Steuerbetrug durch die Maple Bank

Steuerdelikt

/ 4
PDF herunterladen
Landtag von Sachsen-Anhalt                            Drucksache 7/617 21.11.2016 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Steuerbetrug durch die Maple Bank Kleine Anfrage - KA 7/307 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die kanadische Maple Bank steht im Verdacht, durch Steuerbetrug mittels Cum-Ex- Geschäften einen Schaden von 450 Millionen Euro für den Steuerzahler verursacht zu haben. Am 6. Februar 2016 verhängte die Bafin ein Moratorium über das Geld- haus und ordnete an, sie für den Kundenverkehr zu schließen. Bis dahin sollen meh- rere Bundesländer von den Geschäften der Maple Bank profitiert haben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Finanzen Vorbemerkung: Das Land hat in der Vergangenheit lediglich Geschäftskontakte mit der Maple Bank GmbH (Maple Bank) im Rahmen des Liquiditätsmanagements des Landes unterhal- ten. Die Fragen dieser Kleinen Anfrage werden daher ausschließlich in Bezug auf das Liquiditätsmanagement beantwortet. Dem Finanzministerium obliegt das tägliche Liquiditätsmanagement des Landes. Dies umfasst neben der Liquiditätsplanung auch die tägliche Liquiditätsdisposition. Durch die Liquiditätsgeschäfte soll die kurzfristige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Landes gewährleistet werden. Gleichzeitig soll bestehende Liquidität des Landes vollumfänglich verzinslich (wirtschaftlich) an- gelegt werden. (Ausgegeben am 22.11.2016)
1

2 1) Zu welchen Zeitpunkten und in welcher jeweiligen Höhe legte das Land von 2011 bis 2016 Gelder bei der Maple Bank an? Bitte nach Jahressummen aufschlüsseln. Die folgende Tabelle enthält eine Einzelaufstellung der Geldanlagen bei der Map- le Bank der Jahre 2011 bis 2015. Von der Aufstellung der Jahressummen wird aufgrund der Einzelaufstellung verzichtet. Jahr            Valuta           Fälligkeit                Betrag 2011        17.01.2011         18.04.2011          50.000.000,00 € 22.02.2011         23.05.2011          22.000.000,00 € 18.04.2011         18.07.2011          27.700.000,00 € 21.04.2011         21.07.2011          14.000.000,00 € 16.06.2011         17.10.2011          17.300.000,00 € 27.07.2011         27.12.2011          49.700.000,00 € 25.10.2011         25.11.2011          14.500.000,00 € 2012        05.01.2012         05.04.2012          57.500.000,00 € 27.03.2012         27.06.2012          15.100.000,00 € 26.04.2012         26.10.2012          12.200.000,00 € 30.04.2012         31.10.2012           7.700.000,00 € 20.06.2012         20.11.2012          10.000.000,00 € 29.06.2012         28.09.2012          12.500.000,00 € 2013        04.02.2013         03.12.2014          70.000.000,00 € 20.09.2013         30.10.2013           4.000.000,00 € 2014        03.03.2014         04.06.2014          50.000.000,00 € 05.03.2014         31.03.2014           5.000.000,00 € 13.05.2014         13.08.2014          20.000.000,00 € 11.06.2014         31.10.2014          20.000.000,00 € 04.07.2014         06.10.2014          25.000.000,00 € 07.08.2014         31.10.2014           4.000.000,00 € 15.08.2014         18.12.2014          12.000.000,00 € 2015        09.01.2015         08.01.2016          10.000.000,00 € 15.01.2015         15.07.2015          14.000.000,00 € 05.03.2015         05.06.2015          23.000.000,00 € 30.10.2015         02.11.2016          35.000.000,00 € 2) Nach welchen konkreten Kriterien wurde die Maple Bank für Investitionen ausgewählt? 3) Welches Mindestrating muss eine Bank erfüllen, damit das Land eine Anla- ge tätigt? 4) Welches Rating hatte die Maple Bank zu den o. g. Zeitpunkten der jeweiligen Anlage? Die Fragen 2 bis 4 werden hier zusammengefasst beantwortet. Die Geldanlagen im Rahmen des Liquiditätsmanagements des Landes Sachsen- Anhalt unterliegen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nach § 7 LHO. Entspre- chend einer internen Dienstanweisung sind kurzfristige Geldanlagen u. a. bei
2

3 Kreditinstituten, die einem Einlagensicherungssystem in Deutschland ange- schlossen sind, zulässig. Zur Steuerung des Kreditrisikos des jeweiligen Ge- schäftspartners sind hierbei verschiedene Limite zu beachten. Die Einlagen bei Kreditinstituten des privaten Bankgewerbes dürfen 80 % der vom Bundesverband Deutscher Banken e. V. veröffentlichten Einlagensicherungsgrenzen des jeweili- gen Kreditinstitutes nicht übersteigen. Die absolute Obergrenze beträgt 450 Mio. Euro je Kreditinstitut. Ein Mindestrating ist kein Anlagekriterium des Landes im Bereich Liquiditätsmanagement. Historische Ratingverläufe wurden daher seitens des Finanzministeriums für die Maple Bank nicht dokumentiert. Die Maple Bank war zum Zeitpunkt der jeweiligen Geldanlagen Mitglied der Ein- lagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. Bei jeder Geldan- lage wurde das interne Limit eingehalten. Die Auswahl der Geldanlage erfolgte anhand der angebotenen Rendite. 5) Waren die jeweiligen tatsächlich erzielten Renditen der Anlagen des Landes in den o. g. Zeiträumen bei der Maple Bank höher als Renditen anderer Insti- tute in denselben Zeiträumen? Bei kurzfristigen Geldgeschäften des Landes wird grundsätzlich eine Marktge- rechtigkeitsprüfung durch mindestens drei Nebenangebote und durch den Nach- weis eines marktadäquaten Zinssatzes anhand eines aktuellen Marktausdruckes aus dem Informationssystem Bloomberg durchgeführt und dokumentiert. Wie be- reits bei der Beantwortung der Fragen 2 bis 4 aufgeführt, erfolgt die Auswahl der jeweiligen Bank unter Beachtung der jeweils vorliegenden Voraussetzungen und der Limite anhand der erzielbaren Rendite. 6) Wurde das jeweilige Risiko der jeweiligen Anlage bei der Maple Bank in den o. g. Zeiträumen höher bewertet als das Risiko vergleichbarer Anlagen bei anderen Instituten? Nein. 7) Sind dem Land durch die Anlage/Anlagen bei der Maple Bank sowie die In- solvenz der Maple Bank Schäden entstanden? Wenn ja, in welcher Höhe? Nein. Zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Maple Bank am 11. Februar 2016 (Eintritt des Entschädigungsfalls) hatte das Land bei der Bank Einlagen in Form von Termingeldern i. H. v. 35.000.000,00 €. Das Land erhielt innerhalb der gesetzlichen Auszahlungsfrist die angelegten Termingelder zuzüg- lich der bis zum Zeitpunkt des Eintritts des Entschädigungsfalles angefallenen Zinsen durch die Einlagensicherungsgruppe des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. zurück.
3

4 8) Hat das Land seit 2007 Anlagen bei Instituten getätigt, die sogenannten Cum/Ex-Geschäfte und/oder sogenannte Cum/Cum-Geschäfte tätigten? Wenn ja, bei welchen Instituten? Dem Finanzministerium liegen keine gesicherten Kenntnisse darüber vor, welche Institute seit 2007 sogenannte Cum/Ex-Geschäfte und/oder sogenannte Cum/ Cum-Geschäfte tatsächlich tätigten.
4