Nichtschwimmer und Schwimmunterricht im Landkreis Harz
Sportunterricht
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1943 04.10.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Nichtschwimmer und Schwimmunterricht im Landkreis Harz Kleine Anfrage - KA 7/1074 Vorbemerkung des Fragestellenden: Immer mehr Kinder können nicht richtig schwimmen. Laut Deutsche Lebensrettungs- Gesellschaft DLRG hat sich deren Schwimmfähigkeit in den vergangenen 20 Jahren von 90 auf 60 Prozent reduziert. Laut Statistik ertrinken jedes Jahr in Sachsen-Anhalt etwa 15 bis 20 Menschen, die meisten davon im Monat August. Doch gerade gute Schwimmfähigkeiten sind nicht selten überlebenswichtig und garantieren zudem ei- nen gefahrloseren Badespaß für Familien. Hier müssen bisherige Probleme erkannt und politische Lösungen gefunden werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie viele tödliche Badeunfälle gab es seit 1990 im Landkreis Harz und in welcher Altersgruppe waren die Ertrunkenen? Bitte nach Jahr, Gemeinde und Geschlecht angeben. Auf die Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage „Nichtschwimmer und Schwimmunterricht im Burgenlandkreis“ (Drucksache 7/1934) wird verwiesen. 2. Wie viele Personen wurden innerhalb der letzten fünf Jahre im Landkreis Harz aufgrund mangelnder Schwimmfähigkeiten ambulant oder stationär ärztlich behandelt? Bitte nach Jahr, Gemeinde und Geschlecht angeben. Statistische Erhebungen im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. (Ausgegeben am 05.10.2017)
2 3. Wie viele Stunden Schwimmunterricht gab es in den Grundschulklassen Eins bis Vier im Jahr 2016 an den Schulen im Landkreis Harz und wie hat sich die Stundenzahl innerhalb der letzten zehn Jahre verändert? Bitte nach Gemeinde und Klassenstufe angeben. Die Erhebung erfolgt an den öffentlichen Schulen nach Bildungsgang, sodass ei- ne Gliederung nach Schuljahrgängen und Kommunen nicht vorliegt. Die Daten der nachstehenden Tabelle „Erteilter Schwimmunterricht an öffentli- 1 chen Grundschulen im Landkreis Harz nach Schuljahren“ entnommen werden. Schuljahr Anzahl 2007/08 133,00 2008/09 132,00 2009/10 135,00 2010/11 133,00 2011/12 135,00 2012/13 124,00 2013/14 114,00 2014/15 120,00 2015/16 116,00 2016/17 126,00 4. Wie hoch ist die Schwimmfähigkeit der Grundschulkinder im Landkreis Harz und wie hat sich diese seit dem Jahr 1990 verändert? Bitte nach Ge- meinde, Alter und Geschlecht angeben. Es gibt keine statistischen Angaben zur Schwimmfähigkeit im Längsschnitt seit dem Jahr 1990. Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage KA 7/958 „Schwimm- fähigkeit und öffentliche Schwimmbäder“ (Drucksache 7/1706) wird verwiesen. 5. Wie hoch ist die Anzahl der von Privatpersonen in Schwimmbädern in An- spruch genommenen Schwimmstunden im Landkreis Harz aktuell und wie hat sich die Zahl der Schwimmstunden innerhalb der letzten zehn Jahre ge- ändert? Statistische Daten oder sonstige Erkenntnisse über die Anzahl der von Privatper- sonen in Schwimmbädern in Anspruch genommenen Schwimmstunden liegen der Landesregierung nicht vor. Die Kommunen unterliegen keiner allgemeinen Berichtspflicht oder statistischen Erfassung über die Bereitstellung von Schwimm- unterricht in kommunalen Schwimmbädern. Auch existiert keine kommunal- oder spezialgesetzliche Rechtsgrundlage, die die Kommunen zur Unterrichtung ver- pflichtet. Im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung räumt die Rechtsordnung der Landesregierung oder der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde Informations- und Einwirkungsmöglichkeiten gegenüber der Kommune nur ein, wenn im Einzel- fall konkretisierbare Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Hierfür bestehen vorliegend keine Anhaltspunkte. 1 Erhebung des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt zur Unterrichtsversorgung im Schuljahr zu den jeweiligen Erhebungsstichtagen
3 Darüber hinaus sind rein präventive, allgemeine oder pauschale Auskunftsver- langen der Aufsichtsbehörde vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. 6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die immer weiter sinkende Schwimmfähigkeit bei Kindern in Sachsen-Anhalt und spe- ziell im Landkreis Harz wieder deutlich zu verbessern? Welche finanziellen Mittel werden dem Landkreis Harz bereitgestellt? Vonseiten der Landesregierung sind keine Maßnahmen für bestimmte Landkreise bzw. kreisfreie Städte geplant. Geplant ist, Schwimmunterricht als wesentlichen Bestandteil des Sportunter- richts, der in allen Schulformen die Entwicklung der Schwimmfähigkeit als le- benserhaltende Kompetenz fördern soll, weiterhin qualitativ auf hohem Niveau anzubieten und weiter zu entwickeln. Das „Schwimmenlernen“ ist auch ein un- verzichtbares Element im Erziehungsprozess heranwachsender junger Men- schen. Bis zum Ende des 4. Schuljahrgangs sollen die Schülerinnen und Schüler grund- legende schwimmerische Fertigkeiten erwerben. Hierzu gehören 200 m sicheres Schwimmen, 25 m in einer Wechselschlagtechnik schwimmen, fuß- und kopf- wärts ins tiefe Wasser springen, Tieftauchen (2 m) oder Streckentauchen (10 m) und einfache Techniken zur Selbstrettung anwenden können. Eine hohe Quantität und Qualität des Schulschwimmens zu sichern, ist wesentli- cher Auftrag des Sportunterrichts in allen Schulformen. Das regelt der Runder- lass des MK vom 23. August 2012 (GVBl. LSA 2012, S. 209), der vorgibt, auch in den weiterführenden Schulen Schwimmen anzubieten, um die Schwimmfähigkeit zu festigen und zu vertiefen. Darüber hinaus greift der Erlass die besonderen Bedingungen des Bewegens im Wasser und die Wirkungen des Mediums Wasser auf den kindlichen Körper auf. Die grundsätzliche Durchführung des Schwimmunterrichts in Einzelstunden über ein Schuljahr trägt diesem Fakt in besonderem Maße Rechnung. Damit wird eine wesentliche Vorgabe der Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zum Schulschwimmen (2017) erfüllt. Der Erlass regelt zudem den Einsatz von Schulschwimmkoordinatoren und die Qualifikation der unterrichtenden Lehrkräfte. Im Zusammenhang damit werden die Schulschwimmkoordinatoren jährlich zu Fachfragen, Sicherheitsaspekten und organisatorischen Notwendigkeiten fortgebildet. Im Land werden zudem in jedem Jahr Fortbildungen zum Erhalt der Rettungsfähigkeit der Schwimmlehrkräfte so- wie zur Didaktik und Methodik des Schwimmunterrichts durchgeführt. In Weiter- bildungen zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis Sport werden die Teilnehmen- den in insgesamt 56 Unterrichtseinheiten auf den Einsatz im Schwimmunterricht vorbereitet. Im Fachlehrplan für das Fach Sport der Sekundarschule ist Schwimmen inner- halb des Bewegungsfeldes „Bewegen im Wasser“ thematisch wie folgt ausgewie- sen:
4 Die lebenserhaltende Kompetenz Schwimmen muss auch nach erfolgreichem Abschluss des Anfängerunterrichts in der Grundschule weiterentwickelt werden. Dabei verbessern die Schülerinnen und Schüler ihre in der Primarstufe erworbe- nen schwimmerischen Fertigkeiten und können sie ausdauernd in unterschiedli- chen Gewässern anwenden. Sie sollen befähigt werden, sich als sichere Schwimmer andere Wassersportarten zu erschließen. Dazu sind alle lokalen Möglichkeiten und besonderen Organisationsformen wie Projektunterricht, Kom- paktkurse, Klassenfahrten u. Ä. zu nutzen. Somit werden die unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Varianten für die Ausbildung von Kompetenzen im Bewe- gungsfeld „Bewegen im Wasser“ hinlänglich beschrieben. Der Fachlehrplan für Gymnasien weist das Bewegungsfeld „Bewegen im Wasser“ verpflichtend aus. Es muss innerhalb der Schuljahrgänge 5 bis 8 zumindest ein- malig unterrichtet werden.