2 Aufgrund eines Presseartikels der Haldensleber Volksstimme vom 1. Februar 2012 wurde bekannt, dass die Gemeinde Hohe Börde von diesen bewilligten nichtinvesti- ven Mitteln rd. 1,0 Mio. Euro für Investitionen in den Straßenbau, in die Energieeffi- zienz und für weitere Verbesserungen der Infrastruktur in der Gemeinde verausga- ben möchte. Da dies nicht der Zweckbestimmung der nichtinvestiven Zuweisung entspricht, wurde gegenüber der Gemeinde Hohe Börde der (Teil-)Widerruf der bewilligten nichtin- vestiven Zuweisung erklärt. Dagegen reichte die Gemeinde Hohe Börde Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg ein. Aufgrund der deutlichen Haltung des Gerichts in der mündlichen Verhandlung wurde der (Teil-)Widerrufsbescheid vom 24. Oktober 2012 aufgehoben. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Hat das Land gegenüber der Gemeinde Höhe Börde den (Teil-)Widerruf vom 24. Oktober 2012 rechtswirksam wieder aufgehoben? Wenn nein, bis wann soll dies spätestens erfolgen? Ja, der (Teil-)Widerruf wurde bereits wirksam wieder aufgehoben. 2. Wurde der Restbetrag in Höhe von 1.003.808 Euro bereits an die Gemeinde Hohe Börde ausgezahlt? Wenn nein, bis wann soll dies spätestens erfol- gen? Ja, der Restbetrag in Höhe von 1.003.808 Euro wurde bereits an die Gemeinde Hohe Börde ausgezahlt. 3. Gegenüber welchen Gemeinden und Städten widerrief das Ministerium der Finanzen in jeweils welcher Höhe zu Teilen oder in Gänze Bewilligungsbe- scheide für Zuweisungen für den freiwilligen Zusammenschluss von Ge- meinden im Rahmen der Gemeindegebietsreform? Ausschließlich gegenüber der Gemeinde Hohe Börde (Landkreis Börde) wurde der Bewilligungsbescheid für die nichtinvestiven Zuweisungen teilweise (in Höhe von 1.003.808 Euro) widerrufen. 4. In welchen Fällen der unter Ziffer 3 erfragten Gemeinden und Städte wurden seitens des Landes in jeweils welcher Höhe erlassene (Teil-)Widerrufs- bescheide wieder aufgehoben? Ausschließlich gegenüber der Gemeinde Hohe Börde (Landkreis Börde) wurde der (Teil-) Widerrufsbescheid in Höhe von 1.003.808 Euro widerrufen.