Schlussbericht des Gremiums zur Überprüfung der Dissertation von Frau Dr. Franziska Giffey

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anfrage zum Bericht des Prüfungsgremiums zur Doktorarbeit von Franziska Giffey

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Die Interviewstudie wird selbständig durchgeführt, sie basiert überwiegend       auf selbst er- schlossenen Quellen und wird in ihrer Qualität durch die Mängel in Kapitel 2 nicht weiter be- einträchtigt. Das Gremium sah daher keinen Grund, am originellen Beitrag der Arbeit zum da- maligen    Kenntnisstand  in einem   einschlägigen Forschungsfeld   und an der selbständigen Durchführung der empirischen Fallstudie zu zweifeln. (4) Schlussfolgerung Auf der Grundlage der Prüfung ist das Gremium einvernehmlich zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich im Fall der Dissertation von Frau Dr. Giffey um ein sanktionswürdiges wissen- schaftliches Fehlverhalten handelt. Die einzelnen Prüfkriterien zeigen aber auch, dass sich die- ser Fall in wichtigen Aspekten von klassischen Plagiatsfällen unterscheidet. Im Einzelnen las- sen sich die Ergebnisse der Gremiumsarbeit in drei Punkten zusammenfassen. Erstens hat das Gremium festgestellt, dass die Arbeit von Frau Dr. Giffey eine größere Zahl von Textstellen enthält, die eindeutig als „objektive Täuschung“ zu bewerten sind. Die Verteidigungsstrategie der Rechtsanwälte von Frau Dr. Giffey zu diesem Vorwurf ist nicht überzeugend. Die Gremi- umsarbeit hat aber auch gezeigt, dass die Plagiatsvorwürfe von Vroniplag in ihrem Umfang und ihrer Qualität einer kritischen Überprüfung nicht standhalten. Die Textstellen, in denen zweifelsfrei eine „objektive Täuschung vorliegt, sind weder quantitativ noch qualitativ so gra- vierend wie von Vroniplag behauptet. Zweitens ist das Gremium zu dem Ergebnis gekommen, dass zumindest in den Fällen, in denen eine objektive Täuschung vorliegt, aufgrund der Syste- matik.des Vorgehens auch von einem bedingten Vorsatz ausgegangen werden kann. Drittens kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass trotz der festgestellten Mängel nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden kann, dass es sich bei der Dissertation von Frau Dr. Giffey um eine eigenständige wissenschaftliche Leistung handelt. Vor dem Hintergrund dieses Befundes hat das Gremium lange darüber diskutiert, ob das wis- senschaftliche Fehlverhalten eine Aberkennung des Doktortitels von Seiten der FU Berlin rechtfertigt oder ob in diesem Fall auch alternative Sanktionsmöglichkeiten angemessen wä- ren. Diese sollten einerseits berücksichtigen, dass die Arbeit von Frau Dr. Giffey, wenngleich in beschränktem Umfang, den Tatbestand objektiver Täuschung mit bedingtem Vorsatz erfüllt sowie erhebliche Mängel hinsichtlich der Standards       wissenschaftlichen Arbeitens aufweist. Diese sollen andererseits in Rechnung stellen, dass diese Mängel sich auf einen begrenzten Teil der Arbeit konzentrieren und die Bedeutung der eigenständigen wissenschaftlichen Leis- tung nicht grundsätzlich in Frage steht. Im Ergebnis schlägt das Gremium dem Präsidium der Freien Universität Berlin vor, Frau Dr. Giffey für ihr Fehlverhalten zu rügen und den Doktorgrad nicht zu entziehen. Berlin, den 14. Oktober 2019
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Protokoll zur Präsidiumssitzung am 30.10.2019 zum TOP „Verfahren gemäß & 34 Abs. 7 und Abs. 8 BerIHG - Überprüfung des Plagiatsvorwurfs bezgl. der Dissertation von Frau Dr. Franziska Giffey“ Teilnehmer/innen: P, VP1, VP2, VP3, VP4, K, [RA, P1, GR] Protokolltext: Das Präsidium erörtert die Angelegenheit, insbesondere den Vorschlag des Gremiums gemäß $ 34 Abs. 8 BerlHG eingehend. Auf Bitte des Präsidiums nennt RA die Namen der Mitglieder des Gremiums. Neben der Frage der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der Erteilung einer Rüge wird insbesondere erörtert, ob diese mit einer Nachbesserung und/oder Kennzeichnung der Rüge in der veröffentlichten Fassung der Dissertation verbunden werden sollte. Nach ausführlicher Diskussion macht sich das Präsidium den Vorschlag des vom Pro- motionsausschuss eingesetzten Gremiums zu eigen, auch wenn nicht allen Ausführun- gen im Detail gefolgt wird. Das Präsidium folgt dem Beschlussentwurf mit einer Änderung: Die Rüge soll in der ver- öffentlichen Fassung der Dissertation kenntlich gemacht werden. Die Protokollgenehmigung erfolgte in der Präsidiumssitzung am 17.12.2019. An- wesend waren dazu: P, VP1, VP2, VP3, VP4, K, [P1, GR].
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