Harte Drogen in Sachsen-Anhalt

Droge

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31 Tabelle 26: LSD (gesamt) Jahr kreisfreie Städte/ Landkreise 2004 2005 2006 2007       2008 2009 2010 2011 2012 2013 Dessau-Roßlau, Stadt              0    0       0      0      0       0    1    0     0    0 Halle (Saale), Stadt              1    0       1      0      1       1    0    2     0    0 Magdeburg                         0    1       0      1      0       0    0    0     0    0 Altmarkkreis Salzwedel            1    0       0      0      1       0    0    0     0    0 Anhalt-Bitterfeld                 1    0       1      0      0       1    0    0     0    0 Börde                             1    0       0      0      0       0    0    0     0    0 Burgenlandkreis                   0    0       0      0      0       0    0    0     0    0 Harz                              0    1       1      0      1       0    0    0     1    1 Jerichower Land                   0    0       0      0      1       0    0    0     0    0 Mansfeld-Südharz                  0    0       2      0      0       0    0    0     1    0 Saalekreis                        0    0       0      0      0       0    0    0     1    0 Salzlandkreis                     0    1       0      0      0       0    0    0     0    0 Stendal                           0    0       0      0      0       2    0    0     0    0 Wittenberg                        0    0       0      1      0       1    0    1     2    0 Land Sachsen-Anhalt               4    3       5      2      4       5    1    3     5    1 Tabelle 27: Amphetamin/Methamphetamin in Pulver und flüssiger Form (gesamt) Jahr kreisfreie Städte/ Landkreise 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011            2012 2013 Dessau-Roßlau, Stadt              9    4      4      4      9    12     29   39    112  124 Halle (Saale), Stadt             13   13     22     19     20    39     68   74    145  215 Magdeburg                        24   28     41     40     20    36     62  114    100  131 Altmarkkreis Salzwedel            7    6      5      9      9    17     24   38     52   50 Anhalt-Bitterfeld                12   13     24     29     16    22     59   60     89  256 Börde                            12   26     23     33     42    42     49   91    159  154 Burgenlandkreis                  57   85     72     67 126 152         178  321    426  369 Harz                             35   61     97     89     83 116      182  225    209  252 Jerichower Land                  11   16     18     31     35 117       25   20     28   93 Mansfeld-Südharz                 17   40     50     66 132 181         155  182    244  196 Saalekreis                       20   14      5     19     18    41     76  121    306  248 Salzlandkreis                    31   38     26     31     25    64     83  136    141  167 Stendal                          16   39     29     59     64    45     55  123     69  122 Wittenberg                       20   29     24     29     23    25     38   88    120  133 Tatort unbekannt                                            2      3                 1    3 Land Sachsen-Anhalt             284  412    440    525   624    912 1.083 1.632 2.201 2.513 Tabelle 28: Amphetamin/Methamphetamin in Tabletten und Kapselform (Ecstasy) kreisfreie Städte/                                       Jahr Landkreise               2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011                 2012  2013 Dessau-Roßlau, Stadt        28    15      5       5      9       4      7    6      5     8 Halle (Saale), Stadt        17    16     25      18     16      15      5    7     19     7 Magdeburg                   41    16     25      24     17      11     15   20     25    34 Altmarkkreis Salzwedel      24    10      4       4      1       3      3    2      5     3 Anhalt-Bitterfeld           49    24     20      16     24       9     11    5     12    12 Börde                        8    15     11       8     14      10      6   12     13     7 Burgenlandkreis             48    34     15      16     33      49     13   13     36    11 Harz                        40    29     33      18     14      16      8   23     20    34
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32 Jerichower Land           41     36      18     18      8     21      14    7      10        7 Mansfeld-Südharz          21     35      51     23     37     25      11    4      11      24 Saalekreis                25     10       6      7     10     15      19    9      13        7 Salzlandkreis             44     42      31     12     28     42      15   18      39      50 Stendal                   28     18       8      3      2     15      15   10       3        2 Wittenberg                25     30      21     13     12     13        3   8       3        7 Land Sachsen-Anhalt      439    330     273    185    225    248     145  144     214     213 5. Welche Gesamtmenge der unter den Buchstaben a. bis f. aufgeführten Drogen wurde in den letzten zehn Jahren in wie vielen Einzelfällen von der Polizei oder anderen Landesbehörden in Sachsen-Anhalt sichergestellt: a. Crystal Methylamphetamin, b. Crack, c. Ecstasy, d. Heroin, e. Kokain, f. weitere harte Drogen? Bitte differenziert nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Die polizeiliche Registrierung der Delikte erfolgt wie dargestellt in der PKS. Die im Zusammenhang mit der Sicherstellung stehenden Daten werden in der Falldatei Rauschgift, einer Verbundanwendung des Bundeskriminalamtes, erfasst. Eine Regi- onalisierung der Sicherstellung ist anhand der vorliegenden Daten nicht möglich. Die dargestellten Ergebnisse können von früheren Veröffentlichungen auf Grund unter- schiedlicher Stichtage bei der Abfrage bzw. dem Zeitpunkt der Erfassung abweichen. Folgende Sicherstellungsmengen wurden in den Jahren 2004 bis 2010 polizeilich re- gistriert: Tabelle 29: Rauschgiftart Ecstasy Jahr       Heroin     Kokain     Amphetamin       Crystal                  LSD       Crack (Tabletten) 2013      548,32 g 2.246,93 g     74.402,82 g    3.215,27 g     18.637    22 Trips      0 2012      225,99 g 9.168,58 g     18.310,37 g    2.956,37 g      2.577   265 Trips      0 2011    6.515,14 g 2.110,45 g     13.319,21 g    1.116,76 g       588     6 Trips       0 2010    3.736,15 g 11.477,25 g    21.058,17 g     164,40 g       1.607    23 Trips    0,5 g 2009    3.526,92 g 2.781,62 g     19.702,62 g     880,23 g       7.191    11 Trips      0 2008    3.373,69 g  1.105,60 g     6.700,14 g     47,00 g        3.305    29 Trips      0 2007    1.857,00 g  3.346,00 g     5.443,00 g     420,00 g       2.909    19 Trips      0 2006    5.296,00 g  7.917,00 g     6.240,00 g     600,00 g       3.517   112 Trips      0 2005    1.615,65 g  2.123,70 g     5.307,40 g                   40.299    82 Trips      0 2004    3.725,70 g  2.128,40 g     4.044,20 g                   18.941    3 Trips    10,6 g 2003    4.777,80 g  4.739,90 g     4.824,81 g                   13.315    13 Trips    1,5 g 6. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung von Drogendelikten in Sachsen-Anhalt im Einzelnen, und worauf führt sie diese zurück? Auf die Antwort zu Frage I.7 wird verwiesen.
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33 Rauschgiftdelikte sind dem Bereich der Kontrollkriminalität zuzuordnen. Aussagen sind nur zum polizeilich bekannt gewordenen Hellfeld möglich und somit nur einge- schränkt geeignet, die tatsächliche Entwicklung des Phänomens zu analysieren. Die Anzahl der Rauschgiftdelikte stieg laut PKS bereits im vierten Jahr in Folge an und erreichte mit 6.060 Delikten (nicht enthalten sind 28 Fälle der direkten Beschaf- fungskriminalität) den höchsten Stand seit 2007. Während Delikte im Zusammenhang mit Heroin, Kokain und Amphetamin weiter rückläufig sind, steigen die von der Polizei registrierten Delikte im Zusammenhang mit Methamphetamin und Cannabis an. Die im Vergleich zu anderen Drogen niedri- geren Preise für Konsumeinheiten sowie die zunehmende Verfügbarkeit von Crystal (Methamphetamin) werden als Ursache für diese Entwicklung angenommen. Vermut- lich spielen auch die jeweiligen Wirkungen eine entscheidende Rolle. Der Konsum von Crystal verlängert die Wachphase des Körpers. Diese Phase dauert mitunter mehrere Tage, da die Abhängigkeit vieler Konsumierender einen fortlaufenden Kon- sum von Crystal bedingt. Um diese Wirkung zu minimieren und dem Körper Erho- lungsphasen zu verschaffen, wird wiederum Cannabis konsumiert. Dies führt im Um- kehrschluss dazu, dass neben den steigenden Fallzahlen von Crystal auch die Fall- zahlen von Cannabis steigen. Aus den Zahlen der Tabelle 20 zu Frage 1 ergibt sich im Berichtszeitraum eine Zu- nahme der Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelge- setz. Sorge bereitet der offensichtliche Anstieg der Ermittlungsverfahren, die wegen des Konsums von Crystal eingeleitet worden sind. Hier ist allein von 2011 bis 2013 eine Steigerung von rund 400 auf etwa 1400 Ermittlungsverfahren zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist wegen des hohen Suchtpotentials und schnell auftretender körperli- cher Schäden bei den Konsumierenden erschreckend. Sehr bedenklich ist dabei zu- dem, dass nach der Einschätzung der Praxis die Zahl jugendlicher und heranwach- sender Methamphetaminkonsumierender sehr hoch ist. 7. Wo und wie werden die in Sachsen-Anhalt beschlagnahmten harten Drogen beseitigt bzw. vernichtet? Gemäß der bei der Beantwortung der Frage 3 genannten „Richtlinie für den Umgang mit Betäubungsmitteln durch die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt“ sind Betäu- bungsmittel, die nicht mehr benötigt werden, von den zuständigen Justizbehörden bzw. von den zuständigen Dienststellen so zu vernichten, dass eine Wiedergewin- nung ausgeschlossen ist. Die Vernichtung durch die Polizei ist in Gegenwart von zwei Polizeivollzugsbeamten/-beamtinnen vorzunehmen. Grundsätzlich muss eine/r der Beamten/-innen der/die für die Verwaltung des in der Dienststelle gelagerten Be- standes an Betäubungsmitteln Verantwortliche (oder seine/ihre Abwesenheitsvertre- tung) sein. Beide Beamte/-innen haben die Vernichtungshandlung zu dokumentieren. Das LKA und die PD Sachsen-Anhalt Nord lassen die Produkte bzw. Pflanzen in ei- ner Müllverbrennungsanlage verbrennen. Im Bereich der PD Sachsen-Anhalt Ost ob- liegt es grundsätzlich der Staatsanwaltschaft, für die Vernichtung Sorge zu tragen. In der PD Sachsen-Anhalt Süd obliegt die Vernichtung ebenso grundsätzlich der Staatsanwaltschaft. 8. In wie vielen Fällen wurden welche Streckmittel in welchen Drogen bei der Sicherstellung von Drogenfunden in Sachsen-Anhalt entdeckt?
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34 Im LKA wird nur ein Teil der Sicherstellungen auf ihren Wirkstoffgehalt untersucht. Dies richtet sich nach dem jeweiligen Untersuchungsauftrag, der in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft erteilt wird. Die nachfolgende Statistik bezieht sich aus- schließlich auf die Sicherstellungen, bei denen auch der Wirkstoffgehalt ermittelt und Streckmittel festgestellt wurden (Durchführung einer quantitativen Analyse): Tabelle 30: Jahr/ 2004    2005   2006   2007  2008    2009  2010   2011   2012    2013 Droge Heroin              74      99    108     87     83    138   104     99      31     21 Kokain              47      69     52     56     46     38     46    19      10     17 Amphetamin 32      45     61     45     30     64   115     96      76     90 (Pulver) Methamphetamin 1      16      5      6       1     3      2    24       3     14 (Pulver) 9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten, die im Rahmen von Drogendelikten bei der Polizei und Staatsanwaltschaft in Sachsen-Anhalt in den letzten zehn Jahren verursacht wurden? Bitte in Jahresschritten auflisten. Die durchschnittlichen Kosten bei der Polizei können nicht benannt werden, da hier- über keine Statistiken geführt werden. Grundsätzlich bearbeitet ein Polizeibeamter mehrere Ermittlungsverfahren parallel. Somit ist auch eine konkrete Benennung der Zeit nicht möglich. Zudem fallen bei der polizeilichen Bearbeitung eines Ermittlungs- verfahrens regelmäßig unterschiedliche Kosten an, die von der Art der zu veranlas- senden polizeilichen Maßnahmen abhängig sind. Diese wiederum sind fallspezifisch. Statistisches Material liegt nur für die bei den Staatsanwaltschaften entstandenen Kosten vor. Die in der Anlage 4 erfassten Zahlen ergeben sich aus der Kosten- Leistungsrechnung (KLR) der Staatsanwaltschaften. Zur Erläuterung der Übersichten ist zu bemerken, dass Zahlen ab dem Jahr 2004 nur für die Staatsanwaltschaft Sten- dal vorliegen, bei der die KLR zunächst als Pilotbehörde eingeführt wurde. Im Jahr 2005 folgte die Staatsanwaltschaft Dessau, 2009 die Staatsanwaltschaft Magdeburg und 2010 die Staatsanwaltschaft Halle. Seit dem Jahr 2009 wird das Produkt „BtM“ in der KLR zusammen mit dem Produkt „OK-Verfahren“ (Organisierte Kriminalität) erfasst. Daher lassen sich die exakten Kosten für die BtM-Verfahren nicht mehr ermitteln. Nach den Zahlen aus den An- fangsjahren der KLR kann geschätzt werden, dass rund 70 % der Kosten des Ge- samtproduktes „BtM/OK“ auf das Teilprodukt „BtM“ entfallen. Die stark schwankenden Stückkosten (Anlage 5) zwischen den Staatsanwaltschaften und den einzelnen Jahren im Berichtszeitraum beruhen im Wesentlichen auf den Verfahrensauslagen. In den Verfahren, in denen umfangreiche Ermittlungsmaßnah- men wie zum Beispiel Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, fallen erheblich höhere Verfahrensauslagen an als in den Ermitt- lungsverfahren, die ohne größeren Ermittlungsaufwand abgeschlossen werden kön- nen.
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35 10. Wie viele Polizei- bzw. Kriminalbeamte arbeiten hauptsächlich oder aus- schließlich im Bereich der Verfolgung von Delikten mit harten Drogen? Bit- te differenziert nach Polizeidirektionen und wenn möglich, nach Polizeire- vieren auflisten. Sollten hierzu keine konkreten Angaben möglich sein: Wie viele Personalstunden bzw. stellen stehen nach Schätzung der Landesre- gierung hierfür zur Verfügung? Eine Aussage darüber, wie viele Polizei- bzw. Kriminalbeamte/-beamtinnen haupt- sächlich oder ausschließlich im Bereich der Verfolgung von Delikten mit harten Dro- gen eingesetzt werden, ist nicht möglich. Bei der Mehrheit der in diesem Deliktbe- reich bearbeiteten Ermittlungsverfahren handelt es sich um Fälle des Mischkonsums. Eine nach Drogenarten differenzierte Bearbeitungszuständigkeit gibt es nicht. So sind im Jahr 2013 469 der insgesamt 1.120 mehrfach polizeilich bekannt geworde- nen Tatverdächtigen sowohl mit harten Drogen als auch mit Verstößen im Zusam- menhang mit Cannabis in Erscheinung getreten. Hinzu kommt, dass ein Delikt aus dem betreffenden Phänomenbereich auch in Ver- bindung mit Verstößen gegen andere Strafvorschriften auftreten kann. Darüber hin- aus bearbeiten die Sachbearbeiter/-innen in den Aufgabenbereichen 42 (Betäu- bungsmittelkriminalität) je nach Arbeitsbelastung und entsprechend des täterorien- tierten Ermittlungsgrundsatzes auch andere Verfahren mit Jungtatverdächtigen. Die nachfolgende Übersicht bezieht sich auf die Bereiche, die ausschließlich für die Bearbeitung der entsprechenden Delikte zuständig sind. Das sind in den Polizeidirek- tionen die Kommissariate 42 (Betäubungsmittelkriminalität) der Fachkommissariate 4 (Organisierte Kriminalität und Betäubungsmittelkriminalität) und in den Polizeirevie- ren die bereits genannten Aufgabenbereiche 42. Tabelle 31: Anzahl Dienststelle                                                                 Sachbearbeiter/- innen PD Sachsen-Anhalt Nord, Zentrale Kriminalitätsbekämpfung (ZKB), FK 4, K 16 42 Polizeirevier (Prev) Harz, Revierkriminaldienst (RKD), Sachgebiet (SG) 4, AB 6 42 Prev Jerichower Land, RKD, SG 4, AB 42                                                         3 Prev Stendal, SG 4, RKD, SG 4, AB 42                                                           2 Prev Altmarkkreis Salzwedel, RKD, SG 4, AB 42                                                  2 Prev Magdeburg, RKD, SG 4, AB 42 und Revierverkehrsdienst                                  5+1 Prev Börde, SG 4, AB 42                                                                        3 Prev Salzlandkreis, SG 4, AB 42                                                                4 PD Sachsen-Anhalt Ost, ZKB, FK 4, K 42                                                         7 Prev Anhalt-Bitterfeld                                                                         4 Prev Dessau-Roßlau                                                                             3 Prev Wittenberg                                                                                3 PD Sachsen-Anhalt Süd, ZKB, FK 4, K 42                                                        12 Prev Halle/Saale, RKD, SG 4, AB 42                                                             6 Prev Burgenlandkreis, RKD, SG 4, AB 42                                                         4 Prev Mansfeld-Südharz, RKD, SG 4, AB 42                                                        2 Prev Saalekreis, RKD, SG 4, AB 42                                                              4 In der bereits zuvor erwähnten Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift sind sei- tens des LKA acht und seitens des Zollfahndungsamts Hannover neun Bedienstete tätig.
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36 11. Wie viele Staatsanwälte arbeiten hauptsächlich oder ausschließlich im Be- reich der Verfolgung von Delikten mit harten Drogen? Bitte differenzieren nach Staatsanwaltschaften. Sollten hierzu keine konkreten Angaben mög- lich sein: Wie viele Personalstunden bzw. –stellen stehen nach Schätzung der Landesregierung hierfür zur Verfügung? Nach Schätzung des Generalstaatsanwalts dürften rund 75 % der Ermittlungsverfah- ren und damit vermutlich auch der Arbeitskraftanteile der staatsanwaltlichen Dezer- nenten/-innen „harte“ Drogen betreffen. Im Geschäftsbereich des Generalstaatsanwalts sind aktuell etwa 16 Sonderdezer- nenten/-innen vornehmlich oder zumindest schwerpunktmäßig mit der Verfolgung der Betäubungsmittelkriminalität befasst und zwar 8 in Halle, in Magdeburg 4, in Dessau- Roßlau 3 und in Stendal 1. Der Generalstaatsanwalt weist darauf hin, dass die für die Bearbeitung von Betäubungsmitteldelikten zuständigen Dezernenten/-innen zum Teil auch mit der Bearbeitung von Verfahren aus der Organisierten Kriminalität betraut sind. 12. Wie hoch beziffert die Landesregierung die durchschnittlichen Kosten, die aufgrund der Durchführung von Gerichtsverfahren bei Delikten mit harten Drogen entstehen? Wie viele Personalstunden bzw. -stellen sind hierfür er- forderlich? Falls keine konkreten Zahlen vorliegen: Wie hoch schätzt die Landesregierung die anfallenden Kosten ein? Zu den gerichtlichen Kosten, die für die Verfolgung der Betäubungsmittelkriminalität entstanden sind, können keine Angaben gemacht werden. Die bei den Gerichten lau- fende KLR differenziert nur nach der Verfahrensart und erfasst somit nur die Kosten der Strafverfahren insgesamt. Für die Staatsanwaltschaften lassen sich aus der Kosten-Leistungs-Rechnung (An- lage 5) die durchschnittlichen Stückkosten eines BtM-Verfahrens entnehmen, wobei wiederum keine Differenzierung nach der Art der Drogen möglich ist. Zu berücksich- tigen ist bei diesen Zahlen darüber hinaus erneut (vgl. insoweit die Ausführungen zu den Fragen 9. und 11.), dass in der KLR ab dem Jahr 2009 keine Differenzierung zwischen BtM- und OK-Verfahren mehr vorgenommen wird und die dargestellten Zahlen somit lediglich eine Schätzung darstellen. Die Antwort auf die Frage nach den aufgewendeten Personalstunden ergibt sich ebenfalls aus der Anlage 4. Nach den Vorgaben der KLR entspricht ein Arbeitskraft- anteil 2008 Arbeitsstunden pro Jahr. Die in der Tabelle erfassten Zahlen in der Spal- te „aufgewendete Stunden BtM“ sind demnach durch 2008 zu dividieren, um die Ar- beitskraftanteile zu ermitteln. Die Gesamtsumme der Arbeitskraftanteile erfasst alle Mitarbeiter/-innen der Staatsanwaltschaften (Wachtmeister/-in, mittlerer Dienst, Rechtspfleger/-in, Dezernent/in). Die polizeilichen Personalkosten werden von der KLR der Staatsanwaltschaften nicht erfasst. 13. Welche Summen wurden in den vergangenen fünf Jahren von wie vielen Beschuldigten infolge der Verfahrenseinstellung oder Verurteilung wegen Delikten mit harten Drogen an die Staatskasse gezahlt? In welcher Größen- ordnung erfolgte dies an andere Stellen, Institutionen oder Verbände? Bitte differenziert nach Jahren auflisten.
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37 Die Erlöse werden in der KLR der Staatsanwaltschaften erst seit dem Jahr 2010 er- fasst. Eine Differenzierung nach Art der Betäubungsmittel findet nicht statt. In der An- lage 6 sind alle Erlöse zugunsten der Staatskasse in Form von Geldstrafen, Geldbu- ßen, Gerichtskosten sowie aus Verfall und Einziehung erfasst, so dass etwaige Geldauflagen an gemeinnützige Vereine nicht ausgewiesen sind und hierzu keine Angaben gemacht werden können. Zu berücksichtigen ist, dass nur die Sollstellungen erfasst sind, so dass die Übersicht keinen Rückschluss auf die Erfüllung der Zahlungspflichten zulässt. 14. Wie viele Personen wurden in Sachsen-Anhalt in den letzten zehn Jahren aufgrund von Delikten mit harten Drogen zu Haftstrafen verurteilt? Wie vie- le davon zu Freiheitsstrafen mit Bewährung? Sollten keine genauen Anga- ben möglich sein: Wie hoch ist nach Schätzung der Landesregierung die jeweilige Anzahl dieser Urteile? Bitte differenziert nach Jahren auflisten. Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen. In der Tabelle 20 wurde die Art der Verfahrenserledigung nach Jahren aufgegliedert. Daraus ergibt sich auch die Art der Verurteilung. Danach sind zwischen 2004 und 2013 insgesamt 3738 Personen zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung und 1667 Personen zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden. Eine Auf- schlüsselung oder Schätzung, wie viele Verurteilungen davon wegen sogenannter harter oder weicher Drogen erfolgt sind, ist nicht möglich. 15. Wie lang ist nach Kenntnis der Landesregierung die durchschnittliche Haftdauer bei Delikten mit harten Drogen? Der Generalstaatsanwalt hat mitgeteilt, dass genaue Angaben zur Haftdauer nur für die Verfahren gemacht werden können, die ab dem 01.01.2009 rechtskräftig gewor- den sind. Danach beträgt bis zum Jahresende 2013 die durchschnittliche Dauer der Untersuchungshaft bis zur rechtskräftigen Entscheidung für alle BtM-Verfahren 110 Tage und die durchschnittliche Dauer der Strafhaft 941 Tage. 16. Wie hoch sind in Sachsen-Anhalt die durchschnittlichen Kosten für einen Gefängnistag? Welche Kosten entstehen dem Land demnach pro Jahr durch Gefängnisstrafen infolge von Delikten mit harten Drogen? Falls keine konkreten Zahlen vorliegen: Wie hoch schätzt die Landesregierung diese Kosten ein? Der Tageshaftkostensatz 2014 beträgt in Sachsen-Anhalt 130,19 Euro. Gesonderte Erhebungen über Gefängnisstrafen infolge von Delikten mit sogenann- ten harten Drogen werden im Bereich des Justizvollzuges nicht durchgeführt. Eine Differenzierung zwischen den sogenannten harten Drogen Crystal (Methylampheta- min), Crack, Ecstasy, Heroin und Kokain und anderen Drogen, insbesondere Canna- bis, findet nicht statt. Der mit einer nachträglichen differenzierten Datenerhebung verbundene Verwaltungsaufwand wäre unverhältnismäßig hoch. Eine zuverlässige Kostenschätzung ist mangels valider Daten nicht möglich. 17. Wie bewertet die Landesregierung die Höhe der Repressionskosten in der Relation zu den Präventionskosten in Sachsen-Anhalt?
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38 Geht man davon aus, dass Repressionskosten die Kosten darstellen, die durch poli- zeiliche Ermittlungen, Verurteilungen, Inhaftierungen oder Vernichtung von Drogen etc. verursacht werden, kann diese Frage mangels entsprechender Datenerhebun- gen nicht beantwortet werden. Im Übrigen setzt die Beantwortung dieser Frage eine hier nicht vorhandene Kenntnis über die Höhe der Präventionskosten in Sachsen-Anhalt voraus, die für eine ent- sprechende Relation zu der Höhe der Repressionskosten notwendig wäre. Suchtprävention ist grundsätzlich eine Querschnittsaufgabe, die von verschiedenen Stellen in eigener Verantwortung mit unterschiedlicher Ausrichtung und Intensität wahrgenommen wird. Eine Relation zwischen Repressionskosten und Präventions- kosten kann somit nicht dargestellt werden. 18. Wie bewertet die Landesregierung den personellen und finanziellen Auf- wand für Repressionsmaßnahmen mit Blick auf die Entwicklung des Dro- genkonsums? Um dem Phänomen der Rauschgiftkriminalität erfolgreich begegnen zu können, ist ein hoher Kontrolldruck von Seiten der Ermittlungsbehörden nicht zu unterschätzen. Die Möglichkeit der Aufklärung bestehender Strukturen, bis hin zu Lieferanten und Auftraggebern, wird dabei zum Teil auch mit verdeckten Ermittlungsmaßnahmen wei- ter verfolgt. Soweit es um Repressionsmaßnahmen auf dem Gebiet des Strafvollzugs geht, ist festzuhalten, dass grundsätzlich alle im Vollzug tätigen Bediensteten für die Behand- lung und Betreuung der Gefangenen zuständig sind. Die Entwicklung des Drogenkonsums in der Gesellschaft bedingt auch den personel- len und finanziellen Aufwand im Justizvollzug, um ein bedarfsgerechtes Angebot an Behandlungsmaßnahmen vorzuhalten. Eine Bewertung des personellen und finanziellen Aufwands mit Blick auf die Entwick- lung des Drogenkonsums ist nicht möglich, da konkrete Daten statistisch hierzu nicht erhoben werden. IV. Konsum von harten Drogen im Strafvollzug 1. Wie viele Strafgefangene waren nach Kenntnis der Landesregierung in den letzten fünf Jahren bereits vor Haftantritt Drogenkonsumenten? Bitte diffe- renziert nach den Standorten der Justizvollzugsanstalten in Sachsen- Anhalt sowie nach Jahren auflisten. Im Justizvollzug werden diesbezüglich keine Erhebungen angestellt. In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt ca. 13.900 Verurteilte bei Haftan- tritt im Rahmen der Zugangsuntersuchung unter anderem zum Drogenkonsum vor ih- rer Inhaftierung befragt. Eine nachträgliche Aktenauswertung per Hand wäre mit ei- nem unverhältnismäßigen zeit- und personalintensiven Aufwand für die Vollzugsan- stalten verbunden. Darüber hinaus wäre das Ergebnis aufgrund der Freiwilligkeit der Angaben wenig belastbar. 2. Wie viele Inhaftierte sind in den letzten fünf Jahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt worden? Bitte differenziert nach den Justizvollzugsanstalten des Landes sowie Jahren auflisten.
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39 Die Anzahl der Anzeigen gegen Inhaftierte wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das BtMG ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Tabelle 32: Justizvollzugsanstalt (JVA)      2009        2010        2011       2012        2013 JVA Burg                            6           5         10         19          13 JVA Halle                          34          12         13         20          32 JVA Dessau-Roßlau                   5           6          5          3           2 JVA Volkstedt                       2           8          0          2           3 JA Raßnitz                          5           1          5          2           2 3. Welche Substanzen illegalisierter Drogen gelangen nach Kenntnis der Lan- desregierung in die Justizvollzugsanstalten des Landes, in welcher Grö- ßenordnung und auf welchem Weg? In den vergangenen Jahren wurden in den Vollzugsanstalten folgende Drogenfunde registriert: Tabelle 33: 2010        2011       2012        2013 Substanz                                               (Angaben in Gramm) Cannabis/ 1013        247        563         874 synthetische Cannabinoide Ecstasy                                             -           -       0,03          - Amphetamine                                        12         0,2       161         148 Kokain                                              7           2          2          3 Opiate                                              3           -           -         1 Die Wege des Einbringens der Drogen sind vielfältig, so z. B. durch: - Überwürfe von außen über die Anstaltsumwehrung, - spezielle Verstecke in Post-/Paketsendungen, - Übergabe bei Besuchen von Angehörigen oder Freunden, - Einschmuggeln bei Rückkehr der Gefangenen vom Ausgang/Urlaub (insbe- sondere in Körperöffnungen versteckt), - Einschmuggeln durch Lieferanten oder Mitarbeiter/-innen, auch von Wartungs- /Reparaturfirmen. 4. Wie bewertet die Landesregierung die in den Antworten auf die Fragen 2 und 3 unter Ziffer IV aufgezeigte Entwicklung? Welche Maßnahmen und Gegenstrategien wurden und werden ergriffen, um den illegalen Drogen- konsum zu minimieren? Anhand der unter Frage 3 dargestellten Drogenfunde ist festzustellen, dass der An- teil der Amphetamine – worunter auch das extrem gesundheitsschädigende Me- thamphetamin „Crystal“ zählt – in den letzten beiden Jahren deutlich zugenommen hat. Es ist zu befürchten, dass der Anteil dieser, aufgrund ihrer kristallinen Struktur von handelsüblichem Zucker oder Salz schwer zu unterscheidende Substanz weiter ansteigt. Aufgrund umfangreicher Kontrollen der Einbringungswege konnten ca. 80 % der Drogen bereits bei dem Versuch des Einbringens in die Anstalt sichergestellt werden.
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40 Zur Ermittlung des Drogenkonsums werden die Gefangenen regelmäßigen Drogen- tests mittels Urinkontrollen unterzogen. Bei den jährlich durchschnittlich 1400 durch- geführten Drogentests wurden zwischen 70 bis 90 positive Ergebnisse festgestellt. Um den Drogenhandel und -missbrauch weiter einzudämmen werden zum Ende des Jahres 2014 sechs justizeigene Spürhunde den Anstalten zur Verfügung gestellt. Trotz engmaschiger Kontrollen kann das Einschmuggeln von Drogen nicht gänzlich verhindert werden. Ein moderner Justizvollzug, der sich an den Grundsätzen der Menschenwürde, der Behandlung und Therapie im Hinblick auf eine angestrebte Re- sozialisierung der Gefangenen orientiert, verbietet bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen einen hermetisch abgeschlossenen Vollzug ohne jeden Kontakt zur Au- ßenwelt. 5. Wie hoch wird seitens der Landeregierung die Anzahl der Inhaftierten in den letzten fünf Jahren geschätzt, die in den Justizvollzugsanstalten Sach- sen-Anhalts regelmäßig illegale Drogen konsumieren? Bitte differenziert nach den Justizvollzugsanstalten des Landes sowie Jahren auflisten. Es wird eingeschätzt, dass im Justizvollzug des Landes ca. 25 % der Inhaftierten während des Vollzuges illegale Drogen konsumieren. Diese Einschätzung resultiert hauptsächlich aus den festgestellten Drogenfunden, den positiv befundeten Droge- nurinkontrollen (einschl. der verweigerten Urinabgaben) sowie den Erfahrungen der Justizbediensteten im täglichen Umgang mit den Gefangenen. Eine weitergehende Konkretisierung ist aufgrund der schwer einzuschätzenden Dunkelziffer an unent- decktem Drogenkonsum nicht möglich. 6. Welche Einschätzung hat die Landesregierung zum Umfang des illegalen Drogenkonsums in den Justizvollzugsanstalten des Landes und welche Kenntnisse liegen ihr hierbei über die ungefähren Anteile der einzelnen Drogensorten vor? Anhand der festgestellten Drogenfunde wird eingeschätzt, dass von den Inhaftierten nach wie vor überwiegend Cannabis konsumiert wird. Wie bereits in der Antwort zu Frage 3. ausgeführt, sind die Funde von Metamphetaminen in den letzten beiden Jahren stark angestiegen. Es ist daher anzunehmen, dass auch der Konsum dieser Droge im Justizvollzug angestiegen ist. 7. Welche Therapien und Maßnahmen werden drogenabhängigen Inhaftierten in den Justizvollzugsanstalten des Landes angeboten und in welchem Um- fang werden diese durch die Strafgefangenen angenommen sowie genutzt und mit welchem Erfolg? In den Justizvollzugsanstalten des Landes werden drogenabhängigen Gefangenen folgende Therapien und Maßnahmen angeboten: Für die Beratung und Behandlung suchtgefährdeter und suchtmittelabhängiger Ge- fangener stehen grundsätzlich alle Mitarbeiter/-innen aus dem medizinischen Dienst, dem psychologischen Dienst und dem Sozialdienst zur Verfügung, aber auch auf Suchtfragen spezialisierte Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes. Für den Personenkreis der suchtgefährdeten und suchtmittelabhängigen Gefange- nen wird in allen Anstalten ein spezielles Betreuungs- und Behandlungsangebot in der Suchtarbeit zur Verfügung gestellt. Zu den suchtbezogenen Behandlungsmaß- nahmen zählen themenspezifische Gesprächs- und Behandlungsgruppen, Selbsthil-
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