Politisch motivierte Straftaten gegen die sexuelle Orientierung

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Landtag von Sachsen-Anhalt                         Drucksache 6/2747 04.02.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Politisch motivierte Straftaten gegen die sexuelle Orientierung Kleine Anfrage - KA 6/8108 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut polizeilichem Definitionssystem „politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) gilt eine Tat als politisch motiviert, „wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Tä- ters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person u. a. auch aufgrund ih- rer sexuellen Orientierung richtet.“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1.     Wie viele Straftaten gegen die sexuelle Orientierung kamen in den Kalen- derjahren 2007 bis 2012 jeweils zur Anzeige? Bitte untergliedern nach Jahr, Landkreis/kreisfreier Stadt und jeweiligem Straftatbestand. Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem durch das Landeskriminalamt Sach- sen-Anhalt (LKA) erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität (PMK)“. Im La- gebild PMK werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermitt- lungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politische Motivation zugrunde liegt. (Ausgegeben am 05.02.2014)
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2 In den Jahren 2007 bis 2012 wurden in Sachsen-Anhalt elf politisch motivierte Straf- 1 taten registriert, die sich gegen die sexuelle Orientierung richteten . Die Straftaten wurden ausnahmslos der PMK-rechts zugeordnet. lfd. Jahr         Landkreis/kreisfreie Stadt                                       Straftatbestand Nr. § 130 StGB – Volksverhetzung 1     2007 Harz § 86a StGB – Verwenden von Kennzeichen 2     2009 Magdeburg, Landeshauptstadt verfassungswidriger Organisationen § 130 StGB – Volksverhetzung 3     2011 Altmarkkreis Salzwedel § 187 StGB – Verleumdung 4     2011 Stendal § 224 StGB – Gefährliche Körperverletzung 5     2011 Stendal § 111 StGB – Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 6     2012 Halle (Saale), Stadt § 185 StGB – Beleidigung 7     2012 Harz § 185 StGB – Beleidigung 8     2012 Harz § 86a StGB – Verwenden von Kennzeichen 9     2012 Harz verfassungswidriger Organisationen § 130 StGB – Volksverhetzung 10    2012 Magdeburg, Landeshauptstadt § 303 StGB – Sachbeschädigung 11    2012 Salzlandkreis 2.     Gibt es ein vorgegebenes Verfahren zum Umgang mit politisch motivier- ten Straftaten gegen die sexuelle Orientierung? Falls ja, welche Schritte und Maßnahmen sind hier vordefiniert? Für eine differenzierte Bewertung politisch motivierter Straftaten ist im „Definitions- system Politisch motivierte Kriminalität“ neben einer deliktischen und phänomenolo- gischen Einordnung eine spezifischere Kategorisierung durch einen bundeseinheit- lich festgelegten Themenfeldkatalog vorgesehen. Die darin enthaltenen Themenfel- der gliedern sich in Oberbegriffe, denen in der Regel Unterthemen zugeordnet sind. Dies ermöglicht eine abgestufte und trennscharfe Abbildung der politischen Motiva- tion, die der jeweiligen Straftat zugrunde liegt. Im Bereich der Hasskriminalität sind fremdenfeindliche, rassistische und antisemiti- sche Tatmotivationen vorherrschend. Politisch motivierte Straftaten, die sich gegen die sexuelle Orientierung des Geschädigten richten, werden als ein Unterthema der Hasskriminalität betrachtet und treten zumeist in Form homophober Äußerungen in Erscheinung, bei welchen eine bekannte, zumeist jedoch vermeintliche sexuelle Nei- gung des Betroffenen thematisiert wird. 1 Die Recherche erfolgte ausschließlich anhand der Auswertung des Themenfeldes „Hasskriminalität - Sexuelle Orientierung“. Politisch motivierte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 ff. StGB) wurden im benannten Zeitraum nicht bekannt.
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3 Gemäß den Richtlinien des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) sind alle politisch motivierten Straftaten melde- pflichtig, die mit Aufnahme der Ermittlungen unverzüglich dem LKA zu melden sind. Bei allen politisch motivierten Straftaten ist deshalb eine „Kriminaltaktische Anfrage in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KTA-PMK) abzusetzen und bis zur Ab- schlussmeldung fortzuschreiben, um die Übermittlung und Erfassung der Fallzahlen der PMK zu gewährleisten. Im Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg gibt es kein vorgege- benes Verfahren zum Umgang mit PMK gegen die sexuelle Orientierung. Die bisher bekannt gewordenen Fälle sind derart vereinzelt, dass für die Erstellung einer derar- tigen Verfahrensvorgabe kein Anlass besteht. Zudem bestände bei Verfahrensvor- gaben für die Gestaltung der Ermittlungen stets die Gefahr, dass „checklistenartig abgearbeitet“ wird, dabei aber die relevanten Umstände der Einzelfälle aus den Au- gen verloren werden. 3.    Welche Maßnahmen treffen die Ermittlungsbehörden, um sicherzustellen, dass politisch motivierte Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung als solche erkannt und eingeordnet werden und damit in der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität Berücksichtigung finden? Sofern im Rahmen der Anzeigenaufnahme und der sich anschließenden Ermittlun- gen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Tat gegen eine Person aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verübt worden ist, wird die Straftat gemäß dem o. g. Defini- tionssystem als politisch motiviert einklassifiziert und das jeweilige für Staatsschutz zuständige Sachgebiet 5 im Polizeirevier bzw. das Fachkommissariat 5 in der Poli- zeidirektion, sowie in besonderen Fällen das LKA, mit der abschließenden Bearbei- tung beauftragt. Werden Anhaltspunkte zur Motivlage außerhalb des polizeilichen Staatsschutzes be- kannt, findet umgehend ein entsprechender Informationsaustausch mit diesen Orga- nisations-einheiten statt bzw. werden diese in die Ermittlungen einbezogen. Die Sachverhalte unterliegen somit einer mehrstufigen Qualitätskontrolle, in der zu- letzt das LKA eine sachgerechte Bewertung sicherstellt. Im Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg werden die Verfahren über den Sachgebietsschlüssel (SGS 11) erfasst, von den zuständigen Sonderde- zernenten bearbeitet und in den Statistiken - Statistische Übersicht über Staats- schutzverfahren (§§ 74 a, 120 GVG, 86 a StGB); Statistik über rechtsextremistische/ fremdenfeindliche Straftaten - erfasst und ausgewiesen, wenn aus den Ermittlungs- akten Anhaltspunkte ersichtlich sind, dass ein Fall von PMK vorliegt. Eine Differenzierung innerhalb dieser Statistik auf Straftaten gegen „Personen auch aufgrund ihrer sexuellen Orientierung“ findet nicht statt. Es ist auch mit den daten- schutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere auch §§ 483 ff StPO, nicht vereinbar, Daten über die sexuelle Orientierung von Zeugen zu speichern. Eine derartige Spei- cherung wäre aber erforderlich, um diese Taten statistisch gesondert ausweisen zu können.
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4 4.     Welche Fortbildungen im Bereich politisch motivierte Straftaten gegen die sexuelle Orientierung fanden seit 2007 im Bereich der Polizei und der Jus- tiz statt? Bitte Auflistung der Fortbildungen unter Angabe der Anzahl der jeweils Teilnehmenden. Spezifische Fortbildungslehrgänge zum Thema „Politisch motivierte Straftaten gegen die sexuelle Orientierung“ sind nicht Bestandteil im zentralen Fortbildungsprogramm der Polizei. Die Thematik fällt jedoch in den Themenkomplex der Staatsschutzkrimi- nalität und wird im Zusammenhang mit der Bekämpfung sowie Aufklärung dieser Straftaten behandelt. Ebenso wird bei Themen zur Bekämpfung von Sexualkriminali- tät auf die spezifisch erforderlichen Maßnahmen des vorgenannten Fortbildungsin- halts verwiesen, wenn politisch motivierte Hintergründe zum Tragen kommen. Im Fortbildungskatalog der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt sind in Bezug auf die Be- kämpfung politisch motivierter Straftaten folgende Lehrgänge verankert:  Lehrgang C 208 „Staatsschutzkriminalität I", Jahr       Anzahl der Lehrgänge Anzahl der Teilnehmer 2007                      2                                 31 2008                      1                                 17 2009                      2                                 34 2010                      1                                 12 2011                      0                                  0 2012                      1                                 13 2    Lehrgang C 230 „Staatsschutzkriminalität II" Jahr       Anzahl der Lehrgänge Anzahl der Teilnehmer 2013                      1                                  9 Ferner fand am 3./4. November 2011 die Tagung „Vorurteile und Gewalt: Befunde, Ursachen und Zusammenhänge“ statt, die im Rahmen des Projektes „respect!“ aus- gerichtet wurde. Während der Veranstaltung wurde die gruppenbezogene Men- schenfeindlichkeit des Rechtsextremismus problematisiert, die sich u. a. auch gegen Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung richtet. An dieser Tagung haben aus dem Bereich der Justiz acht Personen teilgenommen. Des Weiteren wurden in den Jahren 2007 bis 2013 von der Justizverwaltung für An- gehörige der Justiz und des Justizvollzuges nachfolgend aufgeführte Fortbildungen zum Rechtsextremismus angeboten, die jedoch nicht explizit politisch motivierte Straftaten gegen die sexuelle Orientierung zum Inhalt hatten: 2 Lehrgang C 230 ist erst seit 2012 im Fortbildungskatalog der Landespolizei Sachsen-Anhalt enthalten.
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5 Anzahl der Teil- Jahr                          Bezeichnung/Datum nehmenden Politischer Extremismus 14.06.-15.06.2007                                                 21 29.10.-30.10.2007                                                 13 2007 Der moderne Rechtsextremismus Teil II: 28.02.2007 57 Teil III: 03.05.2007 44 Rechte schwarze Blöcke? Aufmärsche und direkte Aktio- nen im Kontext rechtsextremer Strategien 2008 30.01.2008                                                            36 Politischer Extremismus 13 10.11.-11.11.2008 Juristen im NS-Staat – Für das Unrecht blind? 28.04.2009                                                        32 2009 Rechtsextreme Strategien auf dem Weg in die Mitte: Das Drei-Säulen-Konzept der NPD 35 27.08.2009 Die neue Braune Welle 2010 19.-20.03.2010 und am 30.09.-01.10.2010                           21 Politischer Extremismus 2011 06.10.-07.10.2011                                                 14 Rechtsextremismus im Land Sachsen-Anhalt 29.05.-30.05.2012 13 2012 Impulse für den Umgang mit Rechtsextremismus in Ju- gendhilfe und (Jugend-) Kriminalrechtspflege 26.06.2012 14 Rechtsextremismus im Land Sachsen-Anhalt 2013 02.07.-03.07.2013                                                      9 5.     Plant die Landesregierung im kommenden Jahr Fortbildungen für Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter im Bereich von Polizei und Justiz zum oben genannten Thema? Falls ja, welche sind dies? Auch im Jahr 2014 ist eine Weiterführung der Lehrgänge C208 „Staatsschutzkrimina- lität I“ und C230 „Staatsschutzkriminalität II“ als ständiger Bestandteil des Fortbil- dungskataloges der Landespolizei Sachsen-Anhalt geplant. Des Weiteren wird der Lehrgang F502 „Umgang mit Personen gleichgeschlechtlicher Lebensweisen“ angeboten. Die Durchführung dieses Lehrganges wird durch die An- sprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen in der Polizei (AgL) der Behörden und Einrichtungen der Landespolizei umgesetzt. Im Ministerium für Justiz und Gleichstellung (MJ) werden im Jahr 2014 keine Fortbil- dungen zum Thema „Politisch motivierte Straftaten gegen die sexuelle Orientierung“ angeboten.
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6 6.    Wie bewertet die Landesregierung die geübte Praxis im Land Berlin, poli- tisch motivierte Straftaten gegen die sexuelle Orientierung in jedem Fall vom Staatsschutz bearbeiten zu lassen? Ist ein ähnliches Vorgehen in Sachsen-Anhalt geplant? Unter Bezugnahme auf die Antworten zu den Fragen Nr. 2 und 3 ist eine Verände- rung der bereits beschriebenen Erfassungs- und Bearbeitungsmodalitäten von poli- tisch motivierten Straftaten in der Landespolizei Sachsen-Anhalt nicht vorgesehen. 7.    Wie viele Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichge- schlechtliche Lebensweisen gibt es innerhalb von Polizei und Justiz? Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um diese für In- formationssuchende bekannt zu machen? Bitte die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner getrennt nach Dienststellen und der für diese Auf- gabe jeweils vorgesehenen Arbeitszeit angeben. In den Behörden und Einrichtungen der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt sind derzeit acht AgL bestellt: Polizeidienststelle        Anzahl AgL Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord     2 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd      1 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost      1 Landeskriminalamt                        1 Technisches Polizeiamt                   1 Landesbereitschaftspolizei               1 Fachhochschule Polizei                   1 Für Informationssuchende innerhalb der Landespolizei sind die AgL auf den Intra- netseiten der Polizeidirektionen, des Technischen Polizeiamtes (TPA) und der Fach- hochschule Polizei (FH Pol) unter dem Menüpunkt „Ansprechpartner“ benannt. Die Ansprechpartner werden weiterhin auf der Intranetseite des Ministeriums für Inneres und Sport (MI) als AgL zentral aufgeführt. Darüber hinaus erstellten die AgL in Abstimmung mit dem MI den Informationsflyer „Liebe verdient Respekt“, welcher neben der jeweiligen dienstlichen Erreichbarkeit in Kurzform auch die Ziel- und Aufgabenstellung der AgL vermittelt. Der Flyer wurde bisher mehrmals aktualisiert. Er liegt in den Polizeibehörden und -einrichtungen als Informationsmaterial aus und wurde auf Veranstaltungen wie dem „Christopher Street Day (CSD)“ in Halle und Magdeburg durch die Ansprechpartner im Rahmen der CSD-Veranstaltungen am Informationsstand der Polizei verteilt. Die AgL versehen ihre Tätigkeit im Nebenamt. Die Arbeitszeit ist daher zeitlich nicht konkret festgelegt und erfolgt nach Bedarf. Die Wahrnehmung von Terminen mit gleichgeschlechtlichem Bezug außerhalb der Arbeitszeit wird nach vorheriger Ab- stimmung mit dem Vorgesetzten als Arbeitszeit angerechnet.
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7 Spezielle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Le- bensweisen gibt es im Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg bislang nicht. 8.    Mit welchen Freien Trägern und Beratungsstellen arbeitet die Landesre- gierung im Bereich politisch motivierte Straftaten gegen die sexuelle Orientierung zusammen? Zur gegenseitigen Informations- und Vertrauensbildung pflegen die AgL bei der Poli- zei Kontakte mit: -  dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), -  der Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalt, -  dem WEISSEN RING e. V., -  der Beratungsstelle „Pro Mann“, -  dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband e. V., -  der Caritas, -  der Volkssolidarität, -  dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), -  der Evangelischen und Katholischen Kirche, -  Wildwasser e. V., -  dem Begegnungs- und Beratungszentrum „lebensart“ e. V. Halle (Saale) sowie -  dem Frauenzentrum „Courage“ in Magdeburg. Im Rahmen des Projekts „respect!“ - Gemeinsame Verantwortung für Jugend“ wur- den elf Fortbildungsmodule ausgerichtet, u. a. auch die in der Antwort zur Frage Nr. 4 erwähnten Tagung „Vorurteile und Gewalt: Befunde, Ursachen und Zusam- menhänge“ am 3./4. November 2011. Das Projekt „respect!“ wurde in Trägerschaft der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt e. V. in Kooperation mit dem MJ, der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V. (DVJJ) sowie weiteren Partnern in Sachsen-Anhalt realisiert. Folgende Freie Träger, die auch Anlaufstellen für Opfer homophober und transpho- ber Gewalt sind, werden durch das Ministerium für Arbeit und Soziales (MS) in Form einer finanziellen Förderung unterstützt: -   LSVD Sachsen-Anhalt, -   Beratungsstelle für homosexuelle Männer und Frauen des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg e. V., -   Begegnungs- und Beratungszentrum „lebensart“ e. V. Halle (Saale), -   Frauenzentrum „Weiberwirtschaft“ Dornrosa e. V. Die Höhe der Gesamtförderung beträgt jährlich 50.000 Euro. Im Sinne der Anfrage wird ein Teil der Fördermittel für Sachausgaben speziell für folgende Projekte ver- wendet: Die für das vom LSVD Sachsen-Anhalt eingerichtete „Schwule Überfalltelefon Mag- deburg“ tätigen Ehrenamtlichen nehmen Anrufe von Opfern und Zeugen bei Gewalt- taten jeglicher Art gegen homosexuell lebende Personen entgegen, dokumentieren diese Überfälle, motivieren zur Strafanzeige und informieren die Polizei über örtliche Schwerpunkte homophober Gewalt.
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8 Das Projekt des Caritasverbandes „Andersrum ist gleich verkehrt? - Lesben und Schwule in der Polizei“ beinhaltet im Rahmen der Polizeiausbildung den fairen Um- gang mit schwulen bzw. lesbischen Polizisten bzw. Polizistinnen innerhalb des Kolle- genkreises als auch mit Opfern antihomosexueller Gewalt einschließlich gleichge- schlechtlich lebender Migrantinnen und Migranten.
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