Schlachthöfe in Sachsen-Anhalt

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Landtag von Sachsen-Anhalt                         Drucksache 6/3099 16.05.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schlachthöfe in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8303 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Wie viele Schlachthöfe gibt es in Sachsen-Anhalt? Bitte Standorte, den jeweili- gen Schlachtumfang (Tiere pro Tag, pro Woche und pro Jahr) und den Bezug der Tiere (aus welcher Region, aus welchem Land) angeben. Antwort zu Frage 1: Im Jahr 2008 erfolgte die letzte Erhebung von Schlachtstätten in Sachsen-Anhalt. Danach bestanden insgesamt 125 Schlachtbetriebe, in denen 2.905 Rinder, 3.123.524 Schweine und 4.512 Schafe geschlachtet wurden. Von diesen Schlachtbe- trieben besaßen fünf eine EU-Zulassung, die fast ausnahmslos Schweineschlach- tungen durchführten. Die Schlachtbetriebe verteilten sich auf elf Landkreise. In 2013 existierten noch zwei EU-zugelassene Schlachtbetriebe, die 97,15 % der Schweine- schlachtungen in Sachsen-Anhalt durchführten. Über die aktuelle Zahl der Schlacht- betriebe und Metzgereien stehen keine aktuellen Angaben zur Verfügung. Frage 2: Aus Tierschutzgesichtspunkten ist es erforderlich, möglichst geringe Trans- portentfernungen vom Tierhaltungsbetrieb bzw. Mastbetrieb zum Schlachthof zu haben. Welcher maximale Transportweg und welche maximale Transport- dauer werden von der Landesregierung angestrebt? Welche Strategie hat die Landesregierung, um in Zukunft die heutigen langen Transporte zu reduzieren? Antwort zu Frage 2: Transporte von Schlachttieren über große Entfernungen und mit langen Fahrzeiten sind grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen. (Ausgegeben am 16.05.2014)
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2 Die Landesregierung unterstützt eine Begrenzung der Tiertransportzeiten auf europä- ischer Ebene. Daher baten die Ministerinnen und Minister der Agrarressorts der Län- der das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anlässlich ihrer Konferenz am 17. September 2009 in der Lutherstadt Eisleben, bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 unter anderem darauf hinzuwirken, die Höchstdauer von Schlachttiertranspor- ten, die in einem Mitgliedstaat beginnen, so zu gestalten, dass lange Transporte grundsätzlich vermieden werden. Mit Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport vom 18. Dezember 2009 (Drucksache 786/09) wurde die Bundesregierung insbesondere aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Höchstdauer entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften zur Begrenzung von Transporten acht Stunden nicht überschreiten soll und die übrigen in § 10 der Tierschutztransportver- ordnung enthaltenen Regelungen aufgegriffen werden. Frage 3: Seit 1990 haben in Sachsen-Anhalt etliche kleinere Schlachtstätten aufgege- ben. Andererseits ist ein Großschlachthof am Standort Bernburg geplant, in dem laut Auskunft von Wirtschaftsminister Möllring am 26. März 2014 (Land- tagsplenum) bis zu 28.000 Schweine pro Tag geschlachtet werden sollen. Ist es nach der Ansicht der Landesregierung eine gesellschaftlich akzeptable Ent- wicklung, solche zentralen Schlachtstrukturen aufzubauen? Bitte begründen und dabei auch die Aspekte Umgang mit den Nutztieren und regionale Wert- schöpfung berücksichtigen. Frage 4: Welche langfristige Strategie hat die Landesregierung zur Platzierung von Schlachtstätten in Sachsen-Anhalt? Antwort zu Fragen 3 und 4: Der Betrieb einer Schlachtstätte geht auf privatwirtschaftliche Entscheidungen zu- rück, in die die Landesregierung nicht eingreifen wird. Investitionen von Betrieben in den Bereich der Schlachtung werden auch in Zukunft nicht gefördert. Die Landesre- gierung hat im Übrigen keine Möglichkeit, den Aufbau von Schlachtkapazitäten über eine Bedarfsplanung zu lenken. Im Rahmen der Tierschutztransportverordnung wirkt sie an einer Begrenzung von Transportzeiten hin. Frage 5: Der nach der Wende neu erbaute Schlachthof in Roßlau/Tornau wurde nur we- nige Jahre betrieben. In welchem Zeitraum wurde am Standort Roßlau/Tornau wie lange wirklich (real) geschlachtet? Für welche Zeiten war dieser Schlacht- hof vorübergehend stillgelegt? Welche Fördermittel (z. B. EU, Bund, Land) sind in welcher Höhe für diesen Schlachthof geflossen? Welche Bindungsfristen wurden dem Investor auferlegt? Falls die Bindungsfristen aufgehoben sind, wie wird das begründet? Antwort zu Frage 5: Im Jahr 2006 erfolgte die Stilllegung der Schweineschlachtung in der Vion Anhalt GmbH, ehemals Fleischzentrum Anhalt GmbH.
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3 Eine Förderung erfolgte durch das Land Sachsen-Anhalt nicht. Die Förderung des Schlachthofes Dessau-Tornau erfolgte im Jahre 1990 durch das Ministerium für Er- nährung, Landwirtschaft und Forsten der ehemaligen DDR gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf die Großviehschlachtung. Nach den dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt vorliegenden Unterlagen betrug das Investitionsvolumen 36,8 Mio. Euro und der Zuschuss 9,6 Mio. Euro für den Schlachthof Dessau-Tornau. Die Bindungsfrist betrug gemäß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Ag- rarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zwölf Jahre für bauliche Investitionen und endete insofern 2002. Eine Aufhebung der Bindungsfrist war nicht erforderlich.
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