2 Die Landesregierung unterstützt eine Begrenzung der Tiertransportzeiten auf europä- ischer Ebene. Daher baten die Ministerinnen und Minister der Agrarressorts der Län- der das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anlässlich ihrer Konferenz am 17. September 2009 in der Lutherstadt Eisleben, bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 unter anderem darauf hinzuwirken, die Höchstdauer von Schlachttiertranspor- ten, die in einem Mitgliedstaat beginnen, so zu gestalten, dass lange Transporte grundsätzlich vermieden werden. Mit Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport vom 18. Dezember 2009 (Drucksache 786/09) wurde die Bundesregierung insbesondere aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Höchstdauer entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften zur Begrenzung von Transporten acht Stunden nicht überschreiten soll und die übrigen in § 10 der Tierschutztransportver- ordnung enthaltenen Regelungen aufgegriffen werden. Frage 3: Seit 1990 haben in Sachsen-Anhalt etliche kleinere Schlachtstätten aufgege- ben. Andererseits ist ein Großschlachthof am Standort Bernburg geplant, in dem laut Auskunft von Wirtschaftsminister Möllring am 26. März 2014 (Land- tagsplenum) bis zu 28.000 Schweine pro Tag geschlachtet werden sollen. Ist es nach der Ansicht der Landesregierung eine gesellschaftlich akzeptable Ent- wicklung, solche zentralen Schlachtstrukturen aufzubauen? Bitte begründen und dabei auch die Aspekte Umgang mit den Nutztieren und regionale Wert- schöpfung berücksichtigen. Frage 4: Welche langfristige Strategie hat die Landesregierung zur Platzierung von Schlachtstätten in Sachsen-Anhalt? Antwort zu Fragen 3 und 4: Der Betrieb einer Schlachtstätte geht auf privatwirtschaftliche Entscheidungen zu- rück, in die die Landesregierung nicht eingreifen wird. Investitionen von Betrieben in den Bereich der Schlachtung werden auch in Zukunft nicht gefördert. Die Landesre- gierung hat im Übrigen keine Möglichkeit, den Aufbau von Schlachtkapazitäten über eine Bedarfsplanung zu lenken. Im Rahmen der Tierschutztransportverordnung wirkt sie an einer Begrenzung von Transportzeiten hin. Frage 5: Der nach der Wende neu erbaute Schlachthof in Roßlau/Tornau wurde nur we- nige Jahre betrieben. In welchem Zeitraum wurde am Standort Roßlau/Tornau wie lange wirklich (real) geschlachtet? Für welche Zeiten war dieser Schlacht- hof vorübergehend stillgelegt? Welche Fördermittel (z. B. EU, Bund, Land) sind in welcher Höhe für diesen Schlachthof geflossen? Welche Bindungsfristen wurden dem Investor auferlegt? Falls die Bindungsfristen aufgehoben sind, wie wird das begründet? Antwort zu Frage 5: Im Jahr 2006 erfolgte die Stilllegung der Schweineschlachtung in der Vion Anhalt GmbH, ehemals Fleischzentrum Anhalt GmbH.