Personalsituation innerhalb des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie in den nachgeordneten Landesbehörden und Einrichtungen

Landesministerium

/ 7
PDF herunterladen
Landtag von Sachsen-Anhalt                                       Drucksache 7/3114 29.06.2018 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Bernhard Daldrup (CDU) Personalsituation innerhalb des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie in den nachgeordneten Landesbehörden und Einrichtungen Kleine Anfrage - KA 7/1760 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bei der Beantwortung der Fragen bitte darauf achten, dass immer nach den Jahren 2014 bis 2019 (geplant) gefragt ist. Für die bessere Vergleichbarkeit wird eine Um- rechnung von Stellen nach Vollzeitäquivalente (VZÄ) für 2014, 2015 und 2016 erwar- tet. Bitte alle Fragen in tabellarischer Darstellung beantworten. Diese Sachverhalte werden nicht bei jeder Frage erwähnt, sondern durch die Vor- bemerkung als bekannt vorausgesetzt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen werden durch das parlamentarische Verfahren vorgegeben. Bis 2016 galt für die Personalbewirtschaftung das Personal- entwicklungskonzept (PEK) 2011 - 2025. Die getroffenen Festlegungen fanden sich in den Haushaltsplänen wieder. Der aktuelle Haushalt weist lediglich die VZÄ-Ziele für die Jahre 2017 und 2018 aus. In den Jahren 2014 bis 2016 gab es keine Erfassung in Vollzeitäquivalenten. Die Stellenbewirtschaftung unterlag anderen Regelungen. Die Zielvorgaben für die Stel- lenbewirtschaftung wurden durch das PEK 2011 bis 2025 in Form von Stellenzielen Hinweis:     Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 02.07.2018)
1

2 allein für die Jahre 2013, 2016 und 2019 vorgegeben. Eine gesonderte Ausweisung für die Jahre 2014 und 2015 gab es nicht, sodass für diese beiden Jahre die Grund- lage fehlt. Darüber hinaus gibt es für eine Umrechnung der Stellenziele des PEK kei- nen sinnvollen Berechnungsmodus. Insoweit können Angaben für die Jahre bis 2016 lediglich im Rahmen der bis dato geltenden Vorgaben erfolgen. Ab dem Haushalt 2017 wurden die Fachkapitelstellen des Landesverwaltungsamtes dem Ressort des MI zugeordnet. Dieses Personal wurde bei Frage 4 nicht berück- sichtigt. Zum 01.01.2016 wurde das Forstliche Bildungszentrum von der LLG an das LZW verlagert, in 2016 ging die Zuständigkeit für den Bereich Energie vom MW an das MULE über. Diese Sachverhalte wurden im PEK nicht berücksichtigt, wohl aber bei Festlegungen zu den VZÄ-Zielen 2017/2018. Für das Jahr 2019 liegen bisher noch keine konkreten Vorgaben des Haushaltsge- setzgebers vor. Lediglich für das Jahr 2020 gibt es die Festlegung im Koalitionsver- trag, den Personalbestand der Landesverwaltung auf 18,7 VZÄ je 1.000 Einwohner in Sachsen-Anhalt festzuschreiben unter Berücksichtigung der Sondervereinbarun- gen im Lehrer- und Polizeibereich. Eine belastbare Aufschlüsselung auf die Ressorts ist nicht bekannt. 1.     Wie hoch ist/war das VZÄ-Ziel innerhalb des Geschäftsbereiches des Mi- nisteriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) inklusive der nachgeordneten Landesbehörden und Einrichtungen gemäß Organisati- onsübersicht der Landesverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt? Jahr        VZÄ-Ziel 2014        kein VZÄ-Ziel vorgegeben 2015        kein VZÄ-Ziel vorgegeben 2016        kein VZÄ-Ziel vorgegeben, 2017        2.649 2018        2.599 2019        2.599 (Planung) 2.     Wie verteilen/verteilten sich die VZÄ-Ziele innerhalb des Geschäftsbe- reiches MULE und die nachgeordneten Landesbehörden und Einrichtun- gen gemäß Organisationsübersicht der Landesverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt? Bitte jede nachgeordnete Landesbehörde und Einrich- tung einzeln auflisten. Die Beantwortung der Frage beschränkt sich in Ermangelung entsprechender Ziele für 2014 bis 2016 sowie 2019 auf die Haushaltsjahre 2017 und 2018. Kapitel    Behörde                    2017   2018     Bemerkungen 1501       MULE                       351    351 1502       MULE, LAGB        (gehört 7       7        Bewirtschaftung VZÄ im Mi- zum MW)                                    nisterium, LAGB wurden 3 Stellen zugewiesen 1503       LHW                        410    400 1504       LAU                        210    210
2

3 Kapitel   Behörde                    2017   2018    Bemerkungen 1505      MULE, LHW, LAU, FGG 17            16      Bewirtschaftung VZÄ im Mi- Elbe                                      nisterium, 1 VZÄ wurde je- weils dem LAU und dem LHW zugewiesen, für die FGG Elbe sind derzeit 10 VZÄ vorgesehen 1509      GSG (Biosphärenreser- 103         100     Bewirtschaftung VZÄ im Mi- vat Mittelelbe, Biosphä-                  nisterium, keine konkrete Auf- renreservat    Karstland-                 teilung auf die einzelnen schaft Südharz, National-                 Großschutzgebiete       vorge- park Drömling)                            nommen 1510      NPV Harz                   61     61      2 VZÄ der GSG aus Kapi- tel 15 09 sind für eine Beset- zung durch die NPV vorge- sehen 0910      ÄLFF (ALFF Altmark, 546           533     Bewirtschaftung durch ÄLFF ALFF Süd, ALFF Mitte,                     insgesamt, keine Aufteilung ALFF Anhalt)                              der Gesamtzahl auf die ein- zelnen ÄLFF 0960      LLG                        315    307 0980      Gesamt                     629    614     in 2017 wurden aufgrund or- davon NW FVA             16     16      ganisatorischer     Prüfungen LFB                        365    357     2 VZÄ nicht konkret zugewie- LZW                        247    241     sen 3. Wie viele VZÄ sind Ziel innerhalb des Geschäftsbereiches des MULE und in den nachgeordneten Landesbehörden und Einrichtungen gemäß Orga- nisationsübersicht der Landesverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt unbesetzt? Warum ist das so? Sind Neubesetzungen vorgesehen bzw. laufen schon Besetzungsverfahren? Wie viele VZÄ sind davon betroffen? Für die Jahre 2014 bis 2016 und 2019 kann die Frage aufgrund fehlender VZÄ- Ziele nicht beantwortet werden. Für 2018 ist geplant, die noch verfügbaren freien VZÄ bis zum 31.12.2018 komplett zu besetzen. Zum 31.12.2017 ergibt sich die Beantwortung aus der in Anlage 1 beigefügten Übersicht. Die Gründe für nicht besetzte VZÄ sind sehr vielschichtig. Die Erfassung von VZÄ zu einem festen Stichtag stellt lediglich einen Momentzustand dar. Die Zahl unterliegt ständigen Bewegungen (Teilzeitänderungen, Abgänge, Zugän- ge). Um die VZÄ-Zahl zu erhöhen, muss die Zahl der Zugänge die der Abgänge überschreiten. Eine VZÄ war auch dann am 31.12.2017 frei, wenn die Einstellung zum 01.01.2018 erfolgte. Rechtsverpflichtungen zur Besetzung in 2018 erfolgten in
3

4 mehreren Fällen durch Vertragsabschluss im Jahr 2017 teilweise Monate im Voraus. Faktoren, die zu einer Verringerung der VZÄ führen, sind nicht immer vorher- sehbar. Weshalb die VZÄ genau zu diesem Zeitpunkt nicht besetzt war, kann vielerlei Gründe haben und unterscheidet sich von Fall zu Fall. Unter der in der Tabelle aufgenommenen allgemeinen Formulierung steht eine breite Streuung. Diese reicht von der Entscheidung, den konkreten Arbeitsplatz nachzubeset- zen, ggf. über die Arbeitsplatzbeschreibung bzw. -bewertung bis hin zum Aus- schreibungsverfahren und der Besetzung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Aufwand je Verfahren ist in Abhängigkeit von der Stelle und den Bewerberzah- len und -qualifikationen ebenfalls sehr unterschiedlich. Im Ressort des MULE sind zudem die Arbeitsplätze sehr differenziert. Sammelausschreibungen wie z. B. im Polizei- oder Lehrerbereich sind nur in Ausnahmefällen möglich. Den Aufwand eines Verfahrens erkennt man nicht, wenn am Ende eines eventuell sehr aufwendigen Ausschreibungsverfahrens mit einer Vielzahl von externen Bewerbern eine interne Nachbesetzung erfolgt, da diese Besetzung VZÄ-neu- tral erfolgt. Am 31.12.2017 war für laufende Besetzungsverfahren bereits das VZÄ-Ziel 2018 von Bedeutung. Bei geringer werdender VZÄ-Zahl konnten Ausschreibun- gen im Hinblick auf das Ziel 2018 teilweise nur befristet erfolgen. Dies wiede- rum hatte negativen Einfluss auf die Bewerberlage. Verfahren, die wegen unzureichender oder ungeeigneter Bewerberlage oder kurzfristigen Absagen neu vorgenommen werden müssen, sind ebenso oft von erheblicher Dauer. Nicht zuletzt ist es in Dienststellen, die aufgrund hoher Fluktuation oder auf- grund neuer Aufgaben aus dem 100+20 Stellenprogramm eine große Zahl von Verfahren führen müssen, ein vorübergehendes Problem des Arbeitsvolumens. Auch war die Vielzahl der notwendigen Ausschreibungsverfahren mit dem vor- handenen Personal vom Arbeitsumfang in vielen Fällen nur bedingt leistbar, da nebenbei auch die normale Personalarbeit gewährleistet werden muss. Dies ist für jede freie VZÄ anders gelagert. Neben den Besetzungen der 120er Stellen laufen im Ressort derzeit über 50 Auswahlverfahren. Hinzu kam, dass der Haushalt 2017 erst spät und zunächst mit Beschränkun- gen in Kraft gesetzt wurde. Auch die Änderungen im System von Neueinstel- lungskontingenten auf andere haushaltsrechtliche Kriterien führte zu Verzöge- rungen. 4. Wie verteilen/verteilten sich die Mitarbeiter (nicht VZÄ!) innerhalb des Ge- schäftsbereiches des MULE und die nachgeordneten Landesbehörden und Einrichtungen gemäß Organisationsübersicht der Landesverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt? Unterteilung nach Bereich, höherer Dienst (Beamte/Beschäftigte), gehobenen Dienst (Beamte/Beschäftigte), mittlerer Dienst (Beamte/Beschäftigte), sonstige Angestellte. Eine Übersicht zur Beantwortung ist als Anlage 2 beigefügt.
4

5 5. Sind mittlerweile alle VZÄ aus dem 120er-Programm aufgeteilt und be- setzt? Wenn ja, wo wurden die VZÄ hin verteilt und wie besetzt? Wenn nein, wieso wurden die VZÄ noch nicht abschließend verteilt und besetzt? Hier ist eine Beantwortung für die Jahre 2017/2018 ausreichend, da nur diese beiden Jahre davon betroffen sind. Die VZÄ aus dem 100+20 Stellenprogramm wurden 2017 vollständig aufgeteilt und den Haushaltskapiteln zugeordnet. Eine erneute Umverteilung gab es in 2018 nicht. Für das Haushaltsjahr 2019 ist eine Umsetzung von 2 VZÄ vom Ka- pitel 15 09 in das Kapitel 15 10 beabsichtigt. Hier war die ursprüngliche Zuord- nung für die Großschutzgebiete komplett im Kapitel 15 09 erfolgt, die in 2017 getroffene Festlegung, 2 Stellen der Nationalparkverwaltung zuzuordnen, soll mit dem neuen Haushalt korrigiert werden. Mit Stichtag zum 06.06.2018 ergibt sich der folgende Sachstand: Kapitel Behörde                    Zuord-    Besetzung       Auswahlverfahren nung      erfolgt in 2017 2018       läuft    in    Vor- berei- tung 1501      MULE                     28        1        11     9        7 1503      LHW                       9        0          2    7        0 1504      LAU                      27        5        17     3        9 1509      GSG (Biosphärenreser-    15        1          5    3        6 vat Mittelelbe, Biosphä- renreservat Karstland- schaft Südharz, Natio- nalpark Drömling) 1510      NPV Harz                 2 Stellen in 1509 vorgesehen, Umsetzung 2 VZÄ in 2019 geplant       * 0910      ÄLFF (ALFF Altmark,         6        5      1       -        - ALFF Süd, ALFF Mitte, ALFF Anhalt) 0960      LLG                       10        1       2       1        6 0980      Gesamt                    25        7     14        4        - davon NW FVA              1       -       1       -        - LFB                       15        6       5       4        - LZW                         9        1      8       -        - Summe                              120       13     52       27       28 Besetzt wurden die Stellen unter Beachtung des Grundsatzes der Bestenausle- se (Art. 33 Abs. 5 GG). Insgesamt sind aktuell 65 Stellen besetzt, teilweise ist der vereinbarte Arbeitsbeginn aufgrund verschiedener Umstände wie z. B. Kün- digung beim vorhergehenden Arbeitgeber erst später datiert. Die Gründe dafür, dass noch nicht alle Stellen besetzt werden konnten, sind in der Antwort auf die Frage 3. ausführlich für alle freien VZÄ geschildert. Diese unterscheiden sich nicht von den anderen Besetzungsverfahren.
5

Anlage 1 VZÄ-Ziel      Ist Kapitel/ Dienststelle                2017          31.12.2017 Abweichung Gründe -qualitativ und/oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über Stich- 0910 Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten ein-                                           tag 31.12.2017 hinaus, Besetzung erfolgt in 2018, schließlich ELER (1390)                                                   -Fachkräftemangel 546,00       516,10    -29,90 -VZÄ-Reserve wegen Teilzeitverhalten und/oder Altersteilzeit 0960 Landesanstalt für Land-                                         -qualitativ und/oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über Stich- wirtschaft und Gartenbau (LLG) 315,00       290,10    -24,90 tag 31.12.2017 hinaus, Besetzung erfolgt in 2018 0980 Landesbetriebe der Forst-                                       -qualitativ und/oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über Stich- verwaltung, Nordwestdeutsche Forst- tag 31.12.2017 hinaus, Besetzung erfolgt in 2018, liche Versuchsanstalt 629,00       596,40    -32,60 -VZÄ-Reserve wegen Teilzeitverhalten und/oder Altersteilzeit -qualitativ und/oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über Stich- 1501 Ministerium einschließlich                                      tag 31.12.2017 hinaus, Besetzung erfolgt in 2018, ELER (1390) -Einstellungsbedarf wegen Fluktuation 351,00       307,86    -43,14 -Fachkräftemangel 1502 Allgemeine Bewilligungen            7,00        6,30      -0,70 -VZÄ-Reserve wegen Teilzeitverhalten und/oder Altersteilzeit 1503 Landesbetriebe, Anstalten                                       -qualitativ und/oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über Stich- des öffentlichen Rechts                    410,00       386,32    -23,68 tag 31.12.2017 hinaus, Besetzung erfolgt in 2018 -qualitativ und/oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über Stich- 1504 Landesamt für Umwelt- schutz Sachsen-Anhalt                                                     tag 31.12.2017 hinaus, Besetzung erfolgt in 2018, 210,00       176,20    -33,80 -Fachkräftemangel 1505 Hochwasserschutz, Was- serwirtschaft                               17,00        16,60      -0,40 -VZÄ-Reserve wegen Teilzeitverhalten und/oder Altersteilzeit 1509 Umwelt- und Naturschutz-                                        -qualitativ und/oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über Stich- verwaltung                                 103,00        81,80    -21,20 tag 31.12.2017 hinaus, Besetzung erfolgt in 2018 -qualitativ und/oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über Stich- 1510 Nationalpark Harz                                               tag 31.12.2017 hinaus, Besetzung erfolgt in 2018, 61,00        58,80      -2,20 -Einstellungsbedarf wegen Fluktuation
6

2 Anlage 2 Übersicht über Mitarbeiter in den Dienststellen 2014-2018 2014                                                              2015                                                             2016                                                             2017                                                            31.05.2018 Laufbahngruppe 2              Laufbahngr.1                        Laufbahngruppe 2              Laufbahngr.1                       Laufbahngruppe 2              Laufbahngr.1                       Laufbahngruppe 2              Laufbahngr.1                       Laufbahngruppe 2              Laufbahngr.1 (sog. h.D.)        (sog. g.D.)        (sog. m./e.D.**)     sonst. (sog. h.D.)        (sog. g.D.)        (sog. m./e.D.**) sonst.    (sog. h.D.)        (sog. g.D.)        (sog. m./e.D.**) sonst.    (sog. h.D.)        (sog. g.D.)        (sog. m./e.D.**) sonst.    (sog. h.D.)        (sog. g.D.)        (sog. m./e.D.**) sonst. Dienststelle                        Kapitel     Bea.      Besch.   Bea.      Besch.   Bea.     Besch.    Besch.   Bea.      Besch.   Bea.      Besch.   Bea.     Besch.   Besch.   Bea.      Besch.   Bea.      Besch.   Bea.     Besch.   Besch.   Bea.      Besch.   Bea.      Besch.   Bea.     Besch.   Besch.   Bea.      Besch.   Bea.      Besch.   Bea.     Besch.   Besch. 1501(tlw. 1502,1505,1511, Ministerium                    0902,1390,1396)         97       42        67      75         1       64         0        97       41        66      78         1       58        0      107        49        65      75         1       62        0      104        49        62      77         1       61        0      103        51        64      79         1       59        0 1503 LHW                             (tlw.1502/1505)         6       35         1     152         0      255         0         5       37         1     150         0      255        0         4       33         1     151         0      227        0         4       33         0     148         0      215        0         5       34         0     141         0      214        0 1504 LAU                             (tlw.1502/1505,        23       52         3      57         0       65         0        22       54         4      56         0       63        0        21       53         4      55         0       60        0        18       51         5      58         0       58        0        19       52         5      55         0       59        0 1509/ Großschutzgebiete                  tlw. 1396            2        4         6      23         0       68         0         1        4         6      22         0       63        0         1        4         6      20         0       61        0         0        4         5      19         0       61        0         0        4         5      22         0       60        0 1510/ Nationalparkverwaltung Harz         tlw. 1396           0        8         5        4        0       54         0         0        7         5        5        0       53        0         0        7         5        4        0       52        0         0        7         5        4        0       45        0         0        7         5        4        0       43        0 0910 (tlw.0902/1390, ALFF Altmark                          1396)             9        5        22      82         2       53         0         8        4        23      90         2       51        0         8        5        22      90         2       48        0         8        5        21      84         2       48        0         6        5        19      84         2       48        0 0910 (tlw.0902/1390, ALFF Anhalt                           1396)            10        2        25      60         0       35         0         9        2        24      65         0       35        0         7        2        24      62         0       33        0         6        2        23      62         0       31        0         6        3        21      58         0       29        0 0910 (tlw.0902/1390, ALFF Mitte                            1396)            12        6        14      71         1       44         0        11        6        15      77         1       35        0        10        6        15      73         1       30        0        10        5        15      71         1       31        0        10        5        14      74         1       33        0 0910 (tlw.0902/1390, ALFF Süd                              1396)             9        4        24      74         0       48         0         8        4        22      75         0       45        0         7        4        21      71         0       45        0         8        2        19      70         0       42        0         8        2        19      68         0       42        0 0960 (tlw.0902, LLG                                   1396)             7       68         4      69         1      182       27          6       71         4      72         1      171       31         4       69         4      76         1      148       27         5       67         2      74         1      139       27         5       67         2      72         0      145       29 NW FVA                                0980              1        5         1        2        0         2        0         1        5         1        2        0        2        0         1        6         1        3        0        1        0         1        5         1        3        0        1        0         1        6         1        3        0        1        0 LFB                            0980 (tlw. 1396)        11        2        51      30         1      166         0        12        2        51      33         1      166        0        12        2        49      32         1      159        0        12        2        47      33         1      152        0        12        2        47      37         1      148        0 LZW                            0980 (tlw. 1396)        22        8        99      34         0      308         0        22        8        97      32         0      318        0        25        7        92      35         0      314        0        23        5        89      35         0      277        0        25        5        90      39         0      267        0 *ohne Ausbildung (Azubis, Referendare, Anwärter, Tierärzte in Weiterbildung zum Fachtierarzt unter 422 05 ** erfasst TV-L und TV-Forst Hinweis: Beschäftigte des Entgelttarifvertrages zwischen dem Land-und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Sachsen-Anhalt und der IG Bau- Agrar- Umwelt (sog. "Grünen Tarif") wurden unter sonstiges erfasst
7