Wartezeiten bei Unternehmensgründungen

Unternehmensgründung

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Landtag von Sachsen-Anhalt                       Drucksache 7/2051 02.11.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Wartezeiten bei Unternehmensgründungen Kleine Anfrage - KA 7/1151 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Koalitionsvereinbarung der derzeitigen Landesregierung äußert mehrfach den Wunsch, das Gründerklima in Sachsen-Anhalt verbessern zu wollen sowie Unter- nehmensgründungen und den Gründergeist insgesamt zu fördern beziehungsweise zu stärken. Steuerpflichtige ohne Steuernummer sind im Rechtsverkehr sowie im Steuerrechtsverkehr mit den Finanzbehörden nur eingeschränkt handlungsfähig, so- dass lange Wartezeiten bei der Erteilung der auch zur Rechnungslegung nach § 14 UStG obligatorischen Steuernummer (bzw. die vom Bundeszentralamt für Steu- ern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) zu mitunter äußerst nachteiligen Startschwierigkeiten für Unternehmensgründer führen können. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung der Landesregierung: Bekanntermaßen verursacht Umsatzsteuerbetrug in Deutschland jährlich einen er- heblichen finanziellen Schaden für den Fiskus. Ein Teil davon beruht auf systemati- schen Betrugsmodellen. Diese Modelle funktionieren nur, wenn die Finanzämter ein Betrugsunternehmen zumindest für umsatzsteuerliche Zwecke erfassen und ihm eine Steuernummer erteilen. Deshalb ist es wichtig, dass die Finanzämter am Beginn der Kette, d. h. bei der umsatzsteuerlichen Erfassung neu gegründeter Unternehmen, besondere Sorgfalt walten lassen, um Betrügern den Zugang zum System zu er- schweren. Bei der Erteilung der Steuernummer wird gleichzeitig über die Vergabe der entsprechenden Grundkennbuchstaben entschieden, bspw. zur Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer. Wird ein Grundkennbuchstabe U vergeben, kann (Ausgegeben am 02.11.2017)
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2 eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt werden, damit ergibt sich ein noch größeres Betrugsrisiko. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben daher bereits im Jahr 2005 bundeseinheitliche Kriterien und Vorgehensweisen festgelegt (mittels rechtsformspezifischer Checklisten), um neu gegründete Unternehmen auf umsatz- steuerliche Betrugsgestaltungen zu kontrollieren. Das (Einführungs-) Schreiben des BMF vom 02.02.2005 regelt, das die Checklisten in jedem Fall vor Vergabe eines Grundkennbuchstaben zur Umsatzsteuer (vollständig und dokumentiert) abzuarbei- ten sind. So müssen die Finanzämter bei diesen Unternehmen insbesondere die tat- sächliche Existenz und die unternehmerische Tätigkeit überprüfen, bevor sie eine Steuernummer (und den Grundkennbuchstaben zur Umsatzsteuer) erteilen. Seit Mit- te des Jahres werden die Finanzämter hierbei durch ein spezielles Risikomanage- mentsystem unterstützt. Diese Prüfungen können vom Schreibtisch aus vorgenom- men werden oder man besucht die Existenzgründer. In Sachsen-Anhalt wird die steuerliche Neuaufnahme sehr ernst genommen. So wird in einer Vielzahl von Neugründungsfällen vor Vergabe der Steuernummer (und des Grundkennbuchstabens zur Umsatzsteuer) eine Umsatzsteuer-Nachschau durchge- führt. Risikofreie Neuaufnahmen sollen innerhalb von 15 Werktagen erfolgen, die Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen vorausgesetzt. Wird eine Umsatzsteuer- Nachschau durchgeführt, sind maximal 20 Werktage vorgesehen. Diese Bearbei- tungszeiten sind dem Umstand geschuldet, dass die Nachschauen neben der regulä- ren Prüfungstätigkeit durchgeführt werden und es vorkommt, dass der Betriebsprüfer nicht immer beim ersten Mal den Neugründer antrifft. Mit dieser strengen Prüfung wird es Betrügern schwerer gemacht, sich eine Steuer- nummer zu erschleichen. Sie verhindert dagegen nicht die Ansiedlung von seriösen Unternehmern. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1.    Wie hoch ist bei den Finanzämtern in Sachsen-Anhalt die Bearbeitungs- dauer bzw. die Wartezeit zwischen Einreichung des (ordnungsgemäß ausgefüllten) „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“ und der amt- lichen Erteilung der Steuernummer? Bitte nach Rechtsform und jeweili- gem Finanzamt aufschlüsseln. In den Finanzämtern eingehende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung erhal- ten zwar einen Eingangsstempel, das Datum wird jedoch nicht gespeichert. Des Weiteren führen die Finanzämter keine statistischen Aufzeichnungen zur Bear- beitungsdauer der Neuaufnahme. 2.    Welche Möglichkeiten haben Unternehmensgründer, diese Bearbeitungs- fristen zu verkürzen bzw. welche Mängel bei der Beantragung können die Bearbeitungsdauer bezüglich einer Zuteilung bzw. Ausstellung einer Steuernummer erhöhen? Die Entscheidung, ein Unternehmen zu gründen, erfolgt regelmäßig nicht ad hoc, sondern es bedarf einer längerfristigen Planung. Je früher der Existenz- gründer Kontakt zum jeweiligen Finanzamt aufnimmt, desto früher erhält er
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3 Auskünfte darüber, ab wann ein Unternehmen steuerlich aufgenommen wird bzw. welche Informationen/Unterlagen das Finanzamt für die steuerliche Neu- aufnahme benötigt. Insoweit kann er in gewisser Weise Einfluss auf die Dauer der steuerlichen Neuaufnahme nehmen.
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