2 2. Welche Grundsätze hält die Landesregierung bei der Förderung des Sports sowie des Sportstättenbaus für unverzichtbar und in welcher Wei- se soll dabei den Belangen des Natur- und Umweltschutzes Beachtung geschenkt werden? 3. Welche Vorschriften sollen eine effiziente und transparente Zusammenar- beit zwischen den Landkreisen, kreisfreien Städten sowie den kreisange- hörigen Städten und Gemeinden und dem Sport/der Sportorganisation un- terstützen? 4. Wie soll mit dem Gesetz ein Handlungsrahmen zur Bewältigung der de- mografischen Herausforderungen im Sport einschließlich den Erforder- nissen zur Barrierefreiheit der Sportstätten sowie der Genderfrage gege- ben/gesetzt werden? 5. Mit welchen Vorschriften will die Landesregierung sichern, dass unter Be- achtung der Regeln der Raumordnung und Landesplanung bedarfsge- rechte und barrierefreie Sportstätten vorgehalten werden? 6. Welche Regelungen zur Sportstättennutzung durch gemeinnützige Verei- ne sollen getroffen werden? 7. Welche Vorstellungen gibt es hinsichtlich der Finanzierung der allgemei- nen und investiven Sportförderung im Rahmen eines Gesetzes? 8. Wie sollen Fragen der Sportstiftungen des Landes im Gesetz berücksich- tigt werden? Antwort zu den Fragen 1 bis 8: Der Koalitionsvertrag der CDU und der SPD in Sachsen-Anhalt enthält unter Num- mer 11.2 die Festlegung, dass zeitnah ein Sportfördergesetz erarbeitet wird. Da auf einen konkreten Gesetzentwurf noch nicht verwiesen werden kann, weil die Mei- nungsbildung innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen ist und die Phase der internen Abstimmung bezüglich der Formulierungsvorschläge erst begon- nen hat, kann die Beantwortung der o. g. Fragen nur im Gesamtzusammenhang er- folgen. Die Landesregierung plant das Inkrafttreten eines Sportfördergesetzes für den 1. Ja- nuar 2013. Die erste Kabinettbefassung, die den Gesetzentwurf zur Anhörung an Dritte freigeben soll, ist nach dem derzeitigen Verfahrensstand für März 2012 vorge- sehen. Ziel des Gesetzes soll die Förderung des Breiten-, des Leistungs-, des Gesundheits- und des Behindertensports sowie des Sportstättenbaus sein. Ein weiterer wesent- licher Aspekt ist die Regelung der finanziellen Unterstützung der Sportorganisationen unter Beachtung ihrer Autonomie. Hier soll ein Verfahren geschaffen werden, dass das Ehrenamt von bürokratischen Vorgaben entlastet, die Verwaltungsabläufe ver- einfacht und damit den Verwaltungsaufwand abbaut, wobei Kontrolle und Transpa- renz gesichert werden.