Managementmaßnahmen zum Artenschutz und Schallpegelmessungen im Windpark Pollitz

/ 5
PDF herunterladen
Landtag von Sachsen-Anhalt                                       Drucksache 7/3155 09.07.2018 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz und Schallpegelmessungen im Windpark Pollitz Kleine Anfrage - KA 7/1716 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen ge- schützter Tierarten aufgeführt. In Drs. 7/1153 wurden „Messanordnungen zur Ermittlung der von Windkraftanlagen ausgehenden Emissionen und Immissionen“ für vier Anlagen im Windpark Pollitz be- nannt. Daraus ergeben sich für den Windpark Pollitz Nachfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung: Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tö- tung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. 1.  Wer betreibt den Windpark (WP) Pollitz und seit wann ist er im Betrieb? Betreiber: Viresca Energy Verwaltungs GmbH Hinweis:   Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 10.09.2018)
1

2 Es sind 2 WEA Typ eno 100 seit 30.09.2016 in Betrieb und 3 WEA Typ eno 100 sind in Errichtung. 2. In welchem Windvorranggebiet befindet sich der WP Pollitz? Bitte Flächengrößen (ha) mit angeben. Vorranggebiet XXVII – Pollitz, Fläche 55 ha. 3. Ab welchem Datum wurden die nächtlichen Abschaltzeiten für Fledermäu- se bindend eingeführt? Die in der Genehmigung festgelegten Abschaltzeiten sind ab Inbetriebnahme der betreffenden Windenergieanlage wirksam. 4. Gelten die nächtlichen Abschaltzeiten für die gesamte Betriebsdauer des Windparks bzw. sind sie an die Betriebserlaubnis gekoppelt? Die Abschaltzeiten gelten grundsätzlich während der gesamten Betriebszeit der betreffenden Windenergieanlage. 5. Wie sind die nächtlichen Abschaltzeiten innerhalb der beiden kalendarisch festgelegten Zeiträume genau definiert? Die 5 WEA sind im Zeitraum vom 15. April bis 15. Mai und vom 20. Juli bis 20. September in der Zeit von eine Stunde vor Sonnenuntergang bis Sonnen- aufgang abzuschalten bei Lufttemperatur über 9°C und Windgeschwindigkeit bis 8 m/s, gemessen in Nabenhöhe. Bei Stark- und Dauerregen ist keine Abschal- tung notwendig. 6. Aus wie vielen Windenergieanlagen (WEA) besteht der WP Pollitz und für wie viele WEA gelten die Abschaltzeiten? Angaben bitte jeweils mit WEA-Typ. Siehe Antwort zu Frage 1 und 5. 7. Wie hoch ist die mittlere Nabenhöhe (m) aller WEA im Windpark Pollitz? Die Nabenhöhe beträgt 99,5 m. 8. Wie werden die festgelegten Abschaltzeiten vom Betreiber des WP Pollitz dokumentiert? Es werden bei jeder Windenergieanlage die Betriebsparameter kontinuierlich aufgezeichnet und somit auch die Abschaltzeiten elektronisch dokumentiert. 9. Welche Behörde überwacht und kontrolliert die Einhaltung der Abschaltzei- ten? Der Landkreis Stendal als zuständige Überwachungsbehörde.
2

3 10. Wann erfolgten seitens der Kontrollbehörde Vorortkontrollen der Abschalt- zeiten und nach welchem Kontrollsystem wurden diese durchgeführt? Bitte Anzahl der Kontrollen mit den entsprechenden Kontrollergebnissen je Kalenderjahr listen. Die Installation des Abschaltsystems und die Konfiguration der Abschaltzeiten werden bei Inbetriebnahme der Anlage kontrolliert, danach erfolgen Kontrollen anlassbezogen. 11. Gab es Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung, dass festgelegte Ab- schaltzeiten nicht eingehalten wurden? Nein. 12. Wenn ja, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wurden die Ab- schaltzeiten nicht eingehalten? Entfällt, siehe Antwort auf Frage 11. 13. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden nach der Feststellung von nicht ein- gehaltenen Abschaltzeiten, seitens der Kontroll- bzw. Aufsichtsbehörden, festgelegt? Entfällt, siehe Antwort auf Frage 11. 14. Welche Ergebnisse liegen zum Monitoring des Zugverhaltens der Rauhaut- fledermaus, des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich des WP Pollitz vor? Ein Monitoring wurde nicht beauflagt. 15. Mit welchen Methoden und durch welche Behörden wird das Zugverhalten der drei Fledermausarten überwacht? Es erfolgt keine Überwachung des Zugverhaltens. 16. Gibt es Hinweise auf reproduzierende Vorkommen der Rauhautfledermaus, des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich bzw. im Umfeld des WP Pollitz? Es liegen keine Hinweise auf reproduzierende Vorkommen der genannten Arten vor. 17. Kommen weitere Fledermausarten im Bereich des Windpark Pollitz vor bzw. wurden weitere Fledermausarten als Durchzügler beobachtet? Im Untersuchungsgebiet wurden folgende Fledermausarten erfasst: Kleiner und Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Bartfledermaus, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Breitflügelfleder- maus, Zweifarbfledermaus, Braunes Langohr
3

4 18. Seit wann wird ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse) im WP Pollitz durchgeführt und wer ist dafür zuständig? Wenn nicht durchgeführt, bitte begründen. Gemäß Genehmigung ist ein Schlagopfer-Monitoring zum Rotmilan in den ersten drei Betriebsjahren der WEA durch den Betreiber durchzuführen. 19. Welche Ergebnisse erbrachte das Schlagopfer-Monitoring? Es liegen keine Ergebnisse vor. 20. Wer hat wann avifaunistische Erfassungen und Erfassungen zu Fleder- mäusen bzw. Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Windpark Pollitz durchgeführt? Faunistische Sonderuntersuchungen vom 20.09.2012 und 02.03.2013 (Erfas- sung Fledermäuse, Brutvögel, Greifvögel 2011), erstellt durch Myotis – Büro für Landschaftsökologie. 21. Wo wurden die entsprechenden Gutachten veröffentlicht? Es ist keine Veröffentlichung erfolgt. 22. Welche Erkenntnisse liegen zur Nutzung des WP Pollitz im Rahmen der Nutzung als Rastplatz für entsprechende Zugvogelarten und Wintergäste vor? Im Rahmen der Faunistischen Sonderuntersuchungen wurden in 2011/2012 in einem Radius von 2000 m um das Eignungsgebiet 124 Rast- und Gastvogelar- ten sowie Durchzügler erfasst. Nach gutachterlicher Beurteilung führt die Nut- zung des WP aufgrund vorhandener Ausweichmöglichkeiten nicht zu erhebli- chen Auswirkungen auf das Rast- und Äsungsgeschehen. 23. Welche Beeinträchtigungen wurden festgestellt, die sich durch den WP Pollitz auf geschützte Arten - in benachbarten Naturschutzgebieten und auf die Konzeption des Grünen Bandes als Biotopverbundsystem - ergeben? Bitte im Hinblick auf die Arten der einzelnen Schutzgebiete begründen. Keine Beeinträchtigungen festgestellt. 24. Aufgrund welcher Tatsache bzw. welcher Daten wurden Messanordnungen für vier WEA im WP Pollitz festgelegt? Eine Messanordnung wird getroffen, wenn keine Messergebnisse (Schall- leistungspegel) für bau- und typgleiche WEA vorliegen. 25. Gab es aktuelle oder zurückliegende Messungen zur Schallerzeugung ein- zelner WEA bzw. des Gesamtschallpegels aller WEA des WP Pollitz in den anliegenden Ortschaften? Es sind keine Schallimmissionsmessungen in anliegenden Ortschaften erfolgt.
4

5 26. Wer hat wann zu welchen Zeitpunkten welche Messdaten - Schallpegel dB(A) - ermittelt? Vorgelegt wurde der Messbericht vom 15.11.2017 von der Deutsche WindGuard Consulting GmbH über die Messung vom 07.04.2017. 27. Ab welchen Windgeschwindigkeiten emittieren die vier WEA im WP Pollitz mehr Lärm? Bitte anhand der entsprechenden Windstärken mit Messdaten - Schallpegel dB(A) - belegen. Lt. Messbericht vom 15.11.2017 wurden folgende Schallleistungspegel bei den Windgeschwindigkeiten der standardisierten Windgeschwindigkeit in 10 m Höhe ermittelt: 102,2 dB(A) bei 5 m/s, 104,4 dB(A) bei 6 m/s, 105,1 dB(A) bei 7 m/s, 105,3 dB(A) bei 8 m/s. 28. Wann wurden entsprechende Messprotokolle zu welchen Windsituationen bzw. Tageszeiten erstellt und welche Schallpegel wurden ermittelt? Siehe Antwort zu Frage 26 und 27. 29. Wohin wird der Strom, der im WP Pollitz erzeugt wird, geliefert? Es erfolgt die Einspeisung in das öffentliche Netz.
5