Verbrennung von Gartenabfällen in Deutschland
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2896 17.03.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Nadine Hampel (SPD) Verbrennung von Gartenabfällen in Deutschland Kleine Anfrage - KA 6/8225 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie ist die Entsorgung oder Verbrennung von Gartenabfällen in den ein- zelnen Bundesländern geregelt? 2. In welchen Bundesländern ist die Verbrennung von Gartenabfällen ein- heitlich geregelt und was sehen diese Regelungen im Detail vor? Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwor- tet. Die Entsorgung pflanzlicher Abfälle ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt. In welcher Weise die Entsorgung pflanzlicher Abfälle in den Bundesländern im Einzelnen geregelt ist, entzieht sich außer bei der Verbrennung der Kenntnis der Landesregierung. Bezüglich der Verbrennung von Gartenabfällen wird auf das Sonderheft 3/2009 (Aktualisierte Fassung, April 2011) des Landesamtes für Umweltschutz Sach- sen-Anhalt verwiesen. Der Bericht liegt der Beantwortung bei. Ebenfalls kann der Bericht von den Internetseiten des Landesamtes für Umweltschutz herun- tergeladen werden. Es handelt sich um einen Statusbericht zu bestehenden Regelungen in den Bundesländern unter besonderer Berücksichtigung der Si- tuation in Sachsen-Anhalt. Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 19.03.2014)
Verbrennung von Gartenabfällen BERICHTE des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Zusammenhang zwischen Gartenfeuern und Feinstaubbelastung SONDERHEFT 3/2009 Statusbericht zu bestehenden Regelungen in den Bundesländern unter besonderer Berücksichtigung der Situation in Sachsen-Anhalt. Aktueller Aktualisierte Fassung, April 2011
Verbrennung von Garten- abfällen Zusammenhang zwischen Gartenfeuern Berichte des und Feinstaubbelastung Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Statusbericht zu bestehenden Regelungen in 2009 – Sonderheft 3 den Bundesländern unter besonderer Berück- sichtigung der Situation in Sachsen-Anhalt. Herausgegeben durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Immissionsschutz Impressum ISSN 1619-4071 Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - Halle (2009) Sonderheft 3: Verbrennung von Gartenabfällen Autoren / Redaktion: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Torsten Bayer Petra Kaminski Dr. Ulrich Zimmermann Prof. Dr. Christian Ehrlich Konstantin Kuppe (Umweltassessor) Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt Petra Schöpe Herausgeber und Bezug: PSF 200 841, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, 06009 Halle, Sitz: Reideburger Str. 47, 06116 Halle, Telefon (0345) 5704 0 E-mail: poststelle@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Diese Schriftenreihe wird kostenlos abgegeben und darf nicht verkauft werden. Der Nachdruck bedarf der Genehmigung. Die Autoren sind für den fachlichen Inhalt ihrer Beiträge selbst verantwortlich. Die von ihnen vertrete- nen Ansichten und Meinungen müssen nicht mit denen des Herausgebers übereinstimmen. April 2011 (Abschnitte 2, 4.2 und 5 aktualisiert) Diese Schrift darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung ver- wendet werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben politischer Informationen oder Werbemittel. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Schrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte.
Inhalt 1. Einleitung ........................................................................................................... 5 2. Diskussion der Rechtslage............................................................................... 7 3. Situation in den Bundesländern ...................................................................... 9 3.1 Länderübersicht ..........................................................................................................9 3.2 Zusammenfassung....................................................................................................16 4. Situation im Land Sachsen-Anhalt ................................................................ 17 4.1 Einführung .................................................................................................................17 4.2 Regelungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten..........................................17 4.3 Zusammenfassung....................................................................................................21 5. Zusammenhang zwischen Gartenabfallverbrennung und Feinstaub- belastung.......................................................................................................... 22 5.1 Allgemeines...............................................................................................................22 5.2 Konkrete Belastungssituationen................................................................................23 5.3 Schlussfolgerungen...................................................................................................27 6. Argumente gegen die Verbrennung von Gartenabfällen ............................. 28 7. Zusammenfassung und Ausblick .................................................................. 30
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Gartenabfallverbrennung in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen- Anhalt mit Stand Mai 2006........................................................................................... 18 Abbildung 2: Gartenabfallverbrennung in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen- Anhalt mit Stand August 2008 ..................................................................................... 19 Abbildung 3: Gartenabfallverbrennung in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen- Anhalt mit Stand April 2011 ......................................................................................... 21 Abbildung 4: Verlauf der Partikel PM10-Konzentrationen vom 01.- 04.10.2003 (0,5-h-Mittelwerte) in Magdeburg-Stadtfeld ............................................................................................... 22 Abbildung 5: : Konzentrationsverlauf von Partikel PM10 und Kohlenmonoxid vom 26.- 28.10.2004 in Hettstedt (0,5-h-Mittelwerte) ........................................................................................ 23 Abbildung 6: Konzentrationsverlauf von Partikel PM10 und PM2,5 vom 31.10.08 (12 Uhr) bis 02.11.08 (0 Uhr) in Burg (0,5-h-Mittelwerte) ................................................................ 24 Abbildung 7: Lage der Messstation Burg.......................................................................................... 25 Abbildung 8: Konzentrationsverlauf von Partikel PM10 und PM2,5 vom 29.11.08 (0 Uhr) bis 01.12.08 (0 Uhr) in Burg (0,5-h-Mittelwerte) ................................................................ 26 Abbildung 9: Konzentrationsverlauf von Partikel PM10 und PM2.5 vom 09.10.09 (0 Uhr) bis 11.10.09 (0 Uhr) in Burg (0,5-h-Mittelwerte) ................................................................ 26
1. Einleitung Das vom Landesamt für Umweltschutz (LAU) betriebene Luftüberwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA) lieferte in den vergangenen Jahren immer wieder deutliche Hinwei- se für den unmittelbaren Zusammenhang zwischen Gartenabfallverbrennungen und schlech- ter Luftqualität durch hohe Partikel PM10-Immissionen (Feinstaub). Besonders bei Wetterlagen, die wegen geringer Windbewegungen in Verbindung mit einer Temperaturinversion (kalte Luft am Boden, warme Luft darüber) den Austausch der Luft- schadstoffe in der bodennahen Luftschicht einschränken, kann es im Zusammenhang mit der Gartenabfallverbrennung zu einem starken Anstieg der Feinstaubbelastung, ggf. auch zu Überschreitungen des gültigen EU-Tagesmittelwertes der Partikel PM10-Konzentration in Höhe von 50 µg/m³ kommen. Auf Grund der gesundheitlichen Relevanz des Feinstaubs (kleine, lungengängige Partikel) sowie der massiven Rauch- und Geruchsbelästigung, unter der nicht nur Asthmatiker und Allergiker leiden, ist die Problematik Gartenabfallverbrennung zum Dauerthema in der öffent- lichen Diskussion der letzten Jahre geworden. Aus zahlreichen vorliegenden Beschwerden ist bekannt, dass viele Bürger die teilweise er- heblichen Belästigungen und Gesundheitsgefährdungen vor allem bei Atemwegserkrankun- gen oder anderen Vorschädigungen beklagen. Befürworter der Gartenabfallverbrennung begründen deren Notwendigkeit aus phytosanitärer, wirtschaftlicher und/oder traditionsbe- dingter Sicht. Neben der Nichtbeachtung der Witterungsverhältnisse führen auch das Verbrennen von Grünschnitt, von kompostierbaren pflanzlichen Abfällen, die Nichteinhaltung von Abstands- regelungen sowie das Mitverbrennen von anderen Abfällen zu erheblichen Belastungen und Gesundheitsgefährdungen. Bürger werden häufig über das erträgliche Maß hinaus beein- trächtigt, was immer wieder Anlass für Beschwerden ist. Die Verbrennung von Gartenabfällen ist in einem Teil der Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts zeitweise zugelassen und durch entsprechende Verbrennungsverord- nungen geregelt. Diese Verbrennungsverordnungen enthalten zwar Maßgaben für die eben angesprochenen Sachverhalte (Witterungsverhältnisse, einzuhaltende Abstände, Brenn- material); die Regelungen werden jedoch häufig massiv unterlaufen und sind zudem in be- stimmten Fällen nur schwer zu kontrollieren. Darüber hinaus geben die im Land Sachsen-Anhalt regional teilweise sehr unterschiedlichen Regelungen bezüglich der Gartenabfallverbrennung auch stets Anlass für Anfragen, Diskus- sionen bis hin zu Beschwerden. Ein erster, durch das LAU angestellter Vergleich der Regelungen in anderen Bundesländern hatte gezeigt, dass es sich bei dieser Thematik nicht nur um ein Problem der neuen Länder handelt. Vor dem Hintergrund der in Sachsen-Anhalt angestrebten Reduzierung der Fein- staubbelastung ist die Gartenabfallverbrennung, welche saisonal einen durchaus messbaren Beitrag zur Erhöhung der Feinstaubkonzentrationen liefert, völlig zu Recht auch stärker in den Focus politischer Entscheidungsträger geraten. In diesem Zusammenhang stand daher die Initiative des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, diese Problematik im 1 Rahmen der 96. Sitzung des LAI-Ausschusses „Luftqualität/Wirkungsfragen/Verkehr“ zu thematisieren. Von besonderem Interesse waren dabei die Regelungen zur Verbrennung von Gartenabfällen in den anderen Bundesländern. 1 05./06. Februar 2009 in Fulda -5-
Grundlage dieser Initiative war u.a. eine auf Basis einer reinen Internet-Recherche erarbeite- te Übersicht der Regelungen der einzelnen Bundesländer. Diese waren im Nachgang zur genannten Sitzung aufgefordert, die vorgelegten Ergebnisse zu verifizieren. In Auswertung der eingegangenen Rückläufe konnte die vorhandene Übersicht aktualisiert und ergänzt werden. Im Rahmen dieses Sonderberichtes werden nun die einzelnen, teilweise sehr unterschiedli- chen Regelungen hinsichtlich der Möglichkeit der Gartenabfallverbrennung in den Bundes- ländern vorgestellt. Des Weiteren wird etwas detaillierter auf die bestehenden Regelungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Sachsen-Anhalt eingegangen. Anhand eines kurzen Abrisses soll darüber hinaus die jüngste Entwicklung in diesem Spannungsfeld der öffentlichen Diskussion dargestellt werden. Weiterhin werden an Hand konkreter Belastungssituationen aus Sachsen-Anhalt die Zu- sammenhänge zwischen Gartenabfallverbrennung und Feinstaubbelastung aufgezeigt sowie Argumente gegen die Verbrennung von Gartenabfällen als ein signifikanter Beitrag zur Ver- besserung der Luftqualität benannt. Darüber hinaus soll dieser Bericht als Grundlage für eine aktuelle Einschätzung der für die Gartenabfallverbrennung gegenwärtig noch bestehenden Ausnahmeregelungen dienen, um die Frage zu klären, ob diese Entsorgungsform in Anbetracht der vorhandenen Verwer- tungsmöglichkeiten noch „zeitgemäß“ ist bzw. hierfür in jedem Fall noch ein „Bedarf“ besteht. Aus diesem Grund wird auch ausführlicher auf die Rechtslage bezüglich der Gartenabfall- verbrennung eingegangen. -6-
2. Diskussion der Rechtslage Die Gartenabfallverbrennung berührt mehrere Rechtsgebiete, in der Hauptsache jedoch das Abfallrecht, wozu im Folgenden nähere Ausführungen gemacht werden. Den grundsätzlichen Umgang mit Abfällen jeglicher Art regeln die Bundes- und Landesab- fallgesetze, auf Bundesebene das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Siche- rung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallge- setz – KrW-/AbfG), im Land Sachsen-Anhalt das Abfallgesetz des Landes – AbfG LSA. Entsprechend den im § 4 KrW-/AbfG formulierten Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nut- zen (energetische Verwertung). Da Gartenabfälle in der Regel nicht vermeidbar sind, sind sie grundsätzlich zu verwerten. In § 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind in Umsetzung der Grundsätze die Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft festgelegt. Gemäß § 5 Abs. 2 KrW-/AbfG lässt sich für den Umgang mit Gartenabfällen Folgendes ableiten: Pflanzliche Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden sind grundsätzlich zu verwer- ten, wobei jedem Abfallbesitzer die Verwertungsmöglichkeiten freigestellt sind. Das heißt, dass diese Abfälle durch Verrotten, insbesondere durch Liegen lassen, Untergra- ben, Unterpflügen und Eigenkompostierung verwertet werden können. Des Weiteren besteht für jeden Abfallbesitzer auch die Möglichkeit, die pflanzlichen Abfälle durch Abgabe in Ein- richtungen der öffentlichen oder gewerblichen Abfallentsorgung/ -behandlung (Kompostie- rungsanlagen) ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. (bei Vorhandensein über die Biotonne innerhalb der öffentlichen Entsorgung) einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Um die Ordnung der Entsorgung zu gewährleisten, sind in § 13 Abs. 1 KrW-/AbfG für Erzeu- ger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen Überlassungspflichten an die öf- fentlich – rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Verbunden damit sind die Ver- wertung- bzw. Beseitigungspflichten der öffentlich – rechtlichen Entsorgungsträger, die in § 15 Abs. 1 KrW-/AbfG geregelt sind. § 27 des KrW-/AbfG regelt die Ordnung der Beseitigung. In Abs. 1 ist ausgeführt, dass Abfälle zum Zwecke der Beseitigung nur in den dafür zugelas- senen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden dürfen. Bezogen auf den Umgang mit pflanzlichen Abfällen ist hieraus abzuleiten, dass ein grund- sätzliches Verbrennungsverbot außerhalb der dafür zugelassenen Anlagen besteht und ein- gehalten werden muss. Ausnahmen von der Pflicht, Abfälle in Abfallbeseitigungsanlagen zu behandeln (z. B. zu verbrennen), können durch die zuständige Behörde im Einzelfall unter Vorbehalt des Wider- rufs zugelassen werden, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird (§ 27 Abs. 2 KrW-/AbfG). Gemäß § 27 Abs. 3 KrW-/AbfG können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung die Beseitigung bestimmter Abfälle oder bestimmter Mengen dieser Abfälle außerhalb von Anla- -7-
gen zulassen, soweit hierfür ein Bedürfnis besteht und eine Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit nicht zu besorgen ist. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung ganz oder teilweise auf andere Behörden übertragen. In Sachsen-Anhalt ist die Ermächtigung zur Regelung der Gartenabfallverbrennung durch die Landesregierung frühzeitig auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen worden. Gemäß § 2 der Verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (GartAbfVO) vom 25. Mai 1993 (GVBl. LSA S. 262) werden die unteren Abfallbehörden ermächtigt, durch Verordnung das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden zu regeln. Durch die GartAbfVO und mithin dem Vorliegen der Möglichkeit zur Regelung von Ausnah- men vom o. g. grundsätzlichen Verbrennungsverbot durch die unteren Abfallbehörden sollte den seinerzeit teilweise noch unzureichenden Verwertungsmöglichkeiten Rechnung getra- gen werden. Die Kreislaufwirtschaft hat sich in Sachsen-Anhalt zwischenzeitlich jedoch so weit entwickelt, dass praktisch flächendeckend Entsorgungsmöglichkeiten für das in Gärten anfallende Material zur Verfügung stehen. Insofern ist dieses ursprüngliche Hauptargument für das Zulassen von Ausnahmen vom Verbrennungsverbot nicht mehr gegeben. Der Ausnahmecharakter der Gartenabfallverbrennung erhält dadurch ein deutlich steigendes Gewicht. Hinzu kommt, dass durch eine missbräuchliche Nutzung bestehender Verbren- nungsverordnungen die Luftbelastung zusätzlich steigt. -8-