2 1. War diese Verkaufsoption des Konzerns von Beginn Bestandteil der ver- traglichen Vereinbarung? Wenn nicht, wann erfolgte die Herstellung des Einvernehmens mit dem Land Sachsen-Anhalt? Nein. Veränderungen bei den mittelbaren Gesellschaftern der PJB auf höheren Konzernebenen sind nicht Gegenstand des PPP-Vertragswerks. Dies sieht le- diglich eine vertragliche Anzeigepflicht vor, der genügt worden ist. 2. Welche Gegenleistungen erbrachte der Konzern für das Land, um diese Verkaufsmöglichkeit zu erhalten? Welche finanziellen oder anderen Vor- teile ergeben sich daraus für Sachsen-Anhalt? Eine Gegenleistung wurde für eine mögliche Übertragung des Betreiberprojek- tes JVA Burg weder angeboten noch vereinbart. Ob es finanzielle oder sonstige Vorteile gibt oder geben wird, ist nicht abschätzbar. 3. Welche haushaltsrechtlichen und politischen Bewertungen hat die Lan- desregierung zum Forderungsverkauf an bisher unbeteiligte dritte Privat- investoren sowie zur Handelbarkeit der Zahlungsverpflichtungen des Landes vorgenommen, insbesondere unter Beachtung von deren mög- lichen spekulativen Handhabung? 4. Wie schätzt die Landesregierung bei Ausschluss der unter Punkt 3 ge- nannten Möglichkeit die Risiken dieser Platzierung in einem börsennotier- ten Fonds ein? Welche Auswirkungen könnten für das Bonitätsranking und künftige Refinanzierungsbedarfe des Landes entstehen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Die Übertragung hat vorerst keine Auswirkungen auf den Landeshaushalt oder die Geschäftsbeziehungen des Landes zur PJB, die unverändert bleiben. Ob es zukünftig zu einer Neubewertung der Rentabilität des PPP-Vertragswerks durch die Fondsmanager kommt, und ob dies Auswirkungen auf die Vertragsabwick- lung haben könnte, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erkennbar. Deshalb können auch noch keine Aussagen zu den Auswirkungen für das Boni- tätsranking und künftige Refinanzierungsbedarfe des Landes getroffen werden. 5. Weshalb erfolgte keine vorherige Information in den Landesgremien zur Verkaufsoption für die Projektgesellschaft? Mit Schreiben vom 27. September 2011 wurde die Landesregierung erstmals über die beabsichtigte Einbringung der Anteile in einen Fonds unterrichtet.