Harte Drogen in Sachsen-Anhalt

Droge

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11 Tabelle 8: Anzahl der Betreuungen in den Suchtberatungsstellen des Landes im Jahr 2013 Männer                             Frauen Substanz/Störung                Einzel-     Haupt-     Zusatz-      Einzel-    Haupt-    Zusatz- diagnose    diagnose   diagnose     diagnose   diagnose  diagnose Opioide                                          467                                182 Heroin         482                     71          175                   25 Methadon            24                       5          22                     0 Buprenorphin            46                       7          20                     1 and. opiathaltige Mittel         51                     11           18                     2 Kokain                                            96                                 14 Kokain          435                    339          106                   92 Crack             5                      5            1                    1 Stimulanzien                                     721                                344 Amphetamine            844                    314          307                   66 MDMA u. Derivate (Ecsta- sy)         199                    102           60                   18 and. Stimulanzien          349                     86          157                   25 Halluzinogene                                      2                                  1 LSD           61                     60           18                   17 Meskalin             6                      6            0                    0 and. Halluzinogene           22                     21             4                    4 Flüchtige Lösungsmittel                 5          3           2            1         0          1 Quelle: © 2014 IFT Institut für Therapieforschung, München; Vorauswertung Sachsen-Anhalt (Tab. 4.07 N=32 - Einzel-, Haupt- u. Zusatzdiagnose (Auszug)) Bearbeitung: LS-LSA Methylamphetamin wird bundesweit zu den Stimulanzien gezählt. Seit dem Jahr 2011 erhebt die LS-LSA die Anzahl der Betreuungen mit Crystalproblematik. Diese stellen sich wie folgt dar: Tabelle 9: Anzahl der Betreuungen mit Crystalproblematik Crystal                                                        2011            2012          2013 Anteil gegenüber Gesamtanteil der Stimulanzien                 38 %           54 %           82 % (ca.) Entspricht Personen (ca.)                                        241            539           537 Einmalkontakte                                                    35            185           640 Gesamtklientel                                                   276            734          1177 5. Wie viele Menschen wurden innerhalb der letzten zehn Jahre in stationären Entzugsmaßnahmen aufgrund folgender Suchtformen in Sachsen-Anhalt behandelt? Bitte differenzieren nach Alter, Geschlecht und a. Crystal-Meth-Abhängigkeit, b. Crackabhängigkeit, c. Ecstasyabhängigkeit, d. Heroinabhängigkeit, e. Kokainabhängigkeit, f. Abhängigkeit von anderen harten Drogen (bitte Drogensorten benennen), g. Abhängigkeit von mehreren Drogensorten.
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12 Die Daten wurden vom Statistischen Landesamt zur Verfügung gestellt und sind der Anlage 2 zu entnehmen (Reha-Behandlungsfälle). Die Aufschlüsselung erfolgt nach den gebräuchlichen ICD-Codes. Die Behandlungsfälle bei Crystal-Meth-Abhängigkeit sowie Ecstasy-Abhängigkeit werden nicht gesondert erfasst. Sie fallen unter die er- fassten Fälle bei Amphetaminabhängigkeit. Ebenso wird Crack-Abhängigkeit nicht gesondert erfasst. Diese Fälle sind in den Behandlungsfällen bei Kokain- Abhängigkeit mit enthalten. Für andere harte Drogen liegen keine Daten vor. In An- lage 3 sind die Behandlungsfälle bei Anhängigkeit vom mehreren Drogen aufgeführt. 6. Mit welchen Wartezeiten müssen Abhängige in Sachsen-Anhalt für die Un- terstützungsschritte der Entgiftung, Therapie und Nachsorge rechnen? Zur Beantwortung dieser Frage hat die LS-LSA aktuell alle 32 Suchtberatungsstellen in Sachsen-Anhalt befragt. In der Regel sind sie die Anlaufstellen und bieten Unter- stützung für weitere Schritte in Behandlungs- und Nachsorgemaßnahmen. Die Suchtberatungsstellen machten folgende Angaben: Die Suchtberatungsstellen halten nahezu täglich Öffnungszeiten vor. So kann das besondere Motivationsfenster, in dem sich der/die Ratsuchende erstmals in eine Hil- feeinrichtung „wagt“, genutzt und zumindest ein erster Kontakt realisiert werden. Nicht betrachtet werden in diesem Zusammenhang die an einigen Orten begrenzt vorhandenen Möglichkeiten des ambulanten Entzugs bei Suchtmedizinern. Auch die nur an einigen Orten begrenzt verfügbare Option der ambulanten Rehabilitation bleibt unberücksichtigt. Die zur Verfügung stehende Beratungs-/Behandlungskapazität in den Suchtbera- tungsstellen, Krankenhäusern und Reha-Kliniken sowie die Bearbeitungsdauer der Anträge haben Einfluss auf die Wartezeit. Bei akuter Lebensgefahr erfolgt die schnel- le Aufnahme im Krankenhaus. Die Wartezeiten auf stationäre Entgiftung differieren von Krankenhaus zu Kranken- haus, abhängig von den zur Verfügung stehenden Plätzen, der aktuellen Behand- lungsnachfrage und der jeweiligen Patientensituation: Manchmal stehen aufgrund nicht angetretener oder abgebrochener Behandlungen schnell Plätze zur Verfügung, die in der Regel über eine Warteliste bedient werden. Für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland besteht die Möglichkeit, direkt aus der Entgiftungsbehandlung eine Entwöhnungsbehandlung an- zutreten. Diese Möglichkeit wird von Klienten in Anspruch genommen, bei denen ei- ne sehr deutliche Behandlungsmotivation besteht und die psychosoziale Lebenssitu- ation (Ämter, Wohnen, finanzielle und familiäre Verpflichtungen usw.) geklärt ist. Je nach persönlicher Lebenssituation der/des Ratsuchenden gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten Rehabilitationsplatz aufwändig und dauert länger: Therapie für Paare, für Paare bzw. Elternteile mit Kindern, für Suchtkranke mit v. a. psychiatri- schen weiteren Erkrankungen, für Suchtkranke mit Tieren, für Suchtkranke mit be- sonderen Anforderungen wegen bestehender Traumatisierungen usw. In diesen Fäl- len ist häufig auch das Kostenübernahmeantragsverfahren komplexer. Eine Rehabili- tationsbehandlung kann erst nach erfolgter Entgiftung angetreten werden, so dass hier eine Koordinierung im Vorfeld erforderlich ist. Generell muss davon ausgegan- gen werden, dass die Wartezeit auf einen stationären Rehabilitationsplatz für Klien- ten, die noch nicht ausreichend Anwartschaften bei der Rentenversicherung erwor- ben haben, bedingt durch das Antragsverfahren bei den zuständigen Trägern der Krankenversicherung, länger ist.
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13 Die Wartezeiten auf Nachsorge in den zuständigen Suchtberatungsstellen werden so knapp wie möglich gehalten, um den Reha-Erfolg zu sichern. Sie sind von den jewei- ligen Kapazitäten abhängig. Nachfolgend sind die auf Ebene der Landkreise/Kreisfreien Städte aggregierten Da- ten aufgeführt. Die Suchtberatungsstellen wurden um Einschätzung gebeten, mit wie viel Wochen Wartezeit ein/e Klient/in zu rechnen hat, wenn er/sie sich für den jewei- ligen Schritt entschieden hat. Für die Auswertung wurden Mittelwerte der Angaben aller Suchtberatungsstellen ge- bildet. Tabelle 10: Wartezeit in Wochen (Mittelwerte); Stand: Juli 2014 1. regulärer Beratungs- Hauptdiagnose            termin in Suchtbera-         stationäre tungsstelle             Entgiftung    Rehabilitation Nachsorge Alkohol                                            1,8             1,7              6,0           1,0 von 0 bis 4                 von 0 bis 4     von 2 bis 16     von 0 bis 4 Cannabis                                           1,9             3,1              9,4           1,5 von 0 bis 4                 von 1 bis 10    von 1 bis 24     von 0 bis 4 Amphetamine/Crystal                                1,7             3,4             10,3           1,5 von 0 bis 3                 von 0 bis 10    von 3,5 bis 26   von 0 bis 4 Heroin                                             1,8             3,4              9,7           1,3 von 0 bis 5                 von 1 bis 8     von 3 bis 26     von 0 bis 4 Polytoxikomanie                                    1,8             3,4              9,3           1,5 von 0 bis 3                 von 1,5 bis 8 von 3 bis 15       von 0 bis 4 Medikamente                                        1,8             2,2              8,3           1,6 von 0 bis 5                 von 1 bis 3,5 von 3,5 bis 16     von 0 bis 4 Quelle: Auskünfte aller Suchtberatungsstellen (n=32) zu einer Abfrage der LS-LSA, Juli 2014 7. Welche Therapieangebote haben sich bei den verschiedenen Drogensorten aus Sicht der Landesregierung jeweils besonders bewährt? Grundsätzlich gilt für alle stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankungen, dass bei den Betroffenen eine Änderungsbereitschaft ihren Konsum betreffend vorhanden und sie motiviert sein müssen, eine Therapie in Anspruch zu nehmen. Die Suchtberatungs- stellen tragen wesentlich dazu bei, diese Motivation zu stärken und Betroffene auf weiterführende Behandlungsangebote vorzubereiten und sie zu unterstützen. Auch stehen die Suchtberatungsstellen bei Rückfällen und Krisen zur Verfügung. Um ei- nen möglichst bleibenden Behandlungserfolg zu gewährleisten, erbringen sie auch Nachsorgeleistungen. Insofern kommt den Suchtberatungsstellen eine wesentliche Bedeutung zu. Die medizinischen Behandlungen der Entgiftung und Entwöhnung stehen für alle stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankungen zur Verfügung und wer- den in hoher Qualität erbracht. Für alle diese Erkrankungen gilt, dass vor einer Ent- wöhnung eine Entgiftung zu erfolgen hat. Von daher können keine Unterschiede, dif- ferenziert nach Drogensorten, aufgezeigt werden. 8. Welche Haltung nimmt die Landesregierung in der Therapie von Schwer- stabhängigen zur Frage der Heroinsubstitution sowie der kontrollierten Abgabe von illegalisierten Drogen ein?
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14 Mit dem Gesetz zur diamorphingestützten Behandlung vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1801) wurden die rechtlichen Voraussetzungen für eine heroingestützte Substitu- tionsbehandlung für schwer opiatabhängige Patientinnen und Patienten geschaffen. Einrichtungen, die diese Behandlung durchführen wollen, benötigen eine Genehmi- gung. Bisher ist noch kein entsprechender Antrag gestellt worden. Mit Anträgen wird nach geltendem Recht verfahren. Eine „… kontrollierte Abgabe von illegalisierten Drogen…“ sollte nach Auffassung der Landesregierung nur im Rahmen der jetzt bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen, wie z. B. im Rahmen einer Erlaubniserteilung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten oder –Extrakt zum Zweck der ärztlich begleiteten Selbsttherapie. Hinsichtlich der Be- handlung gelten die heilberufsrechtlichen Bestimmungen eingehalten. 9. Aus welchen Titeln des Landeshaushalts werden Mittel in welcher Höhe für welche Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen hinsichtlich des Kon- sums von illegalisierten Drogen zur Verfügung gestellt und wie haben sich diese Summen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? Die Förderung der Fachstellen für Suchtprävention sowie die Teilnahme der aner- kannten Drogen- und Suchtberatungsstellen am Dokumentationssystem EBIS erfolgt aus Kapitel 0513, Titel 685 73, und die Förderung der Landesstelle für Suchtfragen aus Kapitel 0513, Titel 684 73. Die Mittel für beide Maßnahmen werden nicht sub- stanzbezogen ausgewiesen, so dass diesbezüglich keine Aussagen möglich sind. Schwerpunkt der präventiven Aktivitäten in Sachsen-Anhalt sind Maßnahmen der Al- kohol- und Tabakprävention. Das schließt nicht aus, dass auf sich ändernde Kon- summuster entsprechend reagiert wird. Die Suchtberatung ist eine kommunale Aufgabe, an der sich das Land durch Zuwei- sungen von jährlich 2.992.400 € beteiligt. In 2014 sind diese Zuweisungen bei Kapitel 0513, Titelgruppe 74, veranschlagt. Tabelle 11: Fördermittel des Landes 2004 bis 2014 Fachstellen für Suchtprävention und Sta-           Landesstelle für Suchtfragen tistikprogramm EBIS (0513 685 73)                  (0513 684 73) Haushaltsjahr         Landesförderung              Haushaltsjahr     Landesförderung 2004                94.100,00 €                   2004              184.100,00 € 2005                156.570,00 €                  2005              88.791,00 € 2006                185.700,00 €                  2006              92.500,00 € 2007                129.415,00 €                  2007              92.500,00 € 2008                155.214,20 €                  2008              92.500,00 € 2009                143.563,00 €                  2009              92.500,00 € 2010                140.000,00 €                  2010              92.500,00 € 2011                140.000,00 €                  2011              92.500,00 € 2012                140.000,00 €                  2012              92.500,00 € 2013                140.000,00 €                  2013              92.500,00 € 2014                140.000,00 €                  2014              92.500,00 € Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr fördert im Rahmen einer Pro- jektfinanzierung in Höhe von ca. 33.000 EUR pro Jahr an die Landesverkehrswacht das „PEER-Projekt“, das in Trägerschaft des An-Instituts MISTEL gGmbH der Hoch- schule Magdeburg/Stendal an Fahrschulen durchgeführt wird. Dabei werden die Fahrschüler/-innen in zusätzlichen Einheiten über die Gefahren von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr informiert und diskutieren zusammen über mögliche Fol-
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15 gen. In den so genannten PEER-Einheiten werden gemeinsam mit den Fahrschü- lern/-innen Strategien und Regeln entwickelt, wie alkohol- und drogenbedingte Rauschfahrten vermieden werden können. Darüber hinaus werden ebenso die ge- sundheitlichen Folgen und Risiken regelmäßigen und langfristigen Konsums themati- siert sowie die Wirkung legaler und illegaler Drogen besprochen. Das Projekt wird gegenwärtig in 7 Landkreisen und kreisfreien Städten in 39 Fahrschulen im Land Sachsen-Anhalt angeboten und erreicht damit in 125 so genannten PEER-Einheiten ca. 1.200 Fahrschüler/-innen pro Jahr. 10. Welche Fachstellen für Sucht und Suchtprävention existieren in Sachsen- Anhalt an welchen Orten und wie hat sich die Personalsituation hier jeweils innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? Die Personalsituation (Wochenstunden) der jeweiligen Fachstellen für Sucht und Suchtprävention werden in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Tabelle 12: Personalsituation der Fachstellen für Suchtprävention mit Landesförderung (Wochenstd.) Fachstelle an Landkreis           Suchtberatungs-         2004    2006   2008    2009   2010    2011  2012    2013  2014 stelle (SBB) DPWV DROBS Mag-             *20    *47    *74                                   *33  *35 LHS Magdeburg* deburg              40     40      40      40     40     40    40       40   40 DPWV SBB Haldens- LK Börde                                                              20     20     20    20       20   40 leben DRK SBB Weißen- LK Burgenland                                  40     40      40      40     40     40    40       40   40 fels DPWV SBB ASB 40     40      40      40     40     40    40       40   40 Halberstadt LK Harz DW SBB Wernigero- 40     40      40      40     40     40    40       40   40 de AWO SBB Schöne- LK Salzland                                                                  20      20    20      20   20 beck LK Wittenberg      DW SBB Wittenberg         27,5     28      28             26    23,4  23,4    23,4   22 AWO SBB Halle LK Saalekreis     (Fachstelle in Merse-                       35      35     35     35    35       40   40 burg) Quelle: Angaben der Träger nach Erhebungen der LS-LSA; Stand: 10. Juli 2014 In Magdeburg wird mit Landesförderung kontinuierlich seit 2004 eine Fachkraftstelle gefördert. Die Zuwendungen für weitere suchtpräventive Fachkräfte in Magdeburg kommen aus unterschiedlichen Quellen zu unterschiedlichen Anteilen. Diese Perso- nalanteile wurden in der vorstehenden Tabelle mit * gekennzeichnet. Häufig waren diese Personalanteile projektbezogen befristet und damit an eine bestimmte Teilauf- gabe der Suchtprävention gebunden, so dass sie in den unterschiedlichen Erfassun- gen für die Jahre 2009 bis 2012 nicht ausgewiesen wurden.
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16 Tabelle 13: Fachkräfte der Suchtberatungsstellen in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege* Suchtberatung                        Beratungswochenstunden Gebietskörperschaft              2006    2008    2009    2010   2011     2012    2013     2014 LHS Magdeburg                     316     311     336     326    387      382     294      320 LK Altmarkkreis Salzwedel         130     130     130     130    130       90      68      136 LK Anhalt-Bitterfeld              220     220     220     240    260      180     204      220 LK Börde                          140     160     160     185    185      185     185      185 LK Burgenland                     200     220     200     200    200      200     200      200 LK Harz                           355     361     302     278    300      279     265      265 LK Jerichower Land                 80       80     80      80      80      80      80      100 LK Mansfeld-Südharz               120     136     120     120    145      145     130      150 LK Salzland                       150     150     150     150    155      155     155      215 LK Stendal                         80       80     80      80      80      80      80       80 LK Wittenberg                      82       90     93      75      80      80     84,5     100 Stadt Dessau-Roßlau               165     180     180     180    180      180     180      180 gesamt: Halle-Saalekreis**        550     550     513     533    570      577     580      580 gesamt 2.588 2.668 2.564 2.577 2.752 2.613 2.501 2.711 Quelle: Angaben der Träger nach Erhebungen der LS- LSA; Stand: 10. Juli 2014 * ohne Fachstellen für Suchtprävention, ohne Streetwork, ohne Fachberatung Glücksspielsucht, da gesondert finanziert; einschl. "sonstige Beratungsfachkräfte" ** Die Versorgungsregion HAL-SK muss zusammen betrachtet werden: Der Saalekreis fördert die Hallenser Suchtberatungsstellen anteilig für Ratsuchende aus dem umliegenden Saalekreis und für den Unterhalt zusätzlicher Sprechstunden im Saalekreis. 11. Welche Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen führt das Land Sachsen- Anhalt im Zusammenhang mit folgenden Drogen a. Crystal Methylamphetamin, b. Crack, c. Ecstasy, d. Heroin, e. Kokain, f. weitere harte Drogen durch? Das Land selbst führt keine Suchtpräventionsmaßnahmen durch, fördert aber acht Fachstellen für Suchtprävention, die LS-LSA und trägt wesentlich zur Finanzierung der Suchtberatungsstellen bei. Die genannten Stellen initiieren und begleiten ent- sprechende Maßnahmen in den Gebietskörperschaften bzw. führen diese selbst durch. Die LS-LSA ist koordinierend für das Land tätig. Im Wesentlichen besteht die Aufgabe der LS-LSA in der Förderung und Koordination von Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe. Sie bündelt die Erkenntnisse und Anfor- derungen aus den Praxisfeldern in Facharbeitsgremien. Die sich daraus ergebenden Bestandsaufnahmen und Weiterentwicklungsbedarfe sind die Basis für deren vielfäl- tige Aktivitäten: Die LS-LSA organisiert Fachveranstaltungen verschiedener Art für Multiplikator/-innen aus Praxisfeldern und Schlüsselinstitutionen, zu deren Aufgaben die Suchtprävention zentral oder weniger zentral im Rahmen ihres Gesamtauftrages und in unterschiedlicher Aufgabenstellung gehört. Darüber hinaus werden für Sach- sen-Anhalt als zielführend und realisierungsfähig eingeschätzte evaluierte Präventi- onskonzepte identifiziert und implementiert. Im Bereich der beruflichen Bildung wird seit 2013 zur Umsetzung des Präventionsprojektes in der beruflichen Ausbildung „Prev(at) WORK“ geschult, die Umsetzung wird begleitet.
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17 Die Projektimplementierung geschieht durch breite Informationsveranstaltungen, ge- zielte Weiterbildungen, zentralen Informationstransfer und z. T. Materialvermittlung. Die Projektbegleitung findet in den landesweiten Facharbeitskreisen Ambulante Be- ratung und Therapie sowie Suchtprävention, aber auch in Einzelberatungen und Vor- Ort-Veranstaltungen statt. Die LS-LSA sorgt für die landesweite Pressearbeit und die Materialien. Vor Ort wird die Umsetzung in unterschiedlichsten Einrichtungen durch Suchtberatungsstellen und Fachstellen für Suchtprävention unterstützt. Aufgrund ihrer Struktur kann die LS-LSA konkrete Aufklärungs- und Präventions- maßnahmen nur in geringem Maße selbst durchführen. Um die regionale Veranke- rung und damit die Nachhaltigkeit der Präventionsansätze zu fördern, werden immer regionale Akteure einbezogen. 12. Wie sieht die qualitative wie quantitative Nutzung der in Frage 11 aufgeführ- ten Angebote aus? Fachstellen für Suchtprävention in Sachsen-Anhalt dokumentieren ihre Maßnahmen mit dem System DotSys online, koordiniert durch die LS-LSA. DotSys wird durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kostenfrei zur Verfügung ge- stellt und durch den BZgA-Länder-Kooperationskreis Suchtprävention beraten. Die BZgA gibt auf der Basis der Länderdaten jährlich Berichte heraus. Den Länderkoor- dinatoren stehen die Daten zur Auswertung online zur Verfügung. Neben substanz- bezogenen Maßnahmen gibt es auch suchtmittelübergreifende Maßnahmen auf ver- schiedenen Zielebenen und für verschiedene Zielgruppen und Settings (soziale Sys- teme und Lebensräume, in denen sich Menschen bewegen und deren Strukturen und Verhaltensmuster prägen). Tabelle 14: Anzahl der erreichten Personen (gesamt, nicht substanzbezogen) 2011                       2013 Anzahl         Prozent      Anzahl     Prozent Anzahl der erreichten Multiplikator/-innen       4.423         22,85%        5.140     31,00% Anzahl der erreichten Endadressat/-innen        14.936         77,15%       11.439     69,00% Gesamt        19.359        100,00%       16.579    100,00% Quelle: www.dotsys-online.de, www.fachstellen-suchtpraevention-lsa.de Tabelle 15: Anzahl und Präventionsart der Maßnahmen (gesamt, nicht substanzbezogen) 2011                          2013 Anzahl          Prozent       Anzahl      Prozent universelle Prävention                          661          58,03%           735      48,48% selektive Prävention                            109           9,57%           164      10,82% indizierte Prävention                            62           5,44%           140       9,23% strukturelle Prävention                         307          26,95%           477      31,46% Gesamt           1139         100,00%          1516     100,00% Quelle: www.dotsys-online.de, www.fachstellen-suchtpraevention-lsa.de Universelle Prävention wendet sich an die Allgemeinbevölkerung. Strukturelle Prä- vention zielt auf Rahmenbedingungen und Regeln, z. B. Strukturbildende Maßnah- men zum Umgang mit Suchtmittelkonsum in Schulen, anderen Bildungseinrichtun- gen und Betrieben. Selektive Prävention wendet sich an spezielle Risikogruppen, die
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18 als besonders gefährdet gelten. Indizierte Prävention wendet sich an Personen mit problematischem Konsum. Bei der inhaltlichen Ausrichtung der Maßnahmen standen in den Jahren 2011 und 2013 die Lebenskompetenz (ohne Substanzbezug), der spezifische Substanzbezug und die Verhaltenssüchte mit im Vordergrund. Maßnahmen mit spezifischem Substanzbezug wurden wie folgt aufgegliedert in An- spruch genommen (Mehrfachnennungen waren möglich): Tabelle 16: Maßnahmen mit spezifischem Substanzbezug Jahr Inhalte                                                        2011              2013 Lösungsmittel                                                    7%               7% Halluzinogene                                                  13 %              14 % Biogene Drogen                                                 13 %              18 % Opiate                                                         14 %              14 % Medikamente                                                    19 %              18 % Ecstasy                                                        19 %              21 % Kokain                                                         20 %              18 % Amphetamin/Speed                                               23 %              34 % Cannabis                                                       39 %              45 % Tabak                                                          54 %              43 % Alkohol                                                        87 %              78 % Sonstige                                                         0%              12 % Quelle: www.dotsys-online.de, www.fachstellen-suchtpraevention-lsa.de In welcher Form die Maßnahmen konkret umgesetzt wurden, zeigt diese Übersicht: Tabelle 17: Form der Maßnahmen Jahr Form                                                             2011            2013 Durchführung Training/Schulung                                  39 %             37 % Kooperation/Koordination                                         24 %            23 % Präventionsberatung                                              20 %            20 % Ausstellungen/Projekttage/Aktionswochen                           7%              4% Durchführung Vortrag/Referat                                      6%              2% Informationsvermittlung                                           4%             14 % Durchführung Fachtagung                                           0%              0% Quelle: www.dotsys-online.de, www.fachstellen-suchtpraevention-lsa.de Auch Suchtberatungsstellen leisten im Rahmen ihrer Personalkapazitäten Präventi- onsarbeit. Die Betreuungszahlen der Suchtberatungsstellen sind der Antwort zu Fra- ge 10 zu entnehmen. Der Aufgabenschwerpunkt der Suchtberatungsstellen liegt in der direkten Arbeit mit Suchtbetroffenen. Im Rahmen der Möglichkeiten werden im Aufgabengebiet Sucht- prävention anlassbezogen Multiplikatoren/-innen beraten (z. B. aus Jugendhilfe, Be- trieb und Schule), Elternabende und Schülerinfos durchgeführt sowie suchtpräventi- ve Projekte besprochen. Suchtprävention ist Querschnittsaufgabe: die Bereiche Kommunaler Gesundheits- dienst, Schule, Jugendhilfe, Krankenversicherung und -versorgung, Ordnungsbehör- de und Polizei haben je eigen formulierte Aufgaben. Fachstellen für Suchtprävention betreiben im kommunalen Auftrag regionale Netzwerkbildung zur Bündelung von Ressourcen und Generierung von Kooperation auf dem Hintergrund der jeweiligen Arbeitsaufträge. Initiierung und Durchführung längerfristig angelegte Projekte, Semi- nare und Workshops; Multiplikatoren - Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit gehö-
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19 ren zum Arbeitsspektrum von Fachstellen, um Nachhaltigkeit und Ganzheitlichkeit in der Suchtprävention zu erreichen. 13. Plant die Landesregierung die Einrichtung weiterer Angebote im Bereich der Aufklärung und Prävention von Drogenkonsum? Wenn ja, mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten und unter welchem konkreten finanziellen Rahmen? Wenn nein, hält die Landesregierung das bestehende Angebot für ausreichend und trifft dies für alle Drogenbereiche gleichermaßen zu? Bitte ausführlich darstellen. Eine Erweiterung des finanziellen Rahmens ist momentan nicht geplant. Das Land ist daran interessiert, ein flächendeckendes Netz an Suchtberatungsstellen zu erhalten. Die Fachstellen für Suchtprävention und die LS-LSA sollen weiterhin gefördert wer- den. Es besteht in zwei weiteren Gebietskörperschaften der Wunsch nach einer Ein- richtung einer Fachstelle für Suchtprävention. Im Rahmen der bestehenden Haus- haltsansätze muss geprüft werden, ob eine Förderung möglich ist. 14. Welche Programme und Maßnahmen anderer Organisationen und Instituti- onen werden seitens der Landesregierung im Kontext von Aufklärung und Prävention in welchem ideellen und/oder finanziellen Umfang unterstützt? Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) klärt über die Ge- fahren dieser Drogen vornehmlich an Schulen und Berufsschulen auf. Es besteht ei- ne enge Zusammenarbeit mit dem PEER-Projekt an Fahrschulen. Weitere Programme und Maßnahmen anderer Organisationen und Institutionen wer- den nicht unterstützt. In der Regel kooperieren Dienste und Einrichtungen der Kin- der- und Jugendhilfe, auch Jugendfreizeiteinrichtungen und Bildungsträger, mit den regional vorhandenen Suchtberatungsstellen und Fachstellen für Suchtprävention. 15. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über Aufklärungs- und Präventi- onsmaßnahmen der Gesundheitsämter zum Drogenkonsum? Die Gesundheitsämter wurden aktuell befragt. Das Ergebnis der Umfrage wurde in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 18: Burgenlandkreis       Drogenberatung durch freie Träger    Gesundheitsamt nimmt Aufklärung in Einzelfällen vor(SpDi) Landkreis Börde       Enge Zusammenarbeit und gemeinsame Aktivitäten des Gesundheitsamtes (Gesundheitskoordinatorin) mit den im Landkreis zuständigen Suchtbera- tungsstellen (Fachstellen für Suchtprävention) Landkreis             Präventionstätigkeiten durch die Drogen- und Suchtberatungsstelle Jerichower Land       Gesundheitsamt wird im Bereich der legalen Drogen tätig Landkreis Harz        LK verfügt über 0,5 VbE Präventionskraft Saalekreis            Aufgabenübertragung an freie Träger    1 Fachstelle für Suchtprävention geschaffen (an Suchtberatungsstelle) Landkreis Witten-     Suchtprävention durch Beratungsstelle für Abhängigkeitserkrankungen der berg                   PG-Diakonie Krankenhaus und Pflege GmbH Landkreis Stendal     Der soziale Dienst des Gesundheitsamtes bietet vielfältige Präventionsver- anstaltungen an Landkreis Anhalt-     Sucht- und Drogenberatung wird vom DRK an 4 Standorten übernommen Bitterfeld            Kooperation mit dem Gesundheitsdienst Salzlandkreis         Drogenberatungsstellen der freien Träger
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20    Präventions- und Aufklärungsveranstaltungen erfolgen über den AK Prä- vention der PSAG und weitere Aktivitäten des Gesundheitsamtes Stadt Halle              Präventions- und Aufklärungsarbeit wird durch die 3 Suchtberatungsstellen der Stadt vorgenommen    Fachbereich Gesundheit ist Mitglied im Qualitätszirkel Sucht Landeshauptstadt         Aufklärungsgespräche durch SpDi mit Weitervermittlung an die Suchtbera- Magdeburg                 tungsstelle der Landeshauptstadt Magdeburg    Durch Psychiatriekoordinatorin und Suchtbeauftragte der LH Magdeburg in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Organisation von suchtspezifi- schen Informationsveranstaltungen    Förderung von 3 Suchtberatungsstellen einschließlich Fachstelle für Sucht- prävention Altmarkkreis             Umfassende Suchtprävention und Erfassung mit Gruppenarbeit im wesent- Salzwedel                 lichen über die AWO und den SpDi Stadt Dessau-            Präventionsarbeit läuft federführend über das Jugendamt Roßlau                   Gesundheitsamt ist Mitglied im Präventionsrat Landkreis Mans-          Gesundheitsamt veranlasst keine eigenen Maßnahmen feld-Südharz             Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen werden von der Drogen- und Suchtberatungsstelle durchgeführt 16. Welche anderen Stellen bieten in Sachsen-Anhalt Beratungsangebote zu den Risiken des Drogenkonsums an und/oder dienen als Anlaufstelle für Konsumenten? Wie werden diese Angebote finanziert? Der Landesregierung sind keine anderen Stellen bekannt. 17. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Verbreitung von ver- unreinigten Drogenprodukten in Sachsen-Anhalt? Bitte nach Drogensorten spezifizieren. Als Verunreinigungen kommen neben dem ungewollten Beimengen von Substanzen während des Herstellungsprozesses (z. B. Schmutzpartikel) insbesondere Streckmit- tel (pharmakologisch wirksame Zusätze wie zum Beispiel Coffein) und Verschnittstof- fe (pharmakologisch unwirksame Zusätze wie Zucker) in Betracht. Im Zeitraum von 2004 bis 2013 konnten im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt folgende Streckmittel analysiert werden: Tabelle 19: Verbreitung von verunreinigten Drogenprodukten Drogenart                    Streckmittel                           Bedeutung Heroin                            Coffein                                  Stimulanz Paracetamol                                 Analgetikum Alprazolam                                  Tranquilizer Diazepam                                   Tranquilizer Griseofulvin                                 Mykotoxin Phenobarbital                                   Barbiturat Trimethoprim                                 Antibiotikum Thebain                                       Opiat Phenolphthalein                                 Chemikalie Kokain             Tetramisol/Levamisol                             Anthelminthikum Phenacetin             Analgetikum (seit 1986 verboten) Lidocain                         Lokalanästhetikum Procain                         Lokalanästhetikum Benzocain                           Lokalanästhetikum Ketamin                               Anästhetikum Coffein                                  Stimulanz Diltiazem                               Ca-Antagonist
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