Sexualisierte Gewalt in Sachsen-Anhalt

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Landtag von Sachsen-Anhalt                                       Drucksache 6/1846 01.03.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sexualisierte Gewalt in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7731 Vorbemerkung des Fragestellenden: Vor gut mehr als zehn Jahren trat am 1. Januar 2002 das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellung (GewSchG)in Kraft. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Landesregierung definiert „sexualisierte Gewalt“ als Straftaten gegen die sexuel- le Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeits- verhältnisses in Form von Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen sowie in Fällen von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. 1.   Wie viele Personen haben in den letzten 10 Jahren in Sachsen-Anhalt sexualisierte Gewalt angezeigt? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Art der Straftat, Alter, Geschlecht und Ka- lenderjahr. Für die Beantwortung dieser Frage ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde gelegt worden. Die PKS enthält die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und Op- fer. Nicht enthalten sind Angaben zu Anzeigenerstattern. Hinweis:   Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 04.03.2013)
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2 In den folgenden Übersichten werden die Opferzahlen für die ausgewählten De- liktsgruppen aufgeführt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Opferzahlen nur auf Landesebene dargestellt werden können, da eine weiterführende Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten in der PKS nicht vorgenommen wird. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses gemäß §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178 StGB Jahr                   2002 2003 2004 2005          2006 2007    2008   2009 2010 2011 2012 insgesamt               648   678   730       616    608   566    519    469   525   417   451 - davon männlich:      76    84    93        67     79    58     47     41    57    49    50 - davon weiblich:     572   594   637       549    529   508    472    428   468   368   401 1 Kinder                  126   122   156       103    119    89     77     57    81    28    34 - davon männlich:      98    29    26        21     30    20     13      8    18     4     9 - davon weiblich:      28    93   130        82     89    69     64     49    63    24    25 2 Jugendliche             250   214   234       196    179   180    150    118   125    92   106 Opfer - davon männlich:      29    17    29        17     24    18     15      8    13    15    15 - davon weiblich:     221   197   205       179    155   162    135    110   112    77    91 3 Heranwachsende           80   110    85        84     99    80     71     60    64    57    56 - davon männlich:       2    15     7         8     12     5      6      7     3     7     8 - davon weiblich:      78    95    78        76     87    75     65     53    61    50    48 4 Erwachsene              192   232   255       233    211   217    221    234   255   240   255 - davon männlich:      17    23    31        21     13    15     13     18    23    23    18 - davon weiblich:     175   209   224       212    198   202    208    216   232   217   237 1 bis unter 14 Jahre 2 14 bis unter 18 Jahre 3 18 bis unter 21 Jahre 4 21 Jahre und älter
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3 Sexueller Missbrauch von Kindern gemäß §§ 176, 176a, 176b StGB Jahr                   2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 insgesamt               500   553    496      487    457        468        489    461    492    524   529 - davon männlich:     154   138    128      108    126        124        123    103    107    144   119 - davon weiblich:     346   415    368      379    331        344        366    358    385    380   410 Kinder                  500   553    496      487    457        468        489    461    492    524   529 - davon männlich:     154   138    128      108    126        124        123    103    107    144   119 - davon weiblich:     346   415    368      379    331        344        366    358    385    380   410 Jugendliche               0     0      0        0      0          0          0      0      0      0     0 Opfer     - davon männlich:       0     0      0        0      0          0          0      0      0      0     0 - davon weiblich:       0     0      0        0      0          0          0      0      0      0     0 Heranwachsende            0     0      0        0      0          0          0      0      0      0     0 - davon männlich:       0     0      0        0      0          0          0      0      0      0     0 - davon weiblich:       0     0      0        0      0          0          0      0      0      0     0 Erwachsene                0     0      0        0      0          0          0      0      0      0     0 - davon männlich:       0     0      0        0      0          0          0      0      0      0     0 - davon weiblich:       0     0      0        0      0          0          0      0      0      0     0 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen gemäß § 182 StGB Jahr                  2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 insgesamt              76     73    50       61     53     46         39     48     45     54    65 - davon männlich:     9     19    12       11     12      5          9      9      6      6    13 - davon weiblich:    67     54    38       50     41     41         30     39     39     48    52 Kinder                  0      0     0        0      0      0          0      0      0      0     0 - davon männlich:     0      0     0        0      0      0          0      0      0      0     0 - davon weiblich:     0      0     0        0      0      0          0      0      0      0     0 Jugendliche            76     73    50       61     53     46         39     48     45     54    65 Opfer     - davon männlich:     9     19    12       11     12      5          9      9      6      6    13 - davon weiblich:    67     54    38       50     41     41         30     39     39     48    52 Heranwachsende          0      0     0        0      0      0          0      0      0      0     0 - davon männlich:     0      0     0        0      0      0          0      0      0      0     0 - davon weiblich:     0      0     0        0      0      0          0      0      0      0     0 Erwachsene              0      0     0        0      0      0          0      0      0      0     0 - davon männlich:     0      0     0        0      0      0          0      0      0      0     0 - davon weiblich:     0      0     0        0      0      0          0      0      0      0     0
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4 Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger gemäß § 179 StGB Jahr                  2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 insgesamt              30   46   28        27    48       33       35       36       35   25   30 - davon männlich:     2   10    7         2    13        5        3       12        5   11    6 - davon weiblich:    28   36   21        25    35       28       32       24       30   14   24 Kinder                  2    2    5         2     1        1        0        1        0    1    1 - davon männlich:     1    0    2         0     0        0        0        0        0    0    0 - davon weiblich:     1    2    3         2     1        1        0        1        0    1    1 Jugendliche            12   17   11         9    15       10        6       11       12    7    9 Opfer - davon männlich:     0    3    4         1     4        2        1        5        3    4    5 - davon weiblich:    12   14    7         8    11        8        5        6        9    3    4 Heranwachsende          5    9    1         5     5        7        6        9        4    5    6 - davon männlich:     0    1    0         0     1        2        1        4        0    4    0 - davon weiblich:     5    8    1         5     4        5        5        5        4    1    6 Erwachsene             11   18   11        11    27       15       23       15       19   12   14 - davon männlich:     1    6    1         1     8        1        1        3        2    3    1 - davon weiblich:    10   12   10        10    19       14       22       12       17    9   13 Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gemäß § 232 StGB Jahr                          2005    2006      2007      2008     2009     2010 2011 2012 insgesamt                         5        0          3        7        3        4        1    0 - davon männlich:               2        0          1        0        0        0        0    0 - davon weiblich:               3        0          2        7        3        4        1    0 Kinder                            1        0          1        0        0        0        0    0 - davon männlich:               1        0          1        0        0        0        0    0 - davon weiblich:               0        0          0        0        0        0        0    0 Jugendliche                       0        0          0        0        1        1        0    0 Opfer - davon männlich:               0        0          0        0        0        0        0    0 - davon weiblich:               0        0          0        0        1        1        0    0 Heranwachsende                    2        0          1        1        0        0        1    0 - davon männlich:               0        0          0        0        0        0        0    0 - davon weiblich:               2        0          1        1        0        0        1    0 Erwachsene                        2        0          1        6        2        3        0    0 - davon männlich:               1        0          0        0        0        0        0    0 - davon weiblich:               1        0          1        6        2        3        0    0
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5 2.    In wie vielen Fällen konnten auf die Anzeigen hin Verdächtige ermittelt werden? Bitte nach Fällen pro Jahr für Zeit seit 2002 bis heute angeben. Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen für die Jahre 2002 bis 2012 ist den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Fälle des Men- schenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gemäß § 232 StGB erst ab dem Jahr 2005 in der PKS erfasst werden. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178 StGB Jahr               2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Tatverdächtige          549    601  644     562   549   479    457   392   477   351    381 Sexueller Missbrauch von Kindern §§176, 176a, 176b StGB Jahr               2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Tatverdächtige           334    390    370    342   322    317   356   310   356    396   392 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen §182 StGB Jahr               2002 2003     2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Tatverdächtige            73     65      52    57    44     40     37    47     42    51     55 Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger § 179 StGB Jahr               2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Tatverdächtige            35    44      27     23    56    29     36    35    34     25     26 Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gem. § 232 StGB Jahr             2005     2006      2007      2008     2009     2010     2011    2012 Tatverdächtige               5       0          7        4         3       1       1         0
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6 3.      In wie vielen Fällen kam es zu rechtskräftigen Verurteilungen? Bitte nach Fällen pro Jahr für Zeit seit 2002 bis heute angeben. Für die Beantwortung dieser Frage ist die Strafverfolgungsstatistik der Justiz (SVS) des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde gelegt worden. Die SVS ist mit der PKS aufgrund unterschiedlicher Erfassungsgrundsätze und -daten sowie zeit- lich versetzter Erfassungszeiträume und einer zum Teil anderen strafrechtlichen Beurteilung nicht vergleichbar. Die Beantwortung der Frage ergibt sich unter Bezugnahme auf die ausgewähl- ten Deliktsgruppen der PKS aus der nachfolgenden Übersicht. PKS             PKS            PKS             PKS        PKS          Summe der 5               6              7             8            9 Jahr         110000           131000         133000          134000      236000      Verurteilungen 2002            114              143             3              5           0             265 2003            132              123             4              11          0             260 2004             97              170             0              4           0             271 2005             85              128             3              1           0             217 2006             84              103             4              11          0             202 2007             60              93              4              4           0             161 2008             60              93              1              5           1             160 2009             64              87              4              7           0             162 2010             72              97              3              7           0             179 2011             37              74              3              0           0             114 2012              6              17              3              1           0              27 4.      Wie viele Polizistinnen und Polizisten sind im Umgang mit Opfern sexuali- sierter Gewalt speziell geschult? Bitte aufgeschlüsselt nach Polizeidirek- tionen/Polizeirevieren. Die Aus- und Fortbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten in Sachsen-An- halt ist ein über das gesamte Berufsleben andauernder Prozess. Grundsätzlich werden alle Polizeibeamtinnen und -beamten im Umgang mit Opfern von Ge- walt geschult. 5 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178 StGB 6 Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB 7 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB 8 Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger § 179 StGB 9 Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung gem. § 232 StGB
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7 Bereits in der Ausbildung werden erste Grundlagen zur Thematik des polizei- lichen Opferschutzes vermittelt. Dies setzt sich mit einem weitreichenden Fort- bildungsangebot fort, das zentral an der Fachhochschule Polizei (FH Pol) um- gesetzt wird. Darüber hinaus finden in den einzelnen Polizeibehörden in eigener Zuständig- keit für alle Polizeibeamtinnen und -beamten regelmäßig bedarfsorientiert Schu- lungsmaßnahmen insbesondere in Form von Handlungstrainings statt. Im Bereich der zentralen Fortbildung kann die Vielzahl der angebotenen Fort- bildungsangebote anhand des Lehrgangskataloges in der FH Pol nachvollzo- gen werden. Dieser Katalog wird regelmäßig bedarfsorientiert an neue Krimina- litätsphänomene angepasst. Schwerpunkte werden dabei auf die Vermittlung •   von rechtlichen Grundlagen, •   psychologischem Grundwissen, •   von Möglichkeiten der (polizeilichen) Intervention bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen und in Fällen von Stalking sowie •   der Aufgaben der Opferschutzbeauftragten der Polizei. gelegt. Die Lehrgänge aus dem Fortbildungsangebot, die das Thema „Umgang mit Op- fern sexualisierter Gewalt“ in Haupt- oder Teilbereichen berühren sowie die ent- sprechenden Teilnehmerzahlen sind den in der Anlage aufgeführten Übersich- ten zu entnehmen. 5. Wie ist gewährleistet, dass zu jeder Zeit eine im Umgang mit Opfern von sexualisierter Gewalt geschulte Person zu Tatermittlungen hinzugezogen werden kann? Jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte ist verpflichtet, Strafanzeigen ent- gegenzunehmen und die entsprechenden Maßnahmen des Ersten Angriffs (Sicherungsangriff und Auswerteangriff) einzuleiten. Innerhalb der Regeldienstzeit erfolgt die Übernahme und Weiterbearbeitung von Sachverhalten sexualisierter Gewalt unmittelbar durch Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter des Sachgebietes 2 (Gewaltkriminalität) der Revierkrimi- naldienste in den Polizeirevieren und bei besonders schweren Delikten dieser Art im Fachkommissariat 2 (Kapitaldelikte) der Zentralen Kriminalitätsbekämp- fung in den Polizeidirektionen. Diese sind im Umgang mit Opfern sexualisierter Gewalt speziell geschult und verfügen auch über eine entsprechende Berufser- fahrung. Außerhalb der Regeldienstzeiten kann es vorkommen, dass speziell für den Umgang mit Opfern sexueller Gewalt fortgebildetes Personal nicht sofort ver- fügbar ist. Dennoch sind alle polizeilichen Kräfte durch die dezentralen Schu- lungen für den Umgang mit diesen Opfern sensibilisiert. Deshalb wird z. B. bei Erstkontakt mit einem weiblichen Opfer, wenn möglich eine Beamtin für die Be- fragung bzw. Vernehmung hinzugezogen. Darüber hinaus besteht die Möglich-
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8 keit, die sich außerhalb der Regeldienstzeit in Bereitschaft befindlichen Beam- tinnen und Beamte der Sachgebiete 2 bzw. Fachkommissariate 2 in den Dienst zu versetzen. Grundsätzlich erfolgt die weitere polizeiliche Opferbetreuung durch die in den Polizeirevieren nebenamtlich tätigen Opferschutzbeauftragten, die eigeninitiativ unverzüglich Kontakt mit den Betroffenen aufnehmen und verhaltensorientiert und/oder in sicherungstechnischer Hinsicht beraten. Die Opferschutzbeauftrag- ten stimmen das weitere Vorgehen mit der zuständigen Interventionsstelle ab. Darüber hinaus sollen die Opferschutzbeauftragten die Betroffenen über weite- re Hilfsangebote informieren und nach Möglichkeit zur nachsorgenden Opfer- betreuung an örtliche Kooperationspartner vermitteln. Der Kontakt zu den vor- handenen Opferberatungsstellen und Hilfsorganisationen wird nur auf Wunsch der Betroffenen hergestellt. 6. Gibt es spezielle Abläufe bei der Aufnahme von Anzeigen wegen sexuali- sierter Gewalt? Wenn ja, wie sehen diese aus? Für die Anzeigenaufnahme bei der Polizei sind standardisierte Maßnahmen im Rahmen des Ersten Angriffs (Sicherungsangriff und Auswerteangriff) durch die Beamtinnen und -beamten entsprechend der Polizeidienstvorschrift 100 - Füh- rung und Einsatz der Polizei (PDV 100) zu berücksichtigen. Bei jeder bekannt gewordenen Sexualstraftat wird unter anderem auch die Notwendigkeit einer zeitnahen gynäkologischen Untersuchung oder einer rechtsmedizinischen Be- gutachtung der Verletzungen des Opfers geprüft und veranlasst. Darüber hinaus erfolgt ebenfalls unverzüglich die Tatortarbeit, die in diesen Fäl- len durch spezialisierte Beamte der Kriminaltechnik durchgeführt wird. Sofern ein Kind von sexualisierter Gewalt betroffen ist, wird in der Regel von ei- ner Befragung durch die Polizei im Rahmen der Anzeigenaufnahme abgese- hen. Stattdessen bemüht sich die Polizei eine richterliche Vernehmung zu er- wirken, die für eine spätere Gerichtsverhandlung beweiserheblich ist. Ist eine richterliche Vernehmung nicht möglich, wird die polizeiliche Befragung umfas- send vorbereitet, um Mehrfachbefragungen des Kindes zu vermeiden. 7. Welche finanziellen Mittel stehen der Polizei für den Aufgabenbereich sexualisierte Gewalt zur Verfügung? Die Behörden und Einrichtungen der Landespolizei werden fiskalisch im Rah- men der flexiblen Haushaltsführung als budgetierte Einrichtungen im Ministe- rium für Inneres und Sport geführt. Auf diese Weise sind die Behörden und Ein- richtungen eigenverantwortlich für die Verwendung ihres Haushaltsbudgets zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes im Rahmen der Gefahrenabwehr und zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten verantwort- lich. Aufwendungen für Delikte der sexualisierten Gewalt werden im Haushalts- plan Kapitel 0320 nicht explizit dargestellt oder vorgeplant. Auch im Rahmen der in der Polizei durchgeführten Kosten- und Leistungsrechnung werden keine Haushaltsmittel speziell für die Bekämpfung der sexualisierten Gewalt betrach- tet.
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9 8. Welche Anzeigemöglichkeiten haben Opfer sexualisierter Gewalt mit kör- perlichen und/oder geistigen Behinderungen? Jedes Opfer hat die Möglichkeit, in jeder Polizeidienststelle persönlich oder durch beauftragte Dritte eine Strafanzeige zu erstatten oder in schriftlicher Form per Post zu übersenden. Zusätzlich können in Sachsen-Anhalt auch die Neuen Medien durch die Übersendung einer E-Mail an das elektronische Polizeirevier genutzt werden. Darüber hinaus können Opfer von Straftaten, insbesondere bei bestehender körperlicher oder geistiger Behinderung, zu Hause oder am Betreuungsort (z. B. im Pflegeheim, Krankenhaus etc.) von Polizeibeamtinnen und -beamten für die Anzeigenaufnahme aufgesucht werden. Der Kontakt zu Opfern mit geistiger Behinderung erfolgt immer im Zusammen- wirken mit deren Betreuern, Erziehungsberechtigten, Vertrauenspersonen oder gegebenenfalls unter Einbeziehung von sozialen Hilfsdiensten, des Jugendam- tes oder ähnlichen Einrichtungen. Gemäß § 158 der Strafprozessordnung (StPO) ist eine Anzeigenerstattung auch bei der Staatsanwaltschaft und bei den Amtsgerichten möglich. 9. In welchem Umfang werden von Staatsanwälten und Staatsanwältinnen Fortbildungen zu sexualisierter Gewalt wahrgenommen? Gibt es einen verpflichtenden Rahmen für Fortbildungen von Staatsanwälten und Staatsanwältinnen in diesem Bereich? Wenn ja, wie wird dessen Einhal- tung überprüft? Die Deutsche Richterakademie - eine vom Bund und Ländern gemeinsam ge- tragene überregionale Fortbildungseinrichtung - bietet regelmäßig Fortbildungs- veranstaltungen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an, die sexualisierte Gewalt zum Inhalt haben. So z. B. im Jahr 2012: •  25b/2012 Gewalt in der Familie - familien- und strafrechtliche Aspekte, Stal- king und Kindesmissbrauch, •  28d/2012 Recht, Gewalt, Aggression (Teilnahme eines Staatsanwaltes aus Sachsen-Anhalt), •  10c/2012 Der Umgang mit Opfern sexueller Gewalt innerhalb des Strafver- fahrens, insbesondere mit Kindern/Jugendlichen. und im Jahr 2011 •  4b/2011 Gewalt in der Familie - familien- und strafrechtliche Aspekte, Stal- king und Kindesmissbrauch (Teilnahme einer Staatsanwältin aus Sachsen- Anhalt). Ferner hat das Ministerium für Justiz und Gleichstellung im Jahr 2011 die bei- den Veranstaltungen „Gewalt in der Familie und Stalking“ und „Vernehmung minderjähriger Zeugen im Strafprozess“ organisiert, in denen sexualisierte Ge- walt thematisiert wurde. An diesen Tagungen nahmen neben Teilnehmenden
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10 aus anderen Bereichen auch drei Bedienstete aus dem staatsanwaltlichen Dienst teil. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind gemäß § 25 Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LBG LSA) generell verpflichtet, an der dienstlichen Fortbildung teilzunehmen und sich darüber hinaus selbst fortzubilden. Sie sind nicht verpflichtet, an bestimmten Tagungen teilzunehmen. Einen verpflichten- den Rahmen für Fortbildungen gibt es nicht. Die Bediensteten haben die Wahl- freiheit, zu welchen Tagungen sie sich anmelden, um auf dem erforderlichen Kenntnisstand zu sein. 10. Wie werden Richterinnen und Richter in ihrer Ausbildung für das Thema „sexualisierte Gewalt“ sensibilisiert? Richterinnen und Richter werden in Sachsen-Anhalt bereits sehr früh, schon während der Zeit ihrer juristischen Ausbildung, intensiv mit Fragen sexualisier- ter Gewalt vertraut gemacht. Bereits im ersten Ausbildungsabschnitt, dem juris- tischen Studium an der Martin-Luther-Universität, ist dieses Thema Gegenstand des Curriculums strafrechtlicher, aber auch rechtssoziologischer Lehrveranstal- tungen. Die Grundlagen werden in den Vorlesungen zum Besonderen Teil des Strafgesetzbuches sowie in rechtswissenschaftlichen Grundlagenfächern wie der Rechtssoziologie während des Grundstudiums vermittelt, vertiefte Kennt- nisse erhalten die Studierenden dann in weiterführenden strafrechtlichen Ver- anstaltungen wie Kolloquien und Seminaren. Für strafrechtlich besonders inte- ressierte Rechtsstudentinnen und Rechtsstudenten besteht ferner die Möglich- keit des kriminalwissenschaftlichen Schwerpunktbereichsstudiums, das auf das Thema der sexualisierten Gewalt intensiv eingeht und mit einer gesonderten universitären Prüfung abgeschlossen wird. Auch in der dreimonatigen Straf- rechtsstation während des an die erste juristische Prüfung anschließenden ju- ristischen Vorbereitungsdienstes, den alle angehenden Richterinnen und Rich- ter durchlaufen müssen, ist sexualisierte Gewalt Gegenstand der Ausbildung am Arbeitsplatz durch die Staatsanwaltschaften des Landes, soweit die Rechts- referendarinnen und Rechtsreferendare entsprechenden Dezernaten der Staatsanwaltschaften zur Ausbildung zugewiesen werden. Zudem wird dieses Thema in der einmonatigen Einführungsphase der arbeitsplatzbegleitenden strafrechtlichen Referendararbeitsgemeinschaften behandelt. 11. Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung ergriffen, um die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren? Wie ist der gericht- liche Opferschutz für Opfer von sexualisierter Gewalt organisiert? Die Landesregierung bietet vielfältige Informationen über Hilfsangebote für Op- fer von sexualisierter Gewalt an, die Betroffenen Mut machen sollen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, und Bürgerinnen und Bürger für das Thema zu sensibili- sieren. Hierzu gehören im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit z. B. entsprechende Angebote im Internet, Informationsmaterialien und die Durchfüh- rung von Veranstaltungen.
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