Folie 1

/ 8
PDF herunterladen

                                            
                                                
                                                1
                                            
                                        

UrhG ● Ursprung: Schutz von Kunst und Literatur ● Zensurheberrecht: Missbrauch des Urheberrechts durch den Staat für zweckfremde Ziele
2

Zensurheberrecht ● Afghanistan-Papiere: Geheimschutz ● Glyphosat-Gutachten: Forschung
3

Glyphosat-Gutachten ● 43.000 Anfragen ● Juristische Klärung: LG Köln, 14 O 163/19, Urteil am 12.11., 10 Uhr
4

UrhG ● Änderung von § 5 Abs. 2 UrhG ● Ausnahme für “​andere amtliche Werke​” ergänzen mit Vermutungsregelung für Werke im Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand
5

Informationsfreiheit ● Urheberrecht als Ausschlussgrund für Auskünfte ● Weitergehend: Öffentliches Geld, öffentliches Gut
6

Frau Bundesministerin Christine Lambrecht
Bundesministerium der Justiz und

für Verbraucherschutz

Mohrenstraße 37

10117 Berlin

Berlin, 11.12.2019

Offener Brief zu Rechtsstreiten um Glyphosat-Gutachten des BfR

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

die Unterzeichnenden dieses offenen Briefes fordern Sie hiermit auf, sich innerhalb der
Bundesregierung dafür einzusetzen, dass ...

1. missbräuchlicher Einsatz urheberrechtlicher Ansprüche bei vom Bund
verantworteten Inhalten - wie jüngst gegen die zivilgesellschaftliche Initiative
“FragDenStaat” im Falle des Glyphosat-Gutachtens des Bundesinstituts für
Risikobewertung - gestoppt werden und zukünftig unterbleiben, und dass

2. im Zuge der anstehenden Umsetzung der CDSM-Richtlinie der EU die Regelungen
des Urheberrechtsgesetzes zu amtlichen Werken so ausgestaltet werden, dass der
intendierte freie Zugang der Menschen, z. B. der Journalistinnen und Journalisten
zu staatlichen Publikationen praktisch erleichtert wird, und zwar konkret durch
eine entsprechende Vermutungsregelung in $ 5 Abs. 2 UrhG.

Bundesbehörden setzen in wiederholten Fällen urheberrechtliche Rechtsdurchsetzung mit
dem einzigen Ziel ein, das öffentliche Bekanntwerden bestimmter Schriftstücke zu
verhindern — die nicht nur nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, sondern nach
allen Grundlagen verantwortungsbewussten staatlichen Handelns frei zugänglich sein
sollten. Die Klage gegen die Veröffentlichung des Glyphosat Gutachtens des Bundesinstituts
für Risikobewertung? ist nur der jüngste Fall dieses Einsatzes urheberrechtlicher Positionen
in  zensur-ähnlicher Weise. In einem anderen Fall untersagte das
Bundesverteidigungsministerium und damit die Bundesregierung selbst die
Veröffentlichung von militärischen Lageberichten, ebenfalls unter Berufung auf das
Urheberrecht, obwohl die fraglichen Dokumente mutmaßlich noch nicht einmal die
urheberrechtliche Schöpfungshöhe erreichen.

 

Nicht nur bringt diese Art taktischer Zweckentfremdung legitimer urheberrechtlicher

" siehe hitps öfragdenstaal de/aktionen/zen surheberrechi-klage- 2019

Schutzmechanismen das Urheberrecht als Instrument insgesamt in Verruf. Es widerspricht
auch dem angeblichen Selbstverständnis der Bundesregierung von “good governance” und
den Grundprinzipien von Initiativen wie der Open Government Partnership (OGP), wenn
die Exekutive auf höchster Ebene selbst bzw. über nachgeordnete Behörden mithilfe des
Urheberrechts die freie Berichterstattung von Medien behindert. Was diese taktische
Durchsetzung urheberrechtlicher Positionen gegen die Interessen der Allgemeinheit
angeht, muss das genannte Vorgehen zur Unterdrückung von Informationen ein Ende
haben, sowohl im aktuellen Fall des Glyphosat-Gutachtens als auch insgesamt.

In Bezug auf den rechtlichen Rahmen werden bereits seit einiger Zeit Anpassungen des$5
des Urheberrechtsgesetzes gefordert, die im Zuge der nun anstehenden Umsetzung der
EU-Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt (CDSM-Ri Teil der ohnehin
anstehenden Änderungen des UrhG sein müssen. Konkret geht es darum, die
Urheberrechtsausnahme für “andere amtliche Werke" mit einer Vermutungsregelung zu
versehen, derzufolge nicht anderweitig gekennzeichnete Inhalte, die im
Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand erstellt wurden, im Zweifel andere amtliche
Werke in diesem Sinne und damit urheberrechtsfrei sind. Die legistischen Vorschläge
hierzu sind Ihrem Hause bereits bekannt.

 

Unterzeichnende

Arne Semsrott Abraham Taherivand
Projektleiter FragDenStaat Geschäftsführender Vorstand
Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. Wikimedia Deutschland e. V.
Prof. Dr. Frank Überall Tina Groll

Vorsitzender Bundesvorsitzende

Deutscher Journalisten-Verband, Gewerkschaft Deutsche Journalistinnen- und
der Journalistinnen und Journalisten Journalisten-Union - ver.di

Christian Mihr
Geschäftsführer
Reporter ohne Grenzen e. V.

Seite 2 von 2
7


                                            
                                                
                                                8