Von der Polizei registrierte Gewaltstraftaten im Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" im Monat Juli 2018
Politische Straftat
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3368 19.09.2018 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von der Polizei registrierte Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ im Monat Juli 2018 Kleine Anfrage - KA 7/1916 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut polizeilichem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) gilt eine Tat als politisch motiviert, „wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Tä- ters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politi- schen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet“ (vgl. u. a. BMI/BMJ (Hrsg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2006, S. 135; VS-Bericht LSA 2012). Sachsen-Anhalt hat mit einer zunehmenden rechtsextremistischen Belastung zu kämpfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem vom Landeskriminalamt Sachsen- Anhalt (LKA) erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“. In diesem werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe bedrohte Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 20.09.2018)
2 Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politische Motivation (hierunter fallen auch rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten) zugrunde liegt. Die aufgeführten Zahlen für den Monat Juli 2018 stellen keine abschließende Statistik dar, sondern können sich aufgrund von Nachmeldun- gen noch (teilweise sehr deutlich) verändern und haben daher nur vorläufigen Cha- rakter. Die Erhebung erfolgte mit Stand vom 31. Juli 2018. 1. Wie viele Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kri- minalität - rechts“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2018 für den Monat Juli registriert? Wie viele Gewaltdelikte im Themenfeld „Hasskriminalität“, Unterthema „Sexuelle Orientierung“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2018 für den Monat Juli registriert? Für den Monat Juli 2018 wurde in Sachsen-Anhalt keine politisch motivierte Gewaltstraftat registriert, die dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Krimi- nalität - rechts“ zugeordnet werden konnte. 2. Wie viele Nachmeldungen wurden für die Vormonate seit Jahresbeginn registriert? Der Begriff der Nachmeldung ist im Definitionssystem politisch motivierte Krimi- nalität nicht enthalten. Als Nachmeldung werden üblicherweise jene Straftaten erfasst, die nachträglich, d. h. nach einer als Berichtszeitraum definierten Zeit- spanne, bekannt geworden bzw. gemeldet worden sind. Als Vormonate wurden in diesem Zusammenhang die Straftaten mit Tatzeit vom 1. Januar 2018 bis einschließlich 30. Juni 2018 interpretiert, die dem Polizeilichen Staatsschutz ab dem 1. Juli 2018 bekannt geworden und im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet worden sind. Hiervon ausgehend wurden in diesem Zeitraum fünf Straftaten „PMK - rechts“ nachgemeldet. 3. Um welche Art von Delikten handelte es sich bei den unter 1. und 2. er- fragten Taten? An welchen Tatorten (in welcher Straße, auf welchem Platz, in welchem Bahnhof bzw. öffentlichen Verkehrsmittel etc.) wurden diese Straftaten wann (Datum und Uhrzeit) verübt? Bitte konkrete Auflistung in jeweils einer Zeile pro Delikt nach Polizeidirektionen und Polizeirevieren, entsprechend der verletzten Rechtsnorm, Angaben zum Sachverhalt (Tat- hergang/Art und Weise; ggf. Aufführung der Nationalität bzw. des Her- kunftslandes der Opfer und Grad der Verletzungen), Themenfeldern im Phänomenbereich PMK-rechts (Rassismus, Antisemitismus, gegen links, Konfrontation/politische Einstellung, sexuelle Orientierung, etc.), Geschä- digten nach Alter und Geschlecht, Festnahmen, Untersuchungshaft. Wel- che dieser Gewaltstraftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welcher materielle Schaden entstand jeweils? Zu welchen der genannten Gewalt- delikte erschien eine Pressemitteilung der Polizei? 4. Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Frage 1 und 2 genannten Straftaten jeweils ermittelt? Bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht. Über wie viele Tatverdächtige lagen polizei- liche Vorerkenntnisse aus dem Bereich PMK-rechts vor?
3 Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die erfragten Angaben zu den Tatorten, Tatzeiten, Polizeidirektionen und Poli- zeirevieren, verletzten Rechtsnormen, Themenfeldern, vorläufigen Festnahmen, Untersuchungshaft, Extremismus, materiellen Schäden, Pressemitteilungen der Polizei sowie Tatverdächtigen und Geschädigten sind in der Anlage dargestellt. Dabei werden in der Spalte „Haft/Festnahmen“ die Untersuchungshaften und die vorläufigen Festnahmen abgebildet. Die Angaben zu polizeilichen Vorer- kenntnissen zu den Tatverdächtigen beziehen sich auf PMK im Allgemeinen. Phänomenspezifische Vorerkenntnisse, wie „rechts“ etc., werden nicht erhoben. Im LKA werden keine Statistiken mit Angaben zum Tathergang geführt.
Anlage KA 7/1916 - Nachmeldungen der politisch motivierten Gewaltkriminalität -rechts- Polizei- Vor- Presse- Haft/Fest- Tatverdächtige Polizeirevier Tatort Ortsteil Örtlichkeit Tatdatum Tatzeit Delikt Extr. Schaden Alter Geschädigte direktion erk. mittlg. nahmen männl. weibl. PD ST Nord Altmarkkreis Salzwedel, Salzwedel Platz 24.06.2018 4:30 § 224 StGB ja 0,00 € 1 ja 0 ab 21 1 0 - Salzwedel Hansestadt PD ST Ost Anhalt- Köthen (Anhalt), ... Straße 12.02.2018 13:41 § 224 StGB ja 0,00 € 2 nein 0 ab 21 2 0 2 (Alter: 19, 20 J., StAng. Bitterfeld Stadt Syrien, verletzt) Köthen Gaststätte, 09.06.2018 1:00 § 223 StGB ja 0,00 € 0 nein 0 0 0 1 (Alter: 25 J., StAng. (Anhalt) Gehweg Somalia) Wittenberg Wittenberg, Wittenberg Gehweg 25.06.2018 19:24 § 223 StGB ja 0,00 € 1 nein 1 ab 21 1 0 1 (Alter: 8 J., StAng. Lutherstadt Syrien) PD ST Süd Halle (Saale), Halle (Saale), Heide-Nord/ Gehweg, 24.05.2018 0:05 § 223 StGB ja 0,00 € 1 nein 0 ab 21 1 0 1 (Alter: 23 J., StAng. Stadt Stadt Blumenau Straße Benin) 5 Straftaten 5 0,00 € 5 1 1 5 0 5 Polizei- Polizeirevier Tatort Ortsteil Örtlichkeit Tatdatum Tatzeit Delikt Oberbegriff Unterthema direktion PD ST Nord Altmarkkreis Salzwedel, Salzwedel Platz 24.06.2018 4:30 § 224 StGB Konfrontation/Politische Einstellung gegen links Salzwedel Hansestadt PD ST Ost Anhalt- Köthen (Anhalt), ... Straße 12.02.2018 13:41 § 224 StGB Ausländer-/Asylthematik gegen Asylbewerber/Flüchtlinge Bitterfeld Stadt Konfrontation/Politische Einstellung --- Köthen Gaststätte, 09.06.2018 1:00 § 223 StGB Ausländer-/Asylthematik gegen Asylbewerber/Flüchtlinge (Anhalt) Gehweg Hasskriminalität Fremdenfeindlich Rassismus Wittenberg Wittenberg, Wittenberg Gehweg 25.06.2018 19:24 § 223 StGB Ausländer-/Asylthematik gegen Asylbewerber/Flüchtlinge Lutherstadt Hasskriminalität Fremdenfeindlich PD ST Süd Halle (Saale), Halle (Saale), Heide-Nord/ Gehweg, 24.05.2018 0:05 § 223 StGB Ausländer-/Asylthematik gegen Asylbewerber/Flüchtlinge Stadt Stadt Blumenau Straße Hasskriminalität Fremdenfeindlich Rassismus Summe 5 Straftaten