Unterbringung des Polizeireviers Burgenlandkreis in Weißenfels (II)

Polizeidienststelle

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Landtag von Sachsen-Anhalt                       Drucksache 7/2839 09.05.2018 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Unterbringung des Polizeireviers Burgenlandkreis in Weißenfels (II) Kleine Anfrage - KA 7/1603 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es wird Bezug genommen auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfra- ge „Unterbringung des Polizeireviers Burgenlandkreis in Weißenfels“ vom 21. März 2018 (Drs. 7/2632). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1.   Ist die Antwort der Landesregierung vom 21. März 2018 auf Frage 2 so zu verstehen, dass man sich grundsätzlich für die Anmietung des Objektes in Weißenfels, Max-Planck-Str. 1, entschieden habe, der Vermieter sich je- doch verpflichten müsse, die umfangreichen Bauarbeiten nach den Best- immungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zu vergeben? Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens steht nunmehr fest, dass zur Deckung des Beschaffungsbedarfes voraussichtlich noch umfangreiche Bauleistungen erforderlich werden, die sehr wahrscheinlich den Hauptgegen- stand eines noch abzuschließenden Vertrages bilden werden. Daher ist nicht von einem vergaberechtsfreien Mietvertrag, sondern von einem dem Vergabe- recht unterliegenden Bauvertrag auszugehen. Das Land Sachsen-Anhalt ist daher verpflichtet, zur Beschaffung der Leistung „Unterbringung des Polizeireviers Burgenlandkreis unter Berücksichtigung der polizeispezifischen baulichen Anforderungen“ ein Vergabeverfahren nach den Vorschriften der VOB/A durchzuführen. (Ausgegeben am 14.05.2018)
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2 An einem solchen Vergabeverfahren könnte sich die Firma Kress mit ihrem Ob- jekt „Max-Planck-Str. 1“ in Weißenfels beteiligen. Eine direkte Beauftragung ist aber nicht zulässig. 2. Wann ist mit dem Abschluss eines Mietvertrages über das Objekt in Weißenfels, Max-Planck-Str. 1, zu rechnen und wann kann ein Umzug in dieses erfolgen? Mit Verweis auf die Ausführungen zur Beantwortung der Frage 1 ist die Durch- führung eines Vergabeverfahrens nach den Vorschriften der VOB/A vorge- schrieben. Der Zeithorizont und das entsprechende Ergebnis eines solchen Verfahrens sind zum jetzigen Zeitpunkt noch offen, sodass die unter 2. formu- lierten Fragen derzeit nicht beantwortet werden können.
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