Von der Polizei registrierte Gewaltstraftaten im Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" im Monat Oktober 2014
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3705 16.12.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von der Polizei registrierte Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ im Monat Oktober 2014 Kleine Anfrage - KA 6/8574 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut polizeilichem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) gilt eine Tat als politisch motiviert, „wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Tä- ters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politi- schen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet“ (vgl. u .a. BMI/BMJ (Hrsg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2006, S. 135; VS-Bericht LSA 2012). Sachsen-Anhalt hat mit einer zunehmenden rechtsextremistischen Belastung zu kämpfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem durch das Landeskriminalamt Sach- sen-Anhalt erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK). Im Lagebild PMK werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungser- gebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politi- sche Motivation (hierunter fallen auch rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten) zugrunde liegt. Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 17.12.2014)
2 Die aufgeführten Zahlen für den Monat Oktober 2014 stellen keine abschließende Statistik dar, sondern können sich aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise sehr deutlich) verändern und haben daher nur vorläufigen Charakter. Die Erhebung erfolgte mit Stand vom 31. Oktober 2014. 1. Wie viele Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kri- minalität - rechts“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2014 für den Monat Oktober registriert? Wie viele Gewaltdelikte im Themenfeld „Hasskriminalität“, Unterthema „Sexuelle Orientierung“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2014 für den Monat September regist- riert? Im Monat Oktober 2014 wurde in Sachsen-Anhalt eine politisch motivierte Ge- waltstraftat, die dem Phänomenbereich - rechts - zugeordnet werden konnte, registriert. Diese wurde nicht dem Themenfeld „Hasskriminalität“, Unterthema „Sexuelle Orientierung“ zugerechnet. 2. Wie viele Nachmeldungen wurden für die Vormonate seit Jahresbeginn registriert? Der Begriff der Nachmeldung ist im Definitionssystem Politisch motivierte Krimi- nalität nicht definiert. Es handelt sich dabei um Straftaten, die nachträglich, d. h. nach einer als Berichtszeitraum definierten Zeitspanne bekannt geworden/ge- meldet worden sind. Das Fallaufkommen der Polizei bekannt gewordener Straf- taten ist im Wesentlichen vom Anzeigeverhalten der Betroffenen abhängig. Darüber hinaus wird die politische Motivation oft erst im Verlauf des Ermitt- lungsverfahrens festgestellt und entsprechend gemeldet. Als Vormonate, bezogen auf den Monat Oktober 2014, wurden in diesem Zu- sammenhang die Straftaten mit Tatzeit vom 1. Januar 2014 bis einschließlich 30. September 2014 interpretiert, die dem Polizeilichen Staatsschutz ab dem 1. Oktober 2014 bekannt wurden und im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Mel- dedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet worden sind. Demnach sind in diesem Zeitraum zwei Gewaltstraftaten der Politisch motivier- ten Kriminalität - rechts - nachträglich registriert worden. 3. Um welche Art von Delikten handelte es sich bei den unter 1. und 2. er- fragten Taten? An welchen Tatorten (in welcher Straße, auf welchem Platz, in welchem Bahnhof bzw. öffentlichen Verkehrsmittel etc.) wurden diese Straftaten wann (Datum und Uhrzeit) verübt? Bitte konkrete Auflistung in jeweils einer Zeile pro Delikt nach Polizeidirektionen und Polizeirevieren, entsprechend der verletzten Rechtsnorm, Angaben zum Sachverhalt (Tat- hergang/Art und Weise; ggf. Aufführung der Nationalität bzw. des Her- kunftslandes der Opfer und Grad der Verletzungen), Themenfeldern im Phänomenbereich PMK-rechts (Rassismus, Antisemitismus, gegen links, Konfrontation/politische Einstellung, sexuelle Orientierung, etc.), Geschä- digten nach Alter und Geschlecht, Festnahmen, Untersuchungshaft. Wel- che dieser Gewaltstraftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welcher
3 materielle Schaden entstand jeweils? Zu welchen der genannten Gewalt- delikte erschien eine Pressemitteilung der Polizei? Im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt werden keine Statistiken mit Angaben zum Tathergang geführt. In keinem der registrierten Fälle wurde eine Untersu- chungshaft angeordnet. Die erfragten Angaben zu den Tatorten, Tatzeiten, Polizeidirektionen und Poli- zeirevieren, verletzten Rechtsnormen, Themenfeldern, vorläufigen Festnahmen, materiellen Schäden, Presseveröffentlichungen und Tatverdächtigen/Ge- schädigten sind in der Anlage 1 (zu Frage 1) und Anlage 2 (zu Frage 2) darge- stellt. Die Angaben über die polizeilichen Vorerkenntnisse zu den Tatverdächtigen beziehen sich auf Politisch motivierte Kriminalität im Allgemeinen. Phänomen- spezifische Vorerkenntnisse, wie „rechts“ etc., werden nicht erhoben. 4. Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Frage 1 und 2 genannten Straftaten jeweils ermittelt? Bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht. Über wie viele Tatverdächtige lagen polizei- liche Vorerkenntnisse aus dem Bereich PMK-rechts vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
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