Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1707 13.12.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Kostentransparenz im Rahmen der Finanzierung gemäß §§ 78b bis 78g SGB VIII Kleine Anfrage - KA 6/7667 Vorbemerkung des Fragestellenden: In den laufenden Verhandlungen zur Novellierung des KiFöG vertreten Landesregie- rung und Koalitionsfraktionen die Ansicht, dass durch eine Neuregelung der Finan- zierung der Kindertagesbetreuung durch Übernahme des Verfahrens gemäß §§ 78b bis 78g SGB VIII vollständige Transparenz über die aufzuwendenden Kosten herge- stellt werden kann. Die Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Quali- tätsentwicklung sind, neben anderen Bereichen, auch in den Hilfen zur Erziehung etabliertes Finanzierungsverfahren. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Frage Nr. 1: Wie gestalteten sich seit 2010 die Kosten für die Hilfen zur Erziehung in Sachsen-An- halt? Hierzu bitte die jeweils niedrigsten, die jeweils höchsten und die durchschnitt- lichen Fallkosten je Hilfeart gemäß §§ 28 bis 35 SGB VIII geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen. Frage Nr. 2: Bitte für die unter Punkt 1 erfragten Fallkosten angeben, wie hoch die jeweiligen Per- sonal- und Sachkostenbestandteile sind. Antwort zu Fragen Nr. 1 und 2: Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwor- tet. (Ausgegeben am 14.12.2012)