Erhebliche Ernteausfälle in Sachsen-Anhalt
Ernteschaden
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3193 24.07.2018 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) Abgeordneter Guido Henke (DIE LINKE) Erhebliche Ernteausfälle in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1821 Vorbemerkung der Fragestellenden: Am 20. Juni 2018 berichtete MDR Sachsen-Anhalt, dass aufgrund langer Trocken- heit und somit einhergehendem Hitzestress für die Ackerpflanzen die Bauern in Sachsen-Anhalt mit dramatischen Ernteausfällen rechnen. Darüber hatte auch die Mitteldeut-sche Zeitung bereits am 15. Juni 2018 berichtet. Vor allem betroffen sind die Bauern in der Börde, der Altmark, Wittenberg, im Jerichower Land und in Teilen des Salzlandkreises. Die Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert kündigte daraufhin bereits vergangene Woche in der Mitteldeutschen Zeitung an, alle Möglichkeiten zu ergrei- fen, um zu helfen. Sie wolle prüfen lassen, ob das Land Steuerstundungen und an- dere Steuererleichterungen für betroffene Bauern erlassen könne. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Was bedeutet die Formulierung „alle Möglichkeiten zu ergreifen“? Wann können die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe mit verlässlichen Aus- sagen rechnen? Zunächst war es wichtig, kurzfristige Angebote darzustellen, die die Liquiditätslage der Landwirte ohne großen Verwaltungsaufwand verbessern helfen. Die Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert hat sich an die BVVG und die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH gewandt. Sie bat darum, die schwierige Lage aufgrund der Trockenheit bei Entscheidungen zu Pachtstundungen zu berücksichtigen. Beide Ge- (Ausgegeben am 25.07.2018)
2 sellschaften haben zugestimmt, Pachtstundungen entsprechend der wirtschaftlichen Lage der landwirtschaftlichen Unternehmen zu gewähren. Darüber hinaus bat die Ministerin um die Öffnung des bestehenden Liquiditätshilfe- programms bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Fälle, die mit der Trocken- heit 2018 in Verbindung stehen. Diese bietet inzwischen zinsgünstige Darlehen zur Liquiditätssicherung für betroffene landwirtschaftliche Betriebe an. Zur Prüfung von steuerlichen Erleichterungen erfolgte ein Schreiben der Ministerin an das Ministerium für Finanzen in Sachsen-Anhalt. Inzwischen hat Minister André Schröder die Finanzämter auf die besondere Situation der landwirtschaftlichen Un- ternehmen hingewiesen. Über Anträge der Landwirte, unter anderem auf Stundung fälliger Steuern oder Anpassung der Vorauszahlungen, soll nach pflichtgemäßem Ermessen schnell entschieden werden. Darüber hinaus können die Landwirte die bestehende Bürgschaftsregelung des Lan- des „Land und Forst“ nutzen. 2. Das Hochwasser 2013 war ein anderes Wetterextrem in Sachsen-Anhalt. Damals hatte man sich auf Soforthilfen für die landwirtschaftlichen Betriebe bis zu 5.000 € entschieden. Wird die Landesregierung dies als Möglichkeit ebenfalls in Betracht ziehen? Wenn nein, warum nicht? Das Hochwasser 2013 war nach Definition der Europäischen Kommission eine Na- turkatastrophe. Dürre kann, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, als ein der „Naturkatastrophen gleichzusetzendes widriges Witterungsverhältnis“ gelten. Damit sind bei einem Dürreereignis aus beihilferechtlicher Sicht andere Kriterien und Hilfsmaßnahmen anzusetzen. Es sind zunächst alle die Liquidität sichernden Maß- nahmen zu ergreifen. Dies gilt auch und insbesondere unter dem Aspekt eines ver- antwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Mitteln. Derzeit liegen uns erste Einschätzungen der Ernte vor. Diese sind für eine endgültige Schadensbeurteilung noch nicht ausreichend. 3. Gibt es andere Überlegungen und Pläne, wie die betroffenen Landwirt- schaftsbetriebe bei Teil- oder Totalausfällen der Ernten in Sachsen-Anhalt unterstützt werden können? Wenn ja, welche sind das? Wenn nein, was spricht dagegen? Das MULE wird alle Möglichkeiten prüfen, die der Liquiditätssicherung dienen. Seit dem ersten Juli dürfen auf Antrag ökologische Vorrangflächen in allen Regionen Sachsen-Anhalts für Futterzwecke genutzt werden. Damit soll tierhaltenden Unter- nehmen geholfen werden. Auf der Sonder-Amtschefkonferenz der Agrarministerkonferenz am 3. Juli 2018 in Berlin wurde das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf Initiative
3 Sachsen-Anhalts gebeten, Hilfen für geschädigte landwirtschaftliche Unternehmen auf Bundes- und EU-Ebene zu prüfen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass für nationale Stützungsprogramme weitere Voraussetzungen, insbesondere aus beihilferechtlichen Gründen, zu erfüllen sind. Danach müsste die Dürre als ein einer Naturkatastrophe gleichgestelltes widriges Witterungsverhältnis eingestuft werden. Widrige Witterungsverhältnisse, wie die Dür- re, können Naturkatastrophen gleichgestellt werden, wenn dadurch mehr als 30 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung des betreffenden landwirtschaftlichen Unter- nehmens zerstört wurde. 4. Anbauflächen werden auch zukünftig immer mehr vor Witterungseinflüssen und Schädlingen geschützt werden müssen. Eine Möglichkeit des langfristi- gen Schutzes wären sogenannte Mehrfachversicherungen (gegen Elemen- tarschäden, wie Hochwasser, Hagel, Tornados oder Frost) für die Landwirt- schaft, um sich gegen Naturgewalten entsprechend abzusichern. Diese Möglichkeit gibt es in Deutschland jedoch bislang nicht. Zieht die Landesregierung eine Bundesratsinitiative diesbezüglich in Betracht? Wird die zuständige Ministerin diese Möglichkeit auf der nächsten Agrarminister- konferenz thematisieren? Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wurde bereits im Septem- ber 2017 gebeten, einen Bericht zum Risiko- und Krisenmanagement gegenüber der Agrarministerkonferenz abzugeben. Der Bericht wird der Herbst-Agrarminister- konferenz 2018 vorgelegt. Danach soll eine umfassende Bewertung und gegebenen- falls Neujustierung der bisherigen Haltung Deutschlands zum Risikomanagement er- folgen. 5. Welche Konzepte und Planungen, insbesondere die Teilaspekte Aufklären - Beraten - Vorbeugen - Entschädigen in ihrem Zusammenspiel, zieht die Lan- desregierung in Betracht, um derartigen Ereignissen langfristig zu begegnen und die landwirtschaftlichen Betriebe für die Herausforderungen sich än- dernder klimatischer Bedingungen fit zu machen und damit die Versor- gungssicherheit zu gewährleisten? Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Risiko- und Krisenmanagement ein wesent- licher Baustein im landwirtschaftlichen Unternehmen sein muss, wie dies auch in an- deren Sektoren betrieben wird. Die landwirtschaftlichen Unternehmen haben hier zum Teil noch großen Nach- holebedarf, da der Sektor erst mit Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik auf den Markt auch in dem Bereich des Risiko- und Krisenmanagements verstärkt gefor- dert ist. Aufgrund der mit der Landwirtschaft verbundenen sensiblen Aufgaben wie Ernäh- rungssicherung, der Schutz der natürlichen Ressourcen und die besondere Abhän- gigkeit von Klimaeinflüssen, trägt auch die Gesellschaft eine gewisse Mitverantwor- tung.
4 Daher werden beispielsweise Maßnahmen geprüft, wie Anpassungen an die Auswir- kungen des Klimawandels auch mittels Fördermaßnahmen flankiert werden können. Sachsen-Anhalt hat seit 2010 eine Strategie zur Anpassung an die Folgen des Kli- mawandels, in der auch der Sektor Landwirtschaft analysiert wird und Anpassungs- maßnahmen definiert werden. Diese Strategie wird in regelmäßigen Abständen aktu- alisiert. Die nächste Fortschreibung wird voraussichtlich im 4. Quartal 2018 veröffent- licht. Die jeweils aktuelle Fassung ist zu finden unter: www.klimawandel.sachsen- anhalt.de.