Sexualisierte Gewalt in Sachsen-Anhalt

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11 • Gesetzliche Regelungen Gemäß dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opfer- entschädigungsgesetz - OEG) erhalten Personen, die infolge eines vorsätz- lichen und rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung er- litten haben, auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vor- schriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Im Land Sachsen-Anhalt obliegt die Durchführung des OEG der Versorgungs- verwaltung beim Landesverwaltungsamt (LVwA). Von dort wurden in den ver- gangenen Jahren verschiedene Informationsmaterialien entwickelt und heraus- gegeben, um weitgehend über mögliche Hilfsangebote zu informieren. Dazu gehören Merkblätter, Flyer und Broschüren, die bei den Ansprechpartnern für Opfer von Gewalttaten ausliegen und dort angefordert werden können. Erste In- formationen erhalten Opfer von Gewalttaten u. a. in den Polizeidienststellen des Landes. Seitens der Versorgungsverwaltung wurden entsprechende Informa- tionsveranstaltungen zum OEG an der FH Pol durchgeführt. Weitere Ansprech- partner für Gewaltopfer sind die Sozialverbände, der Weiße Ring, Frauen- schutzorganisationen und die Beratungsstellen der Justiz. Seitens der Versorgungsverwaltung bestehen in den Dienststellen Halle und Magdeburg Notfalltelefone. Bürger, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, können sich jederzeit für eine Beratung und Auskunftserteilung dort hinwenden. So ist gewährleistet, dass jede Person zu jeder Zeit umfassende kompetente Auskünfte zum OEG erhalten kann. Darüber hinaus ist im Rahmen eines Pilotprojekts eine Traumaambulanz für Kinder- und Jugendliche als Gewaltopfer eingerichtet worden, die betroffenen Kindern und Jugendliche eine Soforthilfe zur Behandlung ihres Traumas anbie- tet und das Hilfsangebot abrunden soll. • Beratungsstellen Ferner erhalten die vier Beratungsstellen für Opfer sexueller Gewalt in Sach- sen-Anhalt finanzielle Landeszuwendungen u. a. auch für eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Ziel der Beratungsstellen ist es, durch thematische Prä- ventionsveranstaltungen und spezielle Trainingskurse insbesondere an Schulen Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Zusätzlich werden auf Anfrage Fortbildungen für Lehrerinnen, Erzieherinnen und Sozialarbeiterinnen angeboten. Darüber hinaus wird eine themenspezifi- sche Öffentlichkeitsarbeit betrieben und über das Beratungsangebot informiert. In Fällen, in denen ein gerichtlicher Opferschutz notwendig ist, arbeiten die Be- ratungsstellen für Opfer sexueller Gewalt im Bedarfsfall mit den Mitarbeiterin- nen vom Opferschutz der Justiz zusammen. • Druckerzeugnisse Das LVwA hat im Jahr 2010 die Broschüre „Sexuelle Übergriffe zwischen Kin- dern und Jugendlichen“ herausgegeben. Diese Broschüre enthält auch eine Übersicht zu Beratungsstellen und Ansprechpartnern. Im selben Jahr wurde gemeinsam vom Ministerium für Arbeit und Soziales, dem Kultusministerium und der Techniker Krankenkasse die Publikation „Gewalt ge-
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12 gen Kinder und Jugendliche“ herausgegeben, in dem auch auf das Thema se- xualisierte Gewalt eingegangen wird. Sie ist ein Leitfaden für Lehrkräfte und Er- zieher und Erzieherinnen zur Früherkennung, zur Kooperation zwischen den Akteuren und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Diese Schrift wurde an Ju- gendämter, Kindertagesstätten und Schulen des Landes verteilt. Neu aufgelegt wurden im Jahr 2012 die Faltblätter „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ und „Opferberatung/Zeugenbetreuung: Ein Angebot des Sozialen Dienstes der Justiz in Sachsen-Anhalt“ des Ministeriums für Justiz und Gleich- stellung. Ebenso neu aufgelegt wurden vom Ministerium für Inneres und Sport die Infor- mationsflyer „Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung“, „Gewalt in Paar- beziehungen“ und „Stalking“. Zudem werden mit dem Heft Nr. 7 „Nein heißt nein“ der vom Landeskriminalamt (LKA) herausgegebenen Malheftserie „Super Tipps für Klein und Groß“ Kinder vor den Gefahren des sexuellen Missbrauchs gewarnt. • Internetangebote Zusätzliche Hinweise zu Beratungsangeboten der vom Land geförderten freien Träger können im Internet recherchiert oder über das „Kompetenzzentrum für geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe e. V.“ (z. B. Broschüre „Sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen“) erfragt werden. Auf die im Landesportal res- sortzugeschnittenen Informationen und Verweise auf entsprechende Bera- tungsangebote und Hilfsmöglichkeiten wird hingewiesen. So enthält der Internetauftritt der Landespolizei (www.polizei.sachsen-an- halt.de) z. B. verschiedene Informationen zum Opferschutz, insbesondere zu den Themen "Gewalt in engen sozialen Beziehungen und Fällen von Stalking“ und „Kinder als Opfer häuslicher Gewalt“. • Ausstellungen Seit dem Jahr 2007 stellt das LKA die Wanderausstellung „Zerrissen - Kinder als Opfer häuslicher Gewalt“ Behörden und öffentlichen Einrichtungen des Lan- des auf Anfrage für jeweils 14 Tage kostenfrei zur Verfügung. • Kriminalpräventive Projekte Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektionen werden bedarfsorientiert the- menspezifische Projekte der Kriminalprävention angeboten und durchgeführt: o  „Mein Körper gehört mir“ - Schutz vor sexuellem Missbrauch o  „Kinderkommissar / Verhalten gegenüber Fremden“ o  „Nicht mit mir! - Starke Kinder schützen sich!“ o  „Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ o  „Geh nicht mit Fremden mit“. In diesem Zusammenhang werden bei der Umsetzung der Projekte die Bro- schüren „Wege aus der Gewalt“, „Gewalterfahrungen von Kindern und Jugend- lichen“ und „Kinderschutz geht alle an“ von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) genutzt.
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13 12. Wie ist der Opferschutz finanziell ausgestattet? Seit Anfang der 90er-Jahre hält Sachsen-Anhalt eine „justizeigene“ Opferbera- tung als Bestandteil des Sozialen Dienstes der Justiz vor. Das Betreuungsan- gebot richtet sich an Opfer von Straftaten und deren Angehörige, die im Rah- men von Strafverfahren Unterstützung, Beratung, Begleitung und die Vermitt- lung von Hilfe benötigen. Dieses besondere Hilfeangebot wird in allen Dienst- stellen des Sozialen Dienstes der Justiz in Magdeburg, Dessau-Roßlau, Sten- dal, Halberstadt, Naumburg und in Halle bereitgestellt. Der Soziale Dienst der Justiz gewährleistet somit flächendeckend für das ge- samte Land Sachsen-Anhalt das sozialpädagogische Angebot der Opferbera- tung. In fünf Dienststellen ist jeweils eine hierfür gesondert ausgebildete bzw. fortge- bildete Sozialarbeiterin zuständig. Diese sind in der Entgeltgruppe 10 eingrup- piert. In der Dienststelle Magdeburg sind zwei Sozialarbeiterinnen der Entgelt- gruppe 10 mit 1 ½ Arbeitskraftanteile (AKA) als Opferberaterin tätig. Die anfal- lenden Sachkosten können aufgrund der Eingliederung der Opferberaterinnen in die Dienststelle nicht gesondert ausgewiesen werden. Darüber hinaus hält der Soziale Dienst der Justiz zwei Stellen zu je 20 Stunden für zwei sozialpädagogische Mitarbeiterinnen in der Zeugenbetreuung jeweils für das Amts- und das Landgericht Magdeburg vor. Diese werden ebenfalls mit Entgeltgruppe 10 entlohnt. Hauptanliegen der Zeugenbetreuung ist es, Perso- nen, die Opfer eines Verbrechens geworden sind und im Rahmen eines Straf- verfahrens als Zeuge aussagen müssen, praktische Hilfe am Gerichtsort an- bieten zu können. Für die Arbeit stehen speziell eingerichtete Zeugenschutzzimmer mit Kinder- spielecke an beiden Gerichten zur Verfügung. Über die Hälfte der im Rahmen der Zeugenbetreuung begleiteten Personen waren Zeugen in Strafverfahren, in denen wegen schwerwiegender Straftaten verhandelt wurde. Das OEG sieht die Gewährung von Geld- und Sachleistungen an Opfer von Gewalttaten vor. Unter den Begriff Geldleistungen fallen die sogenannten „Ver- sorgungsbezüge“, deren Höhe sich nach dem Grad der Schädigung richtet. Dieser ist wiederum abhängig von der Schwere der gesundheitlichen Schädi- gung und der darauf zurückzuführenden verbleibenden Schädigungsfolgen. Un- ter den Begriff Sachleistungen fallen die Leistungen der Heil- und Krankenbe- handlung, die Opfern von Gewalttaten gewährt werden. Dies betrifft auch Opfer von sexueller Gewalt. Gesonderte finanzielle Hilfen für diese Opfer gibt es nicht. Derzeit werden zwischen dem Bund und den Ländern auf Grundlage der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ Gespräche dahingehend geführt, finanzielle Entschädigungen für Opfer sexueller Gewalt in Höhe von bis zu 10.000 Euro zu gewähren. Außerdem können Teilhabeleistungen gewährt werden, insbesondere solche zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung, Wiedereingliederung usw.) wie auch zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 OEG ist zur Gewährung der Versorgung das Land ver- pflichtet, in dem die Schädigung eingetreten ist. Seit 2009 erstattet der Bund den Ländern in einem pauschalierten Verfahren 22 v. H. der entstandenen Ausgaben (§ 4 Abs. 3 S. 3 OEG). Davor wurde den Ländern vom Bund 40 v. H.
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14 der Ausgaben, die den Ländern durch Geldleistungen entstanden sind, erstat- tet. Die jährlichen Ausgaben, die dem Land aufgrund der Ausführung des OEG in den Jahren 2002 bis 2012 entstanden sind, werden in der folgenden Übersicht dargestellt. Opferentschädigungsge- setz (OEG)            2002         2003          2004         2005         2006         2007        2008 1. Kriegsopferversorgung (KOV) - OEG-Rente Geldleistungen nach dem OEG                         1.249.437,07 1.611.232,02 1.660.671,85 2.048.551,69 1.823.322,35 1.847.647,06 1.891.802,09 40 v. H. Erstattung vom Bund                          499.774,83   644.492,81   664.268,74   819.420,68   729.328,94   739.058,82   756.720,84 Geldleistungen des Landes     749.662,24   966.739,21   996.403,11 1.229.131,01 1.093.993,41 1.108.588,24 1.135.081,25 Sachleistungen nach dem OEG                         1.849.199,00 2.177.943,79 2.153.769,45 2.625.051,57 2.880.130,24 2.927.820,74 3.173.313,43 Erstattung von 40 v. H. des Anteils der Geldleistungen an der Pauschale                     106.852,80   121.500,10   138.283,01   161.643,53   177.925,04   181.172,09   191.185,67 Sachleistungen des Landes   1.742.346,20 2.056.443,69 2.015.486,44 2.463.408,04 2.702.205,20 2.746.648,65 2.982.127,76 Bundesanteil insgesamt        606.627,63   765.992,91   802.551,75   981.064,21   907.253,98   920.230,91   947.906,51 Landesanteil insgesamt      2.492.008,44 3.023.182,90 3.011.889,55 3.692.539,05 3.796.198,61 3.855.236,89 4.117.209,01 2. Kriegsopferfürsorge (KOF) Geldleistungen nach dem OEG                           382.089,40   409.796,72   953.951,73   564.640,37   811.097,43   460.262,44   466.496,28 40 v. H. Erstattung vom Bund                          152.835,76   163.918,68   381.580,69   225.856,15   324.438,97   184.104,98   186.598,51 Geldleistungen des Landes     229.253,64   245.878,04   572.371,04   338.784,22   486.658,46   276.157,46   279.897,77 Sachleistungen nach dem OEG                           266.744,87   187.869,58   315.017,23   324.042,81   290.685,64   236.876,19   318.761,75 Bundesanteil insgesamt        152.835,76   163.918,68   381.580,69   225.856,15   324.438,97   184.104,98   186.598,51 Landesanteil insgesamt        495.998,51   433.747,62   887.388,27   662.827,03   777.344,10   513.033,65   598.659,52 3. Soziales Entschädi- gungsrecht (SER) – gesamt Bundesanteil insgesamt        759.463,39   929.911,59 1.184.132,44 1.206.920,36 1.231.692,95 1.104.335,89 1.134.505,02 Landesanteil insgesamt      2.988.006,95 3.456.930,52 3.899.277,82 4.355.366,08 4.573.542,71 4.368.270,54 4.715.868,53 Gesamtausgaben OEG          3.747.470,34 4.386.842,11 5.083.410,26 5.562.286,44 5.705.235,66 5.472.606,43 6.850.373,55
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15 Opferentschädigungsgesetz (OEG)   2009         2010          2011          2012 1. Kriegsopferversorgung (KOV) - OEG-Rente Geldleistungen nach dem OEG          2.249.541,56 1.917.674,58 1.930.636,48   2.320.422,31 Sachleistungen nach dem OEG          3.372.871,08 3.480.619,53 3.604.441,09   3.593.598,49 Leistungen nach dem OEG              5.622.412,64 5.398.294,11 5.535.077,57   5.914.020,80 22 v. H. Erstattung vom Bund         1.236.930,78 1.187.624,70 1.217.717,07   1.301.084,58 Landesanteil (78 v. H.)              4.385.481,86 4.210.669,41 4.317.360,50   4.612.936,22 Bundesanteil insgesamt               1.236.930,78 1.187.624,70 1.217.717,07   1.301.084,58 Landesanteil insgesamt               4.385.481,86 4.210.669,41 4.317.360,50   4.612.936,22 2. Kriegsopferfürsorge (KOF) Geldleistungen nach dem OEG            256.373,37   283.502,56    404.255,42    301.694,07 Sachleistungen nach dem OEG            176.470,23   214.018,33    159.086,93    170.280,16 Leistungen nach dem OEG                432.843,60   497.520,89    563.342,35    471.974,23 22 v. H. Erstattung vom Bund            95.225,59   109.454,60    123.935,32    103.834,33 Landesanteil (78 v. H.)                337.618,01   388.066,29    439.407,03    368.139,90 Bundesanteil insgesamt                  95.225,59   109.454,60    123.935,32    103.834,33 Landesanteil insgesamt                 337.618,01   388.066,29    439.407,03    368.139,90 3. Soziales Entschädigungsrecht (SER) – gesamt Bundesanteil insgesamt               1.332.156,37 1.297.079,30 1.341.652,39   1.404.918,91 Landesanteil insgesamt               4.723.099,87 4.598.735,70 4.756.767,53   4.981.076,12 Gesamtausgaben OEG                   6.055.256,24 5.895.815,00  6.098.419,92  6.385.995,03 Darüber hinaus werden Maßnahmen zum Opferschutz mit vorrangig präventivem Charakter aus dem Landeshaushalt über verschiedene Stellen u. a. in Form von Pro- jektförderungen finanziell unterstützt. Es erfolgt auch eine institutionelle Förderung von freien Trägern, die in diesem Bereich Hilfs- und Beratungsangebote unterbreiten (z. B. „Pro Familia“). 13. Sofern Sprachmittlerinnen oder Sprachmittler benötigt werden (bei Ge- richtsverfahren, Anzeigen, etc.), wie sind diese geschult, um mit Opfern sexualisierter Gewalt angemessen umzugehen? Maßgeblich für die Heranziehung von Sprachmittlerinnen oder Sprachmittlern ist das Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Dolmetschergesetz des Lan- des Sachsen-Anhalt i. V. m. der Dolmetschereignungsverordnung. Es ist zudem zu berücksichtigen, dass die Auswahlentscheidung für eine Sprachmittlerin oder einen Sprachmittler von der richterlichen Unabhängigkeit gemäß Artikel 97 Abs. 1 GG umfasst ist. Als ein Instrument für die Auswahl steht die Dolmet- scher- und Übersetzerdatenbank (www.justiz-dolmetscher.de) zur Verfügung.
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16 Es bedarf aus Sicht der Landesregierung auch keiner speziellen Schulung im Sinne der Fragestellung, da die Aufgabe von Sprachmittlerinnen und Sprach- mittler im Gerichtsverfahren keinen eigenständigen Umgang mit den Opfern se- xualisierter Gewalt umfasst. Ihre Aufgabe liegt allein in der Übersetzung des gesprochenen, gegebenenfalls auch schriftlichen Wortes. Hierbei haben sie sich jeder Kommentierung und Gefühlsäußerung zu enthalten. 14. Gibt es eine Struktur, die gewährleistet, dass Opfer sexualisierter Gewalt schnell und unbürokratisch an Organisationen der Opferhilfe zu jeder Ta- geszeit weitergeleitet werden können? Im Rahmen des polizeilichen Opferschutzes wird jedem Opfer ein Merkblatt über die Rechte von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren ausgehän- digt sowie die in den Polizeidienststellen vorrätigen Informationsmaterialien zu den verschiedensten Opferhilfeeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich erfolgt die weitere polizeiliche Opferbetreuung, insbesondere bei sexualisierter Gewalt, Gewalt in engen sozialen Beziehungen und Fällen von Stalking durch die in den Polizeirevieren nebenamtlich tätigen Opferschutzbe- auftragten. Diese nehmen bei Bekanntwerden des Sachverhaltes unverzüglich Kontakt mit den Betroffenen auf und beraten in verhaltensorientierter und/oder sicherungstechnischer Hinsicht. Darüber hinaus sollen die Opferschutzbeauftragten die Betroffenen über weite- re Hilfsangebote informieren und zur nachsorgenden Opferbetreuung an ört- liche Kooperationspartner vermitteln. Der Kontakt zu den vorhandenen Opfer- beratungs- und Interventionsstellen wird nur auf Wunsch der Betroffenen her- gestellt. Ferner werden alle Polizeibeamtinnen und -beamten für die Belange des Opfer- schutzes so weit sensibilisiert, dass sie einen Handlungsbedarf über ihre re- pressive Tätigkeit hinaus erkennen. Insbesondere in Fällen häuslicher Gewalt werden die zuständigen Interven- tionsstellen mit Einwilligung der Betroffenen per standardisierten Faxvordruck für eine nachsorgende Opferbetreuung informiert. Insofern ist bei der Polizei eine unbürokratische Weiterleitung von sexualisierter Gewalt Betroffenen an Organisationen der Opferhilfe zu jeder Tageszeit ge- währleistet. Eine spezifische psycho-soziale Struktur der Hilfevermittlung für Opfer sexuali- sierter Gewalt an Organisationen der Opferhilfe zu jeder Tageszeit seitens der Justiz gibt es nicht. Eine 24-stündige Rufbereitschaft besteht allerdings bei den Frauenhäusern des Landes. Entsprechende Einrichtungen für männliche Opfer stehen aber nicht zur Verfügung. 15. Wie sind Spezialberatungsstellen bzw. Spezialeinrichtungen, die mit Op- fern sexueller Gewalt arbeiten, finanziell abgesichert? Gibt es Versor- gungslücken, wenn ja, welche? In Sachsen-Anhalt wird die Arbeit der vier Fachberatungsstellen für Opfer sexu- alisierter Gewalt in Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg und Stendal mit Lan- desmitteln in Höhe von insgesamt 204.500 € finanziell unterstützt. Dazu erhal-
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17 ten die Beratungsstellen, entsprechend der Leistungsfähigkeit der einzelnen Kommunen, kommunale Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe. Die Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt berichten, dass die ambu- lante und therapeutische Versorgung, insbesondere im ländlichen Bereich, un- zureichend abgesichert ist. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen ambulan- ten Therapieplatz bei ambulant tätigen Traumatherapeutinnen beträgt ca. neun Monate bis zu einem Jahr. Insbesondere für durch sexuelle Gewalterfahrungen traumatisierte berufstätige Frauen und Mütter mit Kindern, welche oft keine sta- tionären Behandlungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen können, sind die un- zureichenden Behandlungsmöglichkeiten ein großes Risiko für ihre psychische und physische Gesundheit. Die gleichen Gefährdungen bestehen auch für die von sexuellem Missbrauch betroffenen Kinder und Jugendlichen. Zusätzlich bestehen ebenfalls große Ver- sorgungslücken für erwachsene Männer, welche in ihrer Kindheit, oftmals über Jahre, sexuellem Missbrauch ausgesetzt waren. 16. Gibt es in den Krankenhäusern zu jeder Tageszeit Personal, das geschult ist, Opfer von sexualisierter Gewalt zu erkennen und angemessen zu rea- gieren, auch wenn keine entsprechende Anzeige vorliegt? In der Regel können Krankenhäuser nur mit der entsprechenden somatischen Ausrichtung (z. B. Gynäkologie) und mit entsprechend geschultem Personal vor Ort aufwarten. Ein spezielles Angebot der Fort- bzw. Weiterbildung über die Ärztekammer existiert derzeit nicht. 17. Welche finanziellen Mittel stehen den Krankenhäusern jeweils für diesen Aufgabenbereich zur Verfügung? Für diesen Aufgabenbereich stehen den Krankenhäusern explizit keine finan- ziellen Mittel zur Verfügung. Eine Vergütung der Krankenhausleistungen ist bei stationärer Behandlung über diagnose-bezogene Fallgruppen (DRG’s) möglich. Im Falle einer ambulanten Versorgung im Krankenhaus erfolgt die Vergütung regulär entsprechend § 120 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). 18. Wie kooperieren Polizei und Krankenhäuser beim Thema „sexualisierte Gewalt“ derzeit? Die ärztliche Untersuchung eines Opfers im Krankenhaus aufgrund sexualisier- ter Gewalt wird von der Polizei als Bestandteil der Maßnahmen nach § 163 Abs. 1 StPO veranlasst. Beauftragt werden in der Regel die in den Kranken- häusern rund um die Uhr besetzten gynäkologischen Stationen oder Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin. Für die ärztliche Untersuchung werden von der Po- lizei entsprechende Untersuchungssets für die Spurensicherung zur Verfügung gestellt. Mit der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch das Opfer werden die Untersuchungsbefunde zeitnah der Polizei übersandt. Begibt sich das Opfer zuerst zu einem Arzt, ergeht die Meldung über einen Straftatverdacht vom Krankenhaus direkt an die Polizei, sofern das Opfer die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden hat.
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18 19. Gibt es Kriseninterventionsteams bzw. Konzepte für solche Teams, um Kindertageseinrichtungen bzw. Schulen beim Umgang mit (vermuteten) Gewalt- und Missbrauchsvorfällen zu unterstützen? Wenn ja, wie viele Teams in Sachsen-Anhalt gibt es bzw. sind vorgesehen und welche Pro- fessionen gehören diesen Teams an? Wenn nein, warum nicht? Spezielle Kriseninterventionsteams für Kindertageseinrichtungen zur Thematik des sexualisierten Missbrauchs gibt es nicht. Im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Träger der Jugendhilfe existieren flächendeckend „Lokale Netzwerke Kinderschutz“ gemäß § 3 Abs. 3 des Ge- setzes zum Schutz des Kindeswohls und zur Förderung der Kindergesundheit (Kinderschutzgesetz), in denen unter anderem je nach regionalen Schwerpunk- ten der örtlichen Akteure auch Kooperationen mit Polizei und Justizbehörden thematisiert werden. Darüber hinaus sind die Schulen gemäß § 38 Abs. 3 i. V. mit § 84a Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG) verpflichtet bei „erheb- lichen Verhaltensauffälligkeiten“ das zuständige Jugendamt und die Eltern zu informieren. Die Schulaufsicht berät, fördert und beaufsichtigt die Schulen bei der Umsetzung und koordiniert die Zusammenarbeit mit Netzwerken. Bezug nehmend auf die Antworten zu den Fragen Nr. 11 und 20 werden die ge- troffenen Maßnahmen hinsichtlich der Früherkennung möglicher Missbrauchs- fälle bzw. der Betreuung von Missbrauchsopfern von der Landesregierung als angemessen bewertet, da sie alle Elemente der Prävention bzw. der Opfer- betreuung enthalten. 20. Welche Fortbildungen gibt es für das pädagogische Personal in Kinderta- geseinrichtungen sowie Lehrer und Lehrerinnen zum Thema (sexualisier- te) Gewalt? Wie viele Teilnehmer und Teilnehmerinnen hatten diese Kurse in den Jahren 2007 bis 2012? In Sachsen-Anhalt wurden von 2007 bis 2012 nachfolgende Fortbildungen durch das Landesjugendamt zum Thema „Sexualisierte Gewalt“ angeboten. Alle nachfolgend aufgeführten Fortbildungen sind für Erzieherinnen und Erzie- her, sozialpädagogische Fachkräfte sowie für Lehrerinnen und Lehrer konzi- piert: • „Leitungskompetenz in Kindertageseinrichtungen“ - je 1 Modul Kinderschutz; eine Tagesveranstaltung zum „Erkennen-Beurteilen-Handeln“ bei Kindes- wohlgefährdungen, • „Zertifikatskurs, der insoweit erfahrenen Fachkraft, der Kinderschutzfach- kraft“; Module mit Themen: Formen und Auswirkungen von Kindesmiss- handlungen; Umgang mit sexuellem Missbrauch; Grundwissen über Formen des sexuellen Missbrauchs; Taterleben des Kindes, • Umgang mit sexuell auffälligen Kindern, Jugendlichen und jugendlichen Se- xualstraftätern, Schutzauftrag § 8a SGB VIII „Sicherung des Kindeswohls - Wie behalte ich das Kind im Mittelpunkt?, • Umgang mit Inzest, • Umgang mit sexuell auffälligen Kindern und Jugendlichen,
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19 •  Umgang mit sexueller Gewalt, •  Sexualerziehung, •  Umgang mit sexuellen Übergriffen, •  Fallbesprechung zum Thema. Jahr             Veranstaltungen                Teilnehmerzahl 2007                       3                            54 2008                      10                           180 2009                      13                           234 2010                      13                           234 2011                      16                           288 2012                      20                           360 gesamt                      75                          1350 Zusätzlich zum Fortbildungsprogramm wurden folgende Informationsveranstal- tungen angeboten: • Umgang mit sexuell übergriffigen Kindern und Jugendlichen, • Jungen als Opfer sexualisierter Gewalt / Teilnehmerzahl: 120 gemeinsam mit 10 der DGfPI . Das Landesjugendamt hat im Ergebnis der Fachveranstaltungen die Broschüre „Umgang mit sexuellen Übergriffen“ - ein Orientierungsleitfaden zum Erkennen, Stoppen und Verhindern im Rahmen der erzieherischen Hilfen - herausgege- ben, die den Jugendhilfeeinrichtungen bis heute kostenfrei zur Verfügung ge- stellt wird und eine große Nachfrage hat. Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) bietet regelmäßig Fortbildungsmaßnahmen zum Thema (sexualisierte) Gewalt an. Zum einen wird das Thema inhaltlich spezifisch separat bearbeitet, zum an- deren wird es in Fortbildungsmaßnahmen, die sich beispielsweise der Gewalt- prävention oder dem Umgang mit Gewalt widmen, tangiert. In den Jahren 2007 bis 2012 wurden seitens des LISA insgesamt 37 Fortbil- dungsmaßnahmen für Lehrkräfte, schulische Führungskräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Schulformen und für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der regionalen Fortbildung (Fachbetreuer/innen, Fachmode- ratorinnen, Mitglieder von Fachgruppen an Schulen) explizit zu den Themen- schwerpunkten Prävention sexualisierter Gewalt und Gewaltprävention angebo- ten. Davon wurden 21 Fortbildungsmaßnahmen mit insgesamt 683 Teilneh- menden durchgeführt. Es handelte sich hierbei um landesweite und regionale Fortbildungsveranstaltungen, die beispielsweise als Fachtagungen, als einzelne Tagesveranstaltungen oder als mehrtägige Kurse durchgeführt worden sind. 16 Fortbildungsmaßnahmen mussten aufgrund zu geringer Anmeldezahlen ausfallen. 10 Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und –vernachlässigung e.V.
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20 In der nachfolgenden Übersicht sind die Fortbildungsmaßnahmen des LISA aufge- führt: Datum                  Thema                     Adressaten/       Anzahl der Schulformbezug     Teilnehmenden 30.04.2007   Rechtsextremismus und Anti-       Lehrkräfte aller          361 semitismus                        Schulformen 10. -        Vermeidung von Lern- und          FachmoderatorIn-           16 12.09.2008    Schulversagen - Aggressives       nen, Fachbetreue- Verhalten und Gewalt in der       rInnen / Lehrkräfte Schule                            aller Schulformen 02.09.2009   Rechtsextremismus in              Lehrkräfte Gymna-          13 Sachsen-Anhalt                    sien, Gesamtschu- len, Sekundarschu- len 07.10.2009   Krisenintervention an Schulen     schulische Füh-            34 - Gefahrenabschätzung - Neue      rungskräfte Medien und Jugendgewalt 13. -        Gewalt an Schulen                 FachmoderatorIn-           14 15.04.2011                                      nen, Fachbetreue- rInnen / Lehrkräfte aller Schulformen 4.10.2011    Jugendkriminalität - Umgang       Lehrkräfte                  8 mit Gewalt und deren Erschei-     Sekundarschulen, nungsformen                       Gesamtschulen 13.10.2011   Sexualerziehung in der GS: Ge-    Lehrkräfte Grund-          18 fühle, Sinne, Sinnlichkeit - Mein schulen Körper gehört mir 1.11.2011    Sexuelle Gewalt - sexueller       pädagogische Mit-          13 Missbrauch ein sensibles          arbeiterInnen / Thema                             Lehrkräfte Grund- schulen, Förder- schulen 8.11.2011    Konflikte gewaltfrei austragen    pädagogische Mit-          11 arbeiterInnen / Lehrkräfte Grund- schulen, Förder- schulen 9.11.2011    Homosexualität - lesbische und    Lehrkräfte                 13 schwule Lebensweisen              Sekundarschulen, Gesamtschulen 10.11.2011   Sexualerziehung - Wie kommen      Lehrkräfte                 20 die Babys in Mamas Bauch?         Grundschulen, Förderschulen 22.11.2011   Konflikte gewaltfrei austragen    pädagogische Mit-          14 arbeiterInnen / Lehrkräfte Grund- schulen, Förder- schulen 29.02.2012   Stoppt die Gewalt                 Lehrkräfte Grund-          14 schulen, Förder- schulen
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