Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten in den Schulen Sachsen-Anhalts

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Landtag von Sachsen-Anhalt                                           Drucksache 6/3152 03.06.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Jürgen Scharf (CDU) Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten in den Schu- len Sachsen-Anhalts Kleine Anfrage - KA 6/8316 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der zuletzt am 23. Januar 2013 geänderten Fassung des Schulgesetzes des Lan- des Sachsen-Anhalt wurden in den § 84a bis f die Erhebung, Verarbeitung und Nut- zung personenbezogener Daten umfassend neu geregelt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Umfang wurde von den erteilten Verordnungsermächtigungen bis- her Gebrauch gemacht? Es ist beabsichtigt, auf der Grundlage der in den §§ 84a bis e des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erteilten Verordnungsermächtigungen eine Verordnung über den Umgang mit personenbezogenen Daten im Schulwesen des Landes Sachsen- Anhalt in Kraft zu setzen. Der Entwurf der Verordnung befindet sich derzeit in der Abstimmung. Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 03.06.2014)
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2 Frage 2: Auf welcher Grundlage erfolgt das Verwaltungshandeln gegenwärtig in den Fällen, die bisher noch nicht durch eine entsprechende Verordnung geregelt sind? Mit Bezug auf die Lehrkräfte gilt der RdErl. des MK „Nutzung personenbezogener Daten der an den Schulen Beschäftigten durch das Kultusministerium“ vom 8. April 2011, SVBl. LSA S. 165. Frage 3: Welche Statistiken werden derzeit von den allgemein- und berufsbildenden staatlichen und freien Schulen erhoben? Welche Rechtsgrundlagen gibt es je- weils hierfür? Werden insbesondere Schülerlaufbahnstatistiken erhoben? Wenn ja, nach welcher Methode. Folgende Statistiken werden derzeit jährlich durch das Kultusministerium erhoben:  Erhebung des voraussichtlichen Arbeitsvermögens an öffentlichen allgemeinbil- denden und berufsbildenden Schulen  Erhebung zum Lehrkräftebestand an berufsbildenden Schulen in freier Träger- schaft  Erhebung der ersten voraussichtlichen Schüler- und Klassenzahlen an allgemein- bildenden Schulen  Erhebung der zweiten voraussichtlichen Schüler- und Klassenzahlen an allge- meinbildenden Schulen  Erhebung der endgültigen Schüler- und Klassenzahlen an allgemeinbildenden Schulen  Erhebung des Kultusministeriums zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbil- denden Schulen  Erhebung der tatsächlichen Schüler- und Klassenzahlen an den öffentlichen all- gemeinbildenden Schulen  Erste Erhebung des Kultusministeriums zu den Schülerzahlen an den öffentlichen berufsbildenden Schulen  Erhebung des Kultusministeriums zur Unterrichtsversorgung an den öffentlichen berufsbildenden Schulen Das Statistische Landesamt führt unter der Fachaufsicht des Kultusministeriums die folgenden amtlichen Statistiken durch:  Schuljahresanfangsstatistik  Schuljahresendstatistik  Berufsbildende Schulen und Schulen für Berufe im Gesundheitswesen Hinsichtlich der Rechtsgrundlage wird auf die „Verordnung über die Erhebung von statistischen Daten im Schulbereich“ vom 18.09.1995, zuletzt geändert durch 2. VO zur Änderung vom 15.05.2002 (GVBl. LSA S. 267), und die Antwort zu Frage 2 ver- wiesen. Durch die Schulbehörden des Landes werden keine Daten zur Erstellung von Schü- lerlaufbahnstatistiken erhoben.
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3 Frage 4: Wie ist der Stand der Ausstattung der staatlichen Schulen mit entsprechender Software? Welche Kosten hat die Landesregierung für diese Software einge- plant (Anschaffungskosten und laufende Kosten für Pflege, Aktualisierungen bzw. Updates)? Inwiefern hat die Landesregierung bei ihrer Kostenkalkulation auch die Schulen in freier Trägerschaft berücksichtigt. In Sachsen-Anhalt wird an der Beschaffung, Entwicklung und Einführung des „IT- gestütztes schulisches Bildungsmanagementsystems Sachsen-Anhalt“ (BMS-LSA) gearbeitet. Das Pflichtenheft zur Beschreibung der schulischen Komponente und das Lastenheft zur Beschreibung der Anforderungen an eine zentrale Komponente und die IT- Infrastruktur liegen vor. Innerhalb dieses Projektes werden derzeit die Ausschreibungsunterlagen für eine vergaberechtliche und eine fachliche, qualitätssichernde Begleitung zur Beschaffung, Entwicklung und Einführung des BMS-LSA erstellt. Eine durch die Firma Hewlett Packard GmbH im Jahr 2013 erstellte Wirtschaftlich- keitsbetrachtung bestätigt die Wirtschaftlichkeit des Projekts und weist einen Investi- tionsbedarf von ca. 16,0 Mio. Euro aus. Die jährlichen haushaltswirksamen Betriebskosten (Host, Server und Netz, Updates) ab dem Jahr 2019 werden auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit ca. 1,7 Mio. € (aufwachsend) beziffert. Das bisher in diesem Bereich tätige Personal wird die Administration/Pflege und Aktualisierung übernehmen. Der aufgeführte Mittelbedarf ist als Haushaltsanmeldung für den Doppelhaushalt 2015/2016 im Einzelplan 19, Kapitel 19 13, Titelgruppe 61 fixiert worden. Es besteht die Möglichkeit, dass die Schulen in freier Trägerschaft das BMS-LSA ebenfalls nutzen können. Dies wurde bei der Kostenkalkulation berücksichtigt. Ab- stimmungen zu Detailfragen bei der Nutzung durch die Schulen in freier Trägerschaft werden in Kürze erfolgen. Frage 5: Wurden den Schulen in freier Trägerschaft bisher spezielle Vorgaben zur Da- tenübermittlung gemacht? Wenn ja, wurden ggf. notwendige Mehraufwände erstattet? Den Schulen in freier Trägerschaft wurden keine speziellen Vorgaben zur Daten- übermittlung gemacht.
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4 Frage 6: Laut § 11 der Verordnung über Schulen in freier Trägerschaft sind die Ersatz- schulträger verpflichtet, im Rahmen von statistischen Erhebungen über Lehr- kräfte die „erforderlichen" Daten bereit zu stellen. Hierzu sind u. a. als sog. „Hilfsmerkmal" auch die Namen der jeweiligen Lehrkräfte anzugeben. Wozu ist dies erforderlich? In welcher Form werden die Namen dieser Lehrkräfte von der obersten Schulbehörde oder einer anderen öffentlichen Stelle erhoben, verar- beitet, genutzt und gespeichert. Die Erhebungsmerkmale, die in § 11 der Verordnung über Schulen in freier Träger- schaft aufgeführt sind, entsprechen der KMK - Vereinbarung der Bundesländer über die statistischen Daten, die in den Ländern erfasst und für nationale Datenmeldun- gen verwendet werden sollen. Beispielhaft wird als jährliche nationale Statistik ein Auszug der Fachserie 11, Reihe 1.1 des Statistischen Bundesamtes „Private Schu- len“ als Anlage angefügt. Der Name der Lehrkraft an Schulen in freier Trägerschaft ist als technisches Hilfs- merkmal für die Erstellung von Statistiken (einschließlich notwendiger Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen), die durch die KMK und das Statistische Bundesamt von den Ländern erhoben werden, notwendig. So können beispielsweise bei der Er- mittlung der Anzahl der Lehrkräfte (Personen), die in einer Schulart unterrichten, Doppelzählungen vermieden werden. Der Einsatz einer Lehrkraft an verschiedenen Schulen kann nur anhand des Namens in Verbindung mit den anderen Erhebungs- merkmalen erkannt werden. Die durch die Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung gestellten Daten werden sowohl in nicht automatisierter Form als auch in automatisierter Form ausschließlich zu den o. g. Zweck erhoben, verarbeitet und genutzt.
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Anlage

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Statistisches Bundesamt DWSTATIS

Fachserie 11 Reihe 1.1

Bildung und Kultur

Private Schulen

 

Schuljahr 2012/2013

Erscheinungsfolge: jährlich
Erschienen am 03. April 2014
Artikelnummer: 2110110137004

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Telefon: +49 (0)611/75-4140

© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2014

Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
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Private allgemeinbildende und berufliche Schulen 2012/2013

1 Schulen, Klassen, Schüler/-innen, Absolventen/Abgänger, Lehrkräfte und Unterrichtsstunden nach Schularten und Ländern

1.1 Absolute Werte

     

  

   
  
 
  

Wöchentlich erteilte
Unterrichtsstunden der
stunden-

weise
beschäftigten Lehrkräfte

    

  
  
 

 

 

Schulart

  
 

   
    
 

vollzeit- | teilzeit-

Schüler/-innen Absol- Lehrkräfte
Klassen venten/
Schulen 1) dar.: Abgänger | vollzeit- | teilzeit- stunden:
Ausländer 2 weise
/-innen beschäftigt

Sachsen-Anhalt

 

 

 

 

  

 

Allgemeinbildende Schulen ......... HESSHChessandennangnaosanmehnsshahnahnannan 95 641 13 795 181 684 633 487 229 14 787 9411 1447
davon: Grundschulen 45 244 4419 65 . 168 157 62 3855 3335 439
Schularten mit mehreren Bildungsgängen . 20 103 2031 8 151 84 72 59 2031 1458 350
Gymnasien 13 151 5239 98 405 244 177 51 5516 3120 348
Integrierte Gesamtschulen ..uessnenseesuensessensesonnannnsennsennenanne 7 47 922 3 28 34 46 44 779 831 234
Freie Waldorfschulen .. 3 35 789 7 46 38 24 12 992 455 66
Förderschulen ............ 7 61 395 - 54 65 11 1 1614 212 10
Berufliche Schulen 128 459 7.355 42 2912 275 126 488 5835 2037 2265
davon: Teilzeit-Berufsschulen 2 12 115 - 4 3 1 5 67 23 26
Berufsfachschulen 90 316 4889 38 2 203 204 94 361 4326 1510 1679
Fächöbersch len. 5 16 180 - 90 8 4 15 175 61 68
Fachschulen ....uesesasusnsssnensosnenensnnnensnnnnnnennnnnenanennnnensnsnananen 31 115 2171 4 578 60 27 107 1267 443 492
Allgemeinbildende und berufliche Schulen .......... jBasenanesnenessnesesennene 223 1100 21150 223 3596 908 613 717 20 622 11 448 3712
Nachrichtlich:
Schulen des Gesundheitswesens .....nunnennennnnnnnennensonenenannen 33 77 1265 14 629 128 40 246 - -

Schleswig-Holstein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeinbildende Schulen .... 152 639 14 378 313 1044 849 463 81 18 374 7794 479
davon: Grundschulen 56 165 3216 102 - 208 66 17 4184 1232 97
Hauptschulen - 14 - -
Schularten mit mehreren Bildungsgängen . 13 238 3 - 11 9 2 320 180 5
Realschulen ..... 8 153 - 43 5 4 - 92 78 -
Gymnasien .... 8 53 1763 52 267 135 8 17 2291 1056 109
Integrierte Gesamtschulen ..eunesenssnsssnensennenennnenaenensnnnanenannn 51 173 3531 117 313 240 75 25 4839 1279 158
Freie Waldorfschulen .. 12 158 4872 19 354 204 202 20 4843 3.496 102
Förderschulen 15 69 605 20 53 46 26 - 1805 473 8
Benuflich&schülen. none 33 129 2249 100 1075 66 87 130 1621 1283 594
davon: Berufsgrundbildungsjahr in vollzeitschulischer Form 19) ..... q 5 2 - - - - % 5 a
Berüfsfachschülen...enn ann 16 59 940 8 540 30 42 43 800 633 206
Fachoberschulen 19) ausessnensensnnsnsneunnennnnnnsunnennnnnnennunnenenn 1 3 i - - . - 18 21
Fachgymnasien 3 108 6 49 9 4 11 159 77 43
Berufsober-/Technische Oberschulen . 4 23 2 19 4 - 23 18 -
Fachschulen 11 67 1170 7 467 26 41 76 621 534 345
Allgemeinbildende und berufliche Schulen s.uereensersenenusnensenenennsnene 185 768 16 627 413 2119 915 550 211 19 995 9077 1073
Nachrichtlich:
Schulen des Gesundheitswesens 10) ausunessnensssanesnenenennenne 76 285 5377 194 2018 - - - - -
Thüringen
Allgemeinbildende Schulen au... 95 762 13 670 122 980 zn 533 421 17102 9645 2432
davon: Grundschulen. ... 35 172 3226 11 . 143 109 95 3 263 2101 460
Schularten mit mehreren Bildungsgängen . 10 82 1524 18 255 61 81 47 1288 1542 283
Gymnasien ss nrRaigiunt 11 105 3967 31 381 153 152 57 3180 2509 409
Integrierte Gesamtschulen . 12 89 1453 43 10 77 74 55 1772 1384 336
Freie Waldorfschulen ......... 5 50 1277 13 78 86 26 22 1850 412 130
Förderschulen au nanune 22 264 2223 6 256 251 9 145 5749 1697 814
Berufliche Schulen cuessesnesnenssnsnnenanasnnnn 92 642 9761 59 3869 387 278 1.062 7802 4575 3599
davon: Teilzeit-Berufsschulen 9 83 651 7 206 42 15 28 836 225 120
Berufsvorbereltungsjaht 2:23:83: 323 12 25 219 - 186 10 17 48 249 288 265
Berufsfachschulen .. 48 360 5853 45 2480 226 157 804 4420 2472 2465
Fachoberschulen . 2 6 103 3 67 11 - Tv 173 11 4
Fachschulen 21 168 2935 4 930 98 89 181 2124 1579 745
Allgemeinbildende und berufliche Schulen .... 187 1404 23431 181 4849 1158 811 1483 24 904 14 220 6031

 

Nachrichtlich:
Schulen des Gesundheitswesens 20) ....eunennensnsennnenennnne

Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 1.1, 2012/2013 26
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