 3,6 4,4 4,6 3,2 3,8 4,5 Elektriker 3,1 3,4 4,1 4,9 5,0 4,1 4,7 4,9 Montierer, Metallberufe, a.n.g. 1,5 1,7 2,6 3,4 3,5 2,2 3,4 4,6 Textil-, Bekleidungsberufe 0,8 1,1 1,9 2,0 2,0 1,6 1,8 1,7 Lederhersteller, Leder-, Fellverarbeiter 0,3 0,4 0,4 0,4 0,6 0,3 0,4 0,5 Ernährungsberufe 0,5 0,5 0,6 0,7 0,8 0,8 0,9 1,1 Bauberufe 0,3 0,4 0,5 0,5 0,5 0,4 0,4 0,5 Bau-, Raumausstatter, Polsterer 0,4 0,5 0,6 0,7 0,7 0,6 0,7 0,8 Tischler, Modellbauer 1,4 1,5 2,3 2,6 2,9 2,5 2,8 2,8 Maler, Lackier, verwandte Berufe 3,5 3,8 4,9 5,7 6,2 5,8 6,4 6,9 Warenprüfer, Versandfertigmacher 1,3 1,6 2,2 2,8 3,0 2,9 3,8 4,1 Hilfsarbeiter ohne Angaben 25,2 30,2 37,3 42,3 42,9 33,2 43,7 45,4 Maschinisten, zugehörige Berufe 0,6 0,9 1,1 1,6 1,8 1,3 2,2 3,3 Technische Berufe 0,6 0,6 0,7 0,9 1,0 0,9 1,0 1,1 Dienstleistungsberufe 0,6 0,7 0,9 1,2 1,3 1,1 1,3 1,5 Warenkaufleute 0,1 0,1 0,2 0,3 0,3 0,3 0,4 0,3 Dienstleistungskaufl., zugehörige 0,3 0,4 0,7 1,0 0,9 0,9 1,0 1,1 Verkehrsberufe 1,9 2,2 3,0 3,7 3,9 2,9 4,1 4,9 Organisations-, Verwaltungs-, Bürobe- rufe 0,9 1,0 1,2 1,5 1,7 1,5 1,6 1,8 Ordnungs-, Sicherheitsberufe 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 0,3 0,6 0,6 Schriftschaffende, -ordnende, Künstler 0,2 0,2 0,3 0,3 0,4 0,3 0,5 0,5 Gesundheitsdienstberufe 0,1 0,1 0,2 0,3 0,3 0,4 0,5 0,5 Soziale, Erziehungsberufe, Geistes-/ Naturwissenschaftler 0,1 0,1 0,2 0,2 0,3 0,4 0,4 0,5 Allg. Dienstleistungsberufe 0,4 0,5 0,6 0,8 0,8 0,7 0,9 1,0 Sonstige Arbeitskräfte 1,0 0,8 0,9 1,3 1,4 1,1 1,2 1,3
38 Tabelle 30b: Anteile der Leiharbeitnehmer/-innen an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der jeweiligen Tätigkeitsgruppen in Sachsen-Anhalt 2004 bis 2011 in % Berufsordnungen 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Gesamt (einschl. ohne Angabe) 1,4 1,6 2,1 2,8 3,0 2,4 3,1 3,4 Pflanzbauer, Tierzucht, Fischerei 0,2 0,5 0,8 1,0 0,9 0,6 0,7 0,6 Bergleute, Mineralgewinner --- --- 0,9 0,8 --- --- --- 0,3 Fertigungsberufe 3,3 4,2 5,8 7,1 7,9 6,3 8,0 8,7 Steinbearbeiter, Baustoffhersteller --- --- 0,9 0,8 2,4 3,6 6,4 6,3 Keramiker, Glasmacher --- 0,5 0,9 0,3 0,3 0,3 --- --- Chemiearb., Kunststoffverarbeiter 1,0 1,0 1,5 0,8 1,4 0,7 1,9 2,8 Papierhersteller/ -verarb., Druck --- --- 0,2 0,4 0,6 0,3 0,4 0,6 Holzaufbereiter, -warenfertiger, - verwerter --- --- --- --- --- --- 0,3 0,5 Metallerzeuger, -bearbeiter 5,0 5,5 5,7 6,3 7,6 6,6 8,1 10,4 Schlosser, Mechaniker 4,8 5,3 6,7 7,7 8,2 6,5 7,2 7,7 Elektriker 4,9 5,0 5,6 5,7 5,8 5,6 6,1 5,7 Montierer, Metallberufe, a.n.g. 2,1 3,2 5,5 7,0 7,4 4,9 7,4 7,4 Textil-, Bekleidungsberufe 0,4 0,7 0,6 0,8 2,1 1,4 1,7 1,4 Lederhersteller, Leder-, Fellverarbeiter --- --- --- --- --- --- --- --- Ernährungsberufe 0,1 0,3 0,3 0,4 0,4 0,3 0,3 0,2 Bauberufe 0,3 0,3 0,5 0,6 0,6 0,6 0,8 0,9 Bau-, Raumausstatter, Polsterer 0,4 0,4 0,7 0,4 0,5 0,4 0,5 0,4 Tischler, Modellbauer 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 2,1 2,4 2,4 Maler, Lackier, verwandte Berufe 1,9 2,1 2,8 4,0 4,7 4,2 4,5 5,2 Warenprüfer, Versandfertigmacher 0,7 1,1 0,8 0,7 2,2 1,2 0,8 1,7 Hilfsarbeiter ohne Angaben 12,1 20,2 27,8 35,4 38,1 31,1 37,9 40,4 Maschinisten, zugehörigeBerufe 0,6 1,1 1,1 1,6 2,1 1,4 3,0 3,2 Technische Berufe 1,7 1,0 0,9 0,8 0,7 0,6 0,7 0,8 Dienstleistungsberufe 0,5 0,5 0,7 1,1 1,1 1,0 1,2 1,4 Warenkaufleute 0,3 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Dienstleistungskaufl., zugehörige 0,2 0,2 1,0 2,7 2,6 2,6 2,5 3,2 Verkehrsberufe 1,4 1,6 2,3 3,2 3,2 2,6 4,0 4,4 Organisations-, Verwaltungs-, Bürobe- rufe 0,7 0,6 0,8 1,2 1,3 1,2 1,2 1,4 Ordnungs-, Sicherheitsberufe 0,1 0,2 0,2 0,5 0,9 0,8 1,2 1,1 Schriftschaffende, -ordnende, Künstler 0,2 0,3 0,7 0,4 0,2 0,4 0,2 0,3 Gesundheitsdienstberufe 0,1 0,1 0,1 0,2 0,1 0,2 0,2 0,3 Soziale, Erziehungsberufe, Geistes-/ Naturwissenschaftler 0,1 0,1 0,2 0,3 0,3 0,5 0,4 0,5 Allg. Dienstleistungsberufe 0,1 0,1 0,2 0,4 0,5 0,6 0,8 0,8 Sonstige Arbeitskräfte 0,7 0,6 0,7 0,7 0,5 0,6 0,7 0,5 Frage Nr. II.31 Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zum Umfang der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung in Sachsen-Anhalt vor? Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Eindämmung der Schwarzarbeit bisher ergriffen?
39 Antwort zu Frage Nr. II.31 Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, Leistungsmissbrauch, Hinterziehung von Steuern und Abgaben schädigen im erheblichen Maße die Volkswirtschaft. Durch die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung werden viele Unternehmen in ihrer Exis- tenz bedroht oder gar vernichtet. Insbesondere die Schwarzarbeit bildet, nicht zuletzt auch infolge der Öffnung der Grenzen und Märkte in Europa, der sich verschärfen- den Wettbewerbssituation und dem steigenden Kostendruck ein zunehmendes Prob- lem, denn gerade durch sie werden volkswirtschaftliche Schäden und Einnahmeaus- fälle in Milliardenhöhe verursacht. Der Landesregierung ist bewusst, dass die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung auch weiterhin eine große Herausforderung darstellt. Des- halb ist es unabdingbar, dass auch in Zukunft alle Anstrengungen zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit in unverminderter Intensität fortgeführt und entsprechende Aktivitäten - natürlich auch auf Bundesebene - unterstützt werden, sowie eine Verstetigung der Zusammenarbeit aller Akteure, auch über die Landes- grenzen hinaus, notwendig sind. Die Landesregierung hat aus diesen Gründen bereits im Juli 2008 einen gemeinsa- men Runderlass zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im gewerbe- und handwerks- rechtlichen Bereich herausgegeben (MBl. LSA S. 575). Schwerpunkt und Ziel des Er- lasses bildet die Verbesserung der Koordinierung der Schwarzarbeitsbekämpfungs- stellen im Land Sachsen-Anhalt. Hierzu gehört neben der effektiven Nutzung der Personalressourcen auch die Intensivierung des Datenaustausches zwischen den zuständigen Verfolgungsbehörden. Die Intensivierung des Datenaustauschs, der bislang einzelfallbezogen fernmündlich oder per E-Mail erfolgte, soll nunmehr durch eine Webanwendung mit zentraler Da- tenbankanbindung zur Erfassung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und der Handwerksordnung (OWiSch) erreicht werden. Die Anwendung wurde vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechno- logie Niedersachsen (LSKN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Wirt- schaft, Arbeit und Verkehr entwickelt und 2009 in Niedersachsen erfolgreich einge- führt. Mit Hilfe von OWiSch sollen die Ermittlungsmöglichkeiten der Verfolgungsbe- hörden insbesondere bei Wiederholungstätern und in Fällen überregionaler Schwarz- arbeit deutlich verbessert werden. Es soll eine gemeinsame Nutzung der Webanwendung OWiSch für die nach Landes- recht zuständigen Behörden gem. § 12 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG auf der Grundlage von § 49c des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) i.V.m. § 486 der Straf- prozessordnung (StPO) mit Niedersachsen erfolgen, d. h. es ist beabsichtigt, die Da- tenbank schnellstmöglich auch für hiesige Behörden nutzbar zu machen, um den In- formationsaustausch zwischen den Ermittlerinnen und Ermittlern zu verbessern und somit den Kampf gegen die Schwarzarbeit effizienter zu gestalten. Hinsichtlich der Entwicklung der Schwarzarbeit auch hierzulande geben die zustän- digen Behörden zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Landkreise/kreisfreien Städte) an, dass sich die Schwarzarbeit in ihrer Häufigkeit verfestigt habe. Auf Grund des schwierigen Nachweises des für die Ahndung als Schwarzarbeit erforderlichen er- heblichen Umfangs könnten Verstöße zum Teil nur als gewerbe- oder handwerks- rechtlicher Verstoß geahndet werden.
40 Ein Rückgang der Verfahren sei zurückzuführen auf die Reduzierung des Personal- bestands in den kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden sowie auf die Erhöhung des Ermittlungsaufwands, weil die verfolgbaren fundierten Anzeigen zu- rückgingen. Grundsätzlich ließe sich jedoch Umfang und Entwicklung der Schwarzarbeit schlecht darstellen, weil der Umfang der bearbeiteten Fälle nicht zwangsläufig mit dem tat- sächlichen Umfang der Schwarzarbeit korreliere. Aufgrund der eingeschränkten Be- fugnisse der Kommunen seien auch nicht alle Verdachtsmomente verfolgbar, weil bereits im Verwaltungsverfahren nicht die erforderlichen Anhaltspunkte für die Einlei- tung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ermittelt werden könnten. Auch müssten zahlreiche Fälle aus Mangel an Beweisen eingestellt werden, weil die Schwelle für die Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses nicht erreicht werden konnte und andere Ermittlungsansätze nicht bestünden. Tabelle 31: Verhängte Bußgeldbescheide und Bußgelder im Rahmen des Schwarzar- beitsgesetzes in Sachsen-Anhalt von 2009 bis 2012 2009 2010 2011 2012 Bußgeld- Bußgelder Bußgeld- Buß- Bußgeld- Buß- Bußgeld- Buß- bescheide in Euro bescheide gelder bescheide gelder bescheide gelder in Euro in Euro in Euro § 8 Abs. 28 60.000,00 25 23.680 33 38.740 14 24.740 1 Nr. 1 d Schwar- z-ArbG § 8 Abs. 27 20.640,00 27 46.550 20 34.460 10 16.350 1 Nr. 1 e Schwar- z-ArbG § 117 29 3.693,45 28 4.338 38 11.514 30 5930 Abs. 1 Nr. 1 HwO § 145 140 14.200 223 21.965 219 32.960 337 37.771 Abs. 1 Nr. 1 , 146 Abs. 2 Nr. 2 GewO In der Mehrzahl der Schwarzarbeitsfälle handelt es sich um handwerksrechtliche Verstöße; gewerberechtliche Verfahren spielen eine nur untergeordnete Rolle. Am häufigsten sind folgende Bereiche betroffen: Maurer- und Betonbauer, Maler-, La- ckierer, Straßenbauer, Dachdecker, Kfz-Mechaniker-Handwerk, An- und Verkauf über ebay, Installateur/Heizungsbauer, Friseur, Stuckateur, Schrotthändler, Trocken- bau, Hausmeisterdienste. Im Bereich des Berufsbildes des Malers und im Baube- reich werden häufig Gefälligkeit, Nachbarschaftshilfe oder Selbsthilfe als Gründe für die Leistungen angegeben, obwohl diese bei einer Kontrolle objektiv nicht vorliegen. Den Bereich der Schwarzarbeit tangierten häufig auch die sog. „Kaffeefahrten“. Bei diesen Veranstaltungen liege der Schwerpunkt erfahrungsgemäß eher auf Delikten des Betruges, da sich die Veranstalter um einen rechtmäßigen Anschein bemühen. Bei tieferer Prüfung würden sich jedoch oftmals Hinweise auf eine fehlende Reise-