Harte Drogen in Sachsen-Anhalt
Droge
41 fegruppen, Informationsveranstaltungen über Suchtmittel und über externe Thera- pieeinrichtungen, Motivations- und Therapievorbereitungsgruppen sowie aufsuchen- de Gespräche nach positiven Urinkontrollen. Ergänzend sind auch Selbsthilfegruppen in den Justizvollzugseinrichtungen tätig, z. B. das Blaue Kreuz. Sie bieten Gruppengespräche an, übernehmen aber auch Einzelbetreuungen oder die Begleitung von Gefangenen bei Lockerungen. Sie öffnen außerdem ihre Treffen für lockerungsgeeignete Gefangene. Die Suchtberatung im Justizvollzug zielt darauf ab, suchtgefährdete oder suchtmit- telabhängige Gefangene auf eine Therapie oder andere Hilfen - außerhalb des Jus- tizvollzuges - vorzubereiten und die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Informationen über die Suchtberatung und die speziellen Beratungs- und Behand- lungsangebote der jeweiligen Justizvollzugseinrichtung erhalten die Gefangenen be- reits bei der Aufnahme in die Anstalt. Im Rahmen der Behandlungsuntersuchung wird eine Suchtanamnese erstellt, die den Grad der Abhängigkeit einschätzt und Aussagen zu möglichen Ursachen trifft. Im Vollzugs- und Eingliederungsplan werden dann ggf. Maßnahmen der Beratung und Behandlung festgeschrieben und im Verlauf des weiteren Vollzugs regelmäßig angepasst und fortgeschrieben. Darüber hinaus stehen den suchtgefährdeten und suchtmittelabhängigen Gefange- nen auch folgende, nicht speziell auf Suchtfragen bezogene, Beratungs- und Be- handlungsmaßnahmen zur Verfügung: - Beratung bei sozialen Angelegenheiten und Konflikten, - Beratung über soziale Rechte und Pflichten, - delikt-, problem- und ressourcenorientierte Gruppenarbeit, - Partner- und Familienberatung, - Schuldnerberatung und Schuldenregulierung, - Soziales Training, - Gruppentraining Sozialer Kompetenzen und - Entlassungsvorbereitung. Substitutionsbehandlungen oder ein medikamentengestützter Entzug werden nach Indikationsstellung durch den/die Anstaltsarzt/-ärztin durchgeführt. Die Behandlun- gen sind in psychosoziale Behandlungsmaßnahmen eingebettet. Die Gefangenen werden in den Justizvollzugsanstalten von Anstaltsärzten/-ärztinnen, die überwie- gend in Kursen der Ärztekammer Sachsen-Anhalt eine suchttherapeutische Qualifi- kation erworben haben und/oder beigezogene externe Ärzte/-innen behandelt. Im Jahr 2013 wurde mit 103 opiatabhängigen Gefangenen Substitutionsbehandlun- gen durchgeführt. Überdies werden drogenabhängigen Gefangenen Behandlungs- maßnahmen in Haft durch interne und externe Dienste angeboten. In den Justizvollzugseinrichtungen ist je ein/e Suchtbeauftragte/r bestellt, dem/der jeweils die fachliche Leitung für die Aufgabenwahrnehmung in der Suchtarbeit über- tragen worden ist. Zusätzlich sind Bedienstete als Suchtkrankenhelfer/-innen ausge- bildet und eingesetzt worden. In der Justizvollzugsanstalt Burg wird die Suchtbera- tung durch externe Fachkräfte im Rahmen der sog. „Public Private Partnership“ (PPP) angeboten. Die vollzugsinterne Suchtarbeit ergänzt die notwendigen Maßnahmen zum Gesund- heitsschutz der Gefangenen in enger Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Dienst. Zu den Kernaufgaben der Suchtberatung zählt die Informations- und Motivationsar- beit mit behandlungsbereiten Inhaftierten. Bewusstmachung und Aufklärung sollen dazu beitragen, die gesundheitlichen, tatbezogenen und sozialen Folgen von Sucht- mitteln zu verdeutlichen. Bereits während der Haftzeit werden Gefangene in stationä-
42 re und ambulante Suchtbehandlungsmaßnahmen übermittelt und hierfür die notwen- digen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen. In den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2013 insgesamt 726 Gefangene im Rahmen der vollzugsinternen Suchtberatung betreut. Valide Daten über den Behandlungserfolg liegen nicht vor. 8. Wie ist die Suchtberatung in den Justizvollzugsanstalten des Landes aus- gestaltet? Wie sieht die personelle Besetzung diesbezüglich aus? Die Finanzierung der aufsuchenden Suchtarbeit wurde im Jahr 2003 eingestellt. Seither obliegt die Drogen- und Suchtberatung der Gefangenen nicht mehr externen Suchtberatern, sondern wird durch Bedienstete des Justizvollzuges wahrgenommen. Um diese originäre Aufgabe des Justizvollzuges zu erfüllen, sind 29 Bedienstete des Justizvollzugs (Sozialarbeiter/-innen, Allgemeiner Vollzugsdienst) zu Suchtkranken- helfern im Justizvollzug ausgebildet worden. Externe Suchtberatungsstellen werden lediglich ergänzend in Anspruch genommen. In Folge des weitgehenden Wegfalls der externen Suchtarbeit wurde für die interne Suchtarbeit im sachsen-anhaltischen Justizvollzug ein Rahmenkonzept als landes- weit einheitliche Handlungsrichtlinie entwickelt und die vollzugsinterne Suchtarbeit flächendeckend in allen Justizvollzugseinrichtungen des Landes eingeführt und ver- ankert. In allen Justizvollzugseinrichtungen ist ein/e Suchtbeauftragte/r bestellt. Diesem/r ob- liegt die Koordination der Suchtarbeit in der Anstalt, die Organisation und Durchfüh- rung von Dienstbesprechungen, die Anleitung der Suchtkrankenhelfer/-innen, die Durchführung von Einzel- und Gruppengesprächen, die Beratung bei der Auswahl von Therapieplätzen, die Hilfe bei der Therapievorbereitung, die Zusammenarbeit mit internen Fachdiensten und externen Institutionen und die Gewährleistung der fachli- chen Standards in der vollzuglichen Suchtarbeit. Die personelle Besetzung der vollzugsinternen Suchtarbeit sieht in den Anstalten wie folgt aus: JVA Halle - 1 Suchtbeauftragter - 10 Suchtkrankenhelfer JVA Volkstedt - 1 Suchtbeauftragter - 2 Suchtkrankenhelfer - 2 weitere Bedienstete verfügen über eine Basisqualifikation JVA Dessau-Roßlau - 1 Suchtbeauftragter - 4 Suchtkrankenhelfer JA Raßnitz - 1 Suchtbeauftragter - 7 Suchtkrankenhelfer JVA Burg In der JVA Burg ist im Wege des PPP-Models die Organisation und Durchführung der Suchtberatung auf den privaten Dienstleister übertragen worden. Dieser beschäf- tigt 3 Suchttherapeuten. Davon gibt es einen hauptamtlich tätigen Suchtberater, der in Zusammenarbeit mit der Leiterin des Sozialen Dienstes die Koordination der Suchtberatung in der JVA Burg übernimmt, sowie auch die Einzelfallbetreuung im
43 ahmen von Therapievorbereitungen inklusive der Durchführung von Therapievorbe- reitungsgruppen. Aufgrund des hohen Bedarfs werden durch den privaten Dienstleister zwei weitere externe Suchtberater beschäftigt, die zusätzlich Einzel- und Gruppenmaßnahmen durchführen. 9. Welche Weiterbildungsangebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten existieren und wie werden diese angenommen? Wie werden Justizbedienstete speziell geschult, um illegale Substanzen oder Gerätschaften, mit denen sie hergestellt oder konsumiert werden kön- nen, in den Hafträumen aufzuspüren? Bitte nach JVA, Alter, Geschlecht, Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auflisten. Die Weiterbildungsangebote zum Thema Drogen im Vollzug umfassen drei Themen- schwerpunkte: - Erkennen von gefährlichen Gegenständen, Wege des Einschleusens verbote- ner Gegenstände und richtiges Revidieren von Hafträumen, - Suchtmittel – Arten und Auswirkungen auf den menschlichen Organismus, - Suchtkrankenhilfe. Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden zentral im Aus- und Fortbildungsin- stitut des Ministeriums für Inneres und Sport in Benneckenstein (AFI) sowie dezentral in den Vollzugseinrichtungen durchgeführt. Als Referenten/-innen werden unter an- derem erfahrene Justizvollzugsbedienstete (insbesondere zum o. a. 1. Spiegelstrich), Anstaltsärzte/-ärztinnen, Suchtmediziner/-innen sowie Mitarbeiter/-innen des LKA eingesetzt. Die durch zentrale Schulungen ausgebildeten Bediensteten geben in den Anstalten ihr erworbenes Wissen als Multiplikator/-innen weiter, sodass eine umfas- sende Verbreitung im Personalbestand der Anstalten gewährleistet ist. Eine Aufglie- derung der Teilnehmenden der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach JVA, Al- ter, Geschlecht und Anzahl ist aufgrund der voran stehenden Ausführungen nicht möglich. V. Harte Drogen und Straßenverkehr 1. Wie viele Verkehrsunfälle wurden in den letzten fünf Jahren durch Ver- kehrsteilnehmer verursacht, die unter Einfluss von harten Drogen standen? Bitte nach Drogensorten spezifizieren. Die Verkehrsunfallstatistik differenziert die Unfallursache „unter Einfluss von Drogen“ nicht nach den konsumierten Substanzen, so dass eine Unterscheidung aus den Sta- tistiken nicht abgeleitet werden kann. Die Anzahl der Verkehrsunfälle der vergange- nen fünf Jahre, bei denen eine Beeinflussung durch Drogen (gesamt) festgestellt wurde, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
44 Tabelle 34: unter Einfluss von Drogen (gesamt) Jahr Anzahl der Verkehrsunfälle Altersgruppe Geschlecht 1 keine Angabe keine Angabe 1 15 bis unter 18 Jahre m 21 18 bis unter 25 Jahre m 2 18 bis unter 25 Jahre w 19 25 bis unter 65 Jahre m 2 25 bis unter 65 Jahre w 2009 46 VU unter Einfluss von Drogen, gesamt 28 18 bis unter 25 Jahre m 5 18 bis unter 25 Jahre w 26 25 bis unter 65 Jahre m 2 25 bis unter 65 Jahre w 2010 61 VU unter Einfluss von Drogen, gesamt 2 keine Angabe keine Angabe 1 keine Angabe m 27 18 bis unter 25 Jahre m 4 18 bis unter 25 Jahre w 26 25 bis unter 65 Jahre m 1 25 bis unter 65 Jahre w 2011 61 VU unter Einfluss von Drogen, gesamt 1 15 bis unter 18 Jahre w 23 18 bis unter 25 Jahre m 4 18 bis unter 25 Jahre w 41 25 bis unter 65 Jahre m 7 25 bis unter 65 Jahre w 2012 76 VU unter Einfluss von Drogen, gesamt 19 18 bis unter 25 Jahre m 1 18 bis unter 25 Jahre w 41 25 bis unter 65 Jahre m 8 25 bis unter 65 Jahre w 2013 69 VU unter Einfluss von Drogen, gesamt Verkehrsteilnehmende, die unter dem Einfluss von Drogen standen, verursachten in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 313 Verkehrsunfälle. 2. Mit welchen Methoden wird in Sachsen-Anhalt die im Körper befindliche Rauschmittelkonzentration bestimmt? Die entsprechenden Einschränkungen des Rechts zum Führen von Fahrzeugen müssen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen. Sie müssen erforderlich, ge- eignet und angemessen im engeren Sinne sein. Es gelten u. a. die Rechtsnormen des StGB, des StVG und der Anlage zu § 24a Ab- satz 2 StVG, der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nebst der entsprechenden Anla- gen. Die Grenzwerte werden vom Gesetzgeber (§ 24a Absatz 1 StVG), von der Rechtsprechung (§§ 315c, 316 StGB) und mithilfe der „Grenzwertkommission“ nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen festgelegt. Die Grenzwertkommission be- rät als fachübergreifende Arbeitsgruppe das Bundesministerium für Verkehr und digi-
45 tale Infrastruktur (BMVBI). Der Grenzwertkommission gehören Vertreter der auf die- sem Gebiet tätigen rechtsmedizinischen und toxikologischen Fachgesellschaften an. Die in der Anlage zu § 24a Absatz 2 StVG benannten Substanzen sind dem Stand der Wissenschaft entsprechend im Urin, Blut oder Haar nachweisbar. Die zuständi- gen Fahrerlaubnisbehörden klären die bekannt gewordenen Fahreignungszweifel anhand der ihnen zugegangenen polizeilichen Mitteilungen gemäß § 2 Abs. 12 StVG bzw. nach den ihnen vorliegenden ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gut- achten, welche entsprechende chemisch-toxikologische Untersuchungen beinhalten. Gemäß Ziffer 9.1 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 der FeV ist die Fahreignung be- reits nicht gegeben, wenn der/die Fahrerlaubnisinhaber/-in Betäubungsmittel im Sin- ne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) einnimmt. Bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln schließt die Kraftfahreignung aus und rechtfertigt eine Fahrerlaubnisentziehung. Die für die Kraftfahreignung relevante Frage der Einnahme eines Betäubungsmittels lässt sich unabhängig von der vorgefundenen Konzentration beantworten, weil es hierfür im Unterschied zum Konsum von Cannabis nicht darauf ankommt, ob der/die Betroffene unter dem Einfluss des Betäubungsmittels ein Kraftfahrzeug geführt hat und folglich nicht zwischen dem Drogenkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeu- ges zu trennen vermag (Beschluss des OVG Brandenburg vom 15. Februar 2008, OVG 1 S 186.07, juris). 3. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über mögliche Fehler bzw. Zwischenfälle bei der Durchführung von Drogenschnelltests in Sachsen- Anhalt vor und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Die Landespolizei nutzt seit dem Jahr 2013 die Drogenvortestgeräte „RapidWipe“ und „RapidWipeS“ der in Mössingen ansässigen Firma MAVAND Solutions GmbH. Hinweise auf mögliche Fehler oder Zwischenfälle bei der Durchführung von Drogen- schnelltests liegen der Landesregierung nicht vor. Sollten Differenzen zwischen einer positiven Vortestung und einer im Anschluss negativen Blutprobe auftreten, erfolgt von der durchführenden Dienststelle der Polizei eine Information an die Herstellerfir- ma zum Zwecke der Überprüfung der entsprechenden Charge. Derartige Informatio- nen waren seit Anwendung der Testgeräte in Sachsen-Anhalt bislang nicht erforder- lich. Um generell eine hohe und möglichst fehlerfreie Handhabung der Testgeräte zu er- zielen, erfolgen zudem regelmäßig entsprechende Schulungsmaßnahmen. 4. Was hat die Landesregierung unternommen, um die Zeitspanne für die Er- mittlung der Resultate von Drogentests zu verkürzen? Vorgänge, bei denen die Zeitspanne bis zum Vorliegen der Resultate von Drogen- tests zu lang war, sind der Landesregierung nicht bekannt. Somit wird kein Hand- lungsbedarf gesehen. 5. Welche Bedeutung haben Quantität und Qualität der Durchführung von Drogentests bei der politischen Entscheidungsfrage, beide Standorte der Gerichtsmedizin in Sachsen-Anhalt zu erhalten?
46 Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 17. Juli 2014 den Beschluss „Für eine zu- kunftsfähige und moderne Rechtsmedizin in Sachsen-Anhalt“ (LT-Drs. 6/3299) ge- fasst. Vorrangige Ziele sind die Verringerung des Defizites der rechtsmedizinischen Institu- te, die Vermeidung von Doppelvorhaltungen, die Leistungserbringung für die Straf- verfolgungsbehörden sowie eine effektive Gewaltopferversorgung. Die Quantität und Qualität der Durchführung von Drogentests standen nicht im Mittelpunkt der Struk- turüberlegungen. Allerdings sollen die Strukturänderungen zu einer effektiveren und effizienteren Aufgabenwahrnehmung der Rechtsmedizin führen; eine Verringerung des Leistungsspektrums ist nicht vorgesehen. Für die Strafverfolgungsbehörden ist von Bedeutung, dass erforderliche toxikologi- sche Untersuchungen auch künftig in der notwendigen Qualität und Quantität sowie in dem gebotenen zeitlichen Rahmen erbracht werden. 6. Welche Präventionsmaßnahmen ergreifen die Polizei und die Landesregie- rung in Sachsen-Anhalt zur Verhinderung der Teilnahme am Straßenver- kehr unter Drogeneinfluss? Die Thematik „Alkohol im Straßenverkehr“ war schon immer ständiges Tätigkeitsfeld der polizeilichen Präventionsarbeit. Mit der Möglichkeit des Drogennachweises durch entsprechende Schnelltests, wurde die Kontrolltätigkeit der Polizei erheblich erleich- tert. Hinzu kam die am 1. August 1998 in Kraft getretene Novellierung des StVG – gemäß § 24 a Abs. 2 StVG stellt das Führen eines Kfz im Straßenverkehr unter der Wirkung von berauschenden Mitteln eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese beiden As- pekte waren Anlass für eine Ausweitung der Präventionsarbeit der Polizei auch auf die Thematik der Drogen. In den Jahren 1999 bis 2001 sowie 2003 und 2009 wurden landesweit zusammen mit anderen Trägern der Verkehrssicherheitsarbeit sowie Ra- dio SAW so genannte Berufsschultouren durchgeführt. Ziel war es, die besonders gefährdete Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen für das Thema zu sensibilisieren, aufzuklären und möglichst umfassend zu informieren. Begleitet wurden diese Touren mit zahlreichen Medien wie Broschüren, Flyern und Plakaten, die aktuell noch immer in der täglichen Präventionsarbeit genutzt werden. Im Jahr 2001 wurde die schulische Ausstellung „Straßenkreuze – Unorte des Ster- bens“ ins Leben gerufen, die bis heute in der Verkehrspräventionsarbeit der Polizei eine zentrale Rolle spielt und den Bezug zu der Problematik der Drogen und des Al- kohols im Straßenverkehr ausgesprochen plastisch herstellt. Darüber hinaus beteiligen sich Landesregierung und Polizei aktiv an Aktionen und Kampagnen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, insbesondere das durch Alkohol und Drogen bedingte Unfallgeschehen auf den Straßen Sachsen-Anhalts zu senken. Beispielhaft ist das PEER-Projekt an Fahrschulen (vgl. Antwort zu Frage II.9) zu nennen. Dabei diskutieren Studierende in Fahrschulen des Landes mit den Fahr- schülern/-innen zum Thema Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. Der Effekt be- steht dabei vorrangig darin, dass Gleichaltrige (so genannte Peers) über die Thema- tik diskutieren. In der Gemeinschaftsaktion „Ich bin Dein Schutzengel“ erklären sich vorrangig junge Frauen ab 16 Jahren bereit, Verantwortung für ihre Partner und die Gemeinschaft zu übernehmen. Beispielsweise nach dem Besuch von Diskotheken und dem Genuss von Alkohol oder auch Drogen sollen sie verhindern, dass die be- troffenen Personen fahren und somit den Straßenverkehr erheblich gefährden. Land und Polizei unterstützten diese Aktion in den Jahren 2008 bis 2010 sowohl finanziell als auch bis zum heutigen Tag personell.
47 Eine weitere Aktion, das „fifty-fifty Taxi“, ermöglicht es jungen Diskobesuchern, durch den Erwerb entsprechender Tickets nach dem Disco-Besuch an Freitagen und Samstagen preisgünstig mit einem Taxi nach Hause zu fahren. Somit nehmen diese Personen nicht als Fahrzeugführende am Straßenverkehr teil, was zu einer erhebli- chen Reduzierung des Unfallrisikos beiträgt. Auch diese Aktion wird von der Landes- regierung und der Polizei unterstützt. Die Polizeibehörden stellen eine kontinuierliche Verkehrsprävention sicher. Dabei sind Maßnahmen der Prävention zum Thema Alkohol und Drogen in den am stärks- ten gefährdeten Zielgruppen obligatorisch und werden beispielsweise durch die Ver- wendung von Technik, u. a. zwei Fahrsimulatoren sowie Rauschbrillen, erlebbar und somit nachhaltiger dargestellt. VI. Harte Drogen im Umfeld von Schulen in Sachsen-Anhalt 1. Wie viele Fälle des Konsums und des Handels mit harten Drogen an Schu- len in Sachsen-Anhalt sind innerhalb der letzten zehn Jahre bekannt ge- worden? Welche regionalen Schwerpunkte oder andere Auffälligkeiten gibt es hierbei? Bitte nach Drogensorten spezifizieren. Der Landesregierung liegen für diesen Zeitraum keine Übersichten vor. Gemäß Nr. 8.1 des Erlasses „Verhalten bei Schadensereignissen und Bedrohungslagen“ des Kultusministeriums (RdErl. Des MK vom 30. Juli 2007) werden derartige Vorfälle an Schulen als besondere Vorkommnisse dem Landesschulamt gemeldet und schulauf- sichtlich behandelt. Das Landesschulamt informiert das Kultusministerium nach ei- genem Ermessen nur bei gravierenden Vorkommnissen. Eine statistische Erfassung besonderer Vorkommnisse erfolgt nicht. Aus Gründen des Datenschutzes wird nach Ablauf von 6 Monaten die Erfassung aller besonderen Vorkommnisse gelöscht. Vorkommnisse mit Drogen werden durch die Schulen immer bei der Polizei ange- zeigt. In diesem Rahmen erfolgt dann die Feststellung, um welche Droge es sich handelt und ob es weitere polizeiliche Ermittlungen gibt. 2. Welche schweren Vorfälle – wie etwa der Einsatz eines Notarztes oder der Transport in einem Rettungswagen – hat es innerhalb der letzten zehn Jah- re im Kontext von Drogenkonsum an Schulen in Sachsen-Anhalt gegeben? Bitte differenzieren nach Schulform und Art des Vorfalls, sowie nach Alter und Geschlecht. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche Regelvorgaben zur Sanktion des Gebrauchs von harten Drogen existieren in den Schulen? Bezüglich der Sanktionen wird auf die einschlägigen Regelungen in § 44 Schulge- setz Sachsen-Anhalt, die Verordnung über schulische Ordnungsmaßnahmen vom 6. Februar 2012 und den RdErl. des MK "Erziehungsmittel in der Schule" vom 26. Mai 1994 verwiesen. Die Anwendung hat jeweils unter Berücksichtigung der Be- sonderheiten des Einzelfalls zu erfolgen. Hilfreich ist vor und neben Sanktionen die Intervention durch geeignete Personen (Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter/-innen oder außerschulische fachlich geeignete Unterstützende).
48 4. In welchem Umfang ist es innerhalb der letzten zehn Jahre zu Schulverwei- sen aufgrund des Konsums oder Handels mit harten Drogen in Sachsen- Anhalt gekommen? Bitte differenzieren nach Schulform, Drogensorte, Alter und Geschlecht. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. In welchen Schulstufen ist in welchem Umfang das Thema Drogen in den Lehrplänen vorgesehen? Grundlage für die Auseinandersetzung mit dem Thema Drogen und Süchte ist das Schulgesetz Sachsen-Anhalts. Hier wird im Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule (§ 1) der Gesundheitsaspekt aufgegriffen und im § 38 hinsichtlich der Schul- gesundheitspflege sowie der Sucht- und Drogenberatung näher konkretisiert. Im Schulverwaltungsblatt LSA Nr. 3/2913 (34-82113) vom 20. März 2013 werden die Empfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule, ein Be- schluss der Kultusministerkonferenz vom 15. November 2012 bekannt gemacht. Zu- dem findet sich a. a. O. die Bekanntmachung des MK vom 1. März 2013 (34-82113) zum Thema Suchtprävention in der Schule. In den Rahmenrichtlinien und Lehrplänen als verbindliche Grundlage für den Unterricht wird für verschiedene Schulformen und Schuljahrgänge die Auseinandersetzung mit Sucht und Drogen und den damit im Zusammenhang stehenden Themenbereichen (Cannabiskonsum, Zigaretten, Alkohol …) vorgeschrieben. Die Aufklärung über den Gebrauch und die Risiken bei der Einnahme suchtgefähr- dender Drogen steht in der Verantwortung der Lehrkräfte unter Berücksichtigung der konkreten Sachlage und Klassensituation. Im Lehrplan und in den Rahmenrichtlinien insbesondere der Fächer Biologie, Sozialkunde, Deutsch, Rechtskunde, Religionsun- terricht und Sport sind die Begrifflichkeiten explizit benannt und finden in der unter- richtlichen Behandlung breiten Raum und spielt unter Beachtung ggf. aktueller An- lässe eine große Rolle. Davon zeugt auch die Fülle der nachfolgend ausgewählten Inhalte und Themen zur Behandlung im Unterricht. Somit eröffnen die Rahmenrichtlinien und Lehrpläne mannigfaltige Möglichkeiten, den Umgang mit Cannabis und harten Drogen innerhalb des Themas „Drogen und Süchte“ zu thematisieren. Die inhaltlichen Schwerpunkte für die einzelnen Schuljahr- gänge und Schulformen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: a) Grundschule Tabelle 35: Grundschule Kompetenzschwerpunkt Unterrichtsfach/ Teilkompetenzen Schuljahrgang Bereich Flexibel anwendbares Grundwissen zu Sachunterricht/ 4 Naturwissen- Mein Körper – Gesunderhaltung schaftlicher Bereich - Gefahren durch Suchtmittel, Abhängigkeiten, Alternativen
49 b) Sekundarschule Tabelle 36: Sekundarschule Unterrichtsfach/ Kompetenzen Schuljahrgang grundlegende Wissensbestände Schuljahrgänge 5/6 Fächerübergreifender Schwerpunkt: Gesundes Leben Fächerübergreifendes Thema: Gesund und leistungsfähig ein Leben lang Hauswirtschaft Im Haushalt gesund leben und sich wohlfühlen - Faktoren für Gesundheit, Ernährung und Wohlbefinden benennen - Einflüsse ausgewählter Lebensmittel auf die Gesundheit nennen - den Gesundheitswert ausgewählter Lebensmittel beurteilen Mathematik Erfassen, Darstellen und Auswerten von Daten - Datenerhebungen - Datensammlungen und -darstellungen - Informationen aus Tabellen und Diagrammen Sport Wahrnehmen und Gesunderhalten des Körpers (Bewegungsfeld Fitness för- dern) - den Wert von Ernährung und Bewegung für die Förderung der Gesundheit be- greifen - wesentliche Faktoren, die die Gesundheit fördern, erkennen u. berücksichtigen Schuljahrgänge 7/8 Ethikunterricht Glück: Glücksversprechungen - sich über den Stellenwert von Konsum und Verzicht in einem gelingenden Leben verständigen - Sucht und Sehnsucht Sport Bewegungsfeld Laufen, Springen, Werfen - den Zusammenhang von sportlichen Höchstleistungen und leistungssteigernden Mitteln (Doping) kritisch werten Niveaubest. Aufga- - Stoff- und Energiewechsel: Magersucht, Fettleibigkeit ben Biologie - Zellen, Gewebe, Organe und Organsysteme: gesunde Lebensweise, Erkrankun- gen (u. a. durch Alkohol- und Nikotinmissbrauch) Schuljahrgänge 9/10 Fächerübergreifender Schwerpunkt: Gesundes Leben Fächerübergreifendes Thema: Gesund und leistungsfähig ein Leben lang – Lebensgestaltung ohne Sucht und Drogen Biologie Grundlagen des Verhaltens anwenden - Wirkung verschiedener Drogen auf Organfunktionen und Nervensystem be- schreiben Chemie Derivate der Kohlenwasserstoffe untersuchen und deren nützliche, gesund- heits- und klimaschädigende Eigenschaften beurteilen - Wirkungen des Alkoholkonsums auf den menschlichen Körper diskutieren - Schlussfolgerungen ableiten und Alkoholmissbrauch als gesellschaftliches Problem diskutieren - Alkohol als Droge charakterisieren und werten - Alkoholwerbung hinterfragen und eigene Schlussfolgerungen ableiten Hauswirtschaft Ernährungsverhalten untersuchen und beurteilen - gesundheitliche Risiken bei Sucht und Drogen diskutieren Sport Bewegungsfeld Laufen, Springen, Werfen - den Zusammenhang von sportlichen Höchstleistungen und leistungssteigernden Mitteln (Doping) kritisch werten Englisch Kommunikative Inhalte - Alltagsleben Problembewältigung Niveaubestimmende Umgang mit Alkohol Aufgabe Biologie - Wirkung von Alkohol
50 c) Gymnasium Tabelle 37: Gymnasium Unterrichtsfach/ Schuljahrgang Themenbezogene Ziele Schuljahrgänge 5/6 Übergreifender Themenkomplex: Gesundes Leben Fächerübergreifendes Thema: Gesund leben in einer gesunden Umwelt Biologie Gesund leben /Gefährdung der Gesundheit - Auswirkungen falscher Ernährung: Ernährungsstörungen (Übergewicht, Ma- gersucht, Mangelerkrankungen) - Bedeutung von Nährstoffen - Gefährlichkeit des Rauchens - Alkohol – eine Alltagsdroge: Wirkung, Alkoholmissbrauch, Sucht - Drogenprävention Physik Gesund leben: Temperatur/Wärme - Temperaturmessung: zeitlicher Verlauf der Temperatur Diagramme - Untersuchung des Raumklimas - Auswirkungen falscher Ernährung Mathematik Gesund leben - Auswerten der Daten von Messungen und Befragungen - arithmetisches Mittel - Zuordnungen und Proportionalität: - Darstellung von Zuordnungen (Tabellen…) Ev. Woher komme ich Religionsunterricht - Der eigene Ursprung: Verantwortung Ethik Was ist der Mensch - ein Entscheidungen treffendes Wesen: - Wonach entscheide ich? – Bewerten des eigenen Verhaltens - der Mensch als Ganzes: ein gesunder Geist in einem gesunden Körper/ein gesunder Körper in einem gesunden Geist Schuljahrgänge 7/8 Biologie Bedeutung der Nährstoffe im Stoff- und Energiewechsel - Fehlernährungen und Folgen (Magersucht, Esssucht) Kath. Christliches Handeln in der Verantwortung für das eigene Leben und unse- Religionsunterricht re Welt: Wahrheit – Lüge - Manipulation - Manipulation durch Sucht und Konsum - individuelle und soziale Gründe für Drogenkonsum Deutsch Umgang mit Texten - Auswahlempfehlungen: Jugendbuch zu Freundschaft, Liebe, Gefährdungen (Sucht, Drogen) Sozialkunde Schul- Süchte als gesellschaftliches Phänomen jahrgang 8/9 - Ursachen des Suchtverhaltens: individuelle Probleme, Gruppendruck, Vorbil- der, alltägliche Gewohnheiten, Leistungs- und Genussversprechen - individuelle und gesell. Folgen von Sucht (z. B. Drogenkriminalität, Belastun- gen des Gesundheitswesens) - Maßnahmen und Probleme bei der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs durch den Staat - Auseinandersetzung mit folgenden Fragen: Ist Sucht gesellschaftsfähig? Entkriminalisierung von Drogenkonsum? Solidarität mit Süchtigen? „Keine Macht den Drogen!“